Humanitäres Gebot
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: News-Central Infos


Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni: Auch Asylbewerber können zum Zahnarzt gehen

Wie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni mitteilt, können Asylbewerber nicht nur eine medizinische, sondern auch eine zahnmedizinische Grundversorgung in Anspruch nehmen. Geregelt ist dies im Asylbewerberleistungsgesetz, das die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen vorsieht. Kostenträger sind die Sozialämter, die den erforderlichen Zahnbehandlungsschein ausstellen, der wie die elektronische Gesundheitskarte des gesetzlich Versicherten Voraussetzung für die Abrechnung des Zahnarztes ist. Der Zahnbehandlungsschein gilt, wenn nichts anderes vermerkt ist, für ein Quartal und auch nur für eine Zahnarztpraxis.

Das Behandlungsspektrum reicht von der Schmerzbeseitigung bis zur Versorgung mit Zahnersatz. Eine Behandlung in größerem Umfang kann jedoch nur gewährt werden, wenn sie aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Im Zweifelsfall entscheiden darüber die Zahnärzte bei den Gesundheitsämtern der Städte und Landkreise. Kiefergelenk-, Parodontal- und Zahnersatzbehandlungen einschließlich der Reparaturen müssen grundsätzlich vor Behandlungsbeginn genehmigt werden. Besondere Einschränkungen gelten für kieferorthopädische Maßnahmen.

Stephan Allroggen, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen, erklärt dazu: "Jeder Behandlungsfall ist ein Einzelfall und die Behandlung von Asylbewerbern ist mit viel Bürokratie und auch Unsicherheiten bei allen Beteiligten verbunden. Einerseits sind sehr viele Formalitäten zu beachten, andererseits ist ein Behandlungsbedarf oft zweifelsfrei vorhanden. Dem zahnmedizinisch Machbaren stehen die strikten Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes und auch die knappen Kassen der Länder und Kommunen entgegen. Das ist insbesondere bei der zahnärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen bedauerlich. Angesichts der weiterhin steigenden Zahl von Asylbewerbern wären klarere und vor allem einfachere Regelungen wünschenswert. In jedem Fall gilt hier aber auch, dass die Behandlung leidender Menschen durch den Zahnarzt ein humanitäres Gebot ist."
Die KZV Hessen ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen mit rund 160 Mitarbeitern und Sitz in Frankfurt am Main. Sie fühlt sich ihren Mitgliedern wie auch den Patienten verpflichtet und sorgt für eine patientenorientierte, qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung in Hessen. Die KZV Hessen ist im Zusammenwirken mit den Krankenkassen Organ der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sie die ihr vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V übertragenen Aufgaben, insbesondere die Sicherstellung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung, die den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht.
KZVH
Regina Lindhoff
Lyoner Straße 21
60528 Frankfurt/M.
069/6607-278

http://www.kzvh.de

Pressekontakt:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
Regina Lindhoff
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60528 Frankfurt/M.
regina.lindhoff@kzvh.de
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(Weitere interessante Hessen News, Infos & Tipps gibt es hier.)

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Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni: Auch Asylbewerber können zum Zahnarzt gehen

Wie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni mitteilt, können Asylbewerber nicht nur eine medizinische, sondern auch eine zahnmedizinische Grundversorgung in Anspruch nehmen. Geregelt ist dies im Asylbewerberleistungsgesetz, das die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen vorsieht. Kostenträger sind die Sozialämter, die den erforderlichen Zahnbehandlungsschein ausstellen, der wie die elektronische Gesundheitskarte des gesetzlich Versicherten Voraussetzung für die Abrechnung des Zahnarztes ist. Der Zahnbehandlungsschein gilt, wenn nichts anderes vermerkt ist, für ein Quartal und auch nur für eine Zahnarztpraxis.

Das Behandlungsspektrum reicht von der Schmerzbeseitigung bis zur Versorgung mit Zahnersatz. Eine Behandlung in größerem Umfang kann jedoch nur gewährt werden, wenn sie aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Im Zweifelsfall entscheiden darüber die Zahnärzte bei den Gesundheitsämtern der Städte und Landkreise. Kiefergelenk-, Parodontal- und Zahnersatzbehandlungen einschließlich der Reparaturen müssen grundsätzlich vor Behandlungsbeginn genehmigt werden. Besondere Einschränkungen gelten für kieferorthopädische Maßnahmen.

Stephan Allroggen, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen, erklärt dazu: "Jeder Behandlungsfall ist ein Einzelfall und die Behandlung von Asylbewerbern ist mit viel Bürokratie und auch Unsicherheiten bei allen Beteiligten verbunden. Einerseits sind sehr viele Formalitäten zu beachten, andererseits ist ein Behandlungsbedarf oft zweifelsfrei vorhanden. Dem zahnmedizinisch Machbaren stehen die strikten Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes und auch die knappen Kassen der Länder und Kommunen entgegen. Das ist insbesondere bei der zahnärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen bedauerlich. Angesichts der weiterhin steigenden Zahl von Asylbewerbern wären klarere und vor allem einfachere Regelungen wünschenswert. In jedem Fall gilt hier aber auch, dass die Behandlung leidender Menschen durch den Zahnarzt ein humanitäres Gebot ist."
Die KZV Hessen ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen mit rund 160 Mitarbeitern und Sitz in Frankfurt am Main. Sie fühlt sich ihren Mitgliedern wie auch den Patienten verpflichtet und sorgt für eine patientenorientierte, qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung in Hessen. Die KZV Hessen ist im Zusammenwirken mit den Krankenkassen Organ der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sie die ihr vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V übertragenen Aufgaben, insbesondere die Sicherstellung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung, die den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht.
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