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News - Central - News Center & News Guide !
2015 bringt Energieaudits, Stromzähler und Ausschreibungen
Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de
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Freie-PM.de: Im neuen Jahr gibt es einige Regelungen im Bereich der Energieeffizienz und als Folge des EEG, die Industrie- und Gewerbebetriebe dringend beachten sollten.
Bayreuth. Im neuen Jahr gibt es einige Regelungen im Bereich der Energieeffizienz und als Folge des EEG, die Industrie- und Gewerbebetriebe dringend beachten sollten. Darauf weist die ISPEX AG, führender Energiedienstleister für Industrie und Gewerbe, hin.
Energieaudits für kleine und mittlere Unternehmen
Die aktuelle Neufassung des Energiedienstleistungsgesetzes verpflichtet zukünftig große Unternehmen (Nicht-KMU im Sinne der EU-Definition), bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Das Energieaudit muss unabhängig und von einem fachkundigen internen oder externen Auditor durchzuführen.
Die Verpflichtung zur Umsetzung von Energieaudits gilt für alle "Großunternehmen" unabhängig von etwaigen Steuererleichterungen, wie dem Spitzenausgleich bei der Strom- bzw. Energiesteuer oder der Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2014. Sie trifft auch Unternehmen, die nicht dem produzierenden Gewerbe angehören, wie Handel, Banken, Versicherungen, Kliniken, Krankenhäuser, Universitäten, öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen. Von der Verpflichtung freigestellt sind Unternehmen, die über ein Energiemanagementsystem verfügen.
"Unternehmen sollten prüfen, ob sie die Schwellenwerte für KMU überschreiten und welche Anforderungen durch die Einführung der allgemeinen Energieauditpflicht auf sie zukommen", rät Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG. Die betroffenen Unternehmen sollten entsprechende Vorbereitungen treffen, um die Umsetzungsfrist bis zum 5. Dezember 2015 wahren zu können.
Pflicht zum Einbau von Stromzählern
Das neue EEG verpflichtet Unternehmen ab dem 1. Januar 2015 zum Einbau von geeichten Stromzählern. Ziel der Regelung ist es, dass alle Strommengen, die an der betreffenden Abnahmestelle an umlagepflichtigem Strom selbst verbraucht wurden über geeichte Stromzähler erfasst sein müssen. Für eine Antragsstellung nach der Besonderen Ausgleichregelung hat das zur Folge, dass dem BAFA angezeigte Strommengen erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt werden können, ab dem diese über einen geeichten Stromzähler erfasst wurden. Da die Strommengen, die an dritte Unternehmen weitergeleitet werden, dem BAFA ebenfalls angezeigt werden müssen, müssen auch diese als im amtlichen oder geschäftlichen Verkehr verwendet von geeichten Stromzählern erfasst sein.
Ausschreibungen bei Energieeffizienzförderung
Ziel des Pilotvorhabens zum wettbewerblichen Ausschreibungsmodell im Bereich der Stromeffizienz STEP up! (StromEffizienzPotenziale nutzen) ist die Senkung des Stromverbrauchs. Dies soll durch eine offene Ausschreibung der technologie-, akteurs- und sektorübergreifende Förderung von strombezogenen Maßnahmen erfolgen. Im Rahmen von geschlossenen Ausschreibungen sollen in der Pilotphase darüber hinaus spezifische Bereiche mit bekannten hohen Potenzialen und bekannten Hemmnissen angesprochen werden. Hierzu können beispielsweise der Austausch von Heizungspumpen mit hydraulischem Abgleich, Strom-Wärmemaßnahmen im Bereich der Industrie oder "Green IT" gehören. Den Zuschlag erhalten die Maßnahmen, die sich im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens mit dem wirtschaftlichsten Kosten-Nutzen Verhältnis (Euro pro eingesparter kWh) auszeichnen.
Neue Regelungen im Zusammenhang mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Aus dem EEG ergeben sich 2015 einige weitere neue Regelungen, die Gewerbe- und Industrieunternehmen beachten sollten. So starten im neuen Jahr beispielsweise die Pilotprojekte zu Ausschreibungen für Solar-Freiflächenprojekte. Ab 1. April 2015 gilt zudem die verpflichtende Fernsteuerung bei der Direktvermarktung von EEG-Anlagen. Die Experten der ISPEX AG stehen den Unternehmen bei allen Fragen rund um die Neuregelungen für 2015 beratend zur Seite.
