News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 584 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Die Kündigungsschutzklage: Ablauf, Fristen, Voraussetzungen

Geschrieben am Mittwoch, dem 21. August 2019 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Die Kündigungsschutzklage - Ablauf, Fristen und Voraussetzungen

Die Kündigungsschutzklage stellt ein wirksames Instrumentarium dar, um eine ungerechtfertigt erfolgte Kündigung rechtlich anzufechten. Im deutschen Arbeitsrecht wird der im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gesetzlich verankerte Schutz vor Kündigung durch eine Klage auf Kündigungsschutz rechtswirksam durchgesetzt.

Für die Einbringung der Kündigungsschutzklage ist eine Frist von drei Wochen, gerechnet ab dem Zugang der Kündigung, einzuhalten. Andernfalls erlangt die Kündigung gemäß § 4, § 7 KSchG Rechtskraft.

Lesen Sie in diesem Beitrag, was dabei zu beachten ist.

1. Was versteht man unter einer Kündigungsschutzklage?

Die Klage kann auf postalischem Weg eingereicht oder gegenüber der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts mündlich zu Protokoll gegeben werden. Sie ist bei dem Arbeitsgericht einzureichen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Kläger seinen gewöhnlichen Arbeitsort hat oder am Sitz des Arbeitgebers.

Eine Kündigungsschutzklage hat zu enthalten:

1. Bezeichnung und Anschrift des angerufenen Gerichts

2. Name und Adresse des Klägers und Beklagten

3. Genaue Bezeichnung des Antrags bzw. der Klage

4. Ort und Datum der Antragstellung bzw. Klageeinbringung

Der Wortlaut des Klagebegehrens hat nach § 4 Satz 1 KSchG die explizite Feststellung zu enthalten, dass aufgrund der Rechtsunwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht als aufgelöst zu betrachten ist, sondern weiter fortbesteht. Im Antrag sind sämtliche Umstände der Kündigungsschutzklage sowie klagebegründende Fakten und Argumente ausführlich darzulegen.

2. Kündigungsschutzklage: Voraussetzungen und rechtliche Hintergründe

Das Arbeitsgericht hat einer Kündigungsschutzklage dann stattzugeben, wenn der erfolgten Kündigung aufgrund der Kriterien des Kündigungsschutzgesetzes, des Bundesgesetzblattes (BGB) oder anderer Rechtsnormen wesentliche Unwirksamkeitsgründe entgegenstehen oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen (z.B. unverhältnismäßige soziale Härte) nicht gerechtfertigt erscheint.

Dabei ist zu beachten, dass Gründe, welche zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können, etwa Formfehler oder die Missachtung eines gesetzlichen, tariflichen oder durch Betriebsvereinbarung geregelten Kündigungsverbotes, stets von der klagenden Partei geltend zu machen sind. Denn nach dem sogenannten Beibringungsgrundsatz berücksichtigt das Gericht derartige Umstände nur auf Antrag des Arbeitnehmers.

Handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung, wird durch das Gericht geprüft, ob ein wichtiger Kündigungsgrund im Sinne von § 626 BGB vorliegt.

Gibt das Gericht dem Begehren der klagenden Partei statt, ist die Kündigung als unwirksam anzusehen und das Arbeitsverhältnis bleibt unverändert bestehen. Wurde im Vorfeld der Kündigungsschutzklage eine Abfindung bezahlt, muss der Arbeitnehmer diese zurückerstatten.

3. Kündigungsschutzklage: Frist, Fristverlängerung und Fristversäumnis

Der Arbeitnehmer hat innerhalb offener Frist (bis drei Wochen nach Zugang der Kündigung) Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Falls diese Frist aus wichtigen Gründen versäumt wurde, besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Zulassung der Klage.

- Der Grund für eine derartige Fristerstreckung muss einerseits erheblich sein, etwa ein Krankenhausaufenthalt, und

- zum anderen darf den Kläger an dem Hindernis keine Schuld treffen.

Der Antrag auf Fristverlängerung ist innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hinderungsgrundes zu stellen und dem Grunde nach glaubhaft zu machen.

Trifft allerdings den Rechtsanwalt des Arbeitnehmers ein schuldhaftes Versäumnis an der fristgerechten Einbringung der Kündigungsschutzklage, sind die Voraussetzungen für eine nachträgliche Zulassung der Klage laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG-Az. 2 AZR 472/08) nicht gegeben.

4. Kündigungsschutzklage: Ablauf des Gerichtsverfahrens

Nachdem die Klage bei Gericht zeitgerecht eingereicht und dem Klagegegner zugestellt wurde, wird im Rahmen des gerichtlichen Kündigungsschutzprozesses zunächst eine sogenannte Güteverhandlung anberaumt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können bei dieser Gelegenheit einengerichtlichen Vergleich schließen, durch welchen der Streit einvernehmlich beigelegt wird.

Gegenstand eines derartigen Vergleichs kann beispielsweise eine beiderseitige Vereinbarung sein, in der sich der Arbeitgeber bereit erklärt, dem Arbeitnehmer bei einer Einigung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die angegriffene Kündigung eine Abfindung zu bezahlen.

Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, wird eine Kammerverhandlung angesetzt. Diese findet in einem weiteren, anderem Termin. Den Vorsitz der Verhandlung führt ein Berufsrichter, der in seiner Tätigkeit von zwei ehrenamtlichen Richtern unterstützt wird. Deren Aufgabe besteht hauptsächlich darin, aus Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmersicht vorgebrachte Argumente zu objektivieren sowie individuelle praxisbezogene Erfahrungen in die Urteilsfindung einfließen zu lassen.

