News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 781 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Arbeitsverträge - Wann ist eine Befristung erlaubt?

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 10.08.2012

Arbeitsverträge können grundsätzlich befristet, d.h. für eine bestimmte Dauer geschlossen werden. Allerdings sind der Vertragsfreiheit hier aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes gesetzliche Grenzen gesetzt. ARAG Experten erläutern, wann eine Befristung überhaupt zulässig ist, und was ein Arbeitnehmer tun kann, wenn die vereinbarte Befristung unwirksam ist.

Befristung
Die Voraussetzungen, unter denen Arbeitsverhältnisse befristet werden können, hat der Gesetzgeber im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen der Befristung mit Sachgrund und der Befristung ohne Sachgrund, der so genannten kalendermäßigen Befristung. Ein sachlicher Grund liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Betrieb nur einen vorübergehenden Bedarf an der Arbeitsleistung hat oder der Arbeitnehmer einen anderen Arbeitnehmer - etwa während der Elternzeit - vertreten soll. Auch die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt eventuell eine Befristung, was z.B. bei Theaterproduktionen der Fall sein kann. Solche Befristungen können unbegrenzt oft verlängert werden. Das hat unlängst auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Geklagt hatte eine Justizangestellte, die elf Jahre lang auf der Grundlage von insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen beim Amtsgericht Köln beschäftigt war. Sachlicher Grund war jeweils die Vertretung von unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern, die wegen Elternzeit oder ähnlichem vorübergehend beurlaubt waren. Die Klägerin wollte nun festgestellt haben, dass ihr letzter Arbeitsvertrag als unbefristet geschlossen galt. Damit hatte sie bislang keinen Erfolg: Die Luxemburger Richter kamen in ihrem aktuellen Urteil (Az.: C-586/10) zu dem Ergebnis, dass die wiederholte Befristung wegen eines vorübergehenden Bedarfs an Vertretungskräften - wie im deutschen Recht vorgesehen - auch mit dem Europarecht vereinbar ist. Ob die Verlängerung eines befristeten Vertrages im Einzelfall durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist, muss anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls überprüft werden.

Ende des Sachgrundes
Ein mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag endet nach dem Gesetz, wenn der Zweck der Befristung erreicht ist - allerdings nur, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diesen Zeitpunkt mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitgeteilt hat. Erfolgt die Mitteilung verspätet, endet das Arbeitsverhältnis zwei Wochen, nachdem die Mitteilung dem Arbeitnehmer zugegangen ist.

Ende der kalendermäßigen Befristung
Eine kalendermäßige Befristung des Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund ist ausweislich des TzBfG nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Alternativ kann auch bis zur Höchstdauer von zwei Jahren eine dreimalige Verlängerung der Befristung erfolgen. In Tarifverträgen kann sowohl die Höchstdauer als auch die Anzahl der möglichen Verlängerungen abweichend geregelt werden. Eine Ausnahme gilt außerdem bei neu gegründeten Unternehmen: Hier ist die Befristung bis zur Höchstdauer von vier Jahren erlaubt. Eine sachgrundlose Befristung ist jedoch generell unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag bestanden hat - egal, wie lange dieses Arbeitsverhältnis bestand oder wie groß der zeitliche Abstand dazu ist.

Schriftform
Sowohl für Befristungen mit als auch ohne sachlichen Grund gilt: Sie sind nur wirksam, wenn sie vor Aufnahme der Arbeit schriftlich vereinbart wurden. Das Schriftformerfordernis bezieht sich nur auf die Befristung selbst, nicht auf den übrigen Arbeitsvertrag. Fehlt die Schriftform oder ist die Befristung aus anderen Gründen - z.B. weil der behauptete Sachgrund fehlt - unwirksam, gilt der Arbeitsvertrag nach dem TzBfG als unbefristet geschlossen. Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung seines Vertrages unwirksam ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende beim Arbeitsgericht auf Feststellung klagen, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560

http://www.arag.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.arag.de

(Weitere interessante Köln News & Köln Infos finden Sie auch hier auf dieser Web-Seite zum Nachschlagen und Nachlesen.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 10.08.2012

Arbeitsverträge können grundsätzlich befristet, d.h. für eine bestimmte Dauer geschlossen werden. Allerdings sind der Vertragsfreiheit hier aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes gesetzliche Grenzen gesetzt. ARAG Experten erläutern, wann eine Befristung überhaupt zulässig ist, und was ein Arbeitnehmer tun kann, wenn die vereinbarte Befristung unwirksam ist.

