Alles Wissenswerte zur Kfz Steuer
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Neuregelung hat Grundsätzliches geändert

Im Jahr 2009 wurden die Bestimmungen zur Kfz-Steuer grundsätzlich neu geregelt. So spielten bis zur Neuregelung 2009 vor allem PS und Hubraum eine gewichtige Rolle für die Berechnung der Kfz-Steuer. Dies hat sich seit 2009 geändert. Mittlerweile stehen Umweltaspekte im Fokus, da Technologien gezeigt haben, dass auch Fahrzeuge mit PS-Zahl nicht zwangsläufig wenig ökologisch sein müssen. Die Neuregelung der Kfz-Steuer betrifft die ganze EU und hat das ganzheitliche Ziel, Emissionen zu senken. Statt PS und Power werden nun also Fahrzeughalter, die Pkw mit hohem CO2-Ausstoß fahren, zur Kasse gebeten.

Seit 2014: 95 Gramm CO2 als Bemessungsgrenze

Wenn Ihr Fahrzeug weniger als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, zahlen Sie eine vergleichsweise geringe Kfz-Steuer. Stößt Ihr Fahrzeug hingegen mehr CO2 aus, wird jedes zusätzliche Gramm mit 2 Euro extra berechnet. Auch wenn die Leistung mittlerweile nebensächlich ist, spielt der Hubraum nach wie vor eine Rolle bei der Kfz-Steuer – wenn auch eine kleinere, als vor der Neuregelung. Sie können die Kfz-Steuer reduzieren, wenn Sie ein Fahrzeug mit tendenziell kleinem Hubraum fahren. Denn auch hier gilt: Das Bundesfinanzministerium berechnet pro 100 Kubikzentimeter Hubraum ebenfalls 2 Euro – aber nur bei Benzinmotoren. So würden Sie bei einer 2-Liter-Diesel-Maschine 20 Euro mehr pro Jahr bezahlen, als bei einem Motor mit 1 Liter Hubraum. Diese Zahlen zeigen aber, dass die CO2-Emission deutlich mehr Gewicht bei der Berechnung der Kosten hat. Wenn Sie allerdings einen Diesel fahren, spielt die Größe des Hubraums eine deutlich gewichtigere Rolle: Denn bei Dieselmotoren werden pro 100 Kubikzentimeter Hubraum 9,50 Euro berechnet.
(Weitere interessante Autogas / LPG News, Infos & Tipps gibt es hier.)

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Neuregelung hat Grundsätzliches geändert

Im Jahr 2009 wurden die Bestimmungen zur Kfz-Steuer grundsätzlich neu geregelt. So spielten bis zur Neuregelung 2009 vor allem PS und Hubraum eine gewichtige Rolle für die Berechnung der Kfz-Steuer. Dies hat sich seit 2009 geändert. Mittlerweile stehen Umweltaspekte im Fokus, da Technologien gezeigt haben, dass auch Fahrzeuge mit PS-Zahl nicht zwangsläufig wenig ökologisch sein müssen. Die Neuregelung der Kfz-Steuer betrifft die ganze EU und hat das ganzheitliche Ziel, Emissionen zu senken. Statt PS und Power werden nun also Fahrzeughalter, die Pkw mit hohem CO2-Ausstoß fahren, zur Kasse gebeten.

Seit 2014: 95 Gramm CO2 als Bemessungsgrenze

Wenn Ihr Fahrzeug weniger als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, zahlen Sie eine vergleichsweise geringe Kfz-Steuer. Stößt Ihr Fahrzeug hingegen mehr CO2 aus, wird jedes zusätzliche Gramm mit 2 Euro extra berechnet. Auch wenn die Leistung mittlerweile nebensächlich ist, spielt der Hubraum nach wie vor eine Rolle bei der Kfz-Steuer – wenn auch eine kleinere, als vor der Neuregelung. Sie können die Kfz-Steuer reduzieren, wenn Sie ein Fahrzeug mit tendenziell kleinem Hubraum fahren. Denn auch hier gilt: Das Bundesfinanzministerium berechnet pro 100 Kubikzentimeter Hubraum ebenfalls 2 Euro – aber nur bei Benzinmotoren. So würden Sie bei einer 2-Liter-Diesel-Maschine 20 Euro mehr pro Jahr bezahlen, als bei einem Motor mit 1 Liter Hubraum. Diese Zahlen zeigen aber, dass die CO2-Emission deutlich mehr Gewicht bei der Berechnung der Kosten hat. Wenn Sie allerdings einen Diesel fahren, spielt die Größe des Hubraums eine deutlich gewichtigere Rolle: Denn bei Dieselmotoren werden pro 100 Kubikzentimeter Hubraum 9,50 Euro berechnet.
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