Private Krankenversicherung Test – Das sollte man wissen
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Die Krankenversicherung ist in Deutschland in zwei Säulen geteilt. Die eine Säule umfasst die gesetzliche Krankenversicherung und die andere Säule die private Krankenversicherung. Ungefähr 9 Millionen Deutsche sind Mitglied in der privaten Krankenversicherung. Das sind ca. 11 Prozent. Der überwiegende Rest ist demnach in der gesetzlichen versichert. Der Grund für diesen Größenunterschied liegt wohl darin, dass nicht jeder in die private Krankenversicherung eintreten kann. Dies können nur Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Studenten, und angestellte Arbeitnehmer wenn sie mehr als 53.550 Euro im Jahr verdienen. Wer sich dafür entscheidet in die private Krankenversicherung wechseln zu wollen, der sollte sich zuerst darüber Gedanken machen, ob es wirklich für sich selbst sinnvoll ist. Dies hängt natürlich von der eigenen Lebens- und Einkommenssituation ab, doch sollte man sich die Entscheidung reiflich überlegen, da der Weg in die private Krankenversicherung meist eine Entscheidung für das gesamte Leben ist.

Bessere Behandlung in der PKV
Warum sich viele Menschen, denen es tatsächlich möglich ist in die private Krankenversicherung zu wechseln, auch für sie entscheiden, sind die erheblichen Vorteile, die sich durch sie ergeben. Privatpatienten werden in medizinischen Einrichtungen nämlich in der Regel besser behandelt als gesetzlich Versicherte. Dies spiegelt sich in der Regel durch kürzere Wartezeiten in Arztpraxen, schnellere Terminvereinbarungen, besondere Behandlungsarten die die GKV oft nicht übernimmt, Unterbringung in 1-2 Bettzimmern in Krankenhäusern oder Chefarztbehandlungen wieder. Grund für diese bessere Behandlung sind die weit höheren Abrechnungen der Leistungen, die Ärzte den privaten Krankenversicherungen in Rechnung stellen dürfen. Dabei bestimmt der Versicherte selbst, welches Leistungspaket er versichern möchte. Man hat also aktiven Einfluss darauf welche Leistungen der Versicherungsschutz umfasst, was bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist und jeder die gleichen Leistungen erhält.

Austritt nur bedingt möglich
Wenn man davon spricht, dass der Weg in die private Krankenversicherung meist eine Entscheidung für das gesamte Leben ist, ist damit der schwere Austritt aus dieser gemeint, denn dieser ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Eine Selbstständige Person kann nur wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn er sein Geschäft aufgibt oder aufgeben muss und dann wieder in ein Angestelltenverhältnis tritt in dem er dann unter 53.550 Euro jährlich verdient. Ab dem Alter von 55 Jahren ist der Wechsel sogar nur noch unter gewissen Ausnahmenotfällen möglich. Diese Grenze wurde vom Gesetzgeber eingeführt um zu verhindern, dass man in jungen Jahren die niedrigen Beiträge der privaten Krankenversicherung ausnutzt und dann später, wenn die Beiträge mit dem Alter und Krankheiten steigen, dann wieder einfach in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt.

Weiter Informationen rund um die private Krankenversicherung findet man auf http://www.private-krankenversicherungen-testsieger.de/

Krüger & Müller UG
Mehringdamm 42
10961 Berlin
Tel: 030 922 77 527
Fax: 030 89 622 700
E-Mail: kontakt@krueger-mueller.com

(Weitere interessante Testberichte News & Testberichte Infos & Testberichte Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> Muehlegg http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Die Krankenversicherung ist in Deutschland in zwei Säulen geteilt. Die eine Säule umfasst die gesetzliche Krankenversicherung und die andere Säule die private Krankenversicherung. Ungefähr 9 Millionen Deutsche sind Mitglied in der privaten Krankenversicherung. Das sind ca. 11 Prozent. Der überwiegende Rest ist demnach in der gesetzlichen versichert. Der Grund für diesen Größenunterschied liegt wohl darin, dass nicht jeder in die private Krankenversicherung eintreten kann. Dies können nur Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Studenten, und angestellte Arbeitnehmer wenn sie mehr als 53.550 Euro im Jahr verdienen. Wer sich dafür entscheidet in die private Krankenversicherung wechseln zu wollen, der sollte sich zuerst darüber Gedanken machen, ob es wirklich für sich selbst sinnvoll ist. Dies hängt natürlich von der eigenen Lebens- und Einkommenssituation ab, doch sollte man sich die Entscheidung reiflich überlegen, da der Weg in die private Krankenversicherung meist eine Entscheidung für das gesamte Leben ist.

Bessere Behandlung in der PKV
Warum sich viele Menschen, denen es tatsächlich möglich ist in die private Krankenversicherung zu wechseln, auch für sie entscheiden, sind die erheblichen Vorteile, die sich durch sie ergeben. Privatpatienten werden in medizinischen Einrichtungen nämlich in der Regel besser behandelt als gesetzlich Versicherte. Dies spiegelt sich in der Regel durch kürzere Wartezeiten in Arztpraxen, schnellere Terminvereinbarungen, besondere Behandlungsarten die die GKV oft nicht übernimmt, Unterbringung in 1-2 Bettzimmern in Krankenhäusern oder Chefarztbehandlungen wieder. Grund für diese bessere Behandlung sind die weit höheren Abrechnungen der Leistungen, die Ärzte den privaten Krankenversicherungen in Rechnung stellen dürfen. Dabei bestimmt der Versicherte selbst, welches Leistungspaket er versichern möchte. Man hat also aktiven Einfluss darauf welche Leistungen der Versicherungsschutz umfasst, was bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist und jeder die gleichen Leistungen erhält.

Austritt nur bedingt möglich
Wenn man davon spricht, dass der Weg in die private Krankenversicherung meist eine Entscheidung für das gesamte Leben ist, ist damit der schwere Austritt aus dieser gemeint, denn dieser ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Eine Selbstständige Person kann nur wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn er sein Geschäft aufgibt oder aufgeben muss und dann wieder in ein Angestelltenverhältnis tritt in dem er dann unter 53.550 Euro jährlich verdient. Ab dem Alter von 55 Jahren ist der Wechsel sogar nur noch unter gewissen Ausnahmenotfällen möglich. Diese Grenze wurde vom Gesetzgeber eingeführt um zu verhindern, dass man in jungen Jahren die niedrigen Beiträge der privaten Krankenversicherung ausnutzt und dann später, wenn die Beiträge mit dem Alter und Krankheiten steigen, dann wieder einfach in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt.

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