Der Energieausweis
Datum: Montag, dem 22. Mai 2017 Thema: News-Central Infos
Wichtige Informationen zum Energieausweis
Der Energieausweis ist ein wichtiger Bestandteil beim Verkauf und Vermietung einer Immobilie.
Was der Energieausweis aussagt hier auf einen Blick:
Die Grafik des Energieausweises erklärt die energetische Beschaffenheit von Gebäuden.
Der Energieausweis
-bewertet den Energiestandard eines Wohngebäudes
-ist Pflicht für Immobilien, die vermietet oder verkauft werden
-ist bei einer Besichtigung unverlangt vorzulegen, spätestens bei Vertragsabschluss
-muss bei größeren energetischen Veränderungen muss er neu erstellt werden
Varianten:
Verbrauchsausweis - erfasster Energieverbrauch des Gebäudes
Bedarfsausweis - berechneter Energiebedarf des Gebäudes
*Ausnahmen - Ein Energieausweis braucht nicht vorgelegt werden:
-bei nichtkommerziellen Inseraten (am schwarzen Brett etc.)
-wenn er zum Zeitpunkt der Anzeigenaufgabe beantragt ist, aber noch nicht vorliegt
-wenn das Gebäude weniger als 50 m² hat oder ein Baudenkmal ist
Zu beachten: Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Bußgelder bis zu 15.000 EUR drohen bei Verkauf oder Neuvermietung ohne vollständigen und zulässigen Energieausweis.
Immobilienbüro
Immobilien-Fuxx GmbH
André Jörns
Landkirchener Weg 1
23769 Fehmarn / OT Burg
service@immobilien-fuxx.de
04371 / 502 39-0
http://www.immobilien-fuxx.de
(Weitere interessante Immobilien News & Immobilien Infos & Immobilien Tipps gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
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Was der Energieausweis aussagt hier auf einen Blick:
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Der Energieausweis
-bewertet den Energiestandard eines Wohngebäudes
-ist Pflicht für Immobilien, die vermietet oder verkauft werden
-ist bei einer Besichtigung unverlangt vorzulegen, spätestens bei Vertragsabschluss
-muss bei größeren energetischen Veränderungen muss er neu erstellt werden
Varianten:
Verbrauchsausweis - erfasster Energieverbrauch des Gebäudes
Bedarfsausweis - berechneter Energiebedarf des Gebäudes
*Ausnahmen - Ein Energieausweis braucht nicht vorgelegt werden:
-bei nichtkommerziellen Inseraten (am schwarzen Brett etc.)
-wenn er zum Zeitpunkt der Anzeigenaufgabe beantragt ist, aber noch nicht vorliegt
-wenn das Gebäude weniger als 50 m² hat oder ein Baudenkmal ist
Zu beachten: Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Bußgelder bis zu 15.000 EUR drohen bei Verkauf oder Neuvermietung ohne vollständigen und zulässigen Energieausweis.
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