Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
Verpatzter Urlaub: Zum richtigen Umgang mit Reisemängeln
Geschrieben am Montag, dem 23. September 2019 von News-Central.de
|
|
PR-Gateway: 1. Flugverspätung/ Streichung/ Überbuchung eines Fluges
Bei innereuropäischen Flügen gilt die sog EU-Fluggastrechte Verordnung. Diese sichert Passagieren aus Flügen mit Abflughafen innerhalb der EU oder einer in der EU registrierten Fluglinie mit Zielflughafen innerhalb der EU besondere Rechte gegenüber der Fluggesellschaft zu. Zunächst sind Passagiere ab einer Flugverspätung von zwei Stunden über Verspätung und Grund der Verspätung aufzuklären. Die Fluggesellschaft ist unter Umständen zu Betreuungsleistungen wie Snacks und Erfrischungen oder auch, vor allem im Falle von Flugstreichungen, die Un-terbringung in einem geeigneten Hotel und der Transfer zwischen Flughafen und Hotel verpflichtet.
Ab einer Verspätung von drei Stunden stehen unter Umständen zusätzlich Ersatzansprüche gegenüber der Fluggesellschaft zu. Voraussetzun gist, dass nicht außergewöhnliche Umstände Grund für die Verspätung bzw den Ausfall des Fluges sind, Passagiere nicht mindestens zwei Wochen vor dem Abflugdatum über die Streichung informiert wurden oder das Flugunternehmen einen alternativen Flug für die Strecke in einem ähnlichen Zeitraum angeboten hat.
Wichtig ist in derartigen Fällen, Auskunft über den Grund der Verspätung bzw des Ausfalls des Flugs zu verlangen, sich eine schriftliche Bestätigung darüber aushändigen zu lassen und Rechnungen und Belege über nicht erstattete Kosten aufzubewahren.
2. Mängel an der Urlaubsdestination
a) Maßnahmen vor Ort
Mängel am Urlaubsort müssen nicht einfach hingenommen werden. Entsprechen beispielsweise Zimmer oder Strand nicht der gebuchten Kategorie oder den Zusagen im Reiseprospekt sollte direkt vor Ort Verbesserung verlangt werden. Dank des Grundsatzes der Pros-pektwahrheit haben Reiseveranstalter nämlich für all das einzustehen, was im Reisekatalog oder auf der Buchungswebsite abgebildet wurde, da dies mit Buchung gültig zum Vertragsinhalt wurde.
Wichtig ist, schnellstmöglich kostenlose Verbesserung, beispielsweise in Form von Zuteilung in ein geeignetes Zimmer, zu verlangen und durch Fotos oder schriftlicher Dokumentation aller notwendigen Daten Beweise zu sichern. Zum einen lässt sich der Urlaub dadurch unter Um-ständen noch retten, zum anderen sind diese Maßnahmen im Hinblick auf die etwaige spätere Geltendmachung von Preisminderung dringend notwendig.
b) Nachträgliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Sollte Gewährleistung vor Ort durch entsprechende Verbesserungsmaßnahmen nicht möglich sein oder weigert sich der Reiseveranstalter derartige Maßnahmen zu ergreifen, ergeben sich Ansprüche auf Preisminderung, die nach Rückkehr aus der Urlaubsreise schnellstmöglich, jedenfalls jedoch innerhalb von zwei Jahren schriftlich geltend gemacht werden müssen. Je nachdem, ob es sich bei dem Urlaub um eine Pauschalreise oder um eine Individualreise gehandelt hat, sind Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter oder direkt gegenüber dem Betreiber des Hotels bzw der Fluglinie geltend zu machen. Jedenfalls sollten aber bei Geltendmachung der Ansprüche die zuvor dokumentierten Mängel angeführt werden.
c) Höhe und Art der Entschädigung
Bei erfolgreichem Einfordern von Preisminderung, besteht Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Reisekosten. Die genaue Höhe des Anspruches bestimmt sich nach dem Ver-hältnis zwischen aufgetretenen Mängeln und Reisepreis und ist stets im Einzelfall vom jeweiligen Richter zu entscheiden. Richtwerte zur Orientierung bieten allerdings beispielsweise die Frankfurter Liste eines Richtersenates aus Deutschland, an welcher sich auch die österreichi-schen Gerichte regelmäßig orientieren; auch österreichische Rechtsprechung wird in einschlägigen Listen zusammengefasst.
Die Kostenrückerstattung ist durch den Veranstalter immer in bar zu leisten - Gutscheine müssen daher nicht akzeptiert werden.
