US24-Group LLC – US Corporation & Co. KG – eine einfache, schnelle und kostengünstige Alternative
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Welche Rechtsform soll ich wählen, welche ist für mein Unternehmen die richtige? Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft? Jeder Existenzgründer steht vor diese richtungweisenden Frage. Denn je nach Wahl hat dies unterschiedliche rechtliche, steuerliche und finanzielle Folgen. Bevor man sich endgültig für eine Rechtsform entscheidet, sollte man sich umfassend informieren und fachlichen Rat bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt einholen. Zu den Personengesellschaften zählen Rechtsformen wie die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), offene Handelsgesellschaft (OHG), die Partnerschaftsgesellschaft oder auch die GmbH & Co. KG. Typisch für Personengesellschaften ist, dass die Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Die Gesellschafter müssen kein Mindestkapital aufbringen und sind darüber hinaus nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter ihres Unternehmens. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Aktiengesellschaft, die Limited Company oder die US Aktiengesellschaft (US Corporation). Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften – mit Ausnahmen – nur in Höhe ihrer Einlage. Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Für größere Vorhaben spielt allerdings auch die notwendige Kapitalbeschaffung eine Rolle, die hier über Gesellschafter bzw. Aktionäre möglich ist, ohne dass diese aktiv an der Gesch.ftsführung beteiligt werden müssen. Als besondere Mischform einer Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft bekannt ist die GmbH & Co. KG. Der Clou hierbei ist, dass der voll haftende Teil der KG, der Komplementär, keine Privatperson ist, die mit ihrem Privatvermögen haftet, sondern in diesem Fall eine Kapitalgesellschaft. So kann man als Komplementär seine Haftung beschränken. Die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sind meist gleichzeitig die Kommanditisten der KG, die nur mit der Höhe ihrer Einlage haften müssen. Diese Einlage muss nicht sofort eingezahlt werden. Ist sie aber noch nicht vollständig eingezahlt worden, kann der Kommanditist nach § 171 I HGB von den Gläubigern der KG in Höhe des Einlagebetrags persönlich in Anspruch genommen werden. Aufgrund des bürokratischen Aufwandes, der mit der Gründung einer GmbH einhergeht und der Tatsache, dass die GmbH ein Mindestkapital von EUR 25.000 haben muss, stellt die US-amerikanische Corporation eine ernsthafte Konkurrenz für die deutsche GmbH & Co. KG dar. Befürworter dieser Alternative schwärmen von der unbürokratischen und schnellen Gründungen einer solchen Corporation. Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Rechtsprechung die Möglichkeit geschaffen, dass Gesellschaften, die im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit ausüben, auch hier rechtsfähig sind, ohne dass sie ein Mindestkapital wie bei der deutschen GmbH oder AG erbringen müssen. Die Corporation & Co. KG ist daher eine interessante Alternative, bei welcher der Vollhafter (Komplementär) eine US-Aktiengesellschaft (Inc.) ist. Im Gegensatz zur GmbH & Co. KG ist somit nur ein geringer Kapitalbedarf bei der Gründung erforderlich, da kein Mindestkapital von EUR 25.000,-- erforderlich ist. Auch eine einzelne Person kann eine solche Corporation & Co. KG gründen, da er nach dem amerikanischen Recht als Einzelperson eine US Corporation gründen darf und dann gleichzeitig auch einziger Kommanditist der KG ist. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass ein Director US-Staatsbürger sein muss, und Zusammenkünfte der Directors können sowohl in den USA als auch im Ausland stattfinden. Ideal ist diese Konstruktion für diejenigen, die gerne nach außen mit einer deutschen Firma operieren wollen, gleichzeitig aber das hohe private Haftungsrisiko der KG minimieren möchten. Die US Corporation & Co. KG ist ins deutsche Handelsregister einzutragen. Die Corporation selbst ist nur dann ins Handelsregister einzutragen, wenn sie in Deutschland eine selbständige Zweigniederlassung unterhält. Für Michael Schmidt ist die US Corporation, kurz Inc. genannt, die unbürokratische Alternative zur GmbH,der AG, aber auch zur Limited. Schmidt ist Mitglied des Board of Directors, dem Leitungsgremium der Firma „US24Group LLC“, die Corporation Gründungen betreut. „Die Vorteile der Corporation: geringe Kosten, einfache Handhabung bei der