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News - Central News:  Neuregelung des Elternunterhalts

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: BGH begrenzt Pflichten der Kinder

Karlsruhe/Berlin (DAV). Nicht nur Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt. Sind die Eltern (http://www.familienanwaelte-dav.de) bedürftig, werden auch Kinder zur Unterstützung ihrer Eltern herangezogen. Berechnungsbasis ist dabei das Familieneinkommen des Kindes. Ämter und Gerichte bewerteten dabei bisher unterschiedlich, in welcher Höhe der Ehepartner des unterhaltspflichtigen Kindes eine eigene Altersvorsorge treffen kann. Ebenfalls unterschiedlich wurde geregelt, wie viel Unterhalt das Kind, wenn es nicht selbst verdient, aus dem "Taschengeldanspruch" gegenüber dem Ehepartner zahlen muss.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung vom 12. Dezember 2012 (AZ: XII ZR 43/11) den Elternunterhalt weitgehender begrenzt, als dies bislang in der Praxis üblich war. Etliche unterhaltspflichtige Kinder werden eine Absenkung ihrer Unterhaltspflicht verlangen können, teilt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit. So werden sich die Aussagen des BGH zum Elternunterhalt aus Taschengeld und zur Altersvorsorge der Ehegatten unterhaltsmindernd auswirken.

Das Kind kann bis zu fünf Prozent seines sozialversicherungspflichtigen und 25 Prozent seines nicht sozialversicherungspflichtigen Einkommens als Altersvorsorge ansparen, ohne dass diese Beträge bei der Berechnung des Elternunterhalts eine Rolle spielen. Klarheit herrscht jetzt für den Ehepartner des unterhaltspflichtigen Kindes: Diese Pauschalbeträge gelten für ihn nicht - sein Aufwand für die Altersvorsorge darf höher liegen. Allerdings muss dessen Altersvorsorge tatsächlich erbracht werden und in einem vernünftigen Rahmen bleiben.

Verfügt ein Ehepartner über kein eigenes Einkommen, hat er gegenüber dem anderen Partner einen Anspruch auf Taschengeld aus dem Familieneinkommen. Unterschiedlich bewertet wurde bisher, ob der einkommenslose Ehepartner Unterhalt aus seinem Taschengeld zahlen muss. Der BGH hat klargestellt, dass das Taschengeld die persönlichen Bedürfnisse des nicht Berufstätigen befriedigen soll. Einen Teil des Taschengeldes darf er daher anrechnungsfrei behalten. Künftig darf also nicht mehr - wie es bisher häufig der Fall war - die Hälfte des Taschengelds für den Elternunterhalt herangezogen werden.

Darüber hinaus hat der BGH für das unterhaltspflichtige Kind Verbesserungen des Wohnvorteils in einer eigenen Immobilie und bei der Heranziehung von Kapitaleinkünften geschaffen.

In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV sind bundesweit knapp 7.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.

Informationen: familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de)
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de (http://www.unterhaltsforum.de)
Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand - in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
presse@familienanwaelte-dav.de
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de

(Weitere interessante Scheidung News, Infos & Tipps sind auch hier auf dieser Seite nachlesbar.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


BGH begrenzt Pflichten der Kinder

Karlsruhe/Berlin (DAV). Nicht nur Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt. Sind die Eltern (http://www.familienanwaelte-dav.de) bedürftig, werden auch Kinder zur Unterstützung ihrer Eltern herangezogen. Berechnungsbasis ist dabei das Familieneinkommen des Kindes. Ämter und Gerichte bewerteten dabei bisher unterschiedlich, in welcher Höhe der Ehepartner des unterhaltspflichtigen Kindes eine eigene Altersvorsorge treffen kann. Ebenfalls unterschiedlich wurde geregelt, wie viel Unterhalt das Kind, wenn es nicht selbst verdient, aus dem "Taschengeldanspruch" gegenüber dem Ehepartner zahlen muss.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung vom 12. Dezember 2012 (AZ: XII ZR 43/11) den Elternunterhalt weitgehender begrenzt, als dies bislang in der Praxis üblich war. Etliche unterhaltspflichtige Kinder werden eine Absenkung ihrer Unterhaltspflicht verlangen können, teilt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit. So werden sich die Aussagen des BGH zum Elternunterhalt aus Taschengeld und zur Altersvorsorge der Ehegatten unterhaltsmindernd auswirken.

Das Kind kann bis zu fünf Prozent seines sozialversicherungspflichtigen und 25 Prozent seines nicht sozialversicherungspflichtigen Einkommens als Altersvorsorge ansparen, ohne dass diese Beträge bei der Berechnung des Elternunterhalts eine Rolle spielen. Klarheit herrscht jetzt für den Ehepartner des unterhaltspflichtigen Kindes: Diese Pauschalbeträge gelten für ihn nicht - sein Aufwand für die Altersvorsorge darf höher liegen. Allerdings muss dessen Altersvorsorge tatsächlich erbracht werden und in einem vernünftigen Rahmen bleiben.

Verfügt ein Ehepartner über kein eigenes Einkommen, hat er gegenüber dem anderen Partner einen Anspruch auf Taschengeld aus dem Familieneinkommen. Unterschiedlich bewertet wurde bisher, ob der einkommenslose Ehepartner Unterhalt aus seinem Taschengeld zahlen muss. Der BGH hat klargestellt, dass das Taschengeld die persönlichen Bedürfnisse des nicht Berufstätigen befriedigen soll. Einen Teil des Taschengeldes darf er daher anrechnungsfrei behalten. Künftig darf also nicht mehr - wie es bisher häufig der Fall war - die Hälfte des Taschengelds für den Elternunterhalt herangezogen werden.

Darüber hinaus hat der BGH für das unterhaltspflichtige Kind Verbesserungen des Wohnvorteils in einer eigenen Immobilie und bei der Heranziehung von Kapitaleinkünften geschaffen.

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Informationen: familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de)
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Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand - in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.
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