Kein Brennstoffhandel ohne geeichte Zähler
Datum: Montag, dem 07. März 2016
Thema: News-Central Infos


Eichgültigkeit wird für Gütezeichen überprüft

sup.- Ohne das genaue Messen von Menge, Länge oder Gewicht einer Ware gäbe es in weiten Bereichen des Handels weder Rechtssicherheit noch Verbraucherschutz. Weil die Kunden beim Einkauf die Zuverlässigkeit der Messgeräte nicht selbst überprüfen können, müssen diese in regelmäßigen Abständen neu geeicht werden. Besonders dort, wo es um große Rechnungsbeträge geht, dürfen Käufer noch eine zusätzliche Absicherung erwarten: eine effektive Kontrolle der Gültigkeit dieser Eichungen. Damit kann z. B. beim Einkauf von Heizöl oder Flüssiggas verhindert werden, dass die Heizkosten wegen abgelaufener Eichfristen zum unkalkulierbaren Glücksspiel werden. Solch eine Kontrolle findet regelmäßig statt, wenn der Brennstoff-Lieferant das RAL-Gütezeichen Energiehandel führt. Die Einhaltung der Eichvorschriften sowie die Zuverlässigkeit der weiteren Liefer- und Sicherheitsstandards sind dann Gegenstand unangemeldeter Betriebs- und Fuhrparkbesuche durch Sachverständige (www.guetezeichen-energiehandel.de). So können Kunden sich von geeichten Zähleranlagen überzeugen, noch bevor das Lieferfahrzeug vorm Haus steht.
Supress
Redaktion Ilona Kruchen
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Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
redaktion@supress-redaktion.de
0211/555548
http://www.supress-redaktion.de

(Weitere interessante Autogas / LPG News, Infos & Tipps gibt es hier.)

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sup.- Ohne das genaue Messen von Menge, Länge oder Gewicht einer Ware gäbe es in weiten Bereichen des Handels weder Rechtssicherheit noch Verbraucherschutz. Weil die Kunden beim Einkauf die Zuverlässigkeit der Messgeräte nicht selbst überprüfen können, müssen diese in regelmäßigen Abständen neu geeicht werden. Besonders dort, wo es um große Rechnungsbeträge geht, dürfen Käufer noch eine zusätzliche Absicherung erwarten: eine effektive Kontrolle der Gültigkeit dieser Eichungen. Damit kann z. B. beim Einkauf von Heizöl oder Flüssiggas verhindert werden, dass die Heizkosten wegen abgelaufener Eichfristen zum unkalkulierbaren Glücksspiel werden. Solch eine Kontrolle findet regelmäßig statt, wenn der Brennstoff-Lieferant das RAL-Gütezeichen Energiehandel führt. Die Einhaltung der Eichvorschriften sowie die Zuverlässigkeit der weiteren Liefer- und Sicherheitsstandards sind dann Gegenstand unangemeldeter Betriebs- und Fuhrparkbesuche durch Sachverständige (www.guetezeichen-energiehandel.de). So können Kunden sich von geeichten Zähleranlagen überzeugen, noch bevor das Lieferfahrzeug vorm Haus steht.
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