Neues Gesetz: Krankenkassen verzichten auf die Rückzahlung von Beitragsschulden
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Die gesetzlichen Krankenkassen erlassen ihren Mitgliedern die Beitragsschulden, wenn sie längere Zeit nicht versichert waren und in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wollen. Bislang war das nur möglich, wenn man auch die aufgelaufenen Beitragsschulden begleicht. Das soll sich nun ändern.

So beschloss das Bundesgesundheitsministerium im August diesen Jahres das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung". Die Maßnahme soll den Krankenversicherungsschutz vereinfachen.

Wer sich bis zum 31.12. bei seiner früheren Krankenkassen meldet, dem werden die Beitragsschulden erlassen. Ziel der Bundesregierung ist eine Vollversicherung, das heißt, niemand darf in Deutschland mehr ohne Krankenversicherung sein. Die Regelung gilt nicht für Privatversicherte.

Quelle: http://www.ratgeber-geld.de/news/10290-krankenkassen-erlassen-beitragsschulden.html

(VL) Was zunächst wie ein Zeitungs-Ende klingt, ist tatsächlich wahr und damit auch eine Riesen-Chance für alle Nichtversicherten. Link zum Gesetz:

http://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2013-03/mehr-schutz-bei-beitragsschulden.html

Besonders Selbständige und ehemals freiwillig Versicherte, die sich die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung nicht mehr leisten konnten und dann längere Zeit ohne Krankenversicherung waren, werden von der Neuregelung profitieren. Für sie ist eine Rückkehr in die frühere Krankenkasse möglich, ohne dabei tausende von Euros an Beitragsschulden zurück zahlen zu müssen.

Die Neuregelung gilt nicht für Privatversicherte.

Und auch für ehemalige Hartz IV-Empfänger könnte die neue Versicherungspflicht schwierig werden. Denn wer kein Geld hat, kann sich auch keine Versicherung leisten.

In Deutschland leben rund 250.000 wohnungslose Menschen. Viele bekommen auch kein Hartz IV mehr. Sei es weil sie Sanktionen des Arbeitsamtes aus dem Weg gehen oder sonstige Probleme haben. Für sie bringt auch das neue Gesetzt nichts. Denn ohne Geld kann auch die Neuaufnahme in die Versicherung nicht stattfinden.

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Krankenversicherung, Krankenkassen, Beiträge, Beitragsschulden, Rückzahlung, Erlass, Gesetz, Bundesgesundheitsministerium

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Die gesetzlichen Krankenkassen erlassen ihren Mitgliedern die Beitragsschulden, wenn sie längere Zeit nicht versichert waren und in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wollen. Bislang war das nur möglich, wenn man auch die aufgelaufenen Beitragsschulden begleicht. Das soll sich nun ändern.

So beschloss das Bundesgesundheitsministerium im August diesen Jahres das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung". Die Maßnahme soll den Krankenversicherungsschutz vereinfachen.

Wer sich bis zum 31.12. bei seiner früheren Krankenkassen meldet, dem werden die Beitragsschulden erlassen. Ziel der Bundesregierung ist eine Vollversicherung, das heißt, niemand darf in Deutschland mehr ohne Krankenversicherung sein. Die Regelung gilt nicht für Privatversicherte.

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Und auch für ehemalige Hartz IV-Empfänger könnte die neue Versicherungspflicht schwierig werden. Denn wer kein Geld hat, kann sich auch keine Versicherung leisten.

In Deutschland leben rund 250.000 wohnungslose Menschen. Viele bekommen auch kein Hartz IV mehr. Sei es weil sie Sanktionen des Arbeitsamtes aus dem Weg gehen oder sonstige Probleme haben. Für sie bringt auch das neue Gesetzt nichts. Denn ohne Geld kann auch die Neuaufnahme in die Versicherung nicht stattfinden.

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