Firmengründung in Singapore
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Im Februar 2007 beschloss die Regierung weitere Steuersenkungen, welche ab dem Jahr 2008 eingeführt wurden. Der einheitliche maximale Gewinnsteuersatz wurde mittlerweile auf 17 % gesenkt (vorher 20 %) und wird auf dem Nettogewinn berechnet. Der Steuersatz von 17% wird ab einem Ertrag von SGD 300.000.- angewandt. Erträge, welche diese SGD 300.000.- nicht erreichen werden geringer besteuert Der Inselstaat Singapur, Mitglied der Asean Staaten, ist mittlerweile einer der weltweit wichtigsten Finanz- und Handelsplätze und zieht auch immer mehr internationale Unternehmen und Investoren an. Bekannt als das Tor nach Asien ist der Inselstaat ein Beispiel für höchste Standards. Eine tragende Säule dieser Entwicklung ist unbestritten das überaus liberale, am Schweizer Vorbild errichtete, Steuersystem und das äusserst starke und verfassungsrechtlich geschützte Bankgeheimnis des Inselstaates Singapur. "Singapur zählt zu den Staaten mit dem stärksten Bankgeheimnis sowie einem der liberalsten Steuersysteme weltweit." Das Steuersystem in Singapur ist sowohl für juristische Personen (Unternehmen) als auch für natürliche Personen sehr interessant. Besonders für international tätige Unternehmen bietet sich ein interessanter Aspekt im Steuersystem von Singapur, da Erträge aus dem Ausland nicht versteuert werden. Die Einkommenssteuer wird auf den Nettogewinn angewandt, welcher in Singapur erwirtschaftet wird sowie auf ausländische Erträge, sofern diese nach Singapur überwiesen werden. Singapur hat zudem keine Doppelbelastung auf Gewinnausschüttungen (z.B. Dividenden). Diese sind in Singapur generell steuerfrei. Eine Kapitalertragssteuer ist in Singapur ebenfalls im Steuersystem nicht vorgesehen. http://www.aczento.com/firmengruendung/firmengruendung-singapore

Firma: Aczento Consulting Group
Ansprechpartner:
E-Mail: info@aczento.com
Straße/Nr.: Friedrichstr 171
PLZ/Ort: 10117 Berlin
Telefon: +49 800 0872424
Telefax:
Website: www.aczento.com Die Presse-Meldung wurde verteilt über Press-Report.de - Der online Presseverteiler!
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Im Februar 2007 beschloss die Regierung weitere Steuersenkungen, welche ab dem Jahr 2008 eingeführt wurden. Der einheitliche maximale Gewinnsteuersatz wurde mittlerweile auf 17 % gesenkt (vorher 20 %) und wird auf dem Nettogewinn berechnet. Der Steuersatz von 17% wird ab einem Ertrag von SGD 300.000.- angewandt. Erträge, welche diese SGD 300.000.- nicht erreichen werden geringer besteuert Der Inselstaat Singapur, Mitglied der Asean Staaten, ist mittlerweile einer der weltweit wichtigsten Finanz- und Handelsplätze und zieht auch immer mehr internationale Unternehmen und Investoren an. Bekannt als das Tor nach Asien ist der Inselstaat ein Beispiel für höchste Standards. Eine tragende Säule dieser Entwicklung ist unbestritten das überaus liberale, am Schweizer Vorbild errichtete, Steuersystem und das äusserst starke und verfassungsrechtlich geschützte Bankgeheimnis des Inselstaates Singapur. "Singapur zählt zu den Staaten mit dem stärksten Bankgeheimnis sowie einem der liberalsten Steuersysteme weltweit." Das Steuersystem in Singapur ist sowohl für juristische Personen (Unternehmen) als auch für natürliche Personen sehr interessant. Besonders für international tätige Unternehmen bietet sich ein interessanter Aspekt im Steuersystem von Singapur, da Erträge aus dem Ausland nicht versteuert werden. Die Einkommenssteuer wird auf den Nettogewinn angewandt, welcher in Singapur erwirtschaftet wird sowie auf ausländische Erträge, sofern diese nach Singapur überwiesen werden. Singapur hat zudem keine Doppelbelastung auf Gewinnausschüttungen (z.B. Dividenden). Diese sind in Singapur generell steuerfrei. Eine Kapitalertragssteuer ist in Singapur ebenfalls im Steuersystem nicht vorgesehen. http://www.aczento.com/firmengruendung/firmengruendung-singapore

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