Befristung
Die Voraussetzungen, unter denen Arbeitsverhältnisse befristet werden können, hat der Gesetzgeber im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen der Befristung mit Sachgrund und der Befristung ohne Sachgrund, der so genannten kalendermäßigen Befristung. Ein sachlicher Grund liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Betrieb nur einen vorübergehenden Bedarf an der Arbeitsleistung hat oder der Arbeitnehmer einen anderen Arbeitnehmer - etwa während der Elternzeit - vertreten soll. Auch die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt eventuell eine Befristung, was z.B. bei Theaterproduktionen der Fall sein kann. Solche Befristungen können unbegrenzt oft verlängert werden. Das hat unlängst auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Geklagt hatte eine Justizangestellte, die elf Jahre lang auf der Grundlage von insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen beim Amtsgericht Köln beschäftigt war. Sachlicher Grund war jeweils die Vertretung von unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern, die wegen Elternzeit oder ähnlichem vorübergehend beurlaubt waren. Die Klägerin wollte nun festgestellt haben, dass ihr letzter Arbeitsvertrag als unbefristet geschlossen galt. Damit hatte sie bislang keinen Erfolg: Die Luxemburger Richter kamen in ihrem aktuellen Urteil (Az.: C-586/10) zu dem Ergebnis, dass die wiederholte Befristung wegen eines vorübergehenden Bedarfs an Vertretungskräften - wie im deutschen Recht vorgesehen - auch mit dem Europarecht vereinbar ist. Ob die Verlängerung eines befristeten Vertrages im Einzelfall durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist, muss anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls überprüft werden.

Ende des Sachgrundes
Ein mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag endet nach dem Gesetz, wenn der Zweck der Befristung erreicht ist - allerdings nur, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diesen Zeitpunkt mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitgeteilt hat. Erfolgt die Mitteilung verspätet, endet das Arbeitsverhältnis zwei Wochen, nachdem die Mitteilung dem Arbeitnehmer zugegangen ist.

Ende der kalendermäßigen Befristung
Eine kalendermäßige Befristung des Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund ist ausweislich des TzBfG nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Alternativ kann auch bis zur Höchstdauer von zwei Jahren eine dreimalige Verlängerung der Befristung erfolgen. In Tarifverträgen kann sowohl die Höchstdauer als auch die Anzahl der möglichen Verlängerungen abweichend geregelt werden. Eine Ausnahme gilt außerdem bei neu gegründeten Unternehmen: Hier ist die Befristung bis zur Höchstdauer von vier Jahren erlaubt. Eine sachgrundlose Befristung ist jedoch generell unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag bestanden hat - egal, wie lange dieses Arbeitsverhältnis bestand oder wie groß der zeitliche Abstand dazu ist.

Schriftform
Sowohl für Befristungen mit als auch ohne sachlichen Grund gilt: Sie sind nur wirksam, wenn sie vor Aufnahme der Arbeit schriftlich vereinbart wurden. Das Schriftformerfordernis bezieht sich nur auf die Befristung selbst, nicht auf den übrigen Arbeitsvertrag. Fehlt die Schriftform oder ist die Befristung aus anderen Gründen - z.B. weil der behauptete Sachgrund fehlt - unwirksam, gilt der Arbeitsvertrag nach dem TzBfG als unbefristet geschlossen. Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung seines Vertrages unwirksam ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende beim Arbeitsgericht auf Feststellung klagen, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560

http://www.arag.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.arag.de

(Weitere interessante Köln News & Köln Infos finden Sie auch hier auf dieser Web-Seite zum Nachschlagen und Nachlesen.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Arbeitsverträge - Wann ist eine Befristung erlaubt?" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Johnny Logan: Whats another year (1980)

Johnny Logan: Whats another year (1980)
Rometsch-Beeskow - der Oldtimer-Geniestreich | DW D ...

Rometsch-Beeskow - der Oldtimer-Geniestreich | DW D ...
Audi Q7 e-tron - Elektro-Schlachtschiff | DW Deutsc ...

Audi Q7 e-tron - Elektro-Schlachtschiff | DW Deutsc ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 ARCOTEL John F Berlin: Designhotel im Stil der Kennedys feiert 15. Geburtstag (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Top-Lage im historischen Zentrum | Serviceroboter JEEVES statt Minibar

Am vergangenen Montag feierte das ARCOTEL John F am Auswärtigen Amt mit rund 100 Vertreter:innen aus Wirtschaft, Medien und Politik seinen 15-jährigen Geburtstag. Die Gäste feierten zu den Lieblingscocktails der Kennedys und amerikanischem Fingerfood, ließen sich bestens gelaunt mit John F, Jackie und Marilyn Monroe ablichten und nutzten die Gelegenheit, die ersten frisch renovierten Zimmer zu besichtigen. Bis Ende ...

 Pocketalk: KI-basierte Übersetzungen auf Knopfdruck (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Smarter, DSGVO-konformer Sprachübersetzer ermöglicht qualitativ hochwertige Echtzeit-Übersetzungen für Konversationen über Sprachbarrieren hinweg

Keizersgracht, 25.04.2024 - Deutschland leidet unter Fachkräftemangel. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft sind 1.299.940 Stellen unbesetzt. Den MINT-Bereich trifft der Mangel an qualifizierten Fachkräften besonders hart. So ergab eine Studie des Digitalverbands Bitkom zum Arbeitsmarkt für IT-Kräfte Ende 2023, dass offene IT-Positione ...

 Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. Neuer 305% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Grow (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)


Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. 305% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth



25.04.24 08:02

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74358/AC-250424.001.png



...

