Zahnzusatzversicherung Test – Früh versichert für besseren Schutz
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Immer wieder versuchen manche Versicherungsnehmer einer Zahnzusatzversicherung Erstattungen für Kosten einer Zahnbehandlung einzuklagen, obwohl die Krankheit schon vor Abschluss des Vertrages bekannt war. Der Grund dafür ist klar. Man möchte oder kann die hohen Kosten nicht allein tragen. So auch wieder ein Fall von Ende Juni, in dem ein Versicherungsnehmer aus genau diesem Grund auf einer Summe von 25.000 Euro sitzen blieb. Im letzten großen Zahnzusatzversicherung Test wurde auf das Thema allerdings ausgiebig hingewiesen, dass Versicherer nicht für Schäden aufkommen, die schon vor Vertragsschluss vom Zahnarzt diagnostiziert wurden.

Gerichtsbeschluss für die Zahnzusatzversicherung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied Anfang Juli, dass ein Versicherungsnehmer (der Kläger) 25.000 Euro für das Einsetzen mehrerer Implantate selbst zu bezahlen hat. Was war passiert? Der Kläger suchte im April 2009 seine Zahnärztin auf. Diese behandelte den Kläger unter anderem wegen eines Eiterbefalls am Kiefer und beriet ihn über Zahnersatz und Implantate, da mehrere Zähne bereits zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erhaltungsfähig waren. Daraufhin schloss der Kläger im Juli 2009 eine Zahnzusatzversicherung mit einer Wartezeit von 8 Monaten ab. Schon im Frühjahr 2010 stellte die Zahnärztin dann eine medizinische Notwendigkeit von Implantaten fest und setzte diese ein. So entstanden Kosten in Höhe von 25.000 Euro, die der Kläger von der Zahnzusatzversicherung erstattet haben wollte, doch die weigerte sich und erhielt vom OLG Karlsruhe recht. Die Wartezeit der abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung endete nicht vor März 2010, doch da waren die Implantate bereits eingesetzt und die Krankheit, die die Implantate überhaupt erst nötig machten, bestand bereits im Jahr 2009. Zahnzusatzversicherungen wurde demnach wieder einmal bestätigt, dass sie nicht dazu verpflichtet sind, Schäden zu erstatten, die vor Vertragsschluss oder innerhalb der Wartezeit entstanden sind.

Angebote genauestens vergleichen
Mittlerweile sollte sich die Tatsache, dass nur die wenigsten Zahnzusatzversicherungen für Schäden aufkommen die bereits vor Versicherungsbeginn bekannt waren, verbreitet haben. Im letzten Zahnzusatzversicherung Test kam aber auch heraus, dass die eine oder andere Versicherung gerade das, doch leistet. Welche genau das sind und was es noch für besondere Leistungen gibt erfährt man unter http://www.zahnzusatzversicherungen-test.de/



Zahnzusatzversicherungen-Test.de
Martin Schneider
Schlesische Str. 29-30
10997 Berlin
030 319861972
martinschneider111@yahoo.de
www.zahnzusatzversicherungen-test.de

(Weitere interessante Testberichte News & Testberichte Infos & Testberichte Tipps gibt es auch hier.)

Veröffentlicht von >> Schneidermartin http://www.online-news-247.de - einem freien News-Portal mit aktuellen News und Artikeln


Immer wieder versuchen manche Versicherungsnehmer einer Zahnzusatzversicherung Erstattungen für Kosten einer Zahnbehandlung einzuklagen, obwohl die Krankheit schon vor Abschluss des Vertrages bekannt war. Der Grund dafür ist klar. Man möchte oder kann die hohen Kosten nicht allein tragen. So auch wieder ein Fall von Ende Juni, in dem ein Versicherungsnehmer aus genau diesem Grund auf einer Summe von 25.000 Euro sitzen blieb. Im letzten großen Zahnzusatzversicherung Test wurde auf das Thema allerdings ausgiebig hingewiesen, dass Versicherer nicht für Schäden aufkommen, die schon vor Vertragsschluss vom Zahnarzt diagnostiziert wurden.

Gerichtsbeschluss für die Zahnzusatzversicherung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied Anfang Juli, dass ein Versicherungsnehmer (der Kläger) 25.000 Euro für das Einsetzen mehrerer Implantate selbst zu bezahlen hat. Was war passiert? Der Kläger suchte im April 2009 seine Zahnärztin auf. Diese behandelte den Kläger unter anderem wegen eines Eiterbefalls am Kiefer und beriet ihn über Zahnersatz und Implantate, da mehrere Zähne bereits zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erhaltungsfähig waren. Daraufhin schloss der Kläger im Juli 2009 eine Zahnzusatzversicherung mit einer Wartezeit von 8 Monaten ab. Schon im Frühjahr 2010 stellte die Zahnärztin dann eine medizinische Notwendigkeit von Implantaten fest und setzte diese ein. So entstanden Kosten in Höhe von 25.000 Euro, die der Kläger von der Zahnzusatzversicherung erstattet haben wollte, doch die weigerte sich und erhielt vom OLG Karlsruhe recht. Die Wartezeit der abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung endete nicht vor März 2010, doch da waren die Implantate bereits eingesetzt und die Krankheit, die die Implantate überhaupt erst nötig machten, bestand bereits im Jahr 2009. Zahnzusatzversicherungen wurde demnach wieder einmal bestätigt, dass sie nicht dazu verpflichtet sind, Schäden zu erstatten, die vor Vertragsschluss oder innerhalb der Wartezeit entstanden sind.

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Mittlerweile sollte sich die Tatsache, dass nur die wenigsten Zahnzusatzversicherungen für Schäden aufkommen die bereits vor Versicherungsbeginn bekannt waren, verbreitet haben. Im letzten Zahnzusatzversicherung Test kam aber auch heraus, dass die eine oder andere Versicherung gerade das, doch leistet. Welche genau das sind und was es noch für besondere Leistungen gibt erfährt man unter http://www.zahnzusatzversicherungen-test.de/



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