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News - Central News:  HCI Renditefonds V: Schiffsfondsanlegern drohen hohe Verluste

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Nach Scheitern des Finanzierungsplans für zwei Fondsschiffe müssen die Anleger des 2004 aufgelegten Schiffsfonds HCI Renditefonds 5 mit empfindlichen Kapitaleinschnitten rechnen.

Die Krise unter den geschlossenen Schiffsfondsbeteiligungen nimmt kein Ende. Fast täglich werden die Schiffsfondsanleger mit Hiobsbotschaften über kurz vor der Insolvenz stehende oder bereits Insolvenz angemeldete Schiffsgesellschaften konfrontiert. Aktuell betroffen: Die Anleger des 2004 aufgelegten HCI Renditefonds 5. Nachdem der vorgelegte Finanzierungsplan für zwei der HCI Fondsschiffe nicht die mehrheitliche Zustimmung fand, müssen die HCI Schiffsfonds Anleger nun mit nicht unerheblichen Kapitaleinschnitten rechnen.

HCI Renditefonds 5: Schon im Jahr 2010 drohte Schulte Fondsschiffen die Insolvenz

HCI hatte den aus ursprünglich vier Mehrzweckfrachtern, einem Tanker, einem Capesizebulker sowie den beiden Containerschiffen Karin Schulte und Otto Schulte zusammensetzenden HCI Renditefonds 5 im Jahr 2004 aufgelegt. Der nach dem Verkauf von zwischenzeitlich drei Mehrzweckfrachtern auf noch fünf Schiffe reduzierte HCI Schiffsfonds geriet bereits früh in wirtschaftlich unruhiges Gewässer. Wie die Fondszeitung in deren aktuellen Ausgabe berichtet, mussten bereits im Jahr 2010 die in Schräglage geratenen Einschiffsgesellschaften MS "Karin Schulte" GmbH & Co. KG und MS "Otto Schulte" GmbH & Co. KG einer Sanierung unterzogen und konnten nur auf diesem Wege vor der drohenden Insolvenz bewahrt werden.

HCI Renditefonds 5: Uneinigkeit zwischen HCI Dachfonds und Zielgesellschaften führt zum Scheitern des Finanzierungskonzeptes

Laut dem Bericht der Fondszeitung führten nun Unstimmigkeiten zwischen dem HCI Dachfonds sowie den HCI Zielgesellschaften über die Weiterfinanzierung der beiden angeschlagenen HCI Fondsschiffe MS Otto Schulte und MS Karin Schulte zum Scheitern des ursprünglich zur Rettung der HCI Fondsschiffe entwickelten Finanzierungsplans. Wie die Fondszeitung weiter berichtet, ließen sich die betroffenen HCI Renditefonds 5 Schiffsfondsanleger weder von der Notwendigkeit weiterer - wiederum auf ihre Kosten gehenden - Nachschusszahlungen noch von dem ihnen unterbreiteten Verkaufskonzept mehrheitlich überzeugen.

Fazit: Unabhängig von der weiteren Entwicklung fällt die Bilanz für die Anleger des HCI Renditefonds 5 bereits zum jetzigen Zeitpunkt ernüchternd aus: So konnten die HCI Schiffsfondsanleger laut Information des Internetportals www.zweitmarkt.de bereits 2010 mit einem Rückfluss von gerade einmal 31,5 % des ihrerseits in den HCI Renditefonds 5 investierten Geldes rechnen. Nach dem endgültigen Scheitern des Fortführungskonzeptes dürfte sich die gegenwärtige Ausgangssituation für die Anleger des HCI Renditefonds 5 nicht eben verbessert haben.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit

Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können, verständigen sich zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei vor die "Wahl" gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als "freiwillig" deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern, die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen, werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung, müssen sie - so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben - mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Schiffsfonds Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.

HCI Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene HCI- Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer HCI Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.

Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Andreas Frank
Freihofstrasse 6
73732 Esslingen
a.frank@hh-h.de
0711-9308110
http://www.hh-h.de

(Weitere interessante Sanierung News & Sanierung Infos können Sie auch hier auf dieser interessanten Homepage nachlesen.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Nach Scheitern des Finanzierungsplans für zwei Fondsschiffe müssen die Anleger des 2004 aufgelegten Schiffsfonds HCI Renditefonds 5 mit empfindlichen Kapitaleinschnitten rechnen.

Die Krise unter den geschlossenen Schiffsfondsbeteiligungen nimmt kein Ende. Fast täglich werden die Schiffsfondsanleger mit Hiobsbotschaften über kurz vor der Insolvenz stehende oder bereits Insolvenz angemeldete Schiffsgesellschaften konfrontiert. Aktuell betroffen: Die Anleger des 2004 aufgelegten HCI Renditefonds 5. Nachdem der vorgelegte Finanzierungsplan für zwei der HCI Fondsschiffe nicht die mehrheitliche Zustimmung fand, müssen die HCI Schiffsfonds Anleger nun mit nicht unerheblichen Kapitaleinschnitten rechnen.

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HCI Renditefonds 5: Uneinigkeit zwischen HCI Dachfonds und Zielgesellschaften führt zum Scheitern des Finanzierungskonzeptes

Laut dem Bericht der Fondszeitung führten nun Unstimmigkeiten zwischen dem HCI Dachfonds sowie den HCI Zielgesellschaften über die Weiterfinanzierung der beiden angeschlagenen HCI Fondsschiffe MS Otto Schulte und MS Karin Schulte zum Scheitern des ursprünglich zur Rettung der HCI Fondsschiffe entwickelten Finanzierungsplans. Wie die Fondszeitung weiter berichtet, ließen sich die betroffenen HCI Renditefonds 5 Schiffsfondsanleger weder von der Notwendigkeit weiterer - wiederum auf ihre Kosten gehenden - Nachschusszahlungen noch von dem ihnen unterbreiteten Verkaufskonzept mehrheitlich überzeugen.

Fazit: Unabhängig von der weiteren Entwicklung fällt die Bilanz für die Anleger des HCI Renditefonds 5 bereits zum jetzigen Zeitpunkt ernüchternd aus: So konnten die HCI Schiffsfondsanleger laut Information des Internetportals www.zweitmarkt.de bereits 2010 mit einem Rückfluss von gerade einmal 31,5 % des ihrerseits in den HCI Renditefonds 5 investierten Geldes rechnen. Nach dem endgültigen Scheitern des Fortführungskonzeptes dürfte sich die gegenwärtige Ausgangssituation für die Anleger des HCI Renditefonds 5 nicht eben verbessert haben.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit

Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können, verständigen sich zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei vor die "Wahl" gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als "freiwillig" deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern, die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen, werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung, müssen sie - so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben - mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Schiffsfonds Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.

HCI Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene HCI- Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer HCI Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.

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