Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren: 15.07.2013
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Landgericht Potsdam - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Substanzverlust des Ohres nach Operation, LG Potsdam, Az. 11 O 263/11

Chronologie:
Die Klägerin litt unter abstehenden Ohren und unterzog sich im Hause der Beklagten einer Operation. Dabei kam es zur Knorpelentzündung im Ohr. Die beklagten Ärzte nahmen zu keinem Zeitpunkt einen Abstrich und führten auch keine Erreger- und Resistenzbestimmung durch, um eine gezielte Antibiotikatherapie veranlassen zu können. Die Klägerin wurde stattdessen mit noch bestehender Schwellung und Rötung aus der Behandlung entlassen und eine Wiedervorstellung in einem halben Jahr vorgeschlagen. Die weiter bestehende Entzündung des Ohrknorpels hat zu einem Substanzdefekt des Ohres und einer Verkrüppelung geführt. Die später vorgenommenen rekonstruktiven Eingriffe haben zwar zu einer Verbesserung geführt, jedoch besteht nach wie vor eine Dauerschädigung.

Verfahren:
Das Landgericht Potsdam hat ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt. Der Sachverständige bestätigte den klägerischen Vortrag und stellte schwere Versäumnisse bei der Behandlung der Klägerin fest. Durch engagierte Vergleichsverhandlungen gelang es dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM im Termin zur mündlichen Verhandlung einen Abfindungsvergleich über pauschal 20.000,- Euro zu erzielen, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Anmerkungen:
Im Vorfeld der gerichtlichen Inanspruchnahme war der Haftpflichtversicherer der Beklagten nicht zu einer Regulierung bereit. Daher musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, mit entsprechendem Erfolg, wie sich nunmehr herausgestellt hat.

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Substanzverlust des Ohres nach Operation, LG Potsdam, Az. 11 O 263/11

Chronologie:
Die Klägerin litt unter abstehenden Ohren und unterzog sich im Hause der Beklagten einer Operation. Dabei kam es zur Knorpelentzündung im Ohr. Die beklagten Ärzte nahmen zu keinem Zeitpunkt einen Abstrich und führten auch keine Erreger- und Resistenzbestimmung durch, um eine gezielte Antibiotikatherapie veranlassen zu können. Die Klägerin wurde stattdessen mit noch bestehender Schwellung und Rötung aus der Behandlung entlassen und eine Wiedervorstellung in einem halben Jahr vorgeschlagen. Die weiter bestehende Entzündung des Ohrknorpels hat zu einem Substanzdefekt des Ohres und einer Verkrüppelung geführt. Die später vorgenommenen rekonstruktiven Eingriffe haben zwar zu einer Verbesserung geführt, jedoch besteht nach wie vor eine Dauerschädigung.

Verfahren:
Das Landgericht Potsdam hat ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt. Der Sachverständige bestätigte den klägerischen Vortrag und stellte schwere Versäumnisse bei der Behandlung der Klägerin fest. Durch engagierte Vergleichsverhandlungen gelang es dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM im Termin zur mündlichen Verhandlung einen Abfindungsvergleich über pauschal 20.000,- Euro zu erzielen, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Anmerkungen:
Im Vorfeld der gerichtlichen Inanspruchnahme war der Haftpflichtversicherer der Beklagten nicht zu einer Regulierung bereit. Daher musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, mit entsprechendem Erfolg, wie sich nunmehr herausgestellt hat.

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