Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (09.12.2013):
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Landgericht Essen - Verkehrsunfallrecht - Versicherungsrecht - Personenschadenrecht:
Oberschenkelmehrfachfraktur, trimalleoläre Sprunggelenkluxationsfraktur, MFK 4 und 5-Frakturen, LG Essen, Az. 11 O 483/05

Chronologie:
Der Kläger erlitt im November 2003 unverschuldet einen Verkehrsunfall und wurde dabei schwer verletzt. Er zog sich u.a. mehrere Frakturen zu. Der verklagte Unfallverursacher war wegen fahrlässiger Strassenverkehrsgefährdung sowie Körperverletzung vom Amtsgericht Bottrop (Az. 27 Ds 40 Js 58/04 (460/04) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt worden. Auch heute noch leidet der Geschädigte an den Unfallfolgen.

Verfahren:
Die Haftung des Unfallgegners war unstrittig, fraglich war die Höhe der Ansprüche. Das Landgericht Essen verurteilte den Beklagten nach umfangreicher Beweiswürdigung zu einem Schmerzensgeld von noch weiteren 40.000,- Euro, nachdem vorprozessual bereits 20.000,- Euro gezahlt worden waren. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht die unfallbedingten körperlichen Verletzungen des Geschädigten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Anders als im Arzthaftungsrecht ist im Verkehrsunfallrecht die Haftung dem Grunde nach oftmals unstrittig. Wird jedoch vorgerichtlich vom Versicherer des Schädigers nicht angemessen reguliert, so wie im vorliegenden Fall, muss der Geschädigte gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, so Dr D.C.Ciper LLM und Marius B. Gilsbach, die bearbeitenden Anwälte der Sache. Das Gericht soll bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe alle relevanten Umstände berücksichtigen.

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Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14

40213 Düsseldorf
Deutschland

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
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Oberschenkelmehrfachfraktur, trimalleoläre Sprunggelenkluxationsfraktur, MFK 4 und 5-Frakturen, LG Essen, Az. 11 O 483/05

Chronologie:
Der Kläger erlitt im November 2003 unverschuldet einen Verkehrsunfall und wurde dabei schwer verletzt. Er zog sich u.a. mehrere Frakturen zu. Der verklagte Unfallverursacher war wegen fahrlässiger Strassenverkehrsgefährdung sowie Körperverletzung vom Amtsgericht Bottrop (Az. 27 Ds 40 Js 58/04 (460/04) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt worden. Auch heute noch leidet der Geschädigte an den Unfallfolgen.

Verfahren:
Die Haftung des Unfallgegners war unstrittig, fraglich war die Höhe der Ansprüche. Das Landgericht Essen verurteilte den Beklagten nach umfangreicher Beweiswürdigung zu einem Schmerzensgeld von noch weiteren 40.000,- Euro, nachdem vorprozessual bereits 20.000,- Euro gezahlt worden waren. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht die unfallbedingten körperlichen Verletzungen des Geschädigten.

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Anders als im Arzthaftungsrecht ist im Verkehrsunfallrecht die Haftung dem Grunde nach oftmals unstrittig. Wird jedoch vorgerichtlich vom Versicherer des Schädigers nicht angemessen reguliert, so wie im vorliegenden Fall, muss der Geschädigte gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, so Dr D.C.Ciper LLM und Marius B. Gilsbach, die bearbeitenden Anwälte der Sache. Das Gericht soll bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe alle relevanten Umstände berücksichtigen.

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