Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
Lebensmittelkennzeichnung in der EU
Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de
|
|
Freie-PM.de: ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 26.02.2013
In einem Monat ist Ostern. Aber nach Pferdefleisch in Fertiggerichten ist nun auch das gute Bio-Osterei zu den kommenden Feiertagen gründlich in Verruf geraten. Millionen Eier, vor allem aus Niedersachsen, sollen als Bio-Eier verkauft worden sein, obwohl sie nicht vorschriftsgemäß produziert wurden. Damit sich Kunden vor dem Kauf über Inhalt und Zusammensetzung von Lebensmitteln informieren können, gibt es EU-weit einheitlich geregelte Vorschriften. Welche Angaben die Hersteller zwingend machen müssen, welche freiwillig sind und was die Verbraucher den Angaben entnehmen können - so diese denn nicht gefälscht wurden - erläutern ARAG Experten.
Grundkennzeichnung
Lebensmittel in Fertigpackungen müssen nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) unter anderem folgende Angaben zwingend tragen:
- Die Verkehrsbezeichnung, d.h. der Name des Lebensmittels muss angegeben werden. Er ist so zu wählen, dass der Verbraucher die Art des Lebensmittels erkennen und es von anderen Produkten unterscheiden kann.
- Der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers muss genannt werden.
- Ferner müssen alle Zutaten (einschließlich der Zusatzstoffe) in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung unter der Überschrift "Zutaten" aufgezählt werden. Das gilt nicht für frisches Obst und Gemüse und Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent, ausgenommen Bier.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Menge einzelner Zutaten anzugeben, so unter anderem, wenn die Zutaten in der Verkehrsbezeichnung genannt oder auf dem Etikett hervorgehoben sind.
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln das Verbrauchsdatum muss genannt werden. Ausnahme auch hier: frisches Obst und Gemüse und Getränke mit einem Alkoholgehalt von zehn oder mehr Volumenprozent.
- Bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent ist außerdem der genaue Alkoholgehalt anzugeben.
Kennzeichnung von Lebensmittel-Farbstoffen
Lebensmittel, in denen bestimmte Farbstoffe enthalten sind, müssen nach einer seit Juli 2010 geltenden EU-Verordnung die verwendeten Farbstoffe angeben und gleichzeitig den Hinweis "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" tragen. Es handelt sich dabei um die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E129), die etwa in bestimmten nichtalkoholischen, aromatisierten Getränke, in Süßwaren und in Speiseeis zugelassen sind.
Angabe von Allergenen
Leiden Verbraucher an Allergien oder Unverträglichkeiten, können bestimmte Inhaltsstoffe in Lebensmitteln für sie gesundheitsgefährdend sein. Seit November 2005 müssen deshalb nach einer EU-Richtlinie auf der Lebensmittelverpackung bestimmte Zutaten, die allergische oder Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, angegeben werden. Im Einzelnen sind dies: Eier, Milch, Soja, glutenhaltiges Getreide, Fisch, Krebstiere, Erdnüsse und andere Schalenfrüchte, Sellerie, Senf und Sesamsamen.
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
Das Anbringen von nährwertbezogenen (Beispiel: "fettarm" oder "zuckerfrei") und gesundheitsbezogenen (Beispiel: "steigert die Abwehrkräfte") Aussagen auf der Lebensmittelverpackung ist dem Hersteller freigestellt. Werden aber (freiwillig) nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben verwendet, dürfen sie nach geltendem EU-Recht nicht falsch oder irreführend sein. Gesundheitsbezogene Angaben sind zudem nur dann zulässig, wenn sie wissenschaftlich nachweisbar sind.
Produktbezogene Kennzeichnungspflichten
Neben den allgemeinen Kennzeichnungspflichten bestehen für einige Lebensmittel weitere, produktspezifische Pflichten:
- So ist etwa bei Eiern zwingend mittels eines Erzeugercodes auf dem Ei die Haltungsform und die Herkunft anzugeben. Beispiel für einen solchen Code: "2-DE-0513572". Dabei steht die "2" für Bodenhaltung, "DE" für das Herkunftsland Deutschland, "05" für das Bundesland (hier: Nordrhein-Westfalen) und die weiteren Ziffern für den Herkunftsbetrieb und den jeweiligen Stall. Der Erzeugercode muss auf der Verpackung oder - bei lose verkauften Eiern - am Verkaufsort erläutert werden. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Eier, die direkt vom Erzeuger vermarktet werden.
- Bei Käse muss die Fettgehaltsstufe (z.B. "Doppelrahmstufe") oder alternativ der Fettgehalt in der Trockenmasse ("Fett i. Tr.") angegeben werden.
