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News - Central News: Beatrix Höbner, Pressesprecherin Helvetia (Foto: Helvetia). Rauchmelder können Leben retten und den Geldbeutel schonen

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Pflichten und Fristen prüfen - und auf Bestimmungen von Wohngebäude-Versicherung achten

Frankfurt, den 16. Juli 2012. Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 500 Menschen bei Haus- und Wohnungsbränden. Häufigste Todesursache sind nicht Verbrennungen, sondern zu über 80 Prozent Rauchgas-Vergiftungen. Insbesondere Kohlenmonoxid, ein geruchs- und farbloses Gas, kann bereits nach wenigen Atemzügen zu Bewusstlosigkeit und zum Tode führen. Zudem geschehen die meisten Unglücke nachts und werden oftmals durch technische Defekte ausgelöst. Unter den Folgeschäden von Bränden und Rauch leiden Jahr für Jahr fast 5.000 Menschen. Deswegen schreiben mittlerweile zehn Bundesländer beim Neubau von Privatwohnungen und Eigenheimen Rauchmelder vor.

In Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gilt dies auch für Bestandsbauten. In Rheinland-Pfalz ist die Übergangsfrist zur Nachrüstung für bestehende Wohnungen am 12. Juli abgelaufen. Hessen folgt noch in diesem Jahr. Niedersachen, Sachsen-Anhalt und Bremen lassen noch Zeit bis 2015. Noch nicht einmal die Hälfte der Bevölkerung hat Rauchmelder in der Wohnung. In Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg und Bayern gibt es derzeit noch keine gesetzliche Pflicht, Rauchmelder zu installieren. Sie kommt aber vielleicht noch in diesem Jahr.

Verantwortlich für den Einbau sind je nach Bundesland Mieter oder Vermieter. Kontrollen und Bußgelder sind weniger zu befürchten. Dagegen lohnt ein Blick in die Police der Wohngebäude-Versicherung. In den Bedingungen steht meist, dass behördliche und gesetzliche Auflagen erfüllt sein müssen. Das würde auch für Rauchmelder gelten. Andernfalls könnten Versicherungen nur einen Teil des Schadens erstatten. Bei Haus- und Wohnungsbränden im Privatbereich entstehen jährlich Schäden von über einer Mrd. Euro.

"Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, wie Fehlalarme von Rauch- und Gasmeldern in den Versicherungsbedingungen behandelt werden", rät Beatrix Höbner, Pressesprecherin der Helvetia (http://www.helvetia.de/). So übernimmt die Helvetia Versicherung bei ihrer Wohngebäude-Versicherung auch Schäden durch Fehlalarme bis 10.000 Euro.

Die Faustregel für einen Mindestschutz laut Deutschem Feuerwehrverband lautet: Ein Rauchmelder im Flur pro Etage sowie in den Schlaf- und Kinderzimmern.
Es empfiehlt sich jedoch in Eigenheimen auch an Dachboden und Keller zu denken.

Feuerwehren und Brandschutzverbände raten, mit dem Einbau nicht bis zur Pflicht zu warten, und empfehlen Qualitäts-Rauchmelder. Diese bieten Schutz gegen Insekten und Staub und erkennen Brandrauch schnell und sicher. Außerdem arbeiten sie mit Langzeitbatterien und sind zuverlässig auch bei Temperaturschwankungen. So kommt es zu weniger Fehlalarmen. Dennoch sollten die Batterien einmal jährlich überprüft werden. "Das sollte es jedem wert sein", so Höbner. "Eine kleine Investition, die Sicherheit gibt und große Schäden vermeiden hilft."
* * *
Zeichen (inkl. Leerzeichen): 2.951
* * *
Der Abdruck ist frei.
Die Helvetia Gruppe ist in über 150 Jahren aus verschiedenen schweizerischen und ausländischen Versicherungsunternehmen zu einer erfolgreichen, europaweit präsenten Versicherungsgruppe gewachsen. Heute verfügt die Helvetia über Niederlassungen in der Schweiz, in Deutschland, Österreich, Spanien, Italien und Frankreich. Der Hauptsitz der Gruppe befindet sich im Schweizerischen St. Gallen. Die Helvetia ist im Leben-, Schaden- und Rückversicherungsgeschäft aktiv und erbringt mit rund 4.900 Mitarbeitenden Dienstleistungen für mehr als 2,5 Millionen Kunden. Bei einem Geschäftsvolumen von 7,2 Milliarden Schweizer Franken erzielte die Helvetia im Geschäftsjahr 2011 einen Reingewinn von 289 Millionen Schweizer Franken. In der Schweiz zählt die Helvetia zu den sechs führenden Schweizer Versicherungsgesellschaften. Die Namenaktien der Helvetia Holding gehören zum Swiss Performance Index (SPI) und werden an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange unter dem Kürzel HELN gehandelt.

In Deutschland betreut die Helvetia mit rund 730 Mitarbeitenden rund eine Million Kunden und ist in allen Sparten des Lebens- und Schaden-Unfallgeschäftes tätig.
Helvetia Versicherungen AG
Beatrix Höbner
Berliner Straße 56-58
60311 Frankfurt
info@commendo.de
069/1332-627
http://www.helvetia.de

(Weitere interessante Brandenburg News, Infos & Tipps können Sie auch hier auf diesem Portal nachlesen.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Pflichten und Fristen prüfen - und auf Bestimmungen von Wohngebäude-Versicherung achten

Frankfurt, den 16. Juli 2012. Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 500 Menschen bei Haus- und Wohnungsbränden. Häufigste Todesursache sind nicht Verbrennungen, sondern zu über 80 Prozent Rauchgas-Vergiftungen. Insbesondere Kohlenmonoxid, ein geruchs- und farbloses Gas, kann bereits nach wenigen Atemzügen zu Bewusstlosigkeit und zum Tode führen. Zudem geschehen die meisten Unglücke nachts und werden oftmals durch technische Defekte ausgelöst. Unter den Folgeschäden von Bränden und Rauch leiden Jahr für Jahr fast 5.000 Menschen. Deswegen schreiben mittlerweile zehn Bundesländer beim Neubau von Privatwohnungen und Eigenheimen Rauchmelder vor.

In Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gilt dies auch für Bestandsbauten. In Rheinland-Pfalz ist die Übergangsfrist zur Nachrüstung für bestehende Wohnungen am 12. Juli abgelaufen. Hessen folgt noch in diesem Jahr. Niedersachen, Sachsen-Anhalt und Bremen lassen noch Zeit bis 2015. Noch nicht einmal die Hälfte der Bevölkerung hat Rauchmelder in der Wohnung. In Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg und Bayern gibt es derzeit noch keine gesetzliche Pflicht, Rauchmelder zu installieren. Sie kommt aber vielleicht noch in diesem Jahr.

Verantwortlich für den Einbau sind je nach Bundesland Mieter oder Vermieter. Kontrollen und Bußgelder sind weniger zu befürchten. Dagegen lohnt ein Blick in die Police der Wohngebäude-Versicherung. In den Bedingungen steht meist, dass behördliche und gesetzliche Auflagen erfüllt sein müssen. Das würde auch für Rauchmelder gelten. Andernfalls könnten Versicherungen nur einen Teil des Schadens erstatten. Bei Haus- und Wohnungsbränden im Privatbereich entstehen jährlich Schäden von über einer Mrd. Euro.

"Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, wie Fehlalarme von Rauch- und Gasmeldern in den Versicherungsbedingungen behandelt werden", rät Beatrix Höbner, Pressesprecherin der Helvetia (http://www.helvetia.de/). So übernimmt die Helvetia Versicherung bei ihrer Wohngebäude-Versicherung auch Schäden durch Fehlalarme bis 10.000 Euro.

Die Faustregel für einen Mindestschutz laut Deutschem Feuerwehrverband lautet: Ein Rauchmelder im Flur pro Etage sowie in den Schlaf- und Kinderzimmern.
Es empfiehlt sich jedoch in Eigenheimen auch an Dachboden und Keller zu denken.

Feuerwehren und Brandschutzverbände raten, mit dem Einbau nicht bis zur Pflicht zu warten, und empfehlen Qualitäts-Rauchmelder. Diese bieten Schutz gegen Insekten und Staub und erkennen Brandrauch schnell und sicher. Außerdem arbeiten sie mit Langzeitbatterien und sind zuverlässig auch bei Temperaturschwankungen. So kommt es zu weniger Fehlalarmen. Dennoch sollten die Batterien einmal jährlich überprüft werden. "Das sollte es jedem wert sein", so Höbner. "Eine kleine Investition, die Sicherheit gibt und große Schäden vermeiden hilft."
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In Deutschland betreut die Helvetia mit rund 730 Mitarbeitenden rund eine Million Kunden und ist in allen Sparten des Lebens- und Schaden-Unfallgeschäftes tätig.
Helvetia Versicherungen AG
Beatrix Höbner
Berliner Straße 56-58
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