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News - Central - News Center & News Guide !
MPC Offen Flotte Santa B Schiffe - Schadenersatz für Fondsanleger droht zu verjähren
Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de
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Freie-PM.de: In den Fonds MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe GmbH & Co. KG investierten Anleger in den Jahren 2006 und 2007 über 177 Mio. €. Auf dem MPC-Zweitmarktportal werden gegenwärtig 5% der Zeichnungssumme als Kaufpreis geboten (Stand 23.07.2012)
Ob die Anleger von ihrem investierten Geld je etwas wiedersehen werde, steht in den Sternen. Denn der Fonds mit seinem 14 Schiffen befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben weit hinter den prospektierten Annahmen zurück, die Darlehensrückführung ist ins Stocken gekommen, Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen - http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/krise-der-schiffsfonds-ursachen-und-hintergruende-der-schiffsfonds-pleiten.html - der Totalverlust ihrer Einlage.
Die Anleger des MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe stehen jetzt vor der Frage, den sich abzeichnenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich positiven Einschätzung? Für zahlreiche Mandanten, die am MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
- Nur 70% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition: Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.
Der Prospekt des Fonds MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe GmbH & Co. KG - enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 30% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 70% flossen tatsächlich in den Kauf der Schiffe.
- Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Fonds MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe GmbH & Co. KG - aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Steigt beispielsweise der Wert des Yen gegenüber dem US-$ um 35% und hat der Fonds 50% seiner Kredite in Yen aufgenommen, steigt die Belastung für Zins und Tilgung um 17,5 %. Sollte sich die Situation des Fonds nicht drastisch verbessern, könnte bei einigen Einschiffsgesellschaften aufgrund der ungünstigen Wechselkursentwicklung und der fehlenden Einnahmen im Jahr 2012 sogar die Kreditkündigung drohen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des Fonds MPC Offen Flotte - Santa B Schiffe ausdrücklich hinweisen müssen.
- Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld: Die Anlegern des Fonds „MPC Offen Flotte“ - MS „Santa B Schiffe“ GmbH & Co. KG können die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen. Zur Zeit werden für einen Anteil nur 5% des ursprünglich investierten Betrages geboten. (Stand 23.07.2012)
- Keine Informationen über Kickbacks: Banken und Sparkassen haben die Fondsbeteiligungen nicht aus purer Nächstenliebe empfohlen. Dem Rat, eine Beteiligung am Atlantic Flottenfonds zu zeichnen lagen ganz handfeste wirtschaftliche Interessen zu Grunde: Die Banken und Sparkassen haben Vertriebsprovisionen in Höhe von 10-15% erhalten. Haben sie die Anleger über dieses Provisionsinteresse nicht aufgeklärt, sind Sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadenersatz verpflichtet.
Dies sind nur einige wenige Punkte, über die nach unserer Erfahrung falsch beraten wurde. Zahlreiche weitere Punkte, über die Sie hätten beraten werden müssen, können wir mit Ihnen gerne im persönlichen Kontakt klären.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds Santa B Schiffe mbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
info@nittel.co
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 53799042 | Fax: 040 53799043
Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 95999280 | Fax: 030 95999279
Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-offen-flotte-santa-b-schiffe-schadenersatzansprueche-fuer-fondsanleger-drohen-zu-verjaehren.html
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.
(Weitere interessante Sanierung News & Sanierung Infos finden Sie auch hier auf dieser Web-Seite zum Nachschlagen und Nachlesen.)
Veröffentlicht von >> nittel << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln
In den Fonds MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe GmbH & Co. KG investierten Anleger in den Jahren 2006 und 2007 über 177 Mio. €. Auf dem MPC-Zweitmarktportal werden gegenwärtig 5% der Zeichnungssumme als Kaufpreis geboten (Stand 23.07.2012)
Ob die Anleger von ihrem investierten Geld je etwas wiedersehen werde, steht in den Sternen. Denn der Fonds mit seinem 14 Schiffen befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben weit hinter den prospektierten Annahmen zurück, die Darlehensrückführung ist ins Stocken gekommen, Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen - http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/krise-der-schiffsfonds-ursachen-und-hintergruende-der-schiffsfonds-pleiten.html - der Totalverlust ihrer Einlage.
Die Anleger des MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe stehen jetzt vor der Frage, den sich abzeichnenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich positiven Einschätzung? Für zahlreiche Mandanten, die am MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften - http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
- Nur 70% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition: Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.
Der Prospekt des Fonds MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe GmbH & Co. KG - enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 30% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 70% flossen tatsächlich in den Kauf der Schiffe.
- Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Fonds MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe GmbH & Co. KG - aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Steigt beispielsweise der Wert des Yen gegenüber dem US-$ um 35% und hat der Fonds 50% seiner Kredite in Yen aufgenommen, steigt die Belastung für Zins und Tilgung um 17,5 %. Sollte sich die Situation des Fonds nicht drastisch verbessern, könnte bei einigen Einschiffsgesellschaften aufgrund der ungünstigen Wechselkursentwicklung und der fehlenden Einnahmen im Jahr 2012 sogar die Kreditkündigung drohen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des Fonds MPC Offen Flotte - Santa B Schiffe ausdrücklich hinweisen müssen.
- Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld: Die Anlegern des Fonds „MPC Offen Flotte“ - MS „Santa B Schiffe“ GmbH & Co. KG können die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen. Zur Zeit werden für einen Anteil nur 5% des ursprünglich investierten Betrages geboten. (Stand 23.07.2012)
- Keine Informationen über Kickbacks: Banken und Sparkassen haben die Fondsbeteiligungen nicht aus purer Nächstenliebe empfohlen. Dem Rat, eine Beteiligung am Atlantic Flottenfonds zu zeichnen lagen ganz handfeste wirtschaftliche Interessen zu Grunde: Die Banken und Sparkassen haben Vertriebsprovisionen in Höhe von 10-15% erhalten. Haben sie die Anleger über dieses Provisionsinteresse nicht aufgeklärt, sind Sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadenersatz verpflichtet.
Dies sind nur einige wenige Punkte, über die nach unserer Erfahrung falsch beraten wurde. Zahlreiche weitere Punkte, über die Sie hätten beraten werden müssen, können wir mit Ihnen gerne im persönlichen Kontakt klären.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
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