- Auf Verpackungen von Milch- und Fleischerzeugnissen muss ein Identitätskennzeichen angebracht werden, mithilfe dessen die Lebensmittel von Behörden zurückverfolgt werden können. Aus dem Kennzeichen ergeben sich das Herstellungsland und die Zulassungsnummer des Betriebs, aus dem das Produkt kommt. Das muss jedoch nicht unbedingt der Hersteller sein, sondern es kann sich auch um den Betrieb handeln, in dem die Ware zuletzt bearbeitet wurde.
Kennzeichnung in der EU
Die EU-Verbraucherminister haben sich 2010 auf die Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt. So soll die Angabe des Nährstoffgehalts nun auf allen Lebensmittelverpackungen in der EU obligatorisch sein. Werden Lebensmittel-Imitate verwendet, muss darauf ausdrücklich hingewiesen werden. Und Allergene müssen auch bei nichtverpackten Lebensmitteln angegeben werden. Für Fleisch ist schließlich eine verpflichtende Angabe des Herkunftslandes eingeführt worden. Diese Kennzeichnungsvorschriften sind allerdings derzeit noch nicht alle umgesetzt. So konnte die Herkunft des Pferdefleisches in deutschen Fertigprodukten lange Zeit vertuscht werden.
Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige/05920/
Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG
Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de
(Weitere interessante BIO News, BIO Infos & BIO Tipps können Sie auch hier auf dieser Page sehen / lesen / auswerten.)
Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln
ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 26.02.2013
In einem Monat ist Ostern. Aber nach Pferdefleisch in Fertiggerichten ist nun auch das gute Bio-Osterei zu den kommenden Feiertagen gründlich in Verruf geraten. Millionen Eier, vor allem aus Niedersachsen, sollen als Bio-Eier verkauft worden sein, obwohl sie nicht vorschriftsgemäß produziert wurden. Damit sich Kunden vor dem Kauf über Inhalt und Zusammensetzung von Lebensmitteln informieren können, gibt es EU-weit einheitlich geregelte Vorschriften. Welche Angaben die Hersteller zwingend machen müssen, welche freiwillig sind und was die Verbraucher den Angaben entnehmen können - so diese denn nicht gefälscht wurden - erläutern ARAG Experten.
Grundkennzeichnung
Lebensmittel in Fertigpackungen müssen nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) unter anderem folgende Angaben zwingend tragen:
- Die Verkehrsbezeichnung, d.h. der Name des Lebensmittels muss angegeben werden. Er ist so zu wählen, dass der Verbraucher die Art des Lebensmittels erkennen und es von anderen Produkten unterscheiden kann.
- Der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers muss genannt werden.
- Ferner müssen alle Zutaten (einschließlich der Zusatzstoffe) in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung unter der Überschrift "Zutaten" aufgezählt werden. Das gilt nicht für frisches Obst und Gemüse und Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent, ausgenommen Bier.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Menge einzelner Zutaten anzugeben, so unter anderem, wenn die Zutaten in der Verkehrsbezeichnung genannt oder auf dem Etikett hervorgehoben sind.
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln das Verbrauchsdatum muss genannt werden. Ausnahme auch hier: frisches Obst und Gemüse und Getränke mit einem Alkoholgehalt von zehn oder mehr Volumenprozent.
- Bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent ist außerdem der genaue Alkoholgehalt anzugeben.
Kennzeichnung von Lebensmittel-Farbstoffen
Lebensmittel, in denen bestimmte Farbstoffe enthalten sind, müssen nach einer seit Juli 2010 geltenden EU-Verordnung die verwendeten Farbstoffe angeben und gleichzeitig den Hinweis "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" tragen. Es handelt sich dabei um die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E129), die etwa in bestimmten nichtalkoholischen, aromatisierten Getränke, in Süßwaren und in Speiseeis zugelassen sind.
Angabe von Allergenen
Leiden Verbraucher an Allergien oder Unverträglichkeiten, können bestimmte Inhaltsstoffe in Lebensmitteln für sie gesundheitsgefährdend sein. Seit November 2005 müssen deshalb nach einer EU-Richtlinie auf der Lebensmittelverpackung bestimmte Zutaten, die allergische oder Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, angegeben werden. Im Einzelnen sind dies: Eier, Milch, Soja, glutenhaltiges Getreide, Fisch, Krebstiere, Erdnüsse und andere Schalenfrüchte, Sellerie, Senf und Sesamsamen.