3. Zusätzliche Schadenersatzansprüche
Sollten nicht nur Hotel oder Strand mangelhaft sein, sondern durch Verschulden des Veranstalters auch weitere Schäden entstehen, wie beispielsweise Verletzungen durch Baustellen am Hotelgelände oder Erkrankungen durch verdorbenes Essen, können zusätzlich Schadenersatzansprüche für die erlittenen Nachteile geltend gemacht werden.
Im Fall von erheblichen, durch den Veranstalter verschuldete Mängel ist es außerdem möglich, Schadenersatz für die dadurch entgangene Urlaubsfreude geltend zu machen und auf diese Wiese finanzielle Entschädigung für die Ärgernisse zu erhalten.
Schadenersatzansprüche sind innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen. Auch zu diesem Zwecke empfiehlt es sich sehr, schon vor Ort ausrei-chend Dokumentation zu führen, um hinterher nicht in Beweisnotstand zu geraten.
4. Vorgehensweise bei Reisemängeln
Wird ein Reisemangel vermutet, sollte dieser noch während des Urlaubs dokumentiert (zB durch Fotos oder die Wahrnehmung von Zeugen) und dem Reiseveranstalter gegenüber gerügt werden. Fruchtet dies nichts, empfiehlt es sich, nach Beendigung der Reise Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Dies ist eine Information der Schmelz Rechtsanwälte OG. Diese in Wien und Niederösterreich tätige Rechtsanwaltskanzlei ist insbesondere auf Prozessrecht und Vertragsrecht spezialisert. Zu weiteren Schwerpunktthemen zählen Familienrecht, Erbrecht und Fremdenrecht.
Schmelz Rechtsanwälte ist eine in Wien und Niederösterreich tätige Rechtsanwaltskanzlei. Der Schwerpunkt der Sozietät liegt in der gerichtlichen und außergerichtlichen zivilrechtlichen Beratung.
Schmelz Rechtsanwälte OG
Dorian Schmelz
Stadtplatz 4
3400 Klosterneuburg
office@rechtampunkt.at
+43 2243 32 744
http://www.rechtampunkt.at
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
1. Flugverspätung/ Streichung/ Überbuchung eines Fluges
Bei innereuropäischen Flügen gilt die sog EU-Fluggastrechte Verordnung. Diese sichert Passagieren aus Flügen mit Abflughafen innerhalb der EU oder einer in der EU registrierten Fluglinie mit Zielflughafen innerhalb der EU besondere Rechte gegenüber der Fluggesellschaft zu. Zunächst sind Passagiere ab einer Flugverspätung von zwei Stunden über Verspätung und Grund der Verspätung aufzuklären. Die Fluggesellschaft ist unter Umständen zu Betreuungsleistungen wie Snacks und Erfrischungen oder auch, vor allem im Falle von Flugstreichungen, die Un-terbringung in einem geeigneten Hotel und der Transfer zwischen Flughafen und Hotel verpflichtet.
Ab einer Verspätung von drei Stunden stehen unter Umständen zusätzlich Ersatzansprüche gegenüber der Fluggesellschaft zu. Voraussetzun gist, dass nicht außergewöhnliche Umstände Grund für die Verspätung bzw den Ausfall des Fluges sind, Passagiere nicht mindestens zwei Wochen vor dem Abflugdatum über die Streichung informiert wurden oder das Flugunternehmen einen alternativen Flug für die Strecke in einem ähnlichen Zeitraum angeboten hat.
Wichtig ist in derartigen Fällen, Auskunft über den Grund der Verspätung bzw des Ausfalls des Flugs zu verlangen, sich eine schriftliche Bestätigung darüber aushändigen zu lassen und Rechnungen und Belege über nicht erstattete Kosten aufzubewahren.
2. Mängel an der Urlaubsdestination
a) Maßnahmen vor Ort
Mängel am Urlaubsort müssen nicht einfach hingenommen werden. Entsprechen beispielsweise Zimmer oder Strand nicht der gebuchten Kategorie oder den Zusagen im Reiseprospekt sollte direkt vor Ort Verbesserung verlangt werden. Dank des Grundsatzes der Pros-pektwahrheit haben Reiseveranstalter nämlich für all das einzustehen, was im Reisekatalog oder auf der Buchungswebsite abgebildet wurde, da dies mit Buchung gültig zum Vertragsinhalt wurde.