 Mit diesen Depots kostenlos anlegen (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Diese Top-Broker empfiehlt Vergleich.de

Berlin, den 25.04.2024: Mit Geldanlagen wie Aktien und ETFs kann jeder die Inflation schlagen und Vermögen aufbauen. Für den Handel mit Wertpapieren benötigen Anleger ein Depot. Je nach Anbieter unterscheiden sich die Kosten von Aktiendepots erheblich. Mit dem neuen Depot-Vergleich beim Verbraucherportal Vergleich.de finden Einsteiger und Fortgeschrittene den Broker, bei dem sie am günstigsten handeln.



Große Auswahl - keine K ...

 Armita Fadaie ist neue Leiterin der Personalabteilung bei Aagon (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Das Soester Softwarehaus besetzt die Position des Head of Human Resources & Organization Development neu und bleibt weiterhin auf Expansionskurs

Soest, 25. April 2024. Mit Armita Fadaie benennt der Soester Client-Management-Spezialist Aagon eine Mitarbeiterin zur Leiterin der HR-Abteilung, die das Unternehmen gut kennt: Bereits seit drei Jahren arbeitet Fadaie bei Aagon - unter anderem als Head of Organization Development. In ihrer neuen Funktion berichtet sie weiterhin unmittelbar an ...

 Vorsicht beim Tresorkauf: Viele \'\'Zertifikate\'\' sind Augenwischerei (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Vertrauenswürdige Akkreditierung der Zertifizierungsstelle gibt Nutzern Sicherheit

Frankfurt/M. - 25. April 2024. Wer einen Tresor kauft, will Sicherheit. Und genau die fehlt oft. Das Problem: Etliche Zertifizierungen, an denen Käufer sich orientieren, sind Augenwischerei. "Prinzipiell darf jeder ein Zertifikat ausstellen", so Falko Adomat, Geschäftsführer der European Security Systems Association (ESSA). "Erst die Akkreditierung des Ausstellers beweist, dass eine neutrale kompetente ...

 Wasserstofftaxi-Projekt in Baden-Baden vorzeitig beendet (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Taxi-Holl muss sein Wasserstofftaxi-Projekt in Baden-Baden aufgrund von Tankstellen-Schließung vorzeitig beenden

Das Baden-Badener Taxigewerbe hat es schon auf Grund der aktuellen Verkehrsführung in Verbindung mit der Sperrung der Schillerbrücke nicht leicht. Überraschend endet nun auch noch das erfolgreiche Projekt mit dem in Deutschland ersten Taxi mit Brennstoffzellenantrieb von Toyota aufgrund unvorhergesehener Umstände.



Die zum 1. August 2024 geplante Schließu ...

 5 Last-Minute-Lerntipps zum Schuljahresendspurt (kirchberger, Donnerstag, 25. April 2024)
Tipps und Tricks der Lernexperten für mehr Lernerfolg in den letzten Wochen des Schuljahres
Gelsenkirchen, April 2024. Nur noch wenige Wochen bis zum Schuljahresende.
Noch ist es nicht zu spät, die Noten bis zum Zeugnis zu verbessern! Die Nachhilfe-Profis der Schülerhilfe, die in diesem Jahr den 50. Geburtstag feiert, helfen sorgenfrei und erfolgreich durch die letzten Wochen des Schuljahres. Mit dem Kennenlernangebot 8 Stunden Profi-Nachhilfe für nur 29 € oder gratis* ist das mögl ...

 membraPure Geschäftsführer Dr. Erdmann Flindt stellt neues Produkt auf der diesjährigen Analytica vor (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Neuer TOC-Analysator zur Online-Überwachung in Rein- und Reinstwasseranwendungen

Auf der weltweit führenden Messe für Labortechnik, Analytik und Biotechnologie, der "Analytica" in München, stellte die membraPure GmbH ihren neuen aktuellen TOC-Analysator für die Online-Überwachung im Bereich der Rein- und Reinstwasseranwendung vor. Der miniTOC², so der Name des innovativen Produkts, ist das Ergebnis intensiver Forschungs- und Entwicklungsarbeit durch das interdisziplinäre Team des Unte ...

 wein.plus prämiert Kollektionen und Entdeckungen 2023/24 (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Europas größte unabhängige Weinplattform prämiert 17 Wein- und Sektgüter mit den Kollektionen des Jahres sowie zwei Weingüter als Entdeckungen des Jahres.

wein.plus-Verkostungsleiter Marcus Hofschuster und Kim Schreiber haben nach der Verkostung von über 7.000 Weinen in der abgelaufenen Saison 2023/2024 ihre Auszeichnungen vergeben. Prämiert wurden insgesamt 17 Wein- sowie zwei Sektgüter. Zehn der Gewinner stammen aus Deutschland, fünf aus Italien sowie je einer aus Österreich und Spa ...

Werbung bei News-Central.de:





Arbeitsverträge - Wann ist eine Befristung erlaubt?

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 5
Stimmen: 1


Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,88 Sekunden