Im Rahmen des Verfahrens wird ein letztes Mal versucht, den Streit durch einen Vergleich gütlich zu beenden. Scheitert dieses Unterfangen, beginnt das Gericht mit der Beweisaufnahme. Dabei werden Zeugen einvernommen, Sachverständige angehört bzw. vorgelegte Urkunden, Bescheinigungen und andere Unterlagen auf ihre Beweiswürdigkeit geprüft. Anschließend wird durch den vorsitzenden Richter das Urteil gefällt.

5. Was bringt anwaltlicher Beistand in diesem Kontext?

Obzwar eine Kündigungsschutzklage auch ohne die Mithilfe eines Rechtsbeistandes eingereicht werden kann, da vor den Arbeitsgerichten erster Instanz kein Anwaltszwang besteht, bringt die Beiziehung eines Rechtsanwaltes in dieser Situation erhebliche Vorteile. Denn die einem derartigen Klageverfahren zugrunde liegende Rechtsmaterie ist äußerst komplex und erfordert nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch entsprechende Erfahrung.

Fehler oder Versäumnisse bei Formulierung oder Einbringung des Klagebegehrens können für den Betroffenen gravierende nachteilige Folgen - etwa den Verlust wesentlicher Ansprüche - nach sich ziehen. Aus diesem Grund sollte bei derartigen Verfahren stets ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsbeistand beigezogen werden.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Schwandorf bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir betreuen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und Betriebsräte.

Quelle: https://rechtsanwalt-mieschala.de/kuendigungsschutzklage

Rechtsanwalt Kurt Mieschala

Adresse: Friedrich-Ebert-Str. 57, 92421 Schwandorf

Telefon: 09431 998 00 50

Fax: 09431 998 00 559

E-Mail: rechtsanwalt@mieschala.de

Web: https://rechtsanwalt-mieschala.de/

Maps Standort: https://jm1.eu/anwaltmieschalamaps

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.00 - 18.00 Uhr
Kurt Mieschala ist Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Schwandorf. Er ergänzt seine arbeitsrechtliche mit seiner IT-rechtlichen Expertise, da die Digitalisierung der Arbeitswelt zunehmend mit Problemen in Arbeitsverhältnissen einhergeht.

Seit 2014 als Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2009 als Fachanwalt für Informationstechnologierecht, berät er Mandanten beispielsweise hinsichtlich Lohn und Gehalt, Urlaubsansprüchen und Entgeltfortzahlungen.

Die Kanzlei betreut regelmäßig Mandanten in den Arbeitsgerichtsbezirken Weiden in der Oberpfalz und Regensburg sowie den Landgerichtsbezirken Amberg, Regensburg und Weiden.

Gerichtlich vertritt er Sie im gesamten süddeutschen Raum, durch Korrespondenzanwälte auch im gesamten Bundesgebiet.
Rechtsanwalt Kurt Mieschala
Kurt Mieschala
Friedrich-Ebert-Str. 57
92421 Schwandorf
rechtsanwalt@mieschala.de
09431 998 00 50
https://rechtsanwalt-mieschala.de/

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Die Kündigungsschutzklage - Ablauf, Fristen und Voraussetzungen

Die Kündigungsschutzklage stellt ein wirksames Instrumentarium dar, um eine ungerechtfertigt erfolgte Kündigung rechtlich anzufechten. Im deutschen Arbeitsrecht wird der im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gesetzlich verankerte Schutz vor Kündigung durch eine Klage auf Kündigungsschutz rechtswirksam durchgesetzt.

Für die Einbringung der Kündigungsschutzklage ist eine Frist von drei Wochen, gerechnet ab dem Zugang der Kündigung, einzuhalten. Andernfalls erlangt die Kündigung gemäß § 4, § 7 KSchG Rechtskraft.

Lesen Sie in diesem Beitrag, was dabei zu beachten ist.

1. Was versteht man unter einer Kündigungsschutzklage?

Die Klage kann auf postalischem Weg eingereicht oder gegenüber der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts mündlich zu Protokoll gegeben werden. Sie ist bei dem Arbeitsgericht einzureichen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Kläger seinen gewöhnlichen Arbeitsort hat oder am Sitz des Arbeitgebers.

Eine Kündigungsschutzklage hat zu enthalten:

1. Bezeichnung und Anschrift des angerufenen Gerichts

2. Name und Adresse des Klägers und Beklagten

3. Genaue Bezeichnung des Antrags bzw. der Klage

4. Ort und Datum der Antragstellung bzw. Klageeinbringung

Der Wortlaut des Klagebegehrens hat nach § 4 Satz 1 KSchG die explizite Feststellung zu enthalten, dass aufgrund der Rechtsunwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht als aufgelöst zu betrachten ist, sondern weiter fortbesteht. Im Antrag sind sämtliche Umstände der Kündigungsschutzklage sowie klagebegründende Fakten und Argumente ausführlich darzulegen.

2. Kündigungsschutzklage: Voraussetzungen und rechtliche Hintergründe

Das Arbeitsgericht hat einer Kündigungsschutzklage dann stattzugeben, wenn der erfolgten Kündigung aufgrund der Kriterien des Kündigungsschutzgesetzes, des Bundesgesetzblattes (BGB) oder anderer Rechtsnormen wesentliche Unwirksamkeitsgründe entgegenstehen oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen (z.B. unverhältