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News - Central - News Center & News Guide !
Die D.A.S. informiert: Abschied von der Lohnsteuerkarte: 2013 kommt ELStAM!
Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de
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Freie-PM.de: Steuerrecht
Ab 1. Januar 2013 wird nach Mitteilung der D.A.S. die Lohnsteuerkarte durch die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Arbeitnehmer müssen künftig dem Arbeitgeber nur noch Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum mitteilen und ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Bis zur Umstellung des Arbeitgebers gilt die Lohnsteuerkarte 2010 weiter. Freibeträge müssen beim Finanzamt neu beantragt werden.
Hintergrundinformation:
Ab 1.1.2013 wird der elektronische Abruf der Lohnsteuerdaten von Arbeitnehmern eingeführt. Arbeitgeber können den Zeitpunkt der Umstellung selbst wählen, müssen jedoch die ELStAM (Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale) zumindest für einen im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum abrufen und anwenden. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilt, ist die Abschaffung der Papier-Lohnsteuerkarte eine Vereinfachung für den Arbeitnehmer: Er muss dem Arbeitgeber künftig nur noch seine Steuer-Identifikationsnummer und sein Geburtsdatum melden und angeben, ob er dort im Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis beschäftigt ist. Der Arbeitgeber kann mit diesen Angaben alle nötigen Daten - zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchenmitgliedschaft - aus einer Datenbank abrufen. Zuletzt wurde 2010 eine Lohnsteuerkarte aus Papier erstellt. Für Arbeitnehmer, die seitdem ihre erste Beschäftigung angefangen haben, gab es eine Ersatzbescheinigung. Alte Lohnsteuerkarte und Ersatzbescheinigungen gelten weiter, bis der Arbeitgeber auf das neue Verfahren umstellt. Wichtig: Vor der Umstellung müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge beim Finanzamt neu beantragen. Nur Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über 2012 hinaus genehmigt wurden, gelten weiter. Auch bei den Zuständigkeiten hat sich einiges geändert: Die Finanzämter sind nun zuständig für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklassenwechsel, Eintragung von Freibeträgen), aber auch für Änderungen wegen Trennung von Ehegatten und die Berichtigung falscher Abzugsmerkmale. Die Bürgerbüros der Gemeinden sind zuständig für Anschriftenänderungen und standesamtliche Änderungen wie Kirchenein- oder austritt, Eheschließung, Geburt, Adoption oder Tod. Weichen die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge auf Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung von den wirklichen Verhältnissen Anfang 2013 ab, sollten Arbeitnehmer dies beim Finanzamt richtig stellen.
Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
http://www.das.de
Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de
(Weitere interessante Europa News & Europa Infos & Europa Tipps sind auch hier auf dieser Seite nachlesbar.)
Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln
Steuerrecht
Ab 1. Januar 2013 wird nach Mitteilung der D.A.S. die Lohnsteuerkarte durch die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Arbeitnehmer müssen künftig dem Arbeitgeber nur noch Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum mitteilen und ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Bis zur Umstellung des Arbeitgebers gilt die Lohnsteuerkarte 2010 weiter. Freibeträge müssen beim Finanzamt neu beantragt werden.
Hintergrundinformation:
Ab 1.1.2013 wird der elektronische Abruf der Lohnsteuerdaten von Arbeitnehmern eingeführt. Arbeitgeber können den Zeitpunkt der Umstellung selbst wählen, müssen jedoch die ELStAM (Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale) zumindest für einen im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum abrufen und anwenden. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilt, ist die Abschaffung der Papier-Lohnsteuerkarte eine Vereinfachung für den Arbeitnehmer: Er muss dem Arbeitgeber künftig nur noch seine Steuer-Identifikationsnummer und sein Geburtsdatum melden und angeben, ob er dort im Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis beschäftigt ist. Der Arbeitgeber kann mit diesen Angaben alle nötigen Daten - zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchenmitgliedschaft - aus einer Datenbank abrufen. Zuletzt wurde 2010 eine Lohnsteuerkarte aus Papier erstellt. Für Arbeitnehmer, die seitdem ihre erste Beschäftigung angefangen haben, gab es eine Ersatzbescheinigung. Alte Lohnsteuerkarte und Ersatzbescheinigungen gelten weiter, bis der Arbeitgeber auf das neue Verfahren umstellt. Wichtig: Vor der Umstellung müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge beim Finanzamt neu beantragen. Nur Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über 2012 hinaus genehmigt wurden, gelten weiter. Auch bei den Zuständigkeiten hat sich einiges geändert: Die Finanzämter sind nun zuständig für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklassenwechsel, Eintragung von Freibeträgen), aber auch für Änderungen wegen Trennung von Ehegatten und die Berichtigung falscher Abzugsmerkmale. Die Bürgerbüros der Gemeinden sind zuständig für Anschriftenänderungen und standesamtliche Änderungen wie Kirchenein- oder austritt, Eheschließung, Geburt, Adoption oder Tod. Weichen die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge auf Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung von den wirklichen Verhältnissen Anfang 2013 ab, sollten Arbeitnehmer dies beim Finanzamt richtig stellen.
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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.
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