Der Staat schafft steuerliche Anreize für Denkmalschützer
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Wie Investoren von dem Erhalt historischer Bauten profitieren können

Wie haben sich Baustil und Architektur in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt? Welche Veränderungen gab es in dieser Zeit im Kultur- und Kunstverständnis der Menschen? Die Antwort geben historische Bauten aus der Zeit des Jugendstils und der Jahrhundertwende, die die Baugeschichte vergangener Epochen veranschaulichen.

Kulturdenkmäler informieren über die geschichtliche Entwicklung einer Region und fördern für viele Menschen die Identifikation mit der eigenen Heimat. Denkmäler geben als lebendiges Abbild einen Einblick in die Stadtentwicklung.

Historische Bauten prägen das Stadtgesicht und machen es unverwechselbar. Dem Erhalt solcher Bauten kommt eine hohe Bedeutung zu, die sich aus dem geschichtlichen, bauhistorischen, künstlerischen und städtebaulichen Wert bemisst. Die Einstufung als Denkmal erfordert einen verantwortungsbewussten Umgang mit einer Immobilie. Daher hat der Staat besondere Anreize für private Investoren geschaffen, ihn bei der Sanierung der Kulturdenkmäler zu unterstützen.

Steuervorteile und Zuschüsse für Denkmalschützer

Der Staat gewährt privaten Investoren, die eine denkmalgeschützte Immobilie nach dem Kauf auf eigene Kosten sanieren, erhebliche steuerliche Vorteile. Dabei ist zwischen Baudenkmälern zu unterscheiden, die nach der Sanierung vermietet werden und solchen, die im Anschluss selbst genutzt werden sollen.
Grundsätzlich muss bei beiden Varianten beachtet werden, dass das Eigentumsrecht an der denkmalgeschützten Immobilie noch vor Baubeginn an den neuen Besitzer gehen muss, um die vollen Steuervorteile ausschöpfen zu können.

Außerdem müssen alle Maßnahmen zur Sanierung im Vorfeld mit dem zuständigen Denkmalamt abgesprochen werden. Daher ist es für Investoren unerlässlich, mit einem erfahrenen Baupartner zusammenzuarbeiten. Die Immovaria GmbH Nürnberg hat sich einen Namen in der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien gemacht. Zahlreiche hochwertig sanierte Referenzobjekte können in Städten wie Berlin und Leipzig besichtigt werden. Sven Langbein als Geschäftsführer der Immovaria GmbH Nürnberg pflegt während der gesamten Bauphase eine enge Zusammenarbeit mit der Denkmalbehörde. Dazu gehört beispielsweise die Abstimmung über zulässige Maßnahmen am und im Gebäude. So wird bereits im Vorfeld festgelegt, an welchen Stellen erneuert werden darf und wo Bestandteile aus der Bauzeit des Hauses wie Stuck und Verzierungen erhalten bleiben sollen. Diese Zusammenarbeit ist notwendig, um nach Abschluss der Arbeiten die Bescheinigung der Denkmalbehörde für das Finanzamt zu erhalten, dass es sich um denkmalpflegerische Arbeiten gehandelt hat, die für den Erhalt des Gebäudes erforderlich waren.

Vermietete Baudenkmale

Hier sind die höchsten Steuervorteile zu erwarten. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie nach der Sanierung wieder vermietet, kann die nach dem Kauf entstandenen Sanierungskosten zu 100% von der Steuer absetzen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten können bei ordnungsgemäßer Abnahme durch das zuständige Denkmalamt 8 Jahre lang 9% und 4 Jahre lang 7% der denkmalschutzrelevanten Baukosten abgesetzt werden.

Selbstgenutzte Baudenkmale

Bei selbstgenutzten Baudenkmalen gibt es nur reduzierte Absetzungsmöglichkeiten. Es können insgesamt 90% der erhaltenden Sanierungsmaßnahmen abgesetzt werden, d.h. jährlich 9% über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Pressekontakt:
Immovaria GmbH, Herr Sven Langbein
Stephanstr. 6a, 90478 Nürnberg, Deutschland
Tel.: 09112398330; kontakt@immovaria.net; http://www.immovaria.net
(Weitere interessante Sanierung News & Sanierung Infos finden Sie auch hier auf dieser Web-Seite zum Nachschlagen und Nachlesen.)

