Immer aktuell: Dangerous-Decibels.de: Lärm - Lärmschutz - Tinnitus - Dangerous Decibels / Web-Übersicht (HH-10/5nf/3mod, Medienreport/Newsreport 02/186/2014, Sonntag, 16.11.2014)!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015 Thema: News-Central Infos
Die Homepage Dangerous-Decibels.de schreibt zu Lärm – Lärmschutz – Gefahren und Lösungen – Tinnitus - Dangerous Decibels!
Funktionierender Lärmschutz ist der Zweck aller Maßnahmen der Lärmbekämpfung. Er soll das Wohlbefinden von Menschen und auch von Tieren in Bezug auf Lärm sichern.
Schutz vor Lärm: Die Maßnahmen der Lärmbekämpfung betreffen schwerpunktmäßig den Schutz vor Umgebungslärm (Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm, Gewerbelärm), Sportlärm, Gewebelärm, Freizeitlärm und Ruhestörung).
Als wesentlich zu beachten: Der Begriff Lärmschutz ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Begriff "Schallschutz". Der Schall ist lediglich eine messbare Größe. Erst durch nicht messbare individuelle oder sozio-kulturelle Aspekte kann störender Schall zu Lärm werden.
Lärmschutz ist ein äußerst wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Umweltschutzes. Er soll vor körperlichen, seelischen und materiellen Schäden des Lärms schützen.
Aktuelle gesetzliche Regelungen zum Lärmschutz in der Bundesrepublik Deutschland:
Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz sollen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursachern und der betroffenen Nachbarschaft dienen.
Spezielle Regelungen: Für die unterschiedlichen Lärmarten sind im Wesentlichen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die nachgeordneten Verordnungen zutreffend.
- Arbeitsplatzlärm: Der Lärm am Arbeitsplatz wird dagegen durch das Arbeitsschutzgesetz sowie die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung geregelt.
- Fluglärm: Für den Fluglärm gelten eigene gesetzliche Regelungen, die z.B. im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm verankert sind.
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Funktionierender Lärmschutz ist der Zweck aller Maßnahmen der Lärmbekämpfung. Er soll das Wohlbefinden von Menschen und auch von Tieren in Bezug auf Lärm sichern.
Schutz vor Lärm: Die Maßnahmen der Lärmbekämpfung betreffen schwerpunktmäßig den Schutz vor Umgebungslärm (Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm, Gewerbelärm), Sportlärm, Gewebelärm, Freizeitlärm und Ruhestörung).
Als wesentlich zu beachten: Der Begriff Lärmschutz ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Begriff "Schallschutz". Der Schall ist lediglich eine messbare Größe. Erst durch nicht messbare individuelle oder sozio-kulturelle Aspekte kann störender Schall zu Lärm werden.
Lärmschutz ist ein äußerst wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Umweltschutzes. Er soll vor körperlichen, seelischen und materiellen Schäden des Lärms schützen.
Aktuelle gesetzliche Regelungen zum Lärmschutz in der Bundesrepublik Deutschland:
Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz sollen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursachern und der betroffenen Nachbarschaft dienen.
Spezielle Regelungen: Für die unterschiedlichen Lärmarten sind im Wesentlichen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die nachgeordneten Verordnungen zutreffend.
- Arbeitsplatzlärm: Der Lärm am Arbeitsplatz wird dagegen durch das Arbeitsschutzgesetz sowie die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung geregelt.
- Fluglärm: Für den Fluglärm gelten eigene gesetzliche Regelungen, die z.B. im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm verankert sind.
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