Was ist die ZEK ist und wo ihre wahren Funktionen liegen
Datum: Donnerstag, dem 03. März 2022
Thema: News-Central Infos


ZEK steht für Zentralstelle für Kreditinformationen und ihre Funktion ist das Aufbewahren von Bonitätsinformationen aus Kreditgeschäften natürlicher und juristischer Personen. Diese werden von schweizerischen Finanzdienstleistern ausgetauscht, um sich vor Kreditausfällen zu schützen.
Es werden positive und negative Meldungen über Kredit-, Leasing- und Kreditkarteninteressenten sowie über Verpflichtungen und Bonität von Kreditnehmern, Leasingnehmern und Karteninhabern registriert. Die ZEK ist mit der deutschen Schufa vergleichbar und soll natürliche und in beschränktem Umfang auch juristische Personen vor Überschuldung schützen.
WAS IST DIE FUNKTION DER ZEK?
Wenn Sie eine Wohnung mieten, ein Auto kaufen oder einen Kredit beantragen möchten, werden vor solchen Vertragsabschlüssen oft eine Auskunft bei der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) eingeholt. Liegt bei der ZEK einen oder mehrere negative Einträge vor, kann dies ein entscheidender Hinderungsgrund für einen Vertragsabschluss sein. Diese Informationen über natürliche und juristische Personen werden von den Mitgliedern bei der ZEK eingetragen. In der Regel sind die Mitglieder Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungs-Sektor, darunter viele Universalbanken wie die UBS, die Credit Suisse, die Raiffeisen Bank und die Migros Bank sowie diverse Kantonalbanken, Leasinggesellschaften und Kartenherausgeber.
EIGENE EINTRÄGE BEI DER ZEK EINHOLEN UND LÖSCHEN LASSEN
Sollten Sie jemals einen Antrag für einen Kredit, ein Leasing oder eine Kreditkarte gestellt haben oder wenn Sie bereits Kreditnehmer, Leasingnehmer oder Inhaber einer Kreditkarte sind oder waren, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Einträge zu Ihrer Person der Datenbank der ZEK bestehen. Um zu erfahren, welche Daten über Sie bei der ZEK allenfalls gespeichert sind, können Sie einen kostenlosen Datenbankauszug bestellen. Natürlichen Personen steht dazu die Möglichkeit einer Onlinebestellung zur Verfügung.
Wie aus Art. 4 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes hervorgeht, müssen Daten nicht auf erstes Verlangen gelöscht werden, denn diese dürfen so lange gespeichert bleiben, wie es das Verhältnismässigkeitsprinzip zulässt. Dementsprechend unterliegen die Daten der ZEK einer Aufbewahrungsfrist. Nach deren Ablauf wird ein Eintrag jeweils automatisch aus der Datenbank gelöscht. Eine vorzeitige Löschung von Einträgen der Datenbank ist möglich, falls es sich um einen Falscheintrag oder einen fehlerhaften Eintrag handelt. Sollte ein fehlerhafter Eintrag zu Ihrer Person bestehen, können Sie direkt mit dem eintragenden Institut Kontakt aufnehmen, welches sie dem Datenbankauszug entnehmen können und den Falscheintrag anfechten. Dies ist in der Regel der effizienteste Weg zur Klärung oder allfälligen Bereinigung.
Weitere Erfahrungen und Informationen:
Homepage

https://www.finanzsanierung.com/blog/3

https://www.finanzsanierung.com/blog/detail/was-ist-die-zek-ist-und-wo-ihre-wahren-funktionen-liegen

https://www.finanzsanierung.com/blog
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