News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 572 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Betriebsbedingte Kündigung: Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auch solche Arbeitsplätze anbieten, die dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt sind

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin und Essen zum Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06. März 2012 - 19 Sa 1342/11 -, juris).

Ausgangslage:
Bevor ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen kann, muss er ihn zunächst im Betrieb vorhandene freie Arbeitsplätze anbieten. Dies gilt jedenfalls insoweit, als der Arbeitnehmer die vorhandene Arbeit aufgrund seiner Qualifikation leisten kann. Auch wenn der Arbeitnehmer zunächst eine gewisse Einarbeitungszeit benötigt, besteht die Pflicht zum Anbieten des Arbeitsplatzes. Unterlässt der Arbeitgeber ein solches Angebot, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre, ist die Kündigung allein deshalb unwirksam und kann vom Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage erfolgreich angegriffen werden. Immer wieder Streit entbrennt um die Frage, wann ein Arbeitsplatz als frei im Sinne dieser Entsprechung anzusehen ist.
Besteht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz ggfs. auch zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen, ist eine ordentliche Beendigungskündigung ausgeschlossen. Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit setzt einen freien Arbeitsplatz voraus, für den der Arbeitnehmer die erforderlichen Qualifikationen hat. Als frei gelten Arbeitsplätze, die vorübergehend mit Leiharbeitnehmern besetzt sind. Als frei gelten ebenfalls Dauerarbeitsplätze, die nach einer Entscheidung des Arbeitgebers mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen.

Fall:
Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte sich mit dem Fall zu befassen, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt hatte, obwohl es im Betrieb unstreitig eine Vielzahl von Arbeitsplätzen gab, die mit Leiharbeitnehmern dauerhaft besetzt waren. Der Arbeitnehmer erhob gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage und berief sich darauf, dass der Arbeitgeber in zunächst einen dieser Leiharbeitsplätze hätte anbieten müssen. Der Arbeitgeber erklärte, dass die Arbeitsplätze dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollten und daher gar nicht wie normale Arbeitsplätze in seinem Unternehmen anzusehen seien.

Urteil:
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat sich dann mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein Arbeitsplatz als frei anzusehen ist. Dabei wurde als eindeutig klar herausgestellt, dass jedenfalls Arbeitsplätze die nur vorübergehend mit Leiharbeitnehmern besetzt sind, als frei gelten. D.h. solche Arbeitsplätze müssen dem Arbeitnehmer angeboten werden. Die darauf beschäftigten Leiharbeitnehmer haben dann das Nachsehen.

Im vorliegenden Fall war aber die Frage entscheiden, ob auch Dauerarbeitsplätze, die nach einer Entscheidung des Arbeitgebers dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt sein sollen, als frei anzusehen sind. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat diese Frage bejaht.

Begründung: Durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern wird weder die Anzahl der Arbeitsplätze noch die Arbeitsmenge verändert (BAG 25. Februar 2009 - 7 ABR 61/07 - Rn. 19, DB 2009, 1473). Bei einem Einsatz von Leiharbeitnehmern werden die anfallenden Arbeiten von dem Arbeitgeber innerhalb seiner betrieblichen Organisation mit Arbeitskräften erledigt, die diese Arbeitsaufgaben nach seinen Weisungen für ihn ausführen (BAG 16. Juli 2008 - 7 ABR 13/07 - Rn. 23, BAGE 127, 126 = AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 4). Der Entschluss, die formale Arbeitgeberstellung aufzugeben, ist keine die Kündigung bedingende Unternehmerentscheidung, wenn der Unternehmer gegenüber den Beschäftigten im Wesentlichen weiterhin selbst die für die Durchführung der Arbeit erforderlichen Weisungen erteilt (BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/93 -, BAGE 84, 209 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 80, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 86, zu II 2 der Gründe). Gleiches muss für die Beurteilung gelten, ob ein Arbeitsplatz frei ist, wenn ein Arbeitgeber die Entscheidung getroffen hat, den Dauerarbeitsplatz nur mit Leiharbeitnehmern zu besetzen (vgl. LAG Hamm 23. März 2009 - 8 Sa 313/08 - Rn. 35, zitiert nach Juris).