Wichtig ist, schnellstmöglich kostenlose Verbesserung, beispielsweise in Form von Zuteilung in ein geeignetes Zimmer, zu verlangen und durch Fotos oder schriftlicher Dokumentation aller notwendigen Daten Beweise zu sichern. Zum einen lässt sich der Urlaub dadurch unter Um-ständen noch retten, zum anderen sind diese Maßnahmen im Hinblick auf die etwaige spätere Geltendmachung von Preisminderung dringend notwendig.
b) Nachträgliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Sollte Gewährleistung vor Ort durch entsprechende Verbesserungsmaßnahmen nicht möglich sein oder weigert sich der Reiseveranstalter derartige Maßnahmen zu ergreifen, ergeben sich Ansprüche auf Preisminderung, die nach Rückkehr aus der Urlaubsreise schnellstmöglich, jedenfalls jedoch innerhalb von zwei Jahren schriftlich geltend gemacht werden müssen. Je nachdem, ob es sich bei dem Urlaub um eine Pauschalreise oder um eine Individualreise gehandelt hat, sind Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter oder direkt gegenüber dem Betreiber des Hotels bzw der Fluglinie geltend zu machen. Jedenfalls sollten aber bei Geltendmachung der Ansprüche die zuvor dokumentierten Mängel angeführt werden.
c) Höhe und Art der Entschädigung
Bei erfolgreichem Einfordern von Preisminderung, besteht Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Reisekosten. Die genaue Höhe des Anspruches bestimmt sich nach dem Ver-hältnis zwischen aufgetretenen Mängeln und Reisepreis und ist stets im Einzelfall vom jeweiligen Richter zu entscheiden. Richtwerte zur Orientierung bieten allerdings beispielsweise die Frankfurter Liste eines Richtersenates aus Deutschland, an welcher sich auch die österreichi-schen Gerichte regelmäßig orientieren; auch österreichische Rechtsprechung wird in einschlägigen Listen zusammengefasst.
Die Kostenrückerstattung ist durch den Veranstalter immer in bar zu leisten - Gutscheine müssen daher nicht akzeptiert werden.
3. Zusätzliche Schadenersatzansprüche
Sollten nicht nur Hotel oder Strand mangelhaft sein, sondern durch Verschulden des Veranstalters auch weitere Schäden entstehen, wie beispielsweise Verletzungen durch Baustellen am Hotelgelände oder Erkrankungen durch verdorbenes Essen, können zusätzlich Schadenersatzansprüche für die erlittenen Nachteile geltend gemacht werden.
Im Fall von erheblichen, durch den Veranstalter verschuldete Mängel ist es außerdem möglich, Schadenersatz für die dadurch entgangene Urlaubsfreude geltend zu machen und auf diese Wiese finanzielle Entschädigung für die Ärgernisse zu erhalten.
Schadenersatzansprüche sind innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen. Auch zu diesem Zwecke empfiehlt es sich sehr, schon vor Ort ausrei-chend Dokumentation zu führen, um hinterher nicht in Beweisnotstand zu geraten.
4. Vorgehensweise bei Reisemängeln
Wird ein Reisemangel vermutet, sollte dieser noch während des Urlaubs dokumentiert (zB durch Fotos oder die Wahrnehmung von Zeugen) und dem Reiseveranstalter gegenüber gerügt werden. Fruchtet dies nichts, empfiehlt es sich, nach Beendigung der Reise Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Dies ist eine Information der Schmelz Rechtsanwälte OG. Diese in Wien und Niederösterreich tätige Rechtsanwaltskanzlei ist insbesondere auf Prozessrecht und Vertragsrecht spezialisert. Zu weiteren Schwerpunktthemen zählen Familienrecht, Erbrecht und Fremdenrecht.
Schmelz Rechtsanwälte ist eine in Wien und Niederösterreich tätige Rechtsanwaltskanzlei. Der Schwerpunkt der Sozietät liegt in der gerichtlichen und außergerichtlichen zivilrechtlichen Beratung.
Schmelz Rechtsanwälte OG
Dorian Schmelz
Stadtplatz 4
3400 Klosterneuburg
office@rechtampunkt.at
+43 2243 32 744
http://www.rechtampunkt.at
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"Verpatzter Urlaub: Zum richtigen Umgang mit Reisemängeln" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Entertainmentformen für Kreuzfahrt-Massenpublikum
| Besuch im Schimpansen Reservat in Uganda
| KREDITKARTENABZOCKE: TAXI-GEBÜHR in Berlin TROTZ ne ...
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro
4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g
Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Auszeichnung für Brezel Cracker Sesam von Hellma (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Platz 1 beim Cooking Award 2024
Das knusprige Laugengebäck "Brezel Cracker Sesam" von Portionsartikelspezialist Hellma aus Nürnberg hat den 1. Platz beim Cooking Award 2024 erreicht. Die Fachzeitschrift "Cooking & Catering inside" hatte - wie jedes Jahr - Profiköche befragt, welches ihre beliebtesten Neuprodukte im Bereich Convenience, Getränke- ...
