News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 698 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Arbeitnehmerfalle Facebook und Co – wie unüberlegte Social Media Aktivitäten den Job kosten können!

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Die Social Media haben sich zu einem Phänomen entwickelt, dem man sich heute nur mehr schwerlich entziehen kann. Einen beträchtlichen Teil unserer Neuigkeiten verbreiten oder erfahren wir bereits über Social Media Plattformen oder zumindest über das Internet.

In vielen Fällen sind sich die Nutzer jedoch der Tragweite und des Grades an Öffentlichkeit Ihrer Beiträge nicht bewusst, was zu ungeahnten Folgen führen kann.

Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Fall Justine Sacco. Eine – ironischer Weise – Marketingmitarbeiterin eines amerikanischen Unternehmens postete via Twitter folgenden Satz: „Going to Africa. Hope I don’t get AIDS. Just kidding. I’m white!,“ was übersetzt bedeutet: „Gehe nach Afrika. Hoffe, ich bekomme kein AIDS. Nur Spaß. Ich bin ja weiß!“

Dieser Tweet mit fragwürdigem und rassistischem Inhalt kostete Justine Sacco den Job. Kurz vor dem Flug nach Süd Afrika postete sie diesen Satz auf Twitter. Noch während dieses Fluges wurde der Beitrag mehr als 2.000 mal geteilt und als sie kurz nach der Landung sofort versuchte, Post und Account zu löschen, war es bereits zu spät.

Kurz darauf wurde die Entlassungsentscheidung ihres Arbeitgebers öffentlich gemacht, der Beitrag war nicht mehr rückgängig zu machen.

Seit diesem Zeitpunkt kämpft Justine Sacco nicht nur mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes, sondern auch mit einem Phänomen, welches man als „Shitstorm“ (übersetzt: „Sturm aus Scheiße“) bezeichnet. Eine breite Öffentlichkeit lehnte sich – mit teilweise ebenfalls fragwürdigem Inhalt – gegen diese Äußerung auf.

Dieser Extremfall zeigt die potentiellen Auswirkungen eines unüberlegten Social Media Postings sehr genau.

Es stellte sich nun selbstverständlich die Frage, zu welchen Konsequenzen ein solcher Social Media Beitrag in Österreich führen würde.

Grundsätzlich ist für eine gerechtfertigte Entlassung Voraussetzung, dass es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, den infrage stehenden Mitarbeiter noch weiter zu beschäftigen. Erst jüngst wurde ein Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (9 ObA 111/14k) veröffentlicht, bei der es um eine Entlassung wegen eines Posts auf Facebook ging.

Es kursierten Gerüchte, dass ein Mitarbeiter, der bereits gekündigt worden war, aber noch bis zum endgültigen Beendigungstermin in einer Bank arbeitete, gekündigt worden sei, da er Geld unterschlagen habe. Der Mitarbeiter setzte sich gegen diese Gerüchte unter anderem damit zur Wehr, dass er per Facebook-Post an einen Arbeitskollegen folgende Frage stellte:

„Hallo M*****!

Ich habe gehört du bist HK in der R***** - ich habe zwei Fragen an dich (bitte aber um strenge Diskretion).

1. Sind die € 15.000,00 nochmals aufgetaucht?

...“

Dieser Beitrag wurde auf dem öffentlichen Profil dieses Arbeitskollegen gepostet und wenig später wieder gelöscht. Der Mitarbeiter wurde wegen dem Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gem. § 27 Z 1 dritter Fall AngG fristlos gekündigt.

Der Oberste Gerichtshof sprach dazu aus, dass Mitarbeiter gemäß ihrer Verschwiegenheits- und Diskretionspflichten zur Verschwiegenheit über sämtliche nicht allgemein bekannte Tatsachen, an deren Geheimhaltung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat, verpflichtet sind.

Diese Pflicht wurde durch dieses Posting verletzt. Dem Arbeitgeber war im Einzelfall eine weitere Beschäftigung dieses Mitarbeiters nicht mehr zumutbar, da dieser als Hauptkassier in einer vertrauenswürdigen Position beschäftigt war und der Arbeitgeber ihm offensichtlich keine Geheimnisse anvertrauen konnte.

Solche Postings können darüber hinaus nicht nur auf öffentlichen Profil-Seiten zum Problem werden. Kern/Schweiger (Kern/Schweiger, Die Bedeutung der Nutzung von Social Media im Entlassungsrecht – Dargestellt am Beispiel von „Facebook“, ZAS 2013/51) beleuchten in diesem Zusammenhang nicht nur Postings, sondern kommen auch zu dem Schluss, dass verschiedenste Handlungen auf Facebook zu Problemen mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls zur Entlassung führen können.

Beleidigende Äußerungen gegenüber Chefs und Kollegen mit gewisser Mindestbeleidigungsintensität („vertrottelt“ und ähnliches) können bereits eine Entlassung rechtfertigen.

Bei Posts auf der eigenen Seite sollte man ebenfalls Vorsicht walten lassen und sich nicht dem Irrtum hingeben, dass irgendwelche Äußerungen privat bzw. geheim bleiben könnten, die man über Facebook teilt. Selbst, wenn man den Beitrag nur seinen Facebook-Freunden zugänglich macht, so gibt man dadurch auf gewisse Weise den Inhalt dieser Mitteilung frei und macht diese einem unbestimmten Personenkreis zumindest mittelbar zugänglich.

Auch das bloße „Liken“ kann als Ausdruck der Zustimmung schwerwiegende Folgen nach sich ziehen und kostete 2 Angestellten in Tirol den Job, da sie einen nicht besonders schmeichelhaften Beitrag einer Kollegin über den gemeinsamen Chef mit einem „Like“ versahen – die fristlose Kündigung folgte.

Zusammenfassend ist daher zu sagen, dass bei jeglichen Äußerungen in Sozialen Netzwerken äußerste Vorsicht geboten ist und man sich auf keinen Fall der Illusion hingeben sollte, dass man nach Veröffentlichung solcher Beiträge noch die Herrschaft über diese Beiträge behält. Durch „Shares, “ „Retweets, “ „Reposts“ und Co ist einem die alleinige Verfügung über die eigenen Beiträge schneller entglitten, als man denkt.

Quellen:

OGH 9 ObA 111/14k

Kern/Schweiger, Die Bedeutung der Nutzung von Social Media im Entlassungsrecht – Dargestellt am Beispiel von „Facebook“, ZAS 2013/51

Wikipedia mwN (http://en.wikipedia.org/wiki/IAC_(company)#Sacco_incident)

Süddeutsche (http://gefaelltmir.sueddeutsche.de/post/70679914605/10-fakten-ueber-justine-sacco-und-ihren)
(Weitere interessante Afrika News & Afrika Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> KRRechtsanwaltskanzlei << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Die Social Media haben sich zu einem Phänomen entwickelt, dem man sich heute nur mehr schwerlich entziehen kann. Einen beträchtlichen Teil unserer Neuigkeiten verbreiten oder erfahren wir bereits über Social Media Plattformen oder zumindest über das Internet.

In vielen Fällen sind sich die Nutzer jedoch der Tragweite und des Grades an Öffentlichkeit Ihrer Beiträge nicht bewusst, was zu ungeahnten Folgen führen kann.

Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Fall Justine Sacco. Eine – ironischer Weise – Marketingmitarbeiterin eines amerikanischen Unternehmens postete via Twitter folgenden Satz: „Going to Africa. Hope I don’t get AIDS. Just kidding. I’m white!,“ was übersetzt bedeutet: „Gehe nach Afrika. Hoffe, ich bekomme kein AIDS. Nur Spaß. Ich bin ja weiß!“

Dieser Tweet mit fragwürdigem und rassistischem Inhalt kostete Justine Sacco den Job. Kurz vor dem Flug nach Süd Afrika postete sie diesen Satz auf Twitter. Noch während dieses Fluges wurde der Beitrag mehr als 2.000 mal geteilt und als sie kurz nach der Landung sofort versuchte, Post und Account zu löschen, war es bereits zu spät.

Kurz darauf wurde die Entlassungsentscheidung ihres Arbeitgebers öffentlich gemacht, der Beitrag war nicht mehr rückgängig zu machen.

Seit diesem Zeitpunkt kämpft Justine Sacco nicht nur mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes, sondern auch mit einem Phänomen, welches man als „Shitstorm“ (übersetzt: „Sturm aus Scheiße“) bezeichnet. Eine breite Öffentlichkeit lehnte sich – mit teilweise ebenfalls fragwürdigem Inhalt – gegen diese Äußerung auf.

Dieser Extremfall zeigt die potentiellen Auswirkungen eines unüberlegten Social Media Postings sehr genau.

Es stellte sich nun selbstverständlich die Frage, zu welchen Konsequenzen ein solcher Social Media Beitrag in Österreich führen würde.

Grundsätzlich ist für eine gerechtfertigte Entlassung Voraussetzung, dass es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, den infrage stehenden Mitarbeiter noch weiter zu beschäftigen. Erst jüngst wurde ein Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (9 ObA 111/14k) veröffentlicht, bei der es um eine Entlassung wegen eines Posts auf Facebook ging.

Es kursierten Gerüchte, dass ein Mitarbeiter, der bereits gekündigt worden war, aber noch bis zum endgültigen Beendigungstermin in einer Bank arbeitete, gekündigt worden sei, da er Geld unterschlagen habe. Der Mitarbeiter setzte sich gegen diese Gerüchte unter anderem damit zur Wehr, dass er per Facebook-Post an einen Arbeitskollegen folgende Frage stellte:

„Hallo M*****!

Ich habe gehört du bist HK in der R***** - ich habe zwei Fragen an dich (bitte aber um strenge Diskretion).

1. Sind die € 15.000,00 nochmals aufgetaucht?

...“

Dieser Beitrag wurde auf dem öffentlichen Profil dieses Arbeitskollegen gepostet und wenig später wieder gelöscht. Der Mitarbeiter wurde wegen dem Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gem. § 27 Z 1 dritter Fall AngG fristlos gekündigt.

Der Oberste Gerichtshof sprach dazu aus, dass Mitarbeiter gemäß ihrer Verschwiegenheits- und Diskretionspflichten zur Verschwiegenheit über sämtliche nicht allgemein bekannte Tatsachen, an deren Geheimhaltung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat, verpflichtet sind.

Diese Pflicht wurde durch dieses Posting verletzt. Dem Arbeitgeber war im Einzelfall eine weitere Beschäftigung dieses Mitarbeiters nicht mehr zumutbar, da dieser als Hauptkassier in einer vertrauenswürdigen Position beschäftigt war und der Arbeitgeber ihm offensichtlich keine Geheimnisse anvertrauen konnte.

Solche Postings können darüber hinaus nicht nur auf öffentlichen Profil-Seiten zum Problem werden. Kern/Schweiger (Kern/Schweiger, Die Bedeutung der Nutzung von Social Media im Entlassungsrecht – Dargestellt am Beispiel von „Facebook“, ZAS 2013/51) beleuchten in diesem Zusammenhang nicht nur Postings, sondern kommen auch zu dem Schluss, dass verschiedenste Handlungen auf Facebook zu Problemen mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls zur Entlassung führen können.

Beleidigende Äußerungen gegenüber Chefs und Kollegen mit gewisser Mindestbeleidigungsintensität („vertrottelt“ und ähnliches) können bereits eine Entlassung rechtfertigen.

Bei Posts auf der eigenen Seite sollte man ebenfalls Vorsicht walten lassen und sich nicht dem Irrtum hingeben, dass irgendwelche Äußerungen privat bzw. geheim bleiben könnten, die man über Facebook teilt. Selbst, wenn man den Beitrag nur seinen Facebook-Freunden zugänglich macht, so gibt man dadurch auf gewisse Weise den Inhalt dieser Mitteilung frei und macht diese einem unbestimmten Personenkreis zumindest mittelbar zugänglich.

