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News - Central News:  Gemeinsam im Büro

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Was Kollegen tolerieren müssen - und was nicht!

Egal, ob im gemütlichen Zwei-Personen-Büro oder im Großraumoffice: Nirgendwo sonst verbringt der Mensch so viel Zeit mit anderen. Dass es dabei zu Konflikten kommt, ist fast unvermeidbar. Doch was müssen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz wirklich tolerieren? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt Tipps zum richtigen Verhalten im Büro.

Ein niesender und hustender Kollege verstreut seine Bazillen im Büro, ein anderer führt ständig lautstark Privattelefonate und die Kollegin gegenüber hat ihren Arbeitsplatz als Wohlfühloase mit Pflanzen, Duftkerzen und Dekorationsartikeln gestaltet - Alltag in deutschen Büros. Doch was ist hier eigentlich erlaubt? "Für viele, zum Teil lästige Angewohnheiten der Kollegen gibt es keine rechtlich bindende Handhabe", fasst Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, die Rechtslage vorneweg zusammen. Dennoch können sich Kollegen für eine gute Atmosphäre im Büro an einigen grundsätzlichen Verhaltensregeln orientieren.

Wie viel Wohlfühlambiente ist erlaubt?
Manche Schreibtische sind vom heimischen Wohnzimmer kaum zu unterscheiden: Fotos von den Liebsten, große Pflanzen, Souvenirs vom letzten Urlaub und Fanartikel vom Lieblingsverein sollen eine heimelige Atmosphäre vermitteln. Doch nicht bei allen Zimmernachbarn kommen die allzu individuell gestalteten Arbeitsplätze gut an. Aber: "Rechtliche Regelungen zu der Schreibtischgestaltung gibt es nicht", weiß die D.A.S. Juristin und ergänzt: "Allerdings können Chefs ihren Mitarbeitern - z.B. wenn der Schreibtisch zum Kundenkontakt genutzt wird - bestimmte Vorgaben auferlegen." Generell gilt: "Schreibtisch-Individualisten" sollten sich bewusst sein, welchen Eindruck ihr Arbeitsplatz bei Dritten erwecken könnte. Trotz persönlicher Note sollte die Arbeitsstätte immer noch einen professionellen Eindruck vermitteln.

Handy und Radio im Bürö
Ein gewisser Lärmpegel ist im Großraumbüro schwer zu vermeiden, doch umfangreiche Privatgespräche, dauerklingelnde Handys oder ein vor sich hin dudelndes Radio haben mit der Arbeit nichts zu tun. Viele Mitarbeiter fühlen sich dadurch in ihrer Konzentration gestört.
Aus rechtlicher Sicht gilt: Mobiltelefone dürfen genutzt werden, solange kein Verbot seitens des Arbeitgebers besteht", so die D.A.S. Rechtsexpertin. Allerdings kann der Arbeitgeber die Nutzung der Privat-Handys jederzeit untersagen. Nach dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist für ein solches Verbot auch keine Zustimmung des Betriebsrates erforderlich (Az. 6 TaBV 33/09). Während der Pausen ist dieses Verbot jedoch nicht gültig.
Ein allgemeines Radio-Verbot am Arbeitsplatz ist dagegen unzulässig. Bestehen aber seitens des Chefs berechtigte Bedenken, dass die Mitarbeiter zu sehr abgelenkt wären, kann er das Radiohören am Arbeitsplatz durchaus verbieten. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Das Verbot gilt übrigens auch für das Radiohören mit Kopfhörern. Wichtig: In Betrieben mit Betriebsrat ist dessen Zustimmung zum Verbot erforderlich. Dies hat bereits vor längerer Zeit auch das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az. 1 ABR 75/83).

Dicke Luft am Arbeitsplatz?
Das Thema "Rauchen im Büro" ist schon immer ein Auslöser für zahlreiche Konflikte unter Kollegen gewesen. Rechtlich gilt: Selbst, wenn der Chef das Rauchen am Arbeitsplatz erlaubt, können nichtrauchende Mitarbeiter einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz erheben. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher zu treffen (§ 3a Abs. 2 ArbStättV). So kann er im Büro ein Rauchverbot erlassen. Im Freien sind Rauchverbote jedoch nur bei besonderer Gefahrenlage möglich (Beispiel: Lager für entzündliche Stoffe). Eine Möglichkeit ist auch die Einrichtung eines Raucherzimmers oder die Anordnung von Rauchpausen im Freien - allerdings ist der Arbeitgeber zur Einräumung solcher Rauchmöglichkeiten nicht verpflichtet!

