Testament: Rechte von Vorerben, Nacherben und Ersatznacherben
Datum: Dienstag, dem 13. Dezember 2016
Thema: News-Central Infos


Testament: Rechte von Vorerben, Nacherben und Ersatznacherben

Erblasser können sehr genaue Vorstellungen haben, was auch in fernerer Zukunft mit ihrem Nachlass geschehen soll und legen im Testament, Vorerben, Nacherben und Ersatznacherben fest.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Testierende können ihren Erben vergleichsweise strenge Fesseln im Umgang mit dem Nachlass anlegen. Sie können Vorerben und Nacherben bestimmen. Dann müssen die Vorerben, wenn sie z.B. die geerbten Grundstücke verkaufen wollen, sich mit den Nacherben abstimmen. Noch komplizierter wird es für die Erben, wenn testamentarisch auch noch Ersatznacherben bestimmt sind.

So war es auch in einer Erbschaftssache, die das OLG Hamm zu entscheiden hatte (Az.: 15 W 594/15). In dem Fall hatte der Erblasser im Testament die Vorerben und Nacherben seiner Grundstücke bestimmt. Zudem verfügte er, dass Ersatznacherben nach der gesetzlichen Erbfolge die Abkömmlinge der Nacherben sein sollten.

Vorerben und Nacherben kamen überein, dass die Nacherben auf ihr Erbrecht und das der Ersatznacherben verzichten, damit die Vorerben eine uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die Grundstücke haben. Da aber keine Zustimmung der Ersatznacherben vorlag, wollte das Grundbuchamt die Nacherbenvermerke nicht aus dem Grundbuch löschen.

Zu Unrecht, stellte das OLG Hamm fest und gab der Beschwerde der Vorerben statt. Das Gericht stellte fest, dass die Löschung des Nacherbenvermerks nur in Betracht kommt, wenn entweder die Löschungsbewilligung aller potentiell Betroffenen vorgelegt oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen wird. Die notwendige Bewilligung der Ersatznacherben liege hier zwar nicht vor, allerdings sei die Unrichtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf den Nacherbenvermerk nachgewiesen.

In der gängigen Rechtsprechung herrsche Einigkeit, dass hinsichtlich einzelner Nachlassgegenstände den Vor- und Nacherben eine rechtsgeschäftliche Gestaltungsmacht einzuräumen sei. Der Ersatznacherbe sei kein Berechtigter, sondern nur ein Ersatz für den primär bestimmten Nacherben. Der Nacherbe sei durch den Willen des Erblassers geschützt, eine Einschränkung seiner Dispositionsbefugnis sei daraus nicht herzuleiten. Hätte der Erblasser die Ersatznacherben stärker schützen wollen, hätte er sie beispielsweise zu bedingten Nach-Nacherben einsetzen können, so das OLG.

In Fragen rund um den Nachlass können im Erbrecht versierte Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Testament: Rechte von Vorerben, Nacherben und Ersatznacherben

Erblasser können sehr genaue Vorstellungen haben, was auch in fernerer Zukunft mit ihrem Nachlass geschehen soll und legen im Testament, Vorerben, Nacherben und Ersatznacherben fest.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Testierende können ihren Erben vergleichsweise strenge Fesseln im Umgang mit dem Nachlass anlegen. Sie können Vorerben und Nacherben bestimmen. Dann müssen die Vorerben, wenn sie z.B. die geerbten Grundstücke verkaufen wollen, sich mit den Nacherben abstimmen. Noch komplizierter wird es für die Erben, wenn testamentarisch auch noch Ersatznacherben bestimmt sind.

So war es auch in einer Erbschaftssache, die das OLG Hamm zu entscheiden hatte (Az.: 15 W 594/15). In dem Fall hatte der Erblasser im Testament die Vorerben und Nacherben seiner Grundstücke bestimmt. Zudem verfügte er, dass Ersatznacherben nach der gesetzlichen Erbfolge die Abkömmlinge der Nacherben sein sollten.

Vorerben und Nacherben kamen überein, dass die Nacherben auf ihr Erbrecht und das der Ersatznacherben verzichten, damit die Vorerben eine uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die Grundstücke haben. Da aber keine Zustimmung der Ersatznacherben vorlag, wollte das Grundbuchamt die Nacherbenvermerke nicht aus dem Grundbuch löschen.

Zu Unrecht, stellte das OLG Hamm fest und gab der Beschwerde der Vorerben statt. Das Gericht stellte fest, dass die Löschung des Nacherbenvermerks nur in Betracht kommt, wenn entweder die Löschungsbewilligung aller potentiell Betroffenen vorgelegt oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen wird. Die notwendige Bewilligung der Ersatznacherben liege hier zwar nicht vor, allerdings sei die Unrichtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf den Nacherbenvermerk nachgewiesen.

In der gängigen Rechtsprechung herrsche Einigkeit, dass hinsichtlich einzelner Nachlassgegenstände den Vor- und Nacherben eine rechtsgeschäftliche Gestaltungsmacht einzuräumen sei. Der Ersatznacherbe sei kein Berechtigter, sondern nur ein Ersatz für den primär bestimmten Nacherben. Der Nacherbe sei durch den Willen des Erblassers geschützt, eine Einschränkung seiner Dispositionsbefugnis sei daraus nicht herzuleiten. Hätte der Erblasser die Ersatznacherben stärker schützen wollen, hätte er sie beispielsweise zu bedingten Nach-Nacherben einsetzen können, so das OLG.

In Fragen rund um den Nachlass können im Erbrecht versierte Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!






Dieser Artikel kommt von News Portale @ News Central !
http://www.news-central.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.news-central.de/modules.php?name=News&file=article&sid=133992