Auch das bloße „Liken“ kann als Ausdruck der Zustimmung schwerwiegende Folgen nach sich ziehen und kostete 2 Angestellten in Tirol den Job, da sie einen nicht besonders schmeichelhaften Beitrag einer Kollegin über den gemeinsamen Chef mit einem „Like“ versahen – die fristlose Kündigung folgte.

Zusammenfassend ist daher zu sagen, dass bei jeglichen Äußerungen in Sozialen Netzwerken äußerste Vorsicht geboten ist und man sich auf keinen Fall der Illusion hingeben sollte, dass man nach Veröffentlichung solcher Beiträge noch die Herrschaft über diese Beiträge behält. Durch „Shares, “ „Retweets, “ „Reposts“ und Co ist einem die alleinige Verfügung über die eigenen Beiträge schneller entglitten, als man denkt.

Quellen:

OGH 9 ObA 111/14k

Kern/Schweiger, Die Bedeutung der Nutzung von Social Media im Entlassungsrecht – Dargestellt am Beispiel von „Facebook“, ZAS 2013/51

Wikipedia mwN (http://en.wikipedia.org/wiki/IAC_(company)#Sacco_incident)

Süddeutsche (http://gefaelltmir.sueddeutsche.de/post/70679914605/10-fakten-ueber-justine-sacco-und-ihren)
(Weitere interessante Afrika News & Afrika Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> KRRechtsanwaltskanzlei << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Arbeitnehmerfalle Facebook und Co – wie unüberlegte Social Media Aktivitäten den Job kosten können!" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Dave Mason: \"All Along The Watchtower\" (2013)

Dave Mason: \
Vor Gipfel: Nordkorea gibt US-Außenminister drei Hä ...

Vor Gipfel: Nordkorea gibt US-Außenminister drei Hä ...
Menschen in Teheran nach Trumps Rede: \"Was kann je ...

Menschen in Teheran nach Trumps Rede: \

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Stefan Gaetano Ala: Das Leitprinzip der APOLONIA Gruppe und sein Einfluss auf den Immobilienmarkt (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Stefan Gaetano Ala projektiert die APOLONIA Gruppe mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Stefan Gaetano Ala verbindet soziale Verantwortung mit unternehmerischem Denken in seiner Rolle als Projektleiter gemeinsam. Sein ambitioniertes Ziel ist es, ohne Einbußen an Komfort, bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schaffen. Mit einem klaren Blick auf die Bedürfnisse der Menschen will Stefan Ala durch innovative und nachhaltig ...

 ARCOTEL John F Berlin: Designhotel im Stil der Kennedys feiert 15. Geburtstag (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Top-Lage im historischen Zentrum | Serviceroboter JEEVES statt Minibar

Am vergangenen Montag feierte das ARCOTEL John F am Auswärtigen Amt mit rund 100 Vertreter:innen aus Wirtschaft, Medien und Politik seinen 15-jährigen Geburtstag. Die Gäste feierten zu den Lieblingscocktails der Kennedys und amerikanischem Fingerfood, ließen sich bestens gelaunt mit John F, Jackie und Marilyn Monroe ablichten und nutzten die Gelegenheit, die ersten frisch renovierten Zimmer zu besichtigen. Bis Ende ...

 Pocketalk: KI-basierte Übersetzungen auf Knopfdruck (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Smarter, DSGVO-konformer Sprachübersetzer ermöglicht qualitativ hochwertige Echtzeit-Übersetzungen für Konversationen über Sprachbarrieren hinweg

Keizersgracht, 25.04.2024 - Deutschland leidet unter Fachkräftemangel. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft sind 1.299.940 Stellen unbesetzt. Den MINT-Bereich trifft der Mangel an qualifizierten Fachkräften besonders hart. So ergab eine Studie des Digitalverbands Bitkom zum Arbeitsmarkt für IT-Kräfte Ende 2023, dass offene IT-Positione ...

 Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. Neuer 305% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Grow (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)


Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. 305% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth



25.04.24 08:02

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74358/AC-250424.001.png



...