Döner oder Pommes am Schreibtisch?
So mancher Kollege funktioniert - aus Zeitmangel oder Bequemlichkeit - gerne mal den Schreibtisch zum Mittagstisch um. Doch das Aroma von Döner oder Pommes frites am Schreibtisch ist nicht jedermanns Sache: "Ob Essen am Arbeitsplatz erlaubt ist, ist stark vom Einzelfall abhängig" erläutert die Expertin der D.A.S. So darf der Arbeitgeber dies bei Bürojobs mit Publikumsverkehr verbieten - vorausgesetzt, er stellt den Mitarbeitern für die gesetzlich vorgeschriebene mindestens 30-minütige Mittagspause besondere Räumlichkeiten zur Verfügung. Kollegen ohne direkten Kunden- oder Geschäftspartnerkontakt dürfen jedoch durchaus am Schreibtisch Essen und Trinken. Aus Rücksicht auf die Mitarbeiter schadet es aber nicht, diese vorher zu fragen.

Ich glaube, ich werde krank...
Ein weiterer Stressfaktor in der Bürogemeinschaft stellen turmhohe Taschentuchstapel kränkelnder Kollegen dar, welche das Büro binnen Stunden in eine wahre Virenbrutstätte verwandeln. Doch was tun, wenn der Kollege partout nicht nach Hause gehen will? "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen nicht krankmachenden Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Wenn die Räumlichkeiten dies zulassen, sollten Mitarbeiter den Raum wechseln dürfen", so die D.A.S. Juristin. Außerdem gilt: Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten. Sobald jemand offensichtlich krank ist, sollte der Chef den Mitarbeiter zum Schutz vor Überanstrengung nach Hause oder zum Arzt schicken. So wird auch die übrige Belegschaft vor Ansteckung geschützt.
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.557

Wussten Sie, dass...? Die D.A.S. Expertin Anne Kronzucker klärt auf!
Rauchen, Essen, Dekorieren - Was ist im Büro erlaubt?

- Rechtliche Regelungen zur Schreibtischgestaltung gibt es nicht. Wird der Schreibtisch jedoch zum Kundenkontakt genutzt, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bestimmte Vorgaben auferlegen.

- Mobiltelefone dürfen genutzt werden, solange kein Verbot seitens des Arbeitgebers besteht.

- Ein allgemeines Radio-Verbot am Arbeitsplatz ist unzulässig. Bestehen aber seitens des Chefs berechtigte Bedenken, dass die Mitarbeiter zu sehr abgelenkt wären, kann er das Radiohören am Arbeitsplatz verbieten.

- Mitarbeiter haben einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher zu treffen.

- Kollegen ohne direkten Kunden- oder Geschäftspartnerkontakt dürfen am Schreibtisch essen und trinken! Rücksichtnahme auf die Kollegen ist jedoch immer zu empfehlen.
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.007

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpics.de/DAS/Gemeinsam-im-Buero/Bild1.jpg bzw. Bild2 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613

http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de

(Weitere interessante Europa News & Europa Infos & Europa Tipps sind auch hier auf dieser Seite nachlesbar.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Was Kollegen tolerieren müssen - und was nicht!

Egal, ob im gemütlichen Zwei-Personen-Büro oder im Großraumoffice: Nirgendwo sonst verbringt der Mensch so viel Zeit mit anderen. Dass es dabei zu Konflikten kommt, ist fast unvermeidbar. Doch was müssen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz wirklich tolerieren? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt Tipps zum richtigen Verhalten im Büro.

Ein niesender und hustender Kollege verstreut seine Bazillen im Büro, ein anderer führt ständig lautstark Privattelefonate und die Kollegin gegenüber hat ihren Arbeitsplatz als Wohlfühloase mit Pflanzen, Duftkerzen und Dekorationsartikeln gestaltet - Alltag in deutschen Büros. Doch was ist hier eigentlich erlaubt? "Für viele, zum Teil lästige Angewohnheiten der Kollegen gibt es keine rechtlich bindende Handhabe", fasst Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, die Rechtslage vorneweg zusammen. Dennoch können sich Kollegen für eine gute Atmosphäre im Büro an einigen grundsätzlichen Verhaltensregeln orientieren.

Wie viel Wohlfühlambiente ist erlaubt?
Manche Schreibtische sind vom heimischen Wohnzimmer kaum zu unterscheiden: Fotos von den Liebsten, große Pflanzen, Souvenirs vom letzten Urlaub und Fanartikel vom Lieblingsverein sollen eine heimelige Atmosphäre vermitteln. Doch nicht bei allen Zimmernachbarn kommen die allzu individuell gestalteten Arbeitsplätze gut an. Aber: "Rechtliche Regelungen zu der Schreibtischgestaltung gibt es nicht", weiß die D.A.S. Juristin und ergänzt: "Allerdings können Chefs ihren Mitarbeitern - z.B. wenn der Schreibtisch zum Kundenkontakt genutzt wird - bestimmte Vorgaben auferlegen." Generell gilt: "Schreibtisch-Individualisten" sollten sich bewusst sein, welchen Eindruck ihr Arbeitsplatz bei Dritten erwecken könnte. Trotz persönlicher Note sollte die Arbeitsstätte immer noch einen professionellen Eindruck vermitteln.

Handy und Radio im Bürö
Ein gewisser Lärmpegel ist im Großraumbüro schwer zu vermeiden, doch umfangreiche Privatgespräche, dauerklingelnde Handys oder ein vor sich hin dudelndes Radio haben mit der Arbeit nichts zu tun. Viele Mitarbeiter fühlen sich dadurch in ihrer Konzentration gestört.
Aus rechtlicher Sicht gilt: Mobiltelefone dürfen genutzt werden, solange kein Verbot seitens des Arbeitgebers besteht", so die D.A.S. Rechtsexpertin. Allerdings kann der Arbeitgeber die Nutzung der Privat-Handys jederzeit untersagen. Nach dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist für ein solches Verbot auch keine Zustimmung des Betriebsrates erforderlich (Az. 6 TaBV 33/09). Während der Pausen ist dieses Verbot jedoch nicht gültig.
Ein allgemeines Radio-Verbot am Arbeitsplatz ist dagegen unzulässig. Bestehen aber seitens des Chefs berechtigte Bedenken, dass die Mitarbeiter zu sehr abgelenkt wären, kann er das Radiohören am Arbeitsplatz durchaus verbieten. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Das Verbot gilt übrigens auch für das Radiohören mit Kopfhörern. Wichtig: In Betrieben mit Betriebsrat ist dessen Zustimmung zum Verbot erforderlich. Dies hat bereits vor längerer Zeit auch das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az. 1 ABR 75/83).

Dicke Luft am Arbeitsplatz?
Das Thema "Rauchen im Büro" ist schon immer ein Auslöser für zahlreiche Konflikte unter Kollegen gewesen. Rechtlich gilt: Selbst, wenn der Chef das Rauchen am Arbeitsplatz erlaubt, können nichtrauchende Mitarbeiter einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz erheben. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher zu treffen (§ 3a Abs. 2 ArbStättV). So kann er im Büro ein Rauchverbot erlassen. Im Freien sind Rauchverbote jedoch nur bei besonderer Gefahrenlage möglich (Beispiel: Lager für entzündliche Stoffe). Eine Möglichkeit ist auch die Einrichtung eines Raucherzimmers oder die Anordnung von Rauchpausen im Freien - allerdings ist der Arbeitgeber zur Einräumung solcher Rauchmöglichkeiten nicht verpflichtet!

Döner oder Pommes am Schreibtisch?
So mancher Kollege funktioniert - aus Zeitmangel oder Bequemlichkeit - gerne mal den Schreibtisch zum Mittagstisch um. Doch das Aroma von Döner oder Pommes frites am Schreibtisch ist nicht jedermanns Sache: "Ob Essen am Arbeitsplatz erlaubt ist, ist stark vom Einzelfall abhängig" erläutert die Expertin der D.A.S. So darf der Arbeitgeber dies bei Bürojobs mit Publikumsverkehr verbieten - vorausgesetzt, er stellt den Mitarbeitern für die gesetzlich vorgeschriebene mindestens 30-minütige Mittagspause besondere Räumlichkeiten zur Verfügung. Kollegen ohne direkten Kunden- oder Geschäftspartnerkontakt dürfen jedoch durchaus am Schreibtisch Essen und Trinken. Aus Rücksicht auf die Mitarbeiter schadet es aber nicht, diese vorher zu fragen.

Ich glaube, ich werde krank...
Ein weiterer Stressfaktor in der Bürogemeinschaft stellen turmhohe Taschentuchstapel kränkelnder Kollegen dar, welche das Büro binnen Stunden in eine wahre Virenbrutstätte verwandeln. Doch was tun, wenn der Kollege partout nicht nach Hause gehen will? "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen nicht krankmachenden Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Wenn die Räumlichkeiten dies zulassen, sollten Mitarbeiter den Raum wechseln dürfen", so die D.A.S. Juristin. Außerdem gilt: Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten. Sobald jemand offensichtlich krank ist, sollte der Chef den Mitarbeiter zum Schutz vor Überanstrengung nach Hause oder zum Arzt schicken. So wird auch die übrige Belegschaft vor Ansteckung geschützt.
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Rauchen, Essen, Dekorieren - Was ist im Büro erlaubt?

- Rechtliche Regelungen zur Schreibtischgestaltung gibt es nicht. Wird der Schreibtisch jedoch zum Kundenkontakt genutzt, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bestimmte Vorgaben auferlegen.

- Mobiltelefone dürfen genutzt werden, solange kein Verbot seitens des Arbeitgebers besteht.

- Ein allgemeines Radio-Verbot am Arbeitsplatz ist unzulässig. Bestehen aber seitens des Chefs berechtigte Bedenken, dass die Mitarbeiter zu sehr abgelenkt wären, kann er das Radiohören am Arbeitsplatz verbieten.

- Mitarbeiter haben einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher zu treffen.

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