Gründung, Minimierung der Haftung sowie Anonymität hinsichtlich der Aktieneigentümer (Shareholder). „Das unkomplizierte Unternehmensrecht des US-Staates Florida ist fü̈r den deutschen Mittelstand und für Kleinunternehmer besonders attraktiv“, sagt der Berater der US24Group LLC Die Gründung einer US-Corporation sei im Vergleich zur GmbH (und auch zur AG) schneller, einfacher und kostengünstiger. Weiterer Nachteil einer GmbH: alle Änderungen müssen notariell beglaubigt werden. Dies gilt aber nicht für Änderungen bei einer Corporation. Diese erfolgen mithilfe des Resident Agent, z.B. der US24Group LLC Wesentlicher Vorteil der US-Corporation gegenüber allen anderen Gesellschaftsformen ist zum einen dieunkomplizierte Möglichkeit der Geldbeschaffung sowie vor allem auch die Anonymität der Gesellschafter.Die Eigentümer einer Corporation bleiben dabei anonym, denn die Aktieneigentümer (Shareholder) werden nicht in das US-Handelsregister eingetragen. Nur die Direktoren und Funktionäre (also President, Vice President, Secretary) der Corporation werden amtlich erfasst. Ein Steuerfluchtmodell ist die US-Corporation nicht. Obwohl die Auslandsfirmen offiziell ihren Sitz in Florida oder einem anderen US-Bundesstaat haben, zahlen sie in der Regel ihre Steuern in Deutschland, sofern sie hier wirtschaftlich aktiv werden. Beschränkt sich ihre Tätigkeit jedoch nur auf die des Vollhafters (Komplementärs) und wird auf eine Komplement.rvergütung verzichtet, fallen hier noch nicht einmal steuerpflichtige Einnahmen an. Bei einer reinen Geschäftstätigkeit außerhalb der USA fällt im USBundesstaat Florida nur eine geringe jährliche Pauschalbesteuerung an. Steuerpflichtiger ist die KG selbst. Jedoch braucht der deutsche Steuerberater keine Kenntnisse des amerikanischen Steuerrechts zu haben, da die Jahreserklärung z.B. bei Gründungen in Florida vom Resident Agent abgegeben wird. Der Gewinn der Corporation & Co. KG wird auf Ebene der Gesellschafter (sowohl des Komplementärs als auch des/ der Kommanditisten) versteuert. Die Corporation muss nicht am Vermögen und Gewinn der Gesellschaft beteiligt werden. Wie bei jeder deutschen Personengesellschaft können Verluste aus der Anlaufphase jährlich mit anderen positiven Einkünften des Gesellschafters verrechnet werden, was zu Steuerersparnissen oder -erstattungen führen kann. Während das Kürzel „Inc.“ hier zu Lande vielleicht etwas skeptisch betrachtet wird, ist es „weltweit bekannter als die GmbH“, gibt die US24Group LLC zu bedenken. Die Vorteile der Corporation & Co. KG im Überblick: - Haftungsbegrenzung: Bei einer GmbH & Co. KG übernimmt die GmbH die Haftungsbegrenzungsfunktion, bei der Corporation & Co. KG wird diese Aufgabe durch die Corporation übernommen. - geringer Kapitalbedarf: Anders als bei der GmbH & Co. KG ist ein Mindestkapital für den Komplementär nicht erforderlich. Es muss kein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro in Bar vorgehalten werden. Ist der Gründer daneben auch noch Kommanditist der KG, so muss er als solcher eine eigene Einlage in die KG einbringen, wobei er die Höhe der Einlage selbst bestimmen kann. - einfache, schnelle und kostengünstige Gründung: Die Gründung einer US-Corporation ist nach Auskunft der US24Group LLC einfach: Da für die Registrierung eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich ist, sondern das Einreichen der Gründungsunterlagen ausreicht, kann die US-Corporation innerhalb von 72 Stunden gegründet werden; im Eilfalle sogar auch in 24 Stunden. Dienstleister wie die US24Group LLC übernehmen den gesamten Registrierungsvorgang beim Secretary of State. Da jede Corporation auch einen so genannten Resident Agent in Florida haben und die Büroadresse identisch mit dem Registered Office sein muss, bieten diese Dienstleister diesen Service häufig mit an. Die US 24 Group LLC ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der US24-Group LLC steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, der vor allem Kleinbetriebe und Mittelständler vor, während und auch nach der Gründung umfassend berät und betreut. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter: http://www.us24-group.com
Firma: US 24 Group LLC
Ansprechpartner:
E-Mail: info@us24-group.de
Straße/Nr.: Rocky Point Drive East 3001
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Telefon: +49-30-8093 2893
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Website: www.us24-group.com Die Presse-Meldung wurde verteilt über Press-Report.de - Der online Presseverteiler!
