Gefahr einer kleinen Opposition
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


tagesschau.de: Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach ARD-Informationen darauf geeinigt, ihren Parteien die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen zu einer Großen Koalition empfehlen. Das verlautete nach rund zweieinhalbstündigen Beratungen der Spitzenpolitiker beider Seiten in Berlin aus Verhandlungskreisen.
Kommentar: Sandra Stalinski, tagesschau.de
Die Signale für eine Große Koalition mehren sich. Doch die wäre so übermächtig, dass sie die verbleibende kleine Opposition fast erdrücken würde. Wenn CDU/CSU und SPD koalieren, würde die Opposition aus Linkspartei und Grünen nur noch 127 von 631 Abgeordneten stellen - etwa ein Fünftel. Weil für viele Druck- und Kontrollmittel aber mindestens ein Viertel der Abgeordneten zustimmen muss, könnte die Opposition ihre Kontrollfunktion künftig nicht mehr richtig wahrnehmen. Abgeordnete von Linkspartei und Grünen, aber auch aus dem Regierungslager melden deshalb Bedenken an. tagesschau.de erklärt, welche Probleme entstehen und wie sie gelöst werden können.
Welche Kontrollmittel könnte die Opposition künftig nicht mehr nutzen?
Die Opposition könnte gegen den Willen der Regierungskoalition keinen Untersuchungsausschuss mehr einberufen. Sie könnte auch keine sogenannten Normenkontrollklagen mehr anstrengen, also veranlassen, dass Gesetze vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden sollen. Genauso verhält es sich mit den sogenannten Subsidiaritätsklagen, also wenn EU-Gesetze vom Europäischen Gerichtshof geprüft werden sollen. In allen Fällen müsste mindestens ein Viertel der Abgeordneten dafür stimmen - eine Opposition aus Linkspartei und Grünen hätte aber nur ein Fünftel. Um eine Sondersitzung des Bundestages einzuberufen bräuchte die Opposition sogar ein Drittel der Stimmen.
Welche politischen Instrumente bleiben der Opposition dann noch?
Der Opposition bleiben im Wesentlichen all die Instrumente, die als Fraktionsrechte in der Geschäftsordnung des Bundestages festgehalten sind. Also Rechte, die jede Fraktion oder einzelne Abgeordnete haben. So kann die Opposition beispielsweise Vorlagen einbringen, Kleine und Große Anfragen stellen und Aktuelle Stunden einberufen.
Was bedeutet eine solch kleine Opposition für die Demokratie?
Da es eine wesentliche Aufgabe des Parlaments ist, die Regierungstätigkeit zu kontrollieren, würde die Parlamentarische Demokratie bei einer sehr kleinen Opposition "eminent geschwächt", sagt der Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier. Das sei vor allem dann eine Gefahr, wenn Große Koalitionen keine Ausnahmen, sondern eine Dauerlösung würden. Die Regierungsparteien könnten über den Kopf der Opposition hinweg ja auch Grundgesetzänderungen durchsetzen. Die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit hätten sie.
Auch der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim zeigt sich besorgt: "Die parlamentarische Demokratie basiert auf einer ständigen antagonistischen Auseinandersetzung zwischen der Regierung und ihren Fraktionen einerseits und den Oppositionsfraktionen andererseits." Wenn die Opposition sehr klein sei, sei dieses Entgegenwirken geschwächt.
Auch aus der Politik hagelt es Bedenken: Linksfraktionschef Gregor Gysi beklagte in einem Brief an Bundestagspräsident Lammert eine Schwächung des parlamentarischen Systems. Der Rechtsexperte Dieter Wiefelspütz von der SPD sprach von der Gefahr, dass die "Demokratie ersticken" könnte. Der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Thomas Strobl meldete ebenfalls staatspolitische Bedenken an und bezeichnete eine künftige Große Koalition als "Elefant im Plenarsaal".

