IVG Immobilien in der Krise – Insolvenz droht
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Der Immobilienkonzern IVG warnt vor der Insolvenz. Den betroffenen Anlegern drohen deshalb massive Verluste.

Das Bonner Immobilienunternehmen IVG befindet sich offenbar bereits seit längerer Zeit in finanziellen Schwierigkeiten. Die Leitung der IVG teilte kürzlich mit, dass ab Oktober dieses Jahres ein Liquiditätsdefizit von rund 120 Millionen entstehen wird, was zu einer existenziellen Bedrohung für das Unternehmen werden könnte.

Das Unternehmen arbeitet derzeit an einem Sanierungskonzept, um die drohende Insolvenz abzuwenden. Demnach sollen mehrere Immobilien verkauft, Sparmaßnahmen eingeleitet und Verhandlungen mit Gläubigern geführt werden. Falls die Sanierung nicht klappt, drohen den Anlegern massive Verluste. Die Inhaber der Wandelanleihen müssen angeblich mit Verlusten von ca. 41 % rechnen, wohingegen die Inhaber der Hybridanleihen und Aktionäre ganz leer ausgehen sollen. Die konkreten Pläne sollen auf der Hauptversammlung am 30. August dieses Jahres vorgestellt werden. Wie die Gläubiger reagieren, bleibt abzuwarten.

Die betroffenen Anleger der Immobilienfonds bzw. die Zeichner der Wandelanleihen sollten jetzt nicht tatenlos bleiben, sondern aktiv werden und ihre Chancen auf Schadensersatzansprüche von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Möglicherweise können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden, wenn die Anleger im Beratungsgespräch bei der Fondsvermittlung nicht ausreichend über die bestehenden und möglichen Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt wurden.

Die betroffenen IVG Anleger sollten angesichts dieser Umstände einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung ihrer Beteiligung feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen.

Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler – Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Stefan A. Seitz
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht
Wolfratshauser Straße 80
81379 München
Tel.: 089/72 30 87 65
Fax.: 089/55 03 80 8
E-Mail: seitz@rechtsanwalt-thieler.eu
Internet: www.rechtsanwalt-thieler.de

Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.

(Weitere interessante Sanierung News & Sanierung Infos gibt es hier.)

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Der Immobilienkonzern IVG warnt vor der Insolvenz. Den betroffenen Anlegern drohen deshalb massive Verluste.

Das Bonner Immobilienunternehmen IVG befindet sich offenbar bereits seit längerer Zeit in finanziellen Schwierigkeiten. Die Leitung der IVG teilte kürzlich mit, dass ab Oktober dieses Jahres ein Liquiditätsdefizit von rund 120 Millionen entstehen wird, was zu einer existenziellen Bedrohung für das Unternehmen werden könnte.

Das Unternehmen arbeitet derzeit an einem Sanierungskonzept, um die drohende Insolvenz abzuwenden. Demnach sollen mehrere Immobilien verkauft, Sparmaßnahmen eingeleitet und Verhandlungen mit Gläubigern geführt werden. Falls die Sanierung nicht klappt, drohen den Anlegern massive Verluste. Die Inhaber der Wandelanleihen müssen angeblich mit Verlusten von ca. 41 % rechnen, wohingegen die Inhaber der Hybridanleihen und Aktionäre ganz leer ausgehen sollen. Die konkreten Pläne sollen auf der Hauptversammlung am 30. August dieses Jahres vorgestellt werden. Wie die Gläubiger reagieren, bleibt abzuwarten.

Die betroffenen Anleger der Immobilienfonds bzw. die Zeichner der Wandelanleihen sollten jetzt nicht tatenlos bleiben, sondern aktiv werden und ihre Chancen auf Schadensersatzansprüche von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Möglicherweise können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden, wenn die Anleger im Beratungsgespräch bei der Fondsvermittlung nicht ausreichend über die bestehenden und möglichen Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt wurden.

Die betroffenen IVG Anleger sollten angesichts dieser Umstände einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung ihrer Beteiligung feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen.

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