Hintergrundinformationen
Weitere Informationen zum Thema finden hier:
Zur ISPEX AG: www.ispex.de
Energie-Handelsplatz: www.energie-handelsplatz.de
Die ISPEX AG ist eines der bedeutendsten unabhängigen Energieberatungsunternehmen in Deutschland. Seit 2006 betreut ISPEX erfolgreich Kunden aus dem industriellen, gewerblichen und öffentlich-rechtlichen Bereich bei energiewirtschaftlichen Fragen.
Mit über 40 Mitarbeitern in Bayreuth und Hannover bietet ISPEX innovative Beratungsleistungen, gestützt auf gezielt entwickelte Online-Systeme. ISPEX vereint wirtschaftliche und technische Energiekompetenz unter einem Dach und bietet damit umfassende Beratungslösungen aus einer Hand.
Industriekunden kaufen mit ISPEX Strom und Gas schnell, sicher und zu marktgerechten Konditionen. Für seine Kunden führt ISPEX täglich Energieauktionen und Energieausschreibungen durch. ISPEX wählt dabei die Lieferanten aus, die zum Kunden und seinem Abnahmeverhalten passen. Dazu stehen mit einer eigenen Online-Energiehandelsplattform und dem internetbasierten Energie-Controllingsystem die modernsten Beschaffungswerkzeuge zur Verfügung. Darüber hinaus bieten die ISPEX-Experten Beratung in den Bereichen Energieeffizienz, Energiemanagementsysteme und Energieaudits.
Rund 1.000 Unternehmenskunden an etwa 4.500 Standorten und einem jährlichen Energievolumen von rund vier Terawattstunden vertrauen auf ISPEX und profitieren von leistungsfähigen Energielieferanten und marktgerechten Energiepreisen.
ISPEX AG - Sitz der Gesellschaft: Bayreuth - Handelsregister: Amtsgericht Bayreuth, HRB 4280 - Vorstand: Dr. jur. Stefan Arnold (Vors.), Dipl.-Kfm. Marco Böttger, Dr. Thilo Gans, Dipl.-Ing. Andreas Seegers - Aufsichtsratsvorsitzender: RA Harald Petersen.
ISPEX AG
Jürgen Scheurer
Scheurer
95448 Bayreuth
presse@ispex.de
+49 921 150911-138
http://www.ispex.de
(Weitere interessante Hannover News & Hannover Infos gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Im neuen Jahr gibt es einige Regelungen im Bereich der Energieeffizienz und als Folge des EEG, die Industrie- und Gewerbebetriebe dringend beachten sollten.
Bayreuth. Im neuen Jahr gibt es einige Regelungen im Bereich der Energieeffizienz und als Folge des EEG, die Industrie- und Gewerbebetriebe dringend beachten sollten. Darauf weist die ISPEX AG, führender Energiedienstleister für Industrie und Gewerbe, hin.
Energieaudits für kleine und mittlere Unternehmen
Die aktuelle Neufassung des Energiedienstleistungsgesetzes verpflichtet zukünftig große Unternehmen (Nicht-KMU im Sinne der EU-Definition), bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Das Energieaudit muss unabhängig und von einem fachkundigen internen oder externen Auditor durchzuführen.
Die Verpflichtung zur Umsetzung von Energieaudits gilt für alle "Großunternehmen" unabhängig von etwaigen Steuererleichterungen, wie dem Spitzenausgleich bei der Strom- bzw. Energiesteuer oder der Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2014. Sie trifft auch Unternehmen, die nicht dem produzierenden Gewerbe angehören, wie Handel, Banken, Versicherungen, Kliniken, Krankenhäuser, Universitäten, öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen. Von der Verpflichtung freigestellt sind Unternehmen, die über ein Energiemanagementsystem verfügen.
"Unternehmen sollten prüfen, ob sie die Schwellenwerte für KMU überschreiten und welche Anforderungen durch die Einführung der allgemeinen Energieauditpflicht auf sie zukommen", rät Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG. Die betroffenen Unternehmen sollten entsprechende Vorbereitungen treffen, um die Umsetzungsfrist bis zum 5. Dezember 2015 wahren zu können.
