FAS übernimmt die Genehmigungsplanung
Datum: Mittwoch, dem 29. März 2017
Thema: News-Central Infos


FAS Flüssiggas-Anlagen GmbH übernimmt die Planung von Anlage, die Genehmigungsplanung und fungiert als Ansprechpartner für Behörden.

Flüssiggas-Anlagen jeder Art sind überwachungsbedürftig. Für viele dieser Anlagen sind Erlaubnis- oder Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die FAS Flüssiggas-Anlagen GmbH aus Salzgitter bietet nicht nur ein großes Sortiment unterschiedlicher Anlagen und Ersatzteile, sondern übernimmt ebenfalls die Planung rund um jede neue Anlage. FAS kümmert sich um die Ausarbeitung und begleitet bei der Durchführung des jeweils erforderlichen Verfahrens.

BImSchV oder BetrSichV: unterschiedliche Antragsformen

Je nach der Art und Größe der Anlage sind unterschiedliche Verfahren vorgesehen. Bei einer Füllanlage unter 3 Tonnen Lagerkapazität muss ein Erlaubnisantrag nach Betriebssicherheitsverordnung gestellt werden. Bei einem Fassungsvermögen über 3 Tonnen muss die Anlage auf Grundlage des Bundes-Immisionsschutzgesetzes genehmigt werden. In beiden Fällen unterstützt FAS ihre Kunden bei der Antragstellung.

FAS erstellt Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumente

FAS erstellt zudem Gefährdungsbeurteilungen nach §3 Betriebssicherheitsverordnung für bereits bestehende sowie für Neuanlagen. Weiterhin erstellt FAS Explosionsschutzdokumente und erarbeitet den jeweiligen Ex-Zonenplan. Durch den Arbeitgeber sind sämtliche relevanten Gefährdungen für die an der Anlage beschäftigten Mitarbeiter systematisch zu ermitteln, zu bewerten und entsprechend technischer oder organisatorischer Veränderungen fortzuschreiben. Dieses stellt das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz dar.

Für die Abnahme einer Flüssiggas-Anlage durch die zuständige Überwachungsstelle ist eine Anlagendokumentation obligatorisch. Die FAS Flüssiggas-Anlagen GmbH fertigt eine lückenlose und individuelle Anlagendokumentation in digitaler Form oder als gedrucktes Handbuch. Die Experten für Flüssiggas-Anlagen jeder Art erstellen auf Wunsch ein Angebot und informieren Interessierte zudem auf ihrer Website.
Weitere Informationen und persönliche Beratung erhalten Interessenten bei der FAS - Flüssiggas-Anlagen GmbH, Salzgitter, Telefon: +49(0)5341-8697-0, http://www.fas.de.

Die FAS Flüssiggas-Anlagen GmbH mit Sitz in Salzgitter bietet ihren Kunden ein breites Leistungsspektrum rund um den Einsatz von Flüssiggas-Anlagen. Anlagenplanung und Engineering zählen ebenso dazu wie die Genehmigungsplanung. Darüber hinaus bietet FAS eine umfassende Produktpalette und Serviceleistungen an, darunter komplette Flüssiggas-Betankungsanlagen, Flüssiggas-Zapfsäulen und Flüssiggas-Verdampfer.
FAS - Flüssiggas-Anlagen GmbH
Udo Nink
Peiner-Str. 217
38229 Salzgitter
info@fas.de
+49(0)5341-8697-88
http://www.fas.de

(Weitere interessante Autogas / LPG News, Infos & Tipps gibt es hier.)

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FAS Flüssiggas-Anlagen GmbH übernimmt die Planung von Anlage, die Genehmigungsplanung und fungiert als Ansprechpartner für Behörden.

Flüssiggas-Anlagen jeder Art sind überwachungsbedürftig. Für viele dieser Anlagen sind Erlaubnis- oder Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die FAS Flüssiggas-Anlagen GmbH aus Salzgitter bietet nicht nur ein großes Sortiment unterschiedlicher Anlagen und Ersatzteile, sondern übernimmt ebenfalls die Planung rund um jede neue Anlage. FAS kümmert sich um die Ausarbeitung und begleitet bei der Durchführung des jeweils erforderlichen Verfahrens.

BImSchV oder BetrSichV: unterschiedliche Antragsformen

Je nach der Art und Größe der Anlage sind unterschiedliche Verfahren vorgesehen. Bei einer Füllanlage unter 3 Tonnen Lagerkapazität muss ein Erlaubnisantrag nach Betriebssicherheitsverordnung gestellt werden. Bei einem Fassungsvermögen über 3 Tonnen muss die Anlage auf Grundlage des Bundes-Immisionsschutzgesetzes genehmigt werden. In beiden Fällen unterstützt FAS ihre Kunden bei der Antragstellung.

FAS erstellt Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumente

FAS erstellt zudem Gefährdungsbeurteilungen nach §3 Betriebssicherheitsverordnung für bereits bestehende sowie für Neuanlagen. Weiterhin erstellt FAS Explosionsschutzdokumente und erarbeitet den jeweiligen Ex-Zonenplan. Durch den Arbeitgeber sind sämtliche relevanten Gefährdungen für die an der Anlage beschäftigten Mitarbeiter systematisch zu ermitteln, zu bewerten und entsprechend technischer oder organisatorischer Veränderungen fortzuschreiben. Dieses stellt das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz dar.

Für die Abnahme einer Flüssiggas-Anlage durch die zuständige Überwachungsstelle ist eine Anlagendokumentation obligatorisch. Die FAS Flüssiggas-Anlagen GmbH fertigt eine lückenlose und individuelle Anlagendokumentation in digitaler Form oder als gedrucktes Handbuch. Die Experten für Flüssiggas-Anlagen jeder Art erstellen auf Wunsch ein Angebot und informieren Interessierte zudem auf ihrer Website.
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