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
Das Anbringen von nährwertbezogenen (Beispiel: "fettarm" oder "zuckerfrei") und gesundheitsbezogenen (Beispiel: "steigert die Abwehrkräfte") Aussagen auf der Lebensmittelverpackung ist dem Hersteller freigestellt. Werden aber (freiwillig) nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben verwendet, dürfen sie nach geltendem EU-Recht nicht falsch oder irreführend sein. Gesundheitsbezogene Angaben sind zudem nur dann zulässig, wenn sie wissenschaftlich nachweisbar sind.
Produktbezogene Kennzeichnungspflichten
Neben den allgemeinen Kennzeichnungspflichten bestehen für einige Lebensmittel weitere, produktspezifische Pflichten:
- So ist etwa bei Eiern zwingend mittels eines Erzeugercodes auf dem Ei die Haltungsform und die Herkunft anzugeben. Beispiel für einen solchen Code: "2-DE-0513572". Dabei steht die "2" für Bodenhaltung, "DE" für das Herkunftsland Deutschland, "05" für das Bundesland (hier: Nordrhein-Westfalen) und die weiteren Ziffern für den Herkunftsbetrieb und den jeweiligen Stall. Der Erzeugercode muss auf der Verpackung oder - bei lose verkauften Eiern - am Verkaufsort erläutert werden. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Eier, die direkt vom Erzeuger vermarktet werden.
- Bei Käse muss die Fettgehaltsstufe (z.B. "Doppelrahmstufe") oder alternativ der Fettgehalt in der Trockenmasse ("Fett i. Tr.") angegeben werden.
- Auf Verpackungen von Milch- und Fleischerzeugnissen muss ein Identitätskennzeichen angebracht werden, mithilfe dessen die Lebensmittel von Behörden zurückverfolgt werden können. Aus dem Kennzeichen ergeben sich das Herstellungsland und die Zulassungsnummer des Betriebs, aus dem das Produkt kommt. Das muss jedoch nicht unbedingt der Hersteller sein, sondern es kann sich auch um den Betrieb handeln, in dem die Ware zuletzt bearbeitet wurde.
Kennzeichnung in der EU
Die EU-Verbraucherminister haben sich 2010 auf die Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt. So soll die Angabe des Nährstoffgehalts nun auf allen Lebensmittelverpackungen in der EU obligatorisch sein. Werden Lebensmittel-Imitate verwendet, muss darauf ausdrücklich hingewiesen werden. Und Allergene müssen auch bei nichtverpackten Lebensmitteln angegeben werden. Für Fleisch ist schließlich eine verpflichtende Angabe des Herkunftslandes eingeführt worden. Diese Kennzeichnungsvorschriften sind allerdings derzeit noch nicht alle umgesetzt. So konnte die Herkunft des Pferdefleisches in deutschen Fertigprodukten lange Zeit vertuscht werden.
Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige/05920/
Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG
Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de
(Weitere interessante BIO News, BIO Infos & BIO Tipps können Sie auch hier auf dieser Page sehen / lesen / auswerten.)
Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"Lebensmittelkennzeichnung in der EU" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Ägypten: 75 Mursi-Anhänger wurden zum Tode verurtei ...
| Irak: Demonstranten stürmen iranisches Konsulat in ...
| Bob Catley & Magnum: Days of no trust (Live)
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen!
(Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)
REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g):
In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren.
Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)
Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien.
Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)
Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch.
Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm.
( ... (KlausFPM, 20.2.2023)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Laura Carbone veröffentlicht ihr neues Album The Cycle (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Ein geradezu erlesenes Werk voller furchtloser weiblicher Reife, Mystik und einer ungeheuren Kraft
"The Cycle" (VÖ: 26. April 2024 / Cosmic Dreaming) ist Laura Carbones viertes Album - ein geradezu erlesenes Werk voller furchtloser weiblicher Reife, Mystik und einer ungeheuren Kraft, die die Hörer:innen tief in den Soundtrack einer Metamorphose mitnimmt. Die insgesamt 13 Tracks der Doppel-LP zeigen eine gekonnt die Genres miteinander verschmelzende, gereifte Künstlerin nach ihrer tief ...
Controlware erhält erneut die \'\'Great Place to Work\'\'-Auszeichnungen \'\'Beste Arbeitgeber ITK\'\' und \'\'Beste Arbeitgeber Hessen\'\' (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Dietzenbach, 24. April 2024 - Controlware wurde durch das internationale Forschungs- und Beratungsinstitut "Great Place to Work" auch 2024 mit den renommierten Qualitätssiegeln "Beste Arbeitgeber ITK" und "Beste Arbeitgeber Hessen" ausgezeichnet.
Die Vergabe des "Great Place to Work"-Siegels basiert auf anonymen und repräsentativen Befragungen der Mitarbeitenden und des Managements der teilnehmenden Unternehmen. Die Ergebnisse dieser Befragungen werden im Verhältni ...