Quelle:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06. März 2012 - 19 Sa 1342/11 -, juris

Bewertung:
Das Urteil kann aus meiner Sicht im Ergebnis nicht anders ausfallen. Der Arbeitgeber könnte sonst den Kündigungsschutz dadurch umgehen, dass er zunächst Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern besetzt, eine unternehmerische Entscheidung trifft, dass dies dann dauerhaft zu erfolgen solle und anschließend die dadurch nicht mehr gebrauchten Arbeitnehmern betriebsbedingt kündigt. Man könnte dagegenhalten, dass dies beim Outsourcing bestimmter Aufgaben letztlich auch nicht anders ist. Der entscheidende Unterschied ist allerdings, sowohl im Ergebnis auch das Hessische Landesarbeitsgericht, dass im hiesigen Fall der Arbeitgeber die Aufgaben im Betrieb behält und letztlich auch die Leiharbeitnehmer genauso dirigiert, wie die eigenen.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:
Das letzte Wort ist in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat ausdrücklich die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das Bundesarbeitsgericht im Ergebnis anders entscheiden wird. Arbeitgebern ist also zu raten, diese Rechtsprechung bereits jetzt zu berücksichtigen. Andernfalls muss damit gerechnet werden, dass die Kündigung unwirksam ist. Wer zum Beispiel im Unternehmen permanent Überstunden fahren lässt oder externe Honorarkräfte mit der gleichen Aufgaben beschäftigt, wie die Arbeitnehmer, muss ebenfalls damit rechnen, im Kündigungsschutzverfahren schlechte Karten zu haben, weil der Arbeitnehmer sich darauf beruft, dass zunächst diese Aufgaben noch von ihm hätten erledigt werden können.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:
Das Urteil schafft zusätzliche Argumentationsmöglichkeiten im Kündigungsschutzverfahren, wenn im Betrieb dauerhaft Leiharbeitnehmer eingesetzt werden. Wichtig ist immer: die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

29.5.2014
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich Mwst..

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin und Essen zum Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06. März 2012 - 19 Sa 1342/11 -, juris).

Ausgangslage:
Bevor ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen kann, muss er ihn zunächst im Betrieb vorhandene freie Arbeitsplätze anbieten. Dies gilt jedenfalls insoweit, als der Arbeitnehmer die vorhandene Arbeit aufgrund seiner Qualifikation leisten kann. Auch wenn der Arbeitnehmer zunächst eine gewisse Einarbeitungszeit benötigt, besteht die Pflicht zum Anbieten des Arbeitsplatzes. Unterlässt der Arbeitgeber ein solches Angebot, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre, ist die Kündigung allein deshalb unwirksam und kann vom Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage erfolgreich angegriffen werden. Immer wieder Streit entbrennt um die Frage, wann ein Arbeitsplatz als frei im Sinne dieser Entsprechung anzusehen ist.
Besteht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz ggfs. auch zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen, ist eine ordentliche Beendigungskündigung ausgeschlossen. Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit setzt einen freien Arbeitsplatz voraus, für den der Arbeitnehmer die erforderlichen Qualifikationen hat. Als frei gelten Arbeitsplätze, die vorübergehend mit Leiharbeitnehmern besetzt sind. Als frei gelten ebenfalls Dauerarbeitsplätze, die nach einer Entscheidung des Arbeitgebers mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen.

Fall:
Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte sich mit dem Fall zu befassen, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt hatte, obwohl es im Betrieb unstreitig eine Vielzahl von Arbeitsplätzen gab, die mit Leiharbeitnehmern dauerhaft besetzt waren. Der Arbeitnehmer erhob gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage und berief sich darauf, dass der Arbeitgeber in zunächst einen dieser Leiharbeitsplätze hätte anbieten müssen. Der Arbeitgeber erklärte, dass die Arbeitsplätze dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollten und daher gar nicht wie normale Arbeitsplätze in seinem Unternehmen anzusehen seien.

