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Nach BGH-Entscheidung: neue Hoffnung für Lehman-geschädigte Investoren
Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de
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Freie-PM.de: KWAG Rechtsanwälte: Aussichten auf Schadenersatz deutlich gestiegen
(Bremen, 27. November 2014) Der für Banken zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat jetzt in zwei Fällen die Ansprüche von Anlegern, die seinerzeit Garantiezertifikate der US- Investmentbank Lehman Brothers gekauft und ihren Einsatz verloren hatten, bestätigt. Eine der Entscheidungen (Az.: XI ZR 480/13) erstritten hat Constantin Wesser, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht bei der KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen. Verurteilt wurde die Bethmann Bank, die dem Kläger den Kauf der Zertifikate empfohlen hatte, auf Schadensersatz wegen Falschberatung.
Die Bank hatte die Produkte mit dem Slogan "100% Kapitalschutz zum Laufzeitende beworben", "obwohl die mehrere hundert Seiten starken Zertifikatsbedingungen eine Reihe von Sonderkündigungsrechten vorsahen, bei deren Ausübung laut Prospekt auch ein Totalverlust drohte", erklärt Fachanwalt Wesser. Der Berater der Bethmann Bank habe zudem betont, dass es sich bei den Sonderkündigungsrechten nicht um relevante Risiken handeln würde, da die in den Anleihebedingungen geregelten Voraussetzungen völlig unwahrscheinlich seien und sich darüber hinaus nur als Wiedergabe geltenden Rechtsdarstellen würden. In den beiden Vorinstanzen (LG Hamburg, Urteil vom 27.1.2012, Az.: 330 O 476/10; OLG Hamburg, Urteil vom 4.12.20013, Az.: 13 U 18/12) hatte der klagende Investor Recht bekommen.
Der BGH wies die Revisionen der beklagten Bethmann Bank zurück und bestätigte somit die Schadensersatzansprüche der Kläger. "Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung aus den ersten Lehman-Urteilen vom September 2011 fortgesetzt", sagt Fachanwalt Constantin Wesser von der KWAG. Danach müssen Anleger über sämtliche für ihre Anlageentscheidung relevanten Risiken aufgeklärt werden. Dabei kommt es nicht auf die Wahrscheinlichkeit an, dass die im Verkaufsprospekt genannten Risiken tatsächlich eintreffen. Ein Verlustrisiko ist für den Anleger laut BGH grundsätzlich relevant, da es dem wesentlichen Merkmal eines Garantiezertifikats mit 100%igem Kapitalschutz diametral entgegensteht. "Zumindest für Garantiezertifikate hat das höchste deutsche Zivilgericht so eine neue Aufklärungspflicht begründet, an der sich Anlageberater orientieren müssen", betont Fachanwalt Wesser.
Das Team um die Gründungsgesellschafter Rechtsanwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen besteht aus ausgewiesene Spezialisten im Bereich Kapitalanlage- und Bankenrecht. Alleine 5 der 12 Anwältinnen und Anwälte tragen den Titel "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht".
Durch enge Kooperationen mit hoch qualifizierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie unserem Tochterunternehmen KWAG-Consulting erreichen wir einen wertvollen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie - zum Nutzen unserer Mandantinnen und Mandanten.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört außerdem das allgemeine Bankrecht mit allen seinen Fragestellungen zu Darlehen, Banksicherheiten und Sanierungen.
KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Jens-Peter Gieschen
Lofthaus 4/ Am Winterhafen 3a
28217 Bremen
0421-5209480
http://www.kwag-recht.de
Pressekontakt:
Simons-Team
Heinz Josef Simons
Am Köttersbach 4
51519 Odenthal
hajo@simons-team.de
0171/3177157
http://www.simons-team.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
KWAG Rechtsanwälte: Aussichten auf Schadenersatz deutlich gestiegen
(Bremen, 27. November 2014) Der für Banken zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat jetzt in zwei Fällen die Ansprüche von Anlegern, die seinerzeit Garantiezertifikate der US- Investmentbank Lehman Brothers gekauft und ihren Einsatz verloren hatten, bestätigt. Eine der Entscheidungen (Az.: XI ZR 480/13) erstritten hat Constantin Wesser, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht bei der KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen. Verurteilt wurde die Bethmann Bank, die dem Kläger den Kauf der Zertifikate empfohlen hatte, auf Schadensersatz wegen Falschberatung.
Die Bank hatte die Produkte mit dem Slogan "100% Kapitalschutz zum Laufzeitende beworben", "obwohl die mehrere hundert Seiten starken Zertifikatsbedingungen eine Reihe von Sonderkündigungsrechten vorsahen, bei deren Ausübung laut Prospekt auch ein Totalverlust drohte", erklärt Fachanwalt Wesser. Der Berater der Bethmann Bank habe zudem betont, dass es sich bei den Sonderkündigungsrechten nicht um relevante Risiken handeln würde, da die in den Anleihebedingungen geregelten Voraussetzungen völlig unwahrscheinlich seien und sich darüber hinaus nur als Wiedergabe geltenden Rechtsdarstellen würden. In den beiden Vorinstanzen (LG Hamburg, Urteil vom 27.1.2012, Az.: 330 O 476/10; OLG Hamburg, Urteil vom 4.12.20013, Az.: 13 U 18/12) hatte der klagende Investor Recht bekommen.
Der BGH wies die Revisionen der beklagten Bethmann Bank zurück und bestätigte somit die Schadensersatzansprüche der Kläger. "Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung aus den ersten Lehman-Urteilen vom September 2011 fortgesetzt", sagt Fachanwalt Constantin Wesser von der KWAG. Danach müssen Anleger über sämtliche für ihre Anlageentscheidung relevanten Risiken aufgeklärt werden. Dabei kommt es nicht auf die Wahrscheinlichkeit an, dass die im Verkaufsprospekt genannten Risiken tatsächlich eintreffen. Ein Verlustrisiko ist für den Anleger laut BGH grundsätzlich relevant, da es dem wesentlichen Merkmal eines Garantiezertifikats mit 100%igem Kapitalschutz diametral entgegensteht. "Zumindest für Garantiezertifikate hat das höchste deutsche Zivilgericht so eine neue Aufklärungspflicht begründet, an der sich Anlageberater orientieren müssen", betont Fachanwalt Wesser.
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