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News - Central News: Rechtsanwalt Dresden-Kanzlei Horrion-Wettbewerbsrecht Dresden Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale unzulässig - Rechtsanwalt Dresden-Wettbewerbsrecht

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale dürfen nicht mehr verwendet werden - Rechtsanwalt Dresden-Wettbewerbsrecht

Rechtsgrundsatz - Rechtsanwalt Dresden-Wettbewerbsrecht

Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale verschleiert den Angebotscharakter und verstößt gegen Pflicht zur deutlichen Preisangabe (Zusammenfassung durch Autor), Urteil OLG Düsseldorf vom 14.02.2012, Az. I-20 U 100/11.

Sachverhalt - Rechtsanwalt Dresden-Wettbewerbsrecht

Die GWE Wirtschaftsinformation GmbH betreibt ein Internet-Branchenverzeichnis. Sie hat Gewerbetreibenden und Freiberuflern unaufgefordert ein Formular versendet als Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit eine Festlaufzeit von 24 Monaten und einem "Marketingbeitrag monatlich EUR 39,85 zzgl. Ust. Diese Angaben sind textlich klein gehalten.

Die Gestaltung des Formulars ergibt für den flüchtigen Leser den Eindruck eines amtlichen Schriftstücks. Mit der Unterzeichnung und Rücksendung soll der Empfänger lediglich seine bereits eingetragenen Daten bestätigen oder die von ihm neu einzutragenden Daten mitteilen.

Rechts oben auf dem Formular ist aufgedruckt "Abteilung: Eintragung/Registrierung."
Der klagende Verband befasst sich mit der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Der Verband hat die GWE GmbH auf Unterlassung verklagt und vor dem LG Düsseldorf obsiegt. Das OLG Düsseldorf hat das Verbot nun rechtskräftig bestätigt.

Rechtsgründe Rechtsanwalt Dresden-Wettbewerbsrecht

Mit Versendung der Formularschreiben hat die Beklagte gegen §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 3, 5 Abs. 1 UWG verstoßen, weil der Angebotscharakter des Formulars verschleiert wurde. Nach Gestaltung und Inhalt des Formulars wird der Eindruck erweckt, dass lediglich Daten über bestehende Eintragungen aktualisiert werden sollen. Das Formular vermittelt den Eindruck eines amtlichen Schriftstücks.

Wettbewerbswidrig ist, dass die Verwenderin auf dem Mangel an Sorgfalt des Empfängers hofft. Der Empfänger soll das Formular ausfüllen, unterzeichnen und zurückfaxen. Dann wäre nach Vorstellung der Beklagten ein Vertrag über 2 Jahre mit einem Gesamtwert von EUR 956,40 zzgl. MwSt. geschlossen worden.

Das Formular verstößt auch gegen §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG, § 4 Dienstleistungs-Informationspflichten - VO und § 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 UWG, weil das Entgelt nicht eindeutig klar zu entnehmen ist.

Mein Rechtstipp Rechtsanwalt Dresden-Wettbewerbsrecht

"Wenn Formulare wie vorstehend zugeschickt werden, dann ist es ratsam, nicht zu antworten. Sollte dies versehentlich dennoch geschehen, kann kein Entgelt verlangt werden." - so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil - Rechtsanwalt Dresden - Ulrich Horrion

Kurz-Profil
- Studium in Berlin und Bochum,
- Selbständig seit 08/1990,
- Beratung und Vertretung in allen Rechtsgebieten, Themenschwerpunkte der Kanzlei:

o Insolvenzrecht,
o Arbeitsrecht und
o Verkehrsrecht.

- hohe Mandantenzufriedenheit,
- über 24 Jahre Berufserfahrung,
- Videoberatung per Internet im Angebot,
- motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiter,
- moderne Arbeitsmittel und Informationstechnologie:

o eigener Blog mit Kommentarfunktion,
o eigener Videokanal auf YouTube,
o ständige Pressearbeit,
o regelmäßige Newsletter,
o klarer und übersichtlicher Internetauftritt.

Werdegang - Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie der Kanzlei - Rechtsanwalt Dresden

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

24 Jahre Berufserfahrung - Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 24 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!

Videokommunikation - Rechtsanwalt Dresden

Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz - über das Skype-System - können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Insolvenzberatung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der Beratung und einer prozesstechnischen Abwicklung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Bei größeren Umfängen ist ein Besuch bei Ihnen vor Ort selbstverständlich.

Mitarbeiter - Rechtsanwalt Dresden

Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt Rechtsanwalt Horrion einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist in der Kanzlei Horrion der Fall. Seine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.

Informationstechnologie - Rechtsanwalt Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million
Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-Micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Der Blog - Verkehrsrecht Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion veröffentlicht in seinem Blog regelmäßig aktuelle Informationen und Urteile aus dem Verkehrsrecht. Hier können Sie Kommentare zu den Artikeln abgeben oder sich als Co-Autor beteiligen.

Eigener Videokanal - Rechtsanwalt Dresden

Die Kanzlei Horrion betreibt bei YouTube einen eigenen Videokanal. Unter Rechtsanwalt Dresden TV finden Sie Sendungen zur Kanzlei, aktuelle Themen, aktueller Rechtsprechung u.v.m..

Pressearbeit und Infodienst - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion schreibt und veröffentlicht regelmäßig Artikel für die Presse und verschiedene Presseportale. Diese werden überwiegend im Internet publiziert und sind für jeden Interessenten abrufbar.

Newsletter - Rechtsanwalt Dresden

Durch den regelmäßig erscheinenden Newsletter, der Kanzlei Horrion zu allgemeinen Themen oder aktuellen Urteilen verschiedener Rechtsgebiete, können Sie sich per Mail informieren lassen.

Informativer Internetauftritt - Rechtsanwalt Dresden

Die Kanzlei legt einen besonderen Wert auf klare, übersichtliche und informative Internetseiten. So können sich die Interessenten einen schnellen Überblick über die Kanzlei und deren Dienstleistungen verschaffen.

Rechtsanwalt Dresden
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

http://www.rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Rechtsanwalt Dresden - Kanzlei Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099 Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de

(Weitere interessante News, Infos & Tipps können Sie auch auf diesem informativen Presseportal nachlesen.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale dürfen nicht mehr verwendet werden - Rechtsanwalt Dresden-Wettbewerbsrecht

Rechtsgrundsatz - Rechtsanwalt Dresden-Wettbewerbsrecht

Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale verschleiert den Angebotscharakter und verstößt gegen Pflicht zur deutlichen Preisangabe (Zusammenfassung durch Autor), Urteil OLG Düsseldorf vom 14.02.2012, Az. I-20 U 100/11.

Sachverhalt - Rechtsanwalt Dresden-Wettbewerbsrecht

Die GWE Wirtschaftsinformation GmbH betreibt ein Internet-Branchenverzeichnis. Sie hat Gewerbetreibenden und Freiberuflern unaufgefordert ein Formular versendet als Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit eine Festlaufzeit von 24 Monaten und einem "Marketingbeitrag monatlich EUR 39,85 zzgl. Ust. Diese Angaben sind textlich klein gehalten.

Die Gestaltung des Formulars ergibt für den flüchtigen Leser den Eindruck eines amtlichen Schriftstücks. Mit der Unterzeichnung und Rücksendung soll der Empfänger lediglich seine bereits eingetragenen Daten bestätigen oder die von ihm neu einzutragenden Daten mitteilen.

Rechts oben auf dem Formular ist aufgedruckt "Abteilung: Eintragung/Registrierung."
Der klagende Verband befasst sich mit der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Der Verband hat die GWE GmbH auf Unterlassung verklagt und vor dem LG Düsseldorf obsiegt. Das OLG Düsseldorf hat das Verbot nun rechtskräftig bestätigt.

Rechtsgründe Rechtsanwalt Dresden-Wettbewerbsrecht

Mit Versendung der Formularschreiben hat die Beklagte gegen §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 3, 5 Abs. 1 UWG verstoßen, weil der Angebotscharakter des Formulars verschleiert wurde. Nach Gestaltung und Inhalt des Formulars wird der Eindruck erweckt, dass lediglich Daten über bestehende Eintragungen aktualisiert werden sollen. Das Formular vermittelt den Eindruck eines amtlichen Schriftstücks.

Wettbewerbswidrig ist, dass die Verwenderin auf dem Mangel an Sorgfalt des Empfängers hofft. Der Empfänger soll das Formular ausfüllen, unterzeichnen und zurückfaxen. Dann wäre nach Vorstellung der Beklagten ein Vertrag über 2 Jahre mit einem Gesamtwert von EUR 956,40 zzgl. MwSt. geschlossen worden.

Das Formular verstößt auch gegen §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG, § 4 Dienstleistungs-Informationspflichten - VO und § 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 UWG, weil das Entgelt nicht eindeutig klar zu entnehmen ist.

Mein Rechtstipp Rechtsanwalt Dresden-Wettbewerbsrecht

"Wenn Formulare wie vorstehend zugeschickt werden, dann ist es ratsam, nicht zu antworten. Sollte dies versehentlich dennoch geschehen, kann kein Entgelt verlangt werden." - so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil - Rechtsanwalt Dresden - Ulrich Horrion

Kurz-Profil
- Studium in Berlin und Bochum,
- Selbständig seit 08/1990,
- Beratung und Vertretung in allen Rechtsgebieten, Themenschwerpunkte der Kanzlei:

o Insolvenzrecht,
o Arbeitsrecht und
o Verkehrsrecht.

- hohe Mandantenzufriedenheit,
- über 24 Jahre Berufserfahrung,
- Videoberatung per Internet im Angebot,
- motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiter,
- moderne Arbeitsmittel und Informationstechnologie:

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o ständige Pressearbeit,
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Werdegang - Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie der Kanzlei - Rechtsanwalt Dresden

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

24 Jahre Berufserfahrung - Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 24 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!

Videokommunikation - Rechtsanwalt Dresden

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Mitarbeiter - Rechtsanwalt Dresden

Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt Rechtsanwalt Horrion einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist in der Kanzlei Horrion der Fall. Seine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.

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