MPC Best Select Private Plan GmbH & Co. KG senkt Prognosen
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Die "TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH" verschickt aktuell ein Schreiben an die Anleger der "MPC Best Select Private Plan GmbH & Co. KG", welches eine aktualisierte Prognoserechnung für das Beteiligungskonzept enthält.

Durch die Gesellschafter wurde im Juli 2013 ein Investitions- und Beitragsstopp beschlossen, wodurch weniger Kapital für Investitionen zur Verfügung steht. Laut Gesellschaft kann daher

"Das konzeptionell in Aussicht gestellte Auszahlungsprofil weder zeitlich noch der Höhe nach erzielt werden".

Für das Jahr 2014 werden Auszahlungen in Höhe von 0,00 % (!) und für das Jahr 2015 immerhin 3 % bis 5 % prognostiziert. Der Gesamtmittelrückfluss soll noch immer ca. 110 % bis 140 % betragen, wobei vollkommen unklar ist, wie dieser unter den erwähnten Voraussetzungen jemals erreicht werden soll.

Wie sicher diese Prognosen sind zeigt sich allerdings am Ende des Schreibens:

"Die Rückflüsse können jedoch höher beziehungsweise niedriger als erwartet ausfallen, entfallen oder aber zu einem früheren beziehungsweise späteren Zeitpunkt erfolgen, so dass sich die dargestellten Auszahlungen wesentlich verschieben oder verändern können."

Zusammengefasst muss daher leider festgestellt werden, dass dies für die Anleger keine guten Nachrichten sind. Ob überhaupt und in welcher Höhe zukünftige Auszahlungen erwartet werden können, ist demnach nicht ersichtlich.

Anlegern muss dringend geraten werden die Beteiligung zu überprüfen. Wem die sich jetzt abzeichnenden Risiken bei Unterzeichnung der Beitrittserklärung nicht bewusst waren, kann möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen.

Eine genaue Prüfung der Rechtslage durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist daher in diesen Fällen ratsam.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich hierfür gerne zur Verfügung.

Torsten Senn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kesselstr. 19
70327 Stuttgart
Tel.: 0711 / 945585588
Fax: 0711 / 945585520
mail@rechtsanwalt-senn.de
http://www.rechtsanwalt-senn.de
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> rasenn http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Die "TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH" verschickt aktuell ein Schreiben an die Anleger der "MPC Best Select Private Plan GmbH & Co. KG", welches eine aktualisierte Prognoserechnung für das Beteiligungskonzept enthält.

Durch die Gesellschafter wurde im Juli 2013 ein Investitions- und Beitragsstopp beschlossen, wodurch weniger Kapital für Investitionen zur Verfügung steht. Laut Gesellschaft kann daher

"Das konzeptionell in Aussicht gestellte Auszahlungsprofil weder zeitlich noch der Höhe nach erzielt werden".

Für das Jahr 2014 werden Auszahlungen in Höhe von 0,00 % (!) und für das Jahr 2015 immerhin 3 % bis 5 % prognostiziert. Der Gesamtmittelrückfluss soll noch immer ca. 110 % bis 140 % betragen, wobei vollkommen unklar ist, wie dieser unter den erwähnten Voraussetzungen jemals erreicht werden soll.

Wie sicher diese Prognosen sind zeigt sich allerdings am Ende des Schreibens:

"Die Rückflüsse können jedoch höher beziehungsweise niedriger als erwartet ausfallen, entfallen oder aber zu einem früheren beziehungsweise späteren Zeitpunkt erfolgen, so dass sich die dargestellten Auszahlungen wesentlich verschieben oder verändern können."

Zusammengefasst muss daher leider festgestellt werden, dass dies für die Anleger keine guten Nachrichten sind. Ob überhaupt und in welcher Höhe zukünftige Auszahlungen erwartet werden können, ist demnach nicht ersichtlich.

Anlegern muss dringend geraten werden die Beteiligung zu überprüfen. Wem die sich jetzt abzeichnenden Risiken bei Unterzeichnung der Beitrittserklärung nicht bewusst waren, kann möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen.

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