Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
Was unterscheidet den freien vom natürlichen Willen?
Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de
|
|
Freie-PM.de: Was unterscheidet den freien vom natürlichen Willen?
(Mynewsdesk) Antworten auf diese Frage gaben im Frühjahr 2014 der Frankfurter Betreuungsrichter Axel Bauer und Gisela Bockenheimer, Ärztin und Medizinethikerin, in Frankfurt. Eingeladen hatte das Frankfurter Ethiknetzwerk in der Altenpflege im Rahmen des Frankfurter Programms Würde im Alter. Vielen Menschen ist diese Unterscheidung des Willens gar nicht geläufig, obwohl diese weitereichende Folgen für ihr eigenes Leben haben kann. Um es vorwegzunehmen: Über einen freien Willen verfügt eine Person, wenn sie volljährig und bei klarem Verstand ist. Nur dann kann sie ? nach derzeitiger Rechtslage - eine gültige Patientenverfügung verfassen, die ?Willensausdruck eines entscheidungsfähigen Menschen ist?, so Gisela Bockenheimer. Von einem natürlichen Willen spricht man juristisch, wenn eine Person einen Willen in Worten oder auch in körperlichem Abwehrausdruck äußert, aber nicht mehr voll über ihre kognitiven Fähigkeiten verfügt. Altenpflegeheime sind daran gehalten, das Selbstbestimmungsrecht ihrer Bewohner weitgehend zu gewährleisten. Dies gelte für beide Formen des Willens, wie Betreuungsrichter Bauer darlegte.Freiheit ein hohes Gut Unser Rechtssystem habe sich von der Vorstellung des ?freien Willens? nicht verabschiedet, so Axel Bauer. Wer über ihn verfüge, könne - volltrunken und seiner Sinne nicht mächtig - einen Unfall verursachen, für den er aber geradezustehen habe. Er ist nämlich geschäfts- und prozessfähig, hat volle Verantwortung für sein Handeln und das Recht auf volles Lebensrisiko. ?Der Kick wird heute gesucht?, so der Referent. Grundlage für den freien Willen seien Einsichtigkeit und weitere kognitive Fähigkeiten wie das Erkennen von Bedeutungszusammenhängen. Fehlten Teile dieser Fähigkeiten, sei der freie Wille nicht mehr gegeben. Damit setzen andere Rechtsnormen wie das Betreuungsrecht ein, die für Personen eines natürlichen Willens gelten, dem es z. B. an Einsichtsfähigkeit fehle. Dieser Wille unterliege verschiedenen Abstufungen. So könne ein unter Betreuung stehender Mensch einwilligungsfähig, aber nicht mehr geschäftsfähig sein. Im Extremfall sei ein rechtlich bedeutsamer Wille gar nicht mehr mitteilbar, was etwa auf Komapatienten zutrifft. Im Rahmen neuer Gesetze erläuterte Bauer den natürlichen Willen. Hier könne ein Mensch gerade noch verstehen, worum es geht. Der Bundesgerichtshof habe in einem Urteil von 2013 dem natürlichen Willen im Rahmen des Grundrechts auf ein selbstbestimmtes Leben eine weitgehende Anerkennung zugebilligt. Der Betreuungsrichter sei hier auf Recht und Gesetz verpflichtet und dürfe nicht gegen die Willensäußerungen dieses Betreuten entscheiden, wenn nicht andere Gründe ? etwa Selbstgefährdung - dagegen sprechen. So könne der Betroffenen auch über die Wahl seines Betreuers bestimmen und eine ärztliche Behandlung ablehnen. Handle der Arzt hierbei gegen seinen Willen, sei das eine Zwangsbehandlung. Zur Willensäußerung reiche schon, wenn der Patient den Kopf wegdrehe. Er könne sogar bei lebensnotwenigen Entscheidungen seine Einwilligung verweigern. Auch eine Grippeimpfung im Heim dürfe daher nie ohne Einwilligung des einzelnen Bewohners verabreicht werden. Ist der Bewohner nicht einwilligungsfähig, müsse sein Betreuer gefragt werden. Somit habe der natürliche Wille eine juristisch weitreichende Deutung erhalten. Bei einem einwilligungsfähigen Betreuten sei auch eine geschlossene Unterbringung unzulässig, wenn er sie ablehne. ?Die