Urteil:
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat sich dann mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein Arbeitsplatz als frei anzusehen ist. Dabei wurde als eindeutig klar herausgestellt, dass jedenfalls Arbeitsplätze die nur vorübergehend mit Leiharbeitnehmern besetzt sind, als frei gelten. D.h. solche Arbeitsplätze müssen dem Arbeitnehmer angeboten werden. Die darauf beschäftigten Leiharbeitnehmer haben dann das Nachsehen.

Im vorliegenden Fall war aber die Frage entscheiden, ob auch Dauerarbeitsplätze, die nach einer Entscheidung des Arbeitgebers dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt sein sollen, als frei anzusehen sind. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat diese Frage bejaht.

Begründung: Durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern wird weder die Anzahl der Arbeitsplätze noch die Arbeitsmenge verändert (BAG 25. Februar 2009 - 7 ABR 61/07 - Rn. 19, DB 2009, 1473). Bei einem Einsatz von Leiharbeitnehmern werden die anfallenden Arbeiten von dem Arbeitgeber innerhalb seiner betrieblichen Organisation mit Arbeitskräften erledigt, die diese Arbeitsaufgaben nach seinen Weisungen für ihn ausführen (BAG 16. Juli 2008 - 7 ABR 13/07 - Rn. 23, BAGE 127, 126 = AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 4). Der Entschluss, die formale Arbeitgeberstellung aufzugeben, ist keine die Kündigung bedingende Unternehmerentscheidung, wenn der Unternehmer gegenüber den Beschäftigten im Wesentlichen weiterhin selbst die für die Durchführung der Arbeit erforderlichen Weisungen erteilt (BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/93 -, BAGE 84, 209 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 80, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 86, zu II 2 der Gründe). Gleiches muss für die Beurteilung gelten, ob ein Arbeitsplatz frei ist, wenn ein Arbeitgeber die Entscheidung getroffen hat, den Dauerarbeitsplatz nur mit Leiharbeitnehmern zu besetzen (vgl. LAG Hamm 23. März 2009 - 8 Sa 313/08 - Rn. 35, zitiert nach Juris).

Quelle:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06. März 2012 - 19 Sa 1342/11 -, juris

Bewertung:
Das Urteil kann aus meiner Sicht im Ergebnis nicht anders ausfallen. Der Arbeitgeber könnte sonst den Kündigungsschutz dadurch umgehen, dass er zunächst Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern besetzt, eine unternehmerische Entscheidung trifft, dass dies dann dauerhaft zu erfolgen solle und anschließend die dadurch nicht mehr gebrauchten Arbeitnehmern betriebsbedingt kündigt. Man könnte dagegenhalten, dass dies beim Outsourcing bestimmter Aufgaben letztlich auch nicht anders ist. Der entscheidende Unterschied ist allerdings, sowohl im Ergebnis auch das Hessische Landesarbeitsgericht, dass im hiesigen Fall der Arbeitgeber die Aufgaben im Betrieb behält und letztlich auch die Leiharbeitnehmer genauso dirigiert, wie die eigenen.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:
Das letzte Wort ist in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat ausdrücklich die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das Bundesarbeitsgericht im Ergebnis anders entscheiden wird. Arbeitgebern ist also zu raten, diese Rechtsprechung bereits jetzt zu berücksichtigen. Andernfalls muss damit gerechnet werden, dass die Kündigung unwirksam ist. Wer zum Beispiel im Unternehmen permanent Überstunden fahren lässt oder externe Honorarkräfte mit der gleichen Aufgaben beschäftigt, wie die Arbeitnehmer, muss ebenfalls damit rechnen, im Kündigungsschutzverfahren schlechte Karten zu haben, weil der Arbeitnehmer sich darauf beruft, dass zunächst diese Aufgaben noch von ihm hätten erledigt werden können.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:
Das Urteil schafft zusätzliche Argumentationsmöglichkeiten im Kündigungsschutzverfahren, wenn im Betrieb dauerhaft Leiharbeitnehmer eingesetzt werden. Wichtig ist immer: die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

29.5.2014
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich Mwst..

