BITMi enttäuscht: Maas knickt ein bei Vorratsdatenspeicherung
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Aachen / Berlin, 15. April 2015 - Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) reagiert sehr enttäuscht auf die Einigung des Bundesjustizministers Heiko Maas und Bundesinnenminister de Maiziere auf "Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. "Wir haben gehofft, dass Justizminister Maas stark bleibt und eine anlasslose Datenspeicherung verhindert" äußert sich BITMi Präsident Dr. Oliver Gün enttäuscht.

In den Leitlinien, die nun nicht mehr von einer Vorratsdatenspeicherung, sondern von Leitlinien zur Höchstspeicherfrist sprechen, ist geregelt, dass Verkehrsdaten nach spätestens 10 Wochen und Standortdaten nach vier Wochen gelöscht werden müssen. Diese differenzierte Speicherfrist belastet insbesondere kleine und mittelständische IT-Unternehmen, die nun dazu verpflichtet werden, diese Daten quasi vorab auszuwerten und zu sortieren. Die undefinierte Ankündigung einer Entschädigung auf Antrag durch das BMJV hilft hier nicht. "Es bedeutet mehr Bürokratie für den Wirtschaftsstandort Deutschland und das ist schlecht", erklärt Grün. Unklar bleibt in der Regelung, welche Unternehmen oder Organisationen tatsächlich speichern sollen.

"Mit dieser Einigung der beiden Minister auf die Leitlinien zur Höchstspeicherfrist wird der Vorratsdatenspeicherung nur ein neuer Name gegeben. An den Sachverhalten eines unsinnigen nationalen Alleingangs, eines Verbotes der Vorratsdatenspeicherung durch BGH und EuGH sowie an der nie nachgewiesenen Wirksamkeit ändert sich nichts" hält Grün fest.
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.200 IT-Unternehmen und ist damit der größte Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland. Unter seinen Mitgliedern befinden sich auch Unternehmen aus dem Kryptografie- und Sicherheitsbereich.
Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Lisa Ehrentraut
Augustastraße 78-80
52064 Aachen
kontakt@bitmi.de
0241 1890558
http://www.bitmi.de

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In den Leitlinien, die nun nicht mehr von einer Vorratsdatenspeicherung, sondern von Leitlinien zur Höchstspeicherfrist sprechen, ist geregelt, dass Verkehrsdaten nach spätestens 10 Wochen und Standortdaten nach vier Wochen gelöscht werden müssen. Diese differenzierte Speicherfrist belastet insbesondere kleine und mittelständische IT-Unternehmen, die nun dazu verpflichtet werden, diese Daten quasi vorab auszuwerten und zu sortieren. Die undefinierte Ankündigung einer Entschädigung auf Antrag durch das BMJV hilft hier nicht. "Es bedeutet mehr Bürokratie für den Wirtschaftsstandort Deutschland und das ist schlecht", erklärt Grün. Unklar bleibt in der Regelung, welche Unternehmen oder Organisationen tatsächlich speichern sollen.

"Mit dieser Einigung der beiden Minister auf die Leitlinien zur Höchstspeicherfrist wird der Vorratsdatenspeicherung nur ein neuer Name gegeben. An den Sachverhalten eines unsinnigen nationalen Alleingangs, eines Verbotes der Vorratsdatenspeicherung durch BGH und EuGH sowie an der nie nachgewiesenen Wirksamkeit ändert sich nichts" hält Grün fest.
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