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News - Central News: Erfolg für PWB Rechtsanwälte PWB Rechtsanwälte gewinnen Musterprozess gegen Phoenix-Insolvenzverwalter: Mandanten bekommen mehr Geld.

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Jena, 6. Juli 2012. Phoenix-Mandanten der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) werden mehr Geld aus der Insolvenzmasse ausgezahlt bekommen. Dank einer weiteren, von PWB Rechtsanwälten gewonnenen Musterklage steht nun rechtskräftig fest, dass der Insolvenzverwalter keine vermeintlichen Bestandsprovisionen und Handelsverluste in Abzug bringen darf.

Die Forderungen des Phoenix-Anlegers, so das im Juni 2012 rechtskräftig gewordene Urteil, müssen vom Insolvenzverwalter ohne Abzug der vermeintlichen Bestandsprovisionen oder Handelsverluste zur Insolvenztabelle aufgenommen werden. Lediglich das Agio darf vom Insolvenzverwalter zu Lasten der Anleger berücksichtigt werden. Vielen Anlegern der Phoenix Kapitaldienst GmbH werden trotz dieses wegweisenden, rechtkräftigen Urteils noch immer Handelsverluste und Bestandsprovisionen in Abzug gebracht. Dieses Bestreiten eines Teils der Forderung durch den Insolvenzverwalter habe finanzielle Auswirkungen für den Anleger, sagt Rechtsanwalt Matthias Kilian. Und bei einer Insolvenzquote, die - nach Berechnungen der PWB Rechtsanwälte - mit derzeit ca. 38 Prozent angenommen wird, kann dies empfindliche Einbußen für die Anleger bedeuten. Kilian: "Pro hundert Euro, die der Insolvenzverwalter von Ihrer Forderung bestreitet und nicht zur Insolvenztabelle aufnimmt, werden Geschädigte bei einer Quote von 38% bereits 38,00 EUR weniger aus der Insolvenzmasse erhalten. Pro tausend Euro, die von Ihrer Forderung bestritten werden, verlieren Phoenix-Anleger 380,00 EUR und so weiter."

Während eine Vielzahl der Medien den Phoenix-Skandal mit der Abfindung durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) als beendet betrachtet, beginnt für die Kanzlei PWB Rechtsanwälte, die gut 2.000 Phoenix-Anleger vertritt und deren Rechte sie in über 400 Prozessen bereits erfolgreich erstritten hat, die Arbeit mit der "in greifbare Nähe" rückenden Restschadensregulierung. PWB Rechtsanwalt Matthias Kilian: "Auch in Sachen EdW gibt es weitere Bewegung. Meiner Meinung nach zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die EdW die Auszahlung der geschuldeten Entschädigungsleistung über sieben Jahre lang schuldhaft verschleppt hat. Zudem verdichten sich die Anhaltspunkte, dass der Aufsichtsbehörde der Phoenix, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), spätestens 2002 Informationen durch eine Sonderprüfung vorlagen, aufgrund derer sie unverzüglich, und nicht erst 2005, den Phoenix-Skandal hätte beenden können!"

Trotz dieser Warnungen habe die BaFin nichts veranlasst. Die Folge sei die Schädigung von ca. 30.000 Anlegern. Rechtsanwalt Kilian: "Dies ist unserer Meinung nach so nicht hinzunehmen, deshalb sollten Anleger Staatshaftungsansprüche prüfen lassen, um weitergehenden Schadensersatz erhalten zu können."

Weitere Informationen bietet die Kanzlei PWB Rechtsanwälte auch im monatlichen PWB-Expertenbrief IHR RECHT und unter www.pwb-law.com
PWB Rechtsanwälte

Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Rechtsanwaltskanzlei vertritt private und institutionelle Kapitalanleger.

PWB Rechtsanwälte wird im JUVE-Handbuch als eine ausgezeichnete Kanzlei hervorgehoben. Die Kanzlei gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 13 spezialisierten Juristinnen und Juristen und rund 70 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

PWB Rechtsanwälte
Philipp Wolfgang Beyer
Löbdergraben 11a
07743 Jena
03641 35 35 08

http://www.pwb-law.com

Pressekontakt:
ERJ Agentur für KreativeKommunikation
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
info@jeske-pr.de
0361 7892609
http://www.jeske-pr.de

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Jena, 6. Juli 2012. Phoenix-Mandanten der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) werden mehr Geld aus der Insolvenzmasse ausgezahlt bekommen. Dank einer weiteren, von PWB Rechtsanwälten gewonnenen Musterklage steht nun rechtskräftig fest, dass der Insolvenzverwalter keine vermeintlichen Bestandsprovisionen und Handelsverluste in Abzug bringen darf.

Die Forderungen des Phoenix-Anlegers, so das im Juni 2012 rechtskräftig gewordene Urteil, müssen vom Insolvenzverwalter ohne Abzug der vermeintlichen Bestandsprovisionen oder Handelsverluste zur Insolvenztabelle aufgenommen werden. Lediglich das Agio darf vom Insolvenzverwalter zu Lasten der Anleger berücksichtigt werden. Vielen Anlegern der Phoenix Kapitaldienst GmbH werden trotz dieses wegweisenden, rechtkräftigen Urteils noch immer Handelsverluste und Bestandsprovisionen in Abzug gebracht. Dieses Bestreiten eines Teils der Forderung durch den Insolvenzverwalter habe finanzielle Auswirkungen für den Anleger, sagt Rechtsanwalt Matthias Kilian. Und bei einer Insolvenzquote, die - nach Berechnungen der PWB Rechtsanwälte - mit derzeit ca. 38 Prozent angenommen wird, kann dies empfindliche Einbußen für die Anleger bedeuten. Kilian: "Pro hundert Euro, die der Insolvenzverwalter von Ihrer Forderung bestreitet und nicht zur Insolvenztabelle aufnimmt, werden Geschädigte bei einer Quote von 38% bereits 38,00 EUR weniger aus der Insolvenzmasse erhalten. Pro tausend Euro, die von Ihrer Forderung bestritten werden, verlieren Phoenix-Anleger 380,00 EUR und so weiter."

Während eine Vielzahl der Medien den Phoenix-Skandal mit der Abfindung durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) als beendet betrachtet, beginnt für die Kanzlei PWB Rechtsanwälte, die gut 2.000 Phoenix-Anleger vertritt und deren Rechte sie in über 400 Prozessen bereits erfolgreich erstritten hat, die Arbeit mit der "in greifbare Nähe" rückenden Restschadensregulierung. PWB Rechtsanwalt Matthias Kilian: "Auch in Sachen EdW gibt es weitere Bewegung. Meiner Meinung nach zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die EdW die Auszahlung der geschuldeten Entschädigungsleistung über sieben Jahre lang schuldhaft verschleppt hat. Zudem verdichten sich die Anhaltspunkte, dass der Aufsichtsbehörde der Phoenix, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), spätestens 2002 Informationen durch eine Sonderprüfung vorlagen, aufgrund derer sie unverzüglich, und nicht erst 2005, den Phoenix-Skandal hätte beenden können!"

Trotz dieser Warnungen habe die BaFin nichts veranlasst. Die Folge sei die Schädigung von ca. 30.000 Anlegern. Rechtsanwalt Kilian: "Dies ist unserer Meinung nach so nicht hinzunehmen, deshalb sollten Anleger Staatshaftungsansprüche prüfen lassen, um weitergehenden Schadensersatz erhalten zu können."

Weitere Informationen bietet die Kanzlei PWB Rechtsanwälte auch im monatlichen PWB-Expertenbrief IHR RECHT und unter www.pwb-law.com
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