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Betriebsbedingte Kündigung: Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auch solche Arbeitsplätze anbieten, die dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt sind" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Winter mit Hund – Pfotenpflege, Hundebekleidung und ...

Winter mit Hund – Pfotenpflege, Hundebekleidung und ...
Hundefutter Hund Ernährung | Kriterien Trockenfutte ...

Hundefutter Hund Ernährung | Kriterien Trockenfutte ...
Hundenäpfe im Vergleich - Der passende Hundenapf fü ...

Hundenäpfe im Vergleich - Der passende Hundenapf fü ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis



Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

 Kimilho Flocao – brasilianische Maisflocken Ich bin ja großer Fan von italienischer Küche und dazu gehört auch ab und an Polenta. Die wird gewöhnlich aus Maisgries gemacht. Da bekam ich den Tipp ich sollte doch ... (Mira Bellini, 25.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Reiseblogger Wolfgang Wurzer: Entdecken Sie ein grünes Erding (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)
Wolfgang Wurzer trägt als Reiseblogger zur Förderung nachhaltiger Initiativen in und um Erding bei.

Im Herzen Bayerns bietet Erding eine einzigartige Kombination aus traditioneller bayerischer Kultur und einem bewussten Lebensstil, der Nachhaltigkeit und Naturverbundenheit in den Vordergrund stellt. Die malerische Stadt hat es verstanden, ihre Geschichte und Traditionen mit einem starken Umweltbewusstsein zu verknüpfen. Ein Protagonist dieser Bewegung ist  KRAUSE auf der BUS2BUS in Berlin (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)
Maximale Arbeitssicherheit bei minimalen Standzeiten

In einer Zeit, die durch ein wachsendes Bewusstsein für Umweltfragen und nachhaltige Mobilität geprägt ist, stehen Elektrobusse im Mittelpunkt der Innovation. Ihre Einführung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer saubereren und effizienteren öffentlichen Verkehrsinfrastruktur. Die Wartung und Reparatur dieser Elektrobusse erfordert spezielle Lösungen, die den besonderen Anforderungen dieser Fahrzeuge gerecht werden. KRAUSE präsenti ...

 Next Level Mastermind (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)
Strategische Konzepte für krisenresiliente Strukturen und nachhaltiges Wachstum!

Im August 2024 geht die "Next Level Mastermind by Michael Bandt", dem Gründer der BISW Gruppe, in die zweite Runde.



Ach, bitte nicht schon wieder eine Mastermind. Davon gibt es doch nun wirklich genug - denken Sie vermutlich.



Mag sein, aber hier gehts nicht um die typische größer, höher, schneller, weiter, Mastermind, betont Michael Bandt. Wer der nächste unter 30-jäh ...

 Eilt: Riesendeals mit Lithium-Riesen - Massives Kaufsignal. Neuer 436% Lithium Aktientip nach 4.860% mit Albemarle ($ALB), 6.257% mit SQM ($SQM) und 147.900% mit International Battery Metals ($IBAT) (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)


Eilt: Riesendeals mit Lithium-Riesen - Massives Kaufsignal. Neuer 436% Hot Stock nach 46.993% mit Patriot Battery Metals



28.03.24 08:02

AC Research



Denver, CO ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74081/AC-280324.001.png




 Neue hyperbare (HBOT) Mehrplatzkammer von X4Oxygen.de (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)


Der größte deutsche Hersteller für hyperbare Sauerstoffkommern, X4Oxgen hat eine neue Mehrplatzkammer-Lösung für die hyperbare Sauerstoff-Therapie vorgestellt. Dieses neuartige modulare System besteht aus zwei Modulhäften mit einer Breite von 76cm und ermöglicht den Transport durch Türen und vereinfacht damit die Verbringung und Endmontage Vorort.

Die geräumige Kammer erlaubt die gleichzeitige Anwendung von bis zu 4 Personen sitzend oder zwei Personen liegend.

Der B ...

 Klima-Campus Lichtenau erhält Auszeichnung vom Wirtschaftsministerium (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)
Die integrierte Gebäudeautomations-Lösung realisierte Priva-Partnerunternehmen Hubert Niewels GmbH, Bad Lippspringe

Priva-Pressemitteilung Klima-Campus-Auszeichnung

Tönisvorst, 27.03.2024: Im Rahmen einer Feierstunde zeichnete das Land Nordrhein-Westfalen am 1. März 2024 besonders energieeffiziente Nichtwohngebäude als Vorzeigeprojekte aus. Wir ...

 Mobilitätsverband: UNTERNEHMEN MOBIL - Elektromobilität (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)
Informationsgeladen, nachhaltig, digital / Wissensmagazin mit Titelthema Elektromobilität & mehr / Mit: Antriebsarten für Fahrzeuge aus Sicht der Wissenschaft, TCO bei E-Fahrzeugen, Terminen /

Mannheim, im März 2024. Unter dem Titelthema "Elektromobilität & mehr" ist die fünfte Ausgabe des Wissensmagazins des Bundesverbands Betriebliche Mobilität e.V. (BBM) erschienen. Die Elektrifizierung der Fuhrparks ist ein Top-Thema in den Unternehmen. "Bei allen Diskussionen und auch kritischen ...

 Die Zukunft der Führung: Achtsamkeit in einer Welt, die von Technologie geprägt ist (PR-Gateway, Mittwoch, 27. März 2024)
Die friedliche Mensch-Maschine Koexistenz

Wir leben in Zeiten, in der die Grenzen zwischen Mensch und Maschine zunehmend verschwimmen, und so erhebt sich die Frage: Ist dies die Zukunft oder der Anfang vom Ende? Diese Frage lädt uns ein, über die Rolle von KI und Robotern in unserem Leben nachzudenken und darüber, wie wir als globale Gemeinschaft zukünftig leben möchten.



Der Deutsch-Japaner, Unternehmer und Vortragsredner Michael Okada sagt dazu: "In einer Zeit, in ...

 Rosland mit dem HIPE Award ausgezeichnet (PR-Gateway, Mittwoch, 27. März 2024)
Internationaler Anbieter von Gold- und Silbermünzen Rosland mit renommiertem HIPE Award ausgezeichnet

Internationaler Anbieter von Gold- und Silbermünzen Rosland mit renommiertem HIPE Award ausgezeichnet



Die Rosland GmbH wurde mit dem HIPE AWARD ausgezeichnet, einer der angesehensten Ehrungen im Dienstleistungssektor. Die deutsche Niederlassung in München, unter der Leitung von Werner Krauss, erfüllte nicht nur die hohen Qualitätsstandards, sondern überzeugte auch d ...

 PiCockpit: Web-Lösung zur Fernsteuerung von Raspberry Pis (PR-Gateway, Mittwoch, 27. März 2024)
Höhere Effizienz, geringere Kosten - neue PiCockpit-App mit zeitsparenden Funktionen

Die pi3g GmbH & Co. KG führt auf der PiCockpit.com Plattform mit dem Terminal und dem Datei-Editor zwei neue webbasierte Apps ein. pi3g verbessert zudem das Raspberry Pi Remote Management mit einem aktualisierten Skriptplaner, einer Video Streaming App und dem PiCockpit Pro Plus Plan für individuelle Software- und Geschäftsanforderungen. pi3g vereinfacht damit den Einsatz von Raspberry Pis in Unterneh ...

Werbung bei News-Central.de:





Betriebsbedingte Kündigung: Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auch solche Arbeitsplätze anbieten, die dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt sind

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,89 Sekunden