Onlinescheidung mit Scheidungsanwältin Lena Kempf
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Es gibt zahlreiche Gründe eine geschlossene Ehe nachträglich wieder aufzulösen. Wenn es dazu kommt, sehen sich die meisten Betroffenen mit einer Situation konfrontiert, in der professioneller Rat hilfreich ist. Da es sich bei der Ehe um einen rechtlichen Vertrag handelt, sind die Ehepartner mit bestimmten Rechten und Pflichten ausgestattet und an gesetzliche Regelungen und Vorschriften gebunden. Um diesen Vertrag wieder aufzulösen, bedarf es in Deutschland einem Anwalt sowie einem Verfahren. Beide Positionen sind dabei häufig mit hohen Kosten verbunden. Vor allem wenn sich die betroffenen Parteien nicht einig sind und im Streit befinden, kann die Scheidung zu einem hohen Kostenfaktor werden. Wenn hingegen die Scheidung im gegenseitigen Einverständnis erfolgt, lassen sich Aufwand und Kosten einsparen und somit auch die körperliche und seelische Belastung verringern. In diesem Fall ist es nicht notwendig, dass jede Partei einen eigenen Anwalt mit der Vertretung beauftragt, sondern es kann alles über einen einzigen Ansprechpartner und sogar online abgewickelt werden.

Im Zuge der Scheidung kommt es häufig zu vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen. Diese beziehen sich meist auf die vereinbarten Güterstände, von denen es per Gesetz drei offizielle Arten gibt: die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Wurde bei beginn der Ehe keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, dann herrscht das Gesetz der Zugewinngemeinschaft. Diese hat in der Regel einen Zugewinnausgleich unter den Ehepartnern zur Folge, was bedeutet, dass Vermögen, welches während der Ehezeit erworben wurde, gleichermaßen aufgeteilt wird. Anders verhält es sich bei der Gütertrennung, bei der die Besitzstände vor Eheschließung notariell festgehalten werden.

Rechtsanwältin Lena Kempf hat an der Leibniz Universität in Hannover die Rechtswissenschaften studiert und hat sich dabei auf die Bereiche Familienrecht, Mietrecht und allgemeines Vertrags- und Zivilrecht spezialisiert. Auf der Webseite der Scheidungsanwältin finden Interessenten zahlreiche Informationen rund um das Thema Scheidung und Scheidungskosten. Zusätzlich steht ein Formular für die Beantragung einer Onlinescheidung zur Verfügung.

Pressekontakt:
Cruising Media | Agentur für Marketing & Kommunikation
Matthias Eggert
Hauptstraße 31a
58739 Wickede
(Weitere interessante Hannover News & Hannover Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> frankm http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Es gibt zahlreiche Gründe eine geschlossene Ehe nachträglich wieder aufzulösen. Wenn es dazu kommt, sehen sich die meisten Betroffenen mit einer Situation konfrontiert, in der professioneller Rat hilfreich ist. Da es sich bei der Ehe um einen rechtlichen Vertrag handelt, sind die Ehepartner mit bestimmten Rechten und Pflichten ausgestattet und an gesetzliche Regelungen und Vorschriften gebunden. Um diesen Vertrag wieder aufzulösen, bedarf es in Deutschland einem Anwalt sowie einem Verfahren. Beide Positionen sind dabei häufig mit hohen Kosten verbunden. Vor allem wenn sich die betroffenen Parteien nicht einig sind und im Streit befinden, kann die Scheidung zu einem hohen Kostenfaktor werden. Wenn hingegen die Scheidung im gegenseitigen Einverständnis erfolgt, lassen sich Aufwand und Kosten einsparen und somit auch die körperliche und seelische Belastung verringern. In diesem Fall ist es nicht notwendig, dass jede Partei einen eigenen Anwalt mit der Vertretung beauftragt, sondern es kann alles über einen einzigen Ansprechpartner und sogar online abgewickelt werden.

Im Zuge der Scheidung kommt es häufig zu vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen. Diese beziehen sich meist auf die vereinbarten Güterstände, von denen es per Gesetz drei offizielle Arten gibt: die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Wurde bei beginn der Ehe keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, dann herrscht das Gesetz der Zugewinngemeinschaft. Diese hat in der Regel einen Zugewinnausgleich unter den Ehepartnern zur Folge, was bedeutet, dass Vermögen, welches während der Ehezeit erworben wurde, gleichermaßen aufgeteilt wird. Anders verhält es sich bei der Gütertrennung, bei der die Besitzstände vor Eheschließung notariell festgehalten werden.

Rechtsanwältin Lena Kempf hat an der Leibniz Universität in Hannover die Rechtswissenschaften studiert und hat sich dabei auf die Bereiche Familienrecht, Mietrecht und allgemeines Vertrags- und Zivilrecht spezialisiert. Auf der Webseite der Scheidungsanwältin finden Interessenten zahlreiche Informationen rund um das Thema Scheidung und Scheidungskosten. Zusätzlich steht ein Formular für die Beantragung einer Onlinescheidung zur Verfügung.

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