Stefan Gaetano Ala: Das Leitprinzip der APOLONIA Gruppe und sein Einfluss auf den Immobilienmarkt (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Stefan Gaetano Ala projektiert die APOLONIA Gruppe mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Stefan Gaetano Ala verbindet soziale Verantwortung mit unternehmerischem Denken in seiner Rolle als Projektleiter gemeinsam. Sein ambitioniertes Ziel ist es, ohne Einbußen an Komfort, bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schaffen. Mit einem klaren Blick auf die Bedürfnisse der Menschen will Stefan Ala durch innovative und nachhaltig ...
Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. Neuer 305% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Grow (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. 305% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth
25.04.24 08:02
AC Research
Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74358/AC-250424.001.png
...
Von Umweltmanagement bis Nachhaltigkeitsstrategie: HDT gibt Impulse auf dem Weg zur Green Economy (Berlin-hdt, Mittwoch, 24. April 2024) Das aktuelle Seminarprogramm von Deutschlands ältestem technischen Weiterbildungsinstitut vermittelt wertvolles Praxiswissen zu allen Fragen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes
Von der Verschärfung gesetzlicher Vorgaben über sich wandelnde Verbrauchererwartungen bis hin zu Lieferantenerklärungen: Der Handlungsbedarf für
Unternehmen in Sachen Umweltschutz steigt für jeden spürbar. Produkte und Prozesse müssen umweltbewusster und nachhaltiger gestaltet werden, außerdem ...
Florida: Tipps für einen gelungenen Urlaub (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)
Florida ist eines der beliebtesten Reiseziele der USA und bekannt für seine traumhaften Strände, pulsierenden Städte und vielfältige Natur. Besonders im Winter zieht es viele Urlauber in den sogenannten "Sunshine State", um dem kalten Wetter zu entkommen und die sonne Floridas zu genießen.
Eine der Hauptattraktionen Floridas sind zweifellos die zahlreichen traumhaften Strände entlang der Küste. Die Strände von Miami Beach, Clearwater und Key West locken mit feinem weißem San ...
Massives Kaufsignal bei diesem Cannabis Hot Stock. Testsystem für Autofahrer. Massives Kaufsignal. Neuer 348% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)
Massives Kaufsignal bei diesem Cannabis Hot Stock. Neuer 348% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth ($CGC)
24.04.24
AC Research
Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74343/Aktiencheck240424.001.png
GFD - Gesellschaft für Dienstleistungsservice - Zukunft (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024) Die Zukunft gehört denen, die mit der Zeit gehen!
Was macht GFD-Gesellschaft für Dienstleistungsservice?
Die GFD-Gesellschaft für Dienstleistungsservice ist als unabhängiger Dienstleister in Zusammenarbeit mit Anwaltskanzleien und verschiedenen Dienstleistern, wie Policenaufkäufern oder Gutachtern im Bereich der Rückabwicklung von unrentablen Kapitalmarktprodukten tätig. Die GFD-Gesellschaft für Dienstleistungsservice ist weder als Kapitalanlagengesellschaft, noch a ...
Nachhaltigkeitsbericht: Bürokratiemonster oder Chance? (PR-Gateway, Dienstag, 23. April 2024) Mittelstandsunternehmen unterliegen ab diesem Jahr der Berichtspflicht
Deutsche Unternehmen sollen ab diesem Jahr mit der Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts Auskunft über ihre Leistungen im Hinblick auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung geben. So sieht es eine EU-Richtlinie vor, die durch nationale Gesetze verpflichtend wird. Bislang mussten nur Großunternehmen einen solchen Report vorlegen. Mit dem Jahr 2024 betrifft dies aber auch alle Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbe ...
E-Rechnungs-Gipfel in Berlin: Countdown zur obligatorischen E-Rechnung (PR-Gateway, Dienstag, 23. April 2024)
Kreuzlingen, April 2024 - Im 10. Jahr des E-Rechnungs-Gipfels ist es so weit: Die verpflichtende E-Rechnung für den B2B Bereich wird zum 1. Januar 2025 eingeführt. Es hat sich ein politischer Grundkonsens entwickelt, dass Deutschland in diesem Digitalisierungs-Feld mit den Nachbarländern mithalten sollte.
Die Formate und die übrigen Rahmenbedingungen sind nun klar und es kann mit der Umsetzung begonnen werden. Denn allein die Vorteile der Automatisierung des Beste ...
Cannabis Hot Stock vor Riesendeals - Testsystem für Autofahrer. Massives Kaufsignal. Neuer 357% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 29 (PR-Gateway, Dienstag, 23. April 2024)
Cannabis Hot Stock vor Riesendeals - Testsystem für Autofahrer. 392% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth
23.04.24
AC Research
Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74329/aktiencheck022304.001.png
...
Werbung bei News-Central.de: |
Verpatzter Urlaub: Zum richtigen Umgang mit Reisemängeln |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|