für ihn zuständigen Verantwortlichen müssen diese Freiheit aushalten, das sagt die Verfassung.? Gerade für Pflegeheime gebe es in der Rechtsliteratur kaum Alternativen zum Freiheitsentzug. Dieser sei auch viel leichter zu handhaben, als Freiheit zu gewähren. Freiheitsentzug und Fixierungen seien aber unzulässig für einwilligungsfähige Menschen in Pflegeheimen. Der Referent gab zu bedenken, dass ein Mensch beim Abfassen einer Patientenverfügung über eine Situation entscheide, in der er noch nicht war. Eine Verpflichtung zu einer Patientenverfügung gibt es somit nicht. Patientenverfügung und natürlicher Wille Aus der medizinethischen Perspektive betrachtete Gisela Bockenheimer das Thema und wies auf die kontroverse Fachdiskussion hin. Der Begriff des natürlichen Willens sei weit gefasst und lasse vielfältige Auslegungen zu. Sie plädierte dafür, dass das, was als natürlicher Wille bezeichnet werde, in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden müsse. Denn was geschieht, wenn eine gültige Patientenverfügung vorliegt, der Betreffende an einer Demenz erkrankt ist und nun im Sinne des natürlichen Willens wünscht, dass die Patientenverfügung nicht mehr zur Anwendung kommen solle. Auch Angehörige kämen in Konflikte und ließen die Patientenverfügung nicht wirksam werden, weil sie im Stress der letzten Lebensphase nahe stehender Menschen nicht entscheiden mögen. Was aber nutze eine gültige Patientenverfügung, wenn sie nicht zur Anwendung komme. Daher erläuterte die Referentin, dass der natürliche Wille ? etwa bei Demenz ? nicht mit einer autonomen Willensbekundung und den damit verbundenen Wertvorstellungen gleichzusetzen sei. Der natürliche Wille drücke Ängste und Gefühle aus, die zudem von Dritten oft unterschiedlich interpretiert würden. Der Ausdruck des freien Willens beruhe auf der Einsicht der autonomen Person. Diese habe aus der informierten Vorausschau verfügt, welche Behandlungswünsche sie hat, für den Fall nicht mehr entscheidungsfähig zu sein. Es gebe ein Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Leben, das zu respektieren sei. Sie verwies darauf, dass in der Patientenverfügung expliziert ausgedrückt werden könne, dass diese Verfügung auch im Zustand des natürlichen Willens ? etwa bei schwerer Demenz - zu befolgen sei. Die Medizinethik gebe in diesen Fragen begründete normative Orientierungen, die allerdings in der Fachdiskussion umstritten seien. Die Referentin empfahl daher - besonders in belastenden Konfliktlagen, etwa wenn Angehörige den jeweiligen Elternteil in der letzten Lebensphase begleiten - eine Ethikberatung einzubeziehen, um eine gemeinsame, für alle Betroffenen einvernehmliche Lösung zu finden. Autorin: Beate Glinski-Krause
Diese Pressemitteilung (http://www.mynewsdesk.com/de/ffa/pressreleases/was-unterscheidet-den-freien-vom-naturlichen-willen-1009664) wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im FFA Frankfurter Forum für Altenpflege (http://www.mynewsdesk.com/de/ffa) .
Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/cg1nwa
Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/politik/was-unterscheidet-den-freien-vom-natuerlichen-willen-44647
Das FFA veröffentlicht unter anderem Pressedienste, Pressemitteilungen, Pressemappen. Diese werden je nach aktuellem Anlass produziert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Da das FFA ein Netzwerk von über 40 Pflegeunternehmen ist, die unterschiedlichen Trägern angehören, erstehen aus deren Zusammenarbeit Innovationen und kreative Ideen, die ohne diese Kooperation nicht entstünden nach den Grundsätzen:
1.Aus der Praxis für die Praxis
2.Kultur der Pflege ist Pflege der Kultur.
FFA Frankfurter Forum für Altenpflege
Beate Glinski-Krause
Wiesenau 57
60323 Frankfurt am Main
info@ffa-frankfurt.de
069-61994451
http://shortpr.com/cg1nwa
(Weitere interessante News, Infos & Tipps können Sie auch gibt es hier nachlesen.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Was unterscheidet den freien vom natürlichen Willen?
(Mynewsdesk) Antworten auf diese Frage gaben im Frühjahr 2014 der Frankfurter Betreuungsrichter Axel Bauer und Gisela Bockenheimer, Ärztin und Medizinethikerin, in Frankfurt. Eingeladen hatte das Frankfurter Ethiknetzwerk in der Altenpflege im Rahmen des Frankfurter Programms Würde im Alter. Vielen Menschen ist diese Unterscheidung des Willens gar nicht geläufig, obwohl diese weitereichende Folgen für ihr eigenes Leben haben kann. Um es vorwegzunehmen: Über einen freien Willen verfügt eine Person, wenn sie volljährig und bei klarem Verstand ist. Nur dann kann sie ? nach derzeitiger Rechtslage - eine gültige Patientenverfügung verfassen, die ?Willensausdruck eines entscheidungsfähigen Menschen ist?, so Gisela Bockenheimer. Von einem natürlichen Willen spricht man juristisch, wenn eine Person einen Willen in Worten oder auch in körperlichem Abwehrausdruck äußert, aber nicht mehr voll über ihre kognitiven Fähigkeiten verfügt. Altenpflegeheime sind daran gehalten, das Selbstbestimmungsrecht ihrer Bewohner weitgehend zu gewährleisten. Dies gelte für beide Formen des Willens, wie Betreuungsrichter Bauer darlegte.Freiheit ein hohes Gut Unser Rechtssystem habe sich von der Vorstellung des ?freien Willens? nicht verabschiedet, so Axel Bauer. Wer über ihn verfüge, könne - volltrunken und seiner Sinne nicht mächtig - einen Unfall verursachen, für den er aber geradezustehen habe. Er ist nämlich geschäfts- und prozessfähig, hat volle Verantwortung für sein Handeln und das Recht auf volles Lebensrisiko. ?Der Kick wird heute gesucht?, so der Referent. Grundlage für den freien Willen seien Einsichtigkeit und weitere kognitive Fähigkeiten wie das Erkennen von Bedeutungszusammenhängen. Fehlten Teile dieser Fähigkeiten, sei der freie Wille nicht mehr gegeben. Damit setzen andere Rechtsnormen wie das Betreuungsrecht ein, die für Personen eines natürlichen Willens gelten, dem es z. B. an Einsichtsfähigkeit fehle. Dieser Wille unterliege verschiedenen Abstufungen. So könne ein unter Betreuung stehender Mensch einwilligungsfähig, aber nicht mehr geschäftsfähig sein. Im Extremfall sei ein rechtlich bedeutsamer Wille gar nicht mehr mitteilbar, was etwa auf Komapatienten zutrifft. Im Rahmen neuer Gesetze erläuterte Bauer den natürlichen Willen. Hier könne ein Mensch gerade noch verstehen, worum es geht. Der Bundesgerichtshof habe in einem Urteil von 2013 dem natürlichen Willen im Rahmen des Grundrechts auf ein selbstbestimmtes Leben eine weitgehende Anerkennung zugebilligt. Der Betreuungsrichter sei hier auf Recht und Gesetz verpflichtet und dürfe nicht gegen die Willensäußerungen dieses Betreuten entscheiden, wenn nicht andere Gründe ? etwa Selbstgefährdung - dagegen sprechen. So könne der Betroffenen auch über die Wahl seines Betreuers bestimmen und eine ärztliche Behandlung ablehnen. Handle der Arzt hierbei gegen seinen Willen, sei das eine Zwangsbehandlung. Zur Willensäußerung reiche schon, wenn der Patient den Kopf wegdrehe. Er könne sogar bei lebensnotwenigen Entscheidungen seine Einwilligung verweigern. Auch eine Grippeimpfung im Heim dürfe daher nie ohne Einwilligung des einzelnen Bewohners verabreicht werden. Ist der Bewohner nicht einwilligungsfähig, müsse sein Betreuer gefragt werden. Somit habe der natürliche Wille eine juristisch weitreichende Deutung erhalten. Bei einem einwilligungsfähigen Betreuten sei auch eine geschlossene Unterbringung unzulässig, wenn er sie ablehne. ?Die für ihn zuständigen Verantwortlichen müssen diese Freiheit aushalten, das sagt die Verfassung.? Gerade für Pflegeheime gebe es in der Rechtsliteratur kaum Alternativen zum Freiheitsentzug. Dieser sei auch viel leichter zu handhaben, als Freiheit zu gewähren. Freiheitsentzug und Fixierungen seien aber unzulässig für einwilligungsfähige Menschen in Pflegeheimen. Der Referent gab zu bedenken, dass ein Mensch beim Abfassen einer Patientenverfügung über eine Situation entscheide, in der er noch nicht war. Eine Verpflichtung zu einer Patientenverfügung gibt es somit nicht. Patientenverfügung und natürlicher Wille Aus der medizinethischen Perspektive betrachtete Gisela Bockenheimer das Thema und wies auf die kontroverse Fachdiskussion hin. Der Begriff des natürlichen Willens sei weit gefasst und lasse vielfältige Auslegungen zu. Sie plädierte dafür, dass das, was als natürlicher Wille bezeichnet werde, in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden müsse. Denn was geschieht, wenn eine gültige Patientenverfügung vorliegt, der Betreffende an einer Demenz erkrankt ist und nun im Sinne des natürlichen Willens wünscht, dass die Patientenverfügung nicht mehr zur Anwendung kommen solle. Auch Angehörige kämen in Konflikte und ließen die Patientenverfügung nicht wirksam werden, weil sie im Stress der letzten Lebensphase nahe stehender Menschen nicht entscheiden mögen. Was aber nutze eine gültige Patientenverfügung, wenn sie nicht zur Anwendung komme. Daher erläuterte die Referentin, dass der natürliche Wille ? etwa bei Demenz ? nicht mit einer autonomen Willensbekundung und den damit verbundenen Wertvorstellungen gleichzusetzen sei. Der natürliche Wille drücke Ängste und Gefühle aus, die zudem von Dritten oft unterschiedlich interpretiert würden. Der Ausdruck des freien Willens beruhe auf der Einsicht der autonomen Person. Diese habe aus der informierten Vorausschau verfügt, welche Behandlungswünsche sie hat, für den Fall nicht mehr entscheidungsfähig zu sein. Es gebe ein Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Leben, das zu respektieren sei. Sie verwies darauf, dass in der Patientenverfügung expliziert ausgedrückt werden könne, dass diese Verfügung auch im Zustand des natürlichen Willens ? etwa bei schwerer Demenz - zu befolgen sei. Die Medizinethik gebe in diesen Fragen begründete normative Orientierungen, die allerdings in der Fachdiskussion umstritten seien. Die Referentin empfahl daher - besonders in belastenden Konfliktlagen, etwa wenn Angehörige den jeweiligen Elternteil in der letzten Lebensphase begleiten - eine Ethikberatung einzubeziehen, um eine gemeinsame, für alle Betroffenen einvernehmliche Lösung zu finden. Autorin: Beate Glinski-Krause
Diese Pressemitteilung (http://www.mynewsdesk.com/de/ffa/pressreleases/was-unterscheidet-den-freien-vom-naturlichen-willen-1009664) wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im FFA Frankfurter Forum für Altenpflege (http://www.mynewsdesk.com/de/ffa) .
Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/cg1nwa
Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/politik/was-unterscheidet-den-freien-vom-natuerlichen-willen-44647
Das FFA veröffentlicht unter anderem Pressedienste, Pressemitteilungen, Pressemappen. Diese werden je nach aktuellem Anlass produziert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Da das FFA ein Netzwerk von über 40 Pflegeunternehmen ist, die unterschiedlichen Trägern angehören, erstehen aus deren Zusammenarbeit Innovationen und kreative Ideen, die ohne diese Kooperation nicht entstünden nach den Grundsätzen:
1.Aus der Praxis für die Praxis
2.Kultur der Pflege ist Pflege der Kultur.
FFA Frankfurter Forum für Altenpflege
Beate Glinski-Krause
Wiesenau 57
60323 Frankfurt am Main
info@ffa-frankfurt.de
069-61994451
http://shortpr.com/cg1nwa
(Weitere interessante News, Infos & Tipps können Sie auch gibt es hier nachlesen.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"Was unterscheidet den freien vom natürlichen Willen?" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Jemen: Nach Blutbad neue Friedensgespräche im Septe ...
| Simbabwe: Mnangagwa bleibt nach der Wahl an der Mac ...
| USA: Eigenbau-Pistole aus dem 3D-Drucker - US-Geric ...
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l
Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen.
Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Bauzeit kurz - Neubau feucht? (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024) Feuchteschäden beim Hausbau vermeiden
Beim Thema "Feuchteschäden am Haus" denken viele Menschen gleich an Altbauten mit nassen Kellern, feuchten Außenwänden oder Schimmelpilzbefall in den Wohnräumen. Doch auch Neubauten haben oft mit diesen Problemen zu kämpfen: zu viel Wassereintritt durch Regen in den ungeschützten Rohbau, eine zu kurze Bauzeit mit ungenügender Trocknungsphase, schlechte Ausführung (Stichwort: "Pfusch am Bau") können Ursachen dafür sein. Wenn dann noch falsches Nutz ...
\'\'Cotton Eye Joe\'\' - Weltrekord auf YouTube: Drei Milliarden Aufrufe in 26 Tagen (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
"Cotton Eye Joe" inspiriert das virale Event Gedagedigedagedago und katapultiert Rednex an die Spitze der weltweit am meisten gehörten Künstler.
"Cotton Eye Joe", der Party-Klassiker von Rednex, steht im Mittelpunkt eines beeindruckenden neuen Weltrekords. Das auf diesem Song basierende virale Event Gedagedigedagedago hat in nur 26 Tagen die rekordverdächtige Zahl von drei Milliarden Aufrufen erreicht. Das ist 28-mal mehr als das führende Musikvideo auf YouTube, 13 ...
ENDEGS GmbH führt erste Schiffsentgasung nach offizieller Inbetriebnahme der Entgasungsstelle im Hafen von Duisburg durch (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024) Mobile Brennkammer und Stickstoffverdampfer ermöglichen Schiffsentgasungen im weltweit größten Binnenhafen
Amelinghausen/Pförring/Duisburg, 17. April 2024 - Die ENDEGS GmbH als Tochter der ETS Group und Experte für die industrielle Emissionsminderung und Entgasung hat im 4. Quartal 2023 die Genehmigung für eine Schiffsentgasungsstelle im Hafen Duisburg nach BImSchG erhalten. Seit dem Sommer 2018 wurden in unregelmäßigen Abständen bereits Schiffe im gesamten Hafengebiet entgast. Vor vi ...
Praktische Verpackungen für Obst und Gemüse in Hofladen und Direktverkauf (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
Regionale Produkte werden bei den Kunden immer beliebter, was besonders für den Bereich der Lebensmittel, und natürlich auch für Obst und Gemüse zutrifft. Darauf haben sich auch die regionalen Anbieter wie Bauernhöfe, Gemüse- und Obstbaubetriebe eingerichtet, und bieten ihre Produkte in eigenen Hofläden, Einzelhandelsgeschäften vor Ort, oder auch auf den Wochenmärkten im Umkreis an.
Für den Cafe Goldjunge: Kölns Genussoase mit lokalen Spezialitäten und Umweltengagement (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
Das beliebte Cafe Goldjunge in Köln setzt Maßstäbe in Sachen Genuss, Qualität und Nachhaltigkeit. Mit einem einzigartigen Angebot an Speisen und Getränken aus regionalen Quellen sowie einem starken Engagement für Umweltschutz hat sich Cafe Goldjunge als bevorzugter Treffpunkt für Feinschmecker und Umweltbewusste gleichermaßen etabliert.
Regionale Schätze, nachhaltiger Genuss!
Das Geheimnis des Erfolgs von Cafe Goldjunge liegt in der Verwendung ho ...
Kultbohne und Profitec Pro 500: Perfekter Kaffeegenuss für mehr Inspiration am Arbeitsplatz (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024) Kultbohne setzt neue Maßstäbe in der Kaffeekultur am Arbeitsplatz
In einer Welt, in der Kaffeegenuss und Arbeitsleistung Hand in Hand gehen, hebt Kultbohne die Messlatte mit der Vorstellung der Profitec Pro 500. Diese Espressomaschine vereint herausragende Funktionalität mit eleganter Ästhetik, um jeden Kaffeemoment im Büro zu einem Erlebnis von höchster Qualität zu machen.
Die Profitec Pro 500 ist nicht nur eine Espressomaschine; sie ist eine Einladung, die Kaffeep ...
Marokko und Belgien wollen ihre Partnerschaft ausbauen (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
Die Partnerschaft zwischen Marokko und Belgien, die besonders eng ist und mehrere Bereiche umfasst, wird immer intensiver, was zwei befreundeten Ländern und Völkern mit vielfältigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verbindungen zugute kommt.
Dies wurde kürzlich durch den Besuch einer großen Regierungs- und Geschäftsdelegation unter der Leitung von Premierminister Alexander De Croo veranschaulicht, die am Sonntagabend, den 14. April 2024, in Rabat eintraf. ...
Sammler, die mit den Produkten des Bayerischen Münzkontor Erfahrungen machen können, schätzen Numismatik und Münzdesign (PR-Gateway, Dienstag, 16. April 2024) Für Fachhändler Bayerisches Münzkontor Aschaffenburg spielt das Design von Münzen eine große Bedeutung
In der Numismatik, der Wissenschaft des Münzsammelns und -studierens, enthüllt sich für Sammler die mit dem Bayerischen Münzkontor Erfahrungen gesammelt haben, eine reiche Welt, die Kunst, Wissenschaft und Leidenschaft miteinander verwebt. Münzen sind nicht nur künstlerische Schätze, sondern auch Spiegel der Gesellschaften, die ...
Warum Investoren die GROWTH Investing Software nutzen (PR-Gateway, Dienstag, 16. April 2024) Mit der GROWTH Investing Software erhalten Anleger die Möglichkeit, präzise Einblicke in den Markt zu gewinnen, um gute Entscheidungen zu treffen.
In der heutigen Welt, die von ständigem Wandel auf den Finanzmärkten und einem Überfluss an verfügbaren Informationen geprägt ist, ist es von entscheidender Bedeutung, gut informierte Entscheidungen zu treffen, um erfolgreich zu investieren. Hier kommt GROWTH Investing ins Spiel, das eine erprobte Lösung bietet, um Anlegern dabei zu helfen, ...
Triggi Einkaufswagenlöser als Werbeartikel - Innovativ (PR-Gateway, Dienstag, 16. April 2024) Der Triggi Einkaufswagenlöser als Werbeartikel und Werbegeschenk - löst Einkaufswagen in Sekunden.
Das innovative Unternehmen Taku Trends hat den Triggi Einkaufswagenlöser neu im Sortiment. Mit seiner robusten Konstruktion und seiner Vielseitigkeit revolutioniert dieser Artikel den Markt für Werbeartikel Einkaufswagenlöser. Ein nachhaltiger Werbeträger aus Stahl. Ausgestattet mit einer exklusiven Werbefläche.
Werbung bei News-Central.de: |
Was unterscheidet den freien vom natürlichen Willen? |
| |
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|