 Mit diesen Depots kostenlos anlegen (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Diese Top-Broker empfiehlt Vergleich.de

Berlin, den 25.04.2024: Mit Geldanlagen wie Aktien und ETFs kann jeder die Inflation schlagen und Vermögen aufbauen. Für den Handel mit Wertpapieren benötigen Anleger ein Depot. Je nach Anbieter unterscheiden sich die Kosten von Aktiendepots erheblich. Mit dem neuen Depot-Vergleich beim Verbraucherportal Vergleich.de finden Einsteiger und Fortgeschrittene den Broker, bei dem sie am günstigsten handeln.



Große Auswahl - keine K ...

 Armita Fadaie ist neue Leiterin der Personalabteilung bei Aagon (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Das Soester Softwarehaus besetzt die Position des Head of Human Resources & Organization Development neu und bleibt weiterhin auf Expansionskurs

Soest, 25. April 2024. Mit Armita Fadaie benennt der Soester Client-Management-Spezialist Aagon eine Mitarbeiterin zur Leiterin der HR-Abteilung, die das Unternehmen gut kennt: Bereits seit drei Jahren arbeitet Fadaie bei Aagon - unter anderem als Head of Organization Development. In ihrer neuen Funktion berichtet sie weiterhin unmittelbar an ...

 Vorsicht beim Tresorkauf: Viele \'\'Zertifikate\'\' sind Augenwischerei (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Vertrauenswürdige Akkreditierung der Zertifizierungsstelle gibt Nutzern Sicherheit

Frankfurt/M. - 25. April 2024. Wer einen Tresor kauft, will Sicherheit. Und genau die fehlt oft. Das Problem: Etliche Zertifizierungen, an denen Käufer sich orientieren, sind Augenwischerei. "Prinzipiell darf jeder ein Zertifikat ausstellen", so Falko Adomat, Geschäftsführer der European Security Systems Association (ESSA). "Erst die Akkreditierung des Ausstellers beweist, dass eine neutrale kompetente ...

 Wasserstofftaxi-Projekt in Baden-Baden vorzeitig beendet (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Taxi-Holl muss sein Wasserstofftaxi-Projekt in Baden-Baden aufgrund von Tankstellen-Schließung vorzeitig beenden

Das Baden-Badener Taxigewerbe hat es schon auf Grund der aktuellen Verkehrsführung in Verbindung mit der Sperrung der Schillerbrücke nicht leicht. Überraschend endet nun auch noch das erfolgreiche Projekt mit dem in Deutschland ersten Taxi mit Brennstoffzellenantrieb von Toyota aufgrund unvorhergesehener Umstände.



Die zum 1. August 2024 geplante Schließu ...

 5 Last-Minute-Lerntipps zum Schuljahresendspurt (kirchberger, Donnerstag, 25. April 2024)
Tipps und Tricks der Lernexperten für mehr Lernerfolg in den letzten Wochen des Schuljahres
Gelsenkirchen, April 2024. Nur noch wenige Wochen bis zum Schuljahresende.
Noch ist es nicht zu spät, die Noten bis zum Zeugnis zu verbessern! Die Nachhilfe-Profis der Schülerhilfe, die in diesem Jahr den 50. Geburtstag feiert, helfen sorgenfrei und erfolgreich durch die letzten Wochen des Schuljahres. Mit dem Kennenlernangebot 8 Stunden Profi-Nachhilfe für nur 29 € oder gratis* ist das mögl ...

 membraPure Geschäftsführer Dr. Erdmann Flindt stellt neues Produkt auf der diesjährigen Analytica vor (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Neuer TOC-Analysator zur Online-Überwachung in Rein- und Reinstwasseranwendungen

Auf der weltweit führenden Messe für Labortechnik, Analytik und Biotechnologie, der "Analytica" in München, stellte die membraPure GmbH ihren neuen aktuellen TOC-Analysator für die Online-Überwachung im Bereich der Rein- und Reinstwasseranwendung vor. Der miniTOC², so der Name des innovativen Produkts, ist das Ergebnis intensiver Forschungs- und Entwicklungsarbeit durch das interdisziplinäre Team des Unte ...

Werbung bei News-Central.de:





Arbeitnehmerfalle Facebook und Co – wie unüberlegte Social Media Aktivitäten den Job kosten können!

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,99 Sekunden