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Welche Rechtsform soll ich wählen, welche ist für mein Unternehmen die richtige? Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft? Jeder Existenzgründer steht vor diese richtungweisenden Frage. Denn je nach Wahl hat dies unterschiedliche rechtliche, steuerliche und finanzielle Folgen. Bevor man sich endgültig für eine Rechtsform entscheidet, sollte man sich umfassend informieren und fachlichen Rat bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt einholen. Zu den Personengesellschaften zählen Rechtsformen wie die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), offene Handelsgesellschaft (OHG), die Partnerschaftsgesellschaft oder auch die GmbH & Co. KG. Typisch für Personengesellschaften ist, dass die Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Die Gesellschafter müssen kein Mindestkapital aufbringen und sind darüber hinaus nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter ihres Unternehmens. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Aktiengesellschaft, die Limited Company oder die US Aktiengesellschaft (US Corporation). Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften – mit Ausnahmen – nur in Höhe ihrer Einlage. Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Für größere Vorhaben spielt allerdings auch die notwendige Kapitalbeschaffung eine Rolle, die hier über Gesellschafter bzw. Aktionäre möglich ist, ohne dass diese aktiv an der Gesch.ftsführung beteiligt werden müssen. Als besondere Mischform einer Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft bekannt ist die GmbH & Co. KG. Der Clou hierbei ist, dass der voll haftende Teil der KG, der Komplementär, keine Privatperson ist, die mit ihrem Privatvermögen haftet, sondern in diesem Fall eine Kapitalgesellschaft. So kann man als Komplementär seine Haftung beschränken. Die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sind meist gleichzeitig die Kommanditisten der KG, die nur mit der Höhe ihrer Einlage haften müssen. Diese Einlage muss nicht sofort eingezahlt werden. Ist sie aber noch nicht vollständig eingezahlt worden, kann der Kommanditist nach § 171 I HGB von den Gläubigern der KG in Höhe des Einlagebetrags persönlich in Anspruch genommen werden. Aufgrund des bürokratischen Aufwandes, der mit der Gründung einer GmbH einhergeht und der Tatsache, dass die GmbH ein Mindestkapital von EUR 25.000 haben muss, stellt die US-amerikanische Corporation eine ernsthafte Konkurrenz für die deutsche GmbH & Co. KG dar. Befürworter dieser Alternative schwärmen von der unbürokratischen und schnellen Gründungen einer solchen Corporation. Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Rechtsprechung die Möglichkeit geschaffen, dass Gesellschaften, die im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit ausüben, auch hier rechtsfähig sind, ohne dass sie ein Mindestkapital wie bei der deutschen GmbH oder AG erbringen müssen. Die Corporation & Co. KG ist daher eine interessante Alternative, bei welcher der Vollhafter (Komplementär) eine US-Aktiengesellschaft (Inc.) ist. Im Gegensatz zur GmbH & Co. KG ist somit nur ein geringer Kapitalbedarf bei der Gründung erforderlich, da kein Mindestkapital von EUR 25.000,-- erforderlich ist. Auch eine einzelne Person kann eine solche Corporation & Co. KG gründen, da er nach dem amerikanischen Recht als Einzelperson eine US Corporation gründen darf und dann gleichzeitig auch einziger Kommanditist der KG ist. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass ein Director US-Staatsbürger sein muss, und Zusammenkünfte der Directors können sowohl in den USA als auch im Ausland stattfinden. Ideal ist diese Konstruktion für diejenigen, die gerne nach außen mit einer deutschen Firma operieren wollen, gleichzeitig aber das hohe private Haftungsrisiko der KG minimieren möchten. Die US Corporation & Co. KG ist ins deutsche Handelsregister einzutragen. Die Corporation selbst ist nur dann ins Handelsregister einzutragen, wenn sie in Deutschland eine selbständige Zweigniederlassung unterhält. Für Michael Schmidt ist die US Corporation, kurz Inc. genannt, die unbürokratische Alternative zur GmbH,der AG, aber auch zur Limited. Schmidt ist Mitglied des Board of Directors, dem Leitungsgremium der Firma „US24Group LLC“, die Corporation Gründungen betreut. „Die Vorteile der