Pflicht zum Einbau von Stromzählern
Das neue EEG verpflichtet Unternehmen ab dem 1. Januar 2015 zum Einbau von geeichten Stromzählern. Ziel der Regelung ist es, dass alle Strommengen, die an der betreffenden Abnahmestelle an umlagepflichtigem Strom selbst verbraucht wurden über geeichte Stromzähler erfasst sein müssen. Für eine Antragsstellung nach der Besonderen Ausgleichregelung hat das zur Folge, dass dem BAFA angezeigte Strommengen erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt werden können, ab dem diese über einen geeichten Stromzähler erfasst wurden. Da die Strommengen, die an dritte Unternehmen weitergeleitet werden, dem BAFA ebenfalls angezeigt werden müssen, müssen auch diese als im amtlichen oder geschäftlichen Verkehr verwendet von geeichten Stromzählern erfasst sein.
Ausschreibungen bei Energieeffizienzförderung
Ziel des Pilotvorhabens zum wettbewerblichen Ausschreibungsmodell im Bereich der Stromeffizienz STEP up! (StromEffizienzPotenziale nutzen) ist die Senkung des Stromverbrauchs. Dies soll durch eine offene Ausschreibung der technologie-, akteurs- und sektorübergreifende Förderung von strombezogenen Maßnahmen erfolgen. Im Rahmen von geschlossenen Ausschreibungen sollen in der Pilotphase darüber hinaus spezifische Bereiche mit bekannten hohen Potenzialen und bekannten Hemmnissen angesprochen werden. Hierzu können beispielsweise der Austausch von Heizungspumpen mit hydraulischem Abgleich, Strom-Wärmemaßnahmen im Bereich der Industrie oder "Green IT" gehören. Den Zuschlag erhalten die Maßnahmen, die sich im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens mit dem wirtschaftlichsten Kosten-Nutzen Verhältnis (Euro pro eingesparter kWh) auszeichnen.
Neue Regelungen im Zusammenhang mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Aus dem EEG ergeben sich 2015 einige weitere neue Regelungen, die Gewerbe- und Industrieunternehmen beachten sollten. So starten im neuen Jahr beispielsweise die Pilotprojekte zu Ausschreibungen für Solar-Freiflächenprojekte. Ab 1. April 2015 gilt zudem die verpflichtende Fernsteuerung bei der Direktvermarktung von EEG-Anlagen. Die Experten der ISPEX AG stehen den Unternehmen bei allen Fragen rund um die Neuregelungen für 2015 beratend zur Seite.
Hintergrundinformationen
Weitere Informationen zum Thema finden hier:
Zur ISPEX AG: www.ispex.de
Energie-Handelsplatz: www.energie-handelsplatz.de
Die ISPEX AG ist eines der bedeutendsten unabhängigen Energieberatungsunternehmen in Deutschland. Seit 2006 betreut ISPEX erfolgreich Kunden aus dem industriellen, gewerblichen und öffentlich-rechtlichen Bereich bei energiewirtschaftlichen Fragen.
Mit über 40 Mitarbeitern in Bayreuth und Hannover bietet ISPEX innovative Beratungsleistungen, gestützt auf gezielt entwickelte Online-Systeme. ISPEX vereint wirtschaftliche und technische Energiekompetenz unter einem Dach und bietet damit umfassende Beratungslösungen aus einer Hand.
Industriekunden kaufen mit ISPEX Strom und Gas schnell, sicher und zu marktgerechten Konditionen. Für seine Kunden führt ISPEX täglich Energieauktionen und Energieausschreibungen durch. ISPEX wählt dabei die Lieferanten aus, die zum Kunden und seinem Abnahmeverhalten passen. Dazu stehen mit einer eigenen Online-Energiehandelsplattform und dem internetbasierten Energie-Controllingsystem die modernsten Beschaffungswerkzeuge zur Verfügung. Darüber hinaus bieten die ISPEX-Experten Beratung in den Bereichen Energieeffizienz, Energiemanagementsysteme und Energieaudits.
Rund 1.000 Unternehmenskunden an etwa 4.500 Standorten und einem jährlichen Energievolumen von rund vier Terawattstunden vertrauen auf ISPEX und profitieren von leistungsfähigen Energielieferanten und marktgerechten Energiepreisen.
ISPEX AG - Sitz der Gesellschaft: Bayreuth - Handelsregister: Amtsgericht Bayreuth, HRB 4280 - Vorstand: Dr. jur. Stefan Arnold (Vors.), Dipl.-Kfm. Marco Böttger, Dr. Thilo Gans, Dipl.-Ing. Andreas Seegers - Aufsichtsratsvorsitzender: RA Harald Petersen.
ISPEX AG
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Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
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