Veröffentlicht von >> Langbein http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Wie Investoren von dem Erhalt historischer Bauten profitieren können

Wie haben sich Baustil und Architektur in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt? Welche Veränderungen gab es in dieser Zeit im Kultur- und Kunstverständnis der Menschen? Die Antwort geben historische Bauten aus der Zeit des Jugendstils und der Jahrhundertwende, die die Baugeschichte vergangener Epochen veranschaulichen.

Kulturdenkmäler informieren über die geschichtliche Entwicklung einer Region und fördern für viele Menschen die Identifikation mit der eigenen Heimat. Denkmäler geben als lebendiges Abbild einen Einblick in die Stadtentwicklung.

Historische Bauten prägen das Stadtgesicht und machen es unverwechselbar. Dem Erhalt solcher Bauten kommt eine hohe Bedeutung zu, die sich aus dem geschichtlichen, bauhistorischen, künstlerischen und städtebaulichen Wert bemisst. Die Einstufung als Denkmal erfordert einen verantwortungsbewussten Umgang mit einer Immobilie. Daher hat der Staat besondere Anreize für private Investoren geschaffen, ihn bei der Sanierung der Kulturdenkmäler zu unterstützen.

Steuervorteile und Zuschüsse für Denkmalschützer

Der Staat gewährt privaten Investoren, die eine denkmalgeschützte Immobilie nach dem Kauf auf eigene Kosten sanieren, erhebliche steuerliche Vorteile. Dabei ist zwischen Baudenkmälern zu unterscheiden, die nach der Sanierung vermietet werden und solchen, die im Anschluss selbst genutzt werden sollen.
Grundsätzlich muss bei beiden Varianten beachtet werden, dass das Eigentumsrecht an der denkmalgeschützten Immobilie noch vor Baubeginn an den neuen Besitzer gehen muss, um die vollen Steuervorteile ausschöpfen zu können.

Außerdem müssen alle Maßnahmen zur Sanierung im Vorfeld mit dem zuständigen Denkmalamt abgesprochen werden. Daher ist es für Investoren unerlässlich, mit einem erfahrenen Baupartner zusammenzuarbeiten. Die Immovaria GmbH Nürnberg hat sich einen Namen in der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien gemacht. Zahlreiche hochwertig sanierte Referenzobjekte können in Städten wie Berlin und Leipzig besichtigt werden. Sven Langbein als Geschäftsführer der Immovaria GmbH Nürnberg pflegt während der gesamten Bauphase eine enge Zusammenarbeit mit der Denkmalbehörde. Dazu gehört beispielsweise die Abstimmung über zulässige Maßnahmen am und im Gebäude. So wird bereits im Vorfeld festgelegt, an welchen Stellen erneuert werden darf und wo Bestandteile aus der Bauzeit des Hauses wie Stuck und Verzierungen erhalten bleiben sollen. Diese Zusammenarbeit ist notwendig, um nach Abschluss der Arbeiten die Bescheinigung der Denkmalbehörde für das Finanzamt zu erhalten, dass es sich um denkmalpflegerische Arbeiten gehandelt hat, die für den Erhalt des Gebäudes erforderlich waren.

Vermietete Baudenkmale

Hier sind die höchsten Steuervorteile zu erwarten. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie nach der Sanierung wieder vermietet, kann die nach dem Kauf entstandenen Sanierungskosten zu 100% von der Steuer absetzen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten können bei ordnungsgemäßer Abnahme durch das zuständige Denkmalamt 8 Jahre lang 9% und 4 Jahre lang 7% der denkmalschutzrelevanten Baukosten abgesetzt werden.

Selbstgenutzte Baudenkmale

Bei selbstgenutzten Baudenkmalen gibt es nur reduzierte Absetzungsmöglichkeiten. Es können insgesamt 90% der erhaltenden Sanierungsmaßnahmen abgesetzt werden, d.h. jährlich 9% über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Pressekontakt:
Immovaria GmbH, Herr Sven Langbein
Stephanstr. 6a, 90478 Nürnberg, Deutschland
Tel.: 09112398330; kontakt@immovaria.net; http://www.immovaria.net
(Weitere interessante Sanierung News & Sanierung Infos finden Sie auch hier auf dieser Web-Seite zum Nachschlagen und Nachlesen.)

Veröffentlicht von >> Langbein http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln






Dieser Artikel kommt von News Portale @ News Central !
http://www.news-central.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.news-central.de/modules.php?name=News&file=article&sid=52409