(Weitere interessante News, Infos & Tipps zum Thema Parteien gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> Ferry http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


tagesschau.de: Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach ARD-Informationen darauf geeinigt, ihren Parteien die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen zu einer Großen Koalition empfehlen. Das verlautete nach rund zweieinhalbstündigen Beratungen der Spitzenpolitiker beider Seiten in Berlin aus Verhandlungskreisen.
Kommentar: Sandra Stalinski, tagesschau.de
Die Signale für eine Große Koalition mehren sich. Doch die wäre so übermächtig, dass sie die verbleibende kleine Opposition fast erdrücken würde. Wenn CDU/CSU und SPD koalieren, würde die Opposition aus Linkspartei und Grünen nur noch 127 von 631 Abgeordneten stellen - etwa ein Fünftel. Weil für viele Druck- und Kontrollmittel aber mindestens ein Viertel der Abgeordneten zustimmen muss, könnte die Opposition ihre Kontrollfunktion künftig nicht mehr richtig wahrnehmen. Abgeordnete von Linkspartei und Grünen, aber auch aus dem Regierungslager melden deshalb Bedenken an. tagesschau.de erklärt, welche Probleme entstehen und wie sie gelöst werden können.
Welche Kontrollmittel könnte die Opposition künftig nicht mehr nutzen?
Die Opposition könnte gegen den Willen der Regierungskoalition keinen Untersuchungsausschuss mehr einberufen. Sie könnte auch keine sogenannten Normenkontrollklagen mehr anstrengen, also veranlassen, dass Gesetze vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden sollen. Genauso verhält es sich mit den sogenannten Subsidiaritätsklagen, also wenn EU-Gesetze vom Europäischen Gerichtshof geprüft werden sollen. In allen Fällen müsste mindestens ein Viertel der Abgeordneten dafür stimmen - eine Opposition aus Linkspartei und Grünen hätte aber nur ein Fünftel. Um eine Sondersitzung des Bundestages einzuberufen bräuchte die Opposition sogar ein Drittel der Stimmen.
Welche politischen Instrumente bleiben der Opposition dann noch?
Der Opposition bleiben im Wesentlichen all die Instrumente, die als Fraktionsrechte in der Geschäftsordnung des Bundestages festgehalten sind. Also Rechte, die jede Fraktion oder einzelne Abgeordnete haben. So kann die Opposition beispielsweise Vorlagen einbringen, Kleine und Große Anfragen stellen und Aktuelle Stunden einberufen.
Was bedeutet eine solch kleine Opposition für die Demokratie?
Da es eine wesentliche Aufgabe des Parlaments ist, die Regierungstätigkeit zu kontrollieren, würde die Parlamentarische Demokratie bei einer sehr kleinen Opposition "eminent geschwächt", sagt der Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier. Das sei vor allem dann eine Gefahr, wenn Große Koalitionen keine Ausnahmen, sondern eine Dauerlösung würden. Die Regierungsparteien könnten über den Kopf der Opposition hinweg ja auch Grundgesetzänderungen durchsetzen. Die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit hätten sie.
Auch der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim zeigt sich besorgt: "Die parlamentarische Demokratie basiert auf einer ständigen antagonistischen Auseinandersetzung zwischen der Regierung und ihren Fraktionen einerseits und den Oppositionsfraktionen andererseits." Wenn die Opposition sehr klein sei, sei dieses Entgegenwirken geschwächt.
Auch aus der Politik hagelt es Bedenken: Linksfraktionschef Gregor Gysi beklagte in einem Brief an Bundestagspräsident Lammert eine Schwächung des parlamentarischen Systems. Der Rechtsexperte Dieter Wiefelspütz von der SPD sprach von der Gefahr, dass die "Demokratie ersticken" könnte. Der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Thomas Strobl meldete ebenfalls staatspolitische Bedenken an und bezeichnete eine künftige Große Koalition als "Elefant im Plenarsaal".

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