Corporation: geringe Kosten, einfache Handhabung bei der Gründung, Minimierung der Haftung sowie Anonymität hinsichtlich der Aktieneigentümer (Shareholder). „Das unkomplizierte Unternehmensrecht des US-Staates Florida ist fü̈r den deutschen Mittelstand und für Kleinunternehmer besonders attraktiv“, sagt der Berater der US24Group LLC Die Gründung einer US-Corporation sei im Vergleich zur GmbH (und auch zur AG) schneller, einfacher und kostengünstiger. Weiterer Nachteil einer GmbH: alle Änderungen müssen notariell beglaubigt werden. Dies gilt aber nicht für Änderungen bei einer Corporation. Diese erfolgen mithilfe des Resident Agent, z.B. der US24Group LLC Wesentlicher Vorteil der US-Corporation gegenüber allen anderen Gesellschaftsformen ist zum einen dieunkomplizierte Möglichkeit der Geldbeschaffung sowie vor allem auch die Anonymität der Gesellschafter.Die Eigentümer einer Corporation bleiben dabei anonym, denn die Aktieneigentümer (Shareholder) werden nicht in das US-Handelsregister eingetragen. Nur die Direktoren und Funktionäre (also President, Vice President, Secretary) der Corporation werden amtlich erfasst. Ein Steuerfluchtmodell ist die US-Corporation nicht. Obwohl die Auslandsfirmen offiziell ihren Sitz in Florida oder einem anderen US-Bundesstaat haben, zahlen sie in der Regel ihre Steuern in Deutschland, sofern sie hier wirtschaftlich aktiv werden. Beschränkt sich ihre Tätigkeit jedoch nur auf die des Vollhafters (Komplementärs) und wird auf eine Komplement.rvergütung verzichtet, fallen hier noch nicht einmal steuerpflichtige Einnahmen an. Bei einer reinen Geschäftstätigkeit außerhalb der USA fällt im USBundesstaat Florida nur eine geringe jährliche Pauschalbesteuerung an. Steuerpflichtiger ist die KG selbst. Jedoch braucht der deutsche Steuerberater keine Kenntnisse des amerikanischen Steuerrechts zu haben, da die Jahreserklärung z.B. bei Gründungen in Florida vom Resident Agent abgegeben wird. Der Gewinn der Corporation & Co. KG wird auf Ebene der Gesellschafter (sowohl des Komplementärs als auch des/ der Kommanditisten) versteuert. Die Corporation muss nicht am Vermögen und Gewinn der Gesellschaft beteiligt werden. Wie bei jeder deutschen Personengesellschaft können Verluste aus der Anlaufphase jährlich mit anderen positiven Einkünften des Gesellschafters verrechnet werden, was zu Steuerersparnissen oder -erstattungen führen kann. Während das Kürzel „Inc.“ hier zu Lande vielleicht etwas skeptisch betrachtet wird, ist es „weltweit bekannter als die GmbH“, gibt die US24Group LLC zu bedenken. Die Vorteile der Corporation & Co. KG im Überblick: - Haftungsbegrenzung: Bei einer GmbH & Co. KG übernimmt die GmbH die Haftungsbegrenzungsfunktion, bei der Corporation & Co. KG wird diese Aufgabe durch die Corporation übernommen. - geringer Kapitalbedarf: Anders als bei der GmbH & Co. KG ist ein Mindestkapital für den Komplementär nicht erforderlich. Es muss kein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro in Bar vorgehalten werden. Ist der Gründer daneben auch noch Kommanditist der KG, so muss er als solcher eine eigene Einlage in die KG einbringen, wobei er die Höhe der Einlage selbst bestimmen kann. - einfache, schnelle und kostengünstige Gründung: Die Gründung einer US-Corporation ist nach Auskunft der US24Group LLC einfach: Da für die Registrierung eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich ist, sondern das Einreichen der Gründungsunterlagen ausreicht, kann die US-Corporation innerhalb von 72 Stunden gegründet werden; im Eilfalle sogar auch in 24 Stunden. Dienstleister wie die US24Group LLC übernehmen den gesamten Registrierungsvorgang beim Secretary of State. Da jede Corporation auch einen so genannten Resident Agent in Florida haben und die Büroadresse identisch mit dem Registered Office sein muss, bieten diese Dienstleister diesen Service häufig mit an. Die US 24 Group LLC ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der US24-Group LLC steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, der vor allem Kleinbetriebe und Mittelständler vor, während und auch nach der Gründung umfassend berät und betreut. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter: http://www.us24-group.com
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E-Mail: info@us24-group.de
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