Der Reiseblogger Malte Harms entdeckt Köln (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Eine neue Perspektive auf die Stadt mit Malte Harms
Malte Harms, der bereits in zahlreichen Ländern und Städten unterwegs war, ist bekannt für seine authentischen und ehrlichen Reiseberichte. In Köln hat er sich vor allem auf die Kultur und Geschichte der Stadt konzentriert. So besuchte er unter anderem den Kölner Dom, das Römisch-Germanische Museum und das Schokoladenmuseum. Doch auch abseits der touristischen Hotspots hat Malte Ha ...
Blockalarm Alarmanlagen: Ihre Sicherheit ist unsere höchste Priorität (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Effektive Alarmanlagen von Blockalarm
Blockalarm Alarmanlagen ist Ihr vertrauenswürdiger Partner, wenn es um Sicherheit geht. Das Unternehmen kann eine langjährige Erfahrung vorweisen und kennt sich dadurch bestens aus, wenn es darum geht, Sie vor Gefahren zu schützen.
Inhalt
-Unsere Erfahrung - Ihr Schutz
-Warum ist Erfahrung wichtig?
-Die Produktpalette - Qualität und Innovation ...
Stefan Gaetano Ala: Das Leitprinzip der APOLONIA Gruppe und sein Einfluss auf den Immobilienmarkt (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Stefan Gaetano Ala projektiert die APOLONIA Gruppe mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Stefan Gaetano Ala verbindet soziale Verantwortung mit unternehmerischem Denken in seiner Rolle als Projektleiter gemeinsam. Sein ambitioniertes Ziel ist es, ohne Einbußen an Komfort, bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schaffen. Mit einem klaren Blick auf die Bedürfnisse der Menschen will Stefan Ala durch innovative und nachhaltig ...
Pocketalk: KI-basierte Übersetzungen auf Knopfdruck (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024) Smarter, DSGVO-konformer Sprachübersetzer ermöglicht qualitativ hochwertige Echtzeit-Übersetzungen für Konversationen über Sprachbarrieren hinweg
Keizersgracht, 25.04.2024 - Deutschland leidet unter Fachkräftemangel. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft sind 1.299.940 Stellen unbesetzt. Den MINT-Bereich trifft der Mangel an qualifizierten Fachkräften besonders hart. So ergab eine Studie des Digitalverbands Bitkom zum Arbeitsmarkt für IT-Kräfte Ende 2023, dass offene IT-Positione ...
Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. Neuer 305% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Grow (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. 305% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth
25.04.24 08:02
AC Research
Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74358/AC-250424.001.png
...
Untervermietung einer Einzimmerwohnung? (schwertschmiedeviktor, Donnerstag, 25. April 2024) Ein Beitrag von Rechtsanwalt Cihan Kati, Hannover
Gerade viele Studenten kennen es: Man hat seine erste Wohnung und es ist eine Einzimmerwohnung. Sie ist meist einigermaßen bezahlbar und bietet die perfekte Größe für das erste eigene Zuhause.
Doch gerade, wenn man noch nicht in den festen Berufsalltag eingestiegen ist, können sich Pläne ändern und plötzlich will man ein Praktikum in einer anderen Stadt absolvieren oder entscheidet sich dafür ein Sem ...
Pflege zu Hause: Erholsamer Schlaf für pflegebedürftige und pflegende Menschen (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Gesunder Schlaf bedeutet, schnell einschlafen zu können, die Nacht durchzuschlafen sowie erholt und nicht vorzeitig aufzuwachen. Doch Inkontinenz eines Familienmitglieds kann die nötige Nachtruhe ganz schön beeinträchtigen - sowohl für den Betroffenen selbst, als auch für den pflegenden Angehörigen. TENA ProSkin Pants Night Super wurden für die Verwendung im Liegen in der Nacht entwickelt, damit die Haut trockener und länger geschützt bleibt. Die Einweghosen sorgen für einen ruhigen ...
sportspaß: Neue Kurse und Tag der offenen Tür (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024) Breit gefächertes Kursangebot für alle Altersgruppen und Fitnesslevel
Hamburg, 25. April 2024. sportspaß, Hamburgs größter Freizeit- und Breitsportverein, bietet wöchentlich über 900 Kurse in sechs eigenen Sportcentern und in über 50 Schulsporthallen an. Von dynamischen Gruppenkursen wie Zumba und Bodyfitüber entspannende Yoga-Stunden bis hin zu speziellen Fitnessprogrammen, Ballsportarten und Tanzkursen ist für jedes Alter etwas dabei. Die über 500 kompetenten und qualifizierte Train ...
Werbung bei News-Central.de: |
Lebensmittelkennzeichnung in der EU |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|