VKD: Psych-Entgeltgesetz ähnelt zu stark dem DRG-System
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Wieder einmal Learning by Doing

(NL/1347819806) Berlin, d. 14. Juni 2012. Heute hat der Bundestag die Einführung eines neuen Finanzierungssystems für die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken in Deutschland beschossen. Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) weist aus diesem Grund nochmals auf die gravierenden Schwachstellen des so genannten Psych-Entgeltgesetzes hin. VKD-Pressesprecher Peter Asché: Wir rechnen damit, dass sich in der Folge für die betroffenen Kliniken die finanzielle Situation verschlechtern wird. Unsere Kritik am Gesetzentwurf hat sich nicht verändert: Das Finanzierungssystem der Krankenhäuser wird weitgehend auf die psychiatrischen Kliniken übertragen, ohne die grundlegenden Unterschiede beider Bereiche zu berücksichtigen.

Auch Holger Höhmann, Vorsitzender der Fachgruppe psychiatrischer Kliniken im VKD, fordert, die grundsätzlichen Unterschiede zwischen dem DRG-System und der Ausgangslage für ein Psychiatrieentgeltsystem zu berücksichtigen. Im Detail erwartet er folgende Auswirkungen, da keine grundlegenden Änderungen am Gesetzentwurf mehr vorgenommen wurden:

Die Zunahme psychischer Krankheiten und damit auch eine höhere Krankenhaushäufigkeit werden zu einer weiteren Finanzierungslücke in den Kliniken führen, da Mehrleistungen durch die Versorgung zusätzlicher Patienten nicht vollständig bezahlt werden. Gleichzeitig sinkt der Basisentgeltwert für alle Kliniken im jeweiligen Bundesland weiter ab.

Diagnosebezogene Entgelte in Form der DRG-Pauschalen haben in den somatischen Krankenhäusern zu einem drastischen Absinken der Verweildauern geführt. In der Psychiatrie und Psychosomatik können die geplanten Tagespauschalen dazu führen, dass Patienten zum Beispiel nicht mehr ausreichend auf bestimmte Medikamente eingestellt und die Behandlung nicht im nötigen Umfang zu Ende geführt wird. Die Folge wäre eine erhöhte Quote von Wiederaufnahmen. Deshalb sind Verweildauern in der Psychiatrie immer fallindividuell zu sehen. Sie dürfen daher auch kein die Qualität beurteilendes Instrument sein.

Es fehlen insgesamt handhabbare und gut eingeführte Qualitätsindikatoren in der Behandlung von psychischen Krankheiten, die sich für den Routinebetrieb in Kliniken und Fachabteilungen eignen würden. Pauschalierte Entgelte brauchen zwingend eine systematische Qualitätssicherung!

Höhmanns Fazit: Am Ende werden die aus dem Gesetz resultierenden Effekte die Behandlungsstandards und die erreichte Versorgungsqualität gefährden.

Es sei gut, dass der Gesetzentwurf zumindest die Dauer der budgetneutralen Phase mit vier Jahren (2013 bis 2016) einschließlich zweier Optionsjahre festlegt. Auch die Festschreibung einer fünfjährigen Konvergenz-Phase sei zu begrüßen, da die Kliniken zur Einführung des neuen Entgeltsystems ihre Strukturen anpassen müssten. Weitere notwendige Strukturanpassungen würden sich auch aus der erwarteten Veränderung der OPS-Kodes in der Psychiatrie ergeben.

Learning bei doing ist im Gesundheitsbereich inzwischen eine von der Politik offenbar beliebte Strategie, Veränderungen durchzusetzen. Gründliches Nachdenken im Vorfeld und Abwägen von Argumenten aus der Praxis wäre aus Sicht des VKD die bessere Option gewesen, gibt Höhmann zu bedenken.


Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt 2.600 Manager in Gesundheitseinrichtungen in Deutschland.
www.vkd-online.de
Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag übermittelt. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.
Universitätsklinikum Aachen
Peter Asché
Pauwelsstraße 30
52074 Aachen
vkdgs@vkd-online.de
- www.vkd-online.de

(Weitere interessante Finanzierung News & Finanzierung Infos & Finanzierung Tipps können Sie auch hier auf dieser interessanten Homepage nachlesen.)

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(NL/1347819806) Berlin, d. 14. Juni 2012. Heute hat der Bundestag die Einführung eines neuen Finanzierungssystems für die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken in Deutschland beschossen. Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) weist aus diesem Grund nochmals auf die gravierenden Schwachstellen des so genannten Psych-Entgeltgesetzes hin. VKD-Pressesprecher Peter Asché: Wir rechnen damit, dass sich in der Folge für die betroffenen Kliniken die finanzielle Situation verschlechtern wird. Unsere Kritik am Gesetzentwurf hat sich nicht verändert: Das Finanzierungssystem der Krankenhäuser wird weitgehend auf die psychiatrischen Kliniken übertragen, ohne die grundlegenden Unterschiede beider Bereiche zu berücksichtigen.

Auch Holger Höhmann, Vorsitzender der Fachgruppe psychiatrischer Kliniken im VKD, fordert, die grundsätzlichen Unterschiede zwischen dem DRG-System und der Ausgangslage für ein Psychiatrieentgeltsystem zu berücksichtigen. Im Detail erwartet er folgende Auswirkungen, da keine grundlegenden Änderungen am Gesetzentwurf mehr vorgenommen wurden:

Die Zunahme psychischer Krankheiten und damit auch eine höhere Krankenhaushäufigkeit werden zu einer weiteren Finanzierungslücke in den Kliniken führen, da Mehrleistungen durch die Versorgung zusätzlicher Patienten nicht vollständig bezahlt werden. Gleichzeitig sinkt der Basisentgeltwert für alle Kliniken im jeweiligen Bundesland weiter ab.

Diagnosebezogene Entgelte in Form der DRG-Pauschalen haben in den somatischen Krankenhäusern zu einem drastischen Absinken der Verweildauern geführt. In der Psychiatrie und Psychosomatik können die geplanten Tagespauschalen dazu führen, dass Patienten zum Beispiel nicht mehr ausreichend auf bestimmte Medikamente eingestellt und die Behandlung nicht im nötigen Umfang zu Ende geführt wird. Die Folge wäre eine erhöhte Quote von Wiederaufnahmen. Deshalb sind Verweildauern in der Psychiatrie immer fallindividuell zu sehen. Sie dürfen daher auch kein die Qualität beurteilendes Instrument sein.

Es fehlen insgesamt handhabbare und gut eingeführte Qualitätsindikatoren in der Behandlung von psychischen Krankheiten, die sich für den Routinebetrieb in Kliniken und Fachabteilungen eignen würden. Pauschalierte Entgelte brauchen zwingend eine systematische Qualitätssicherung!

Höhmanns Fazit: Am Ende werden die aus dem Gesetz resultierenden Effekte die Behandlungsstandards und die erreichte Versorgungsqualität gefährden.

Es sei gut, dass der Gesetzentwurf zumindest die Dauer der budgetneutralen Phase mit vier Jahren (2013 bis 2016) einschließlich zweier Optionsjahre festlegt. Auch die Festschreibung einer fünfjährigen Konvergenz-Phase sei zu begrüßen, da die Kliniken zur Einführung des neuen Entgeltsystems ihre Strukturen anpassen müssten. Weitere notwendige Strukturanpassungen würden sich auch aus der erwarteten Veränderung der OPS-Kodes in der Psychiatrie ergeben.

Learning bei doing ist im Gesundheitsbereich inzwischen eine von der Politik offenbar beliebte Strategie, Veränderungen durchzusetzen. Gründliches Nachdenken im Vorfeld und Abwägen von Argumenten aus der Praxis wäre aus Sicht des VKD die bessere Option gewesen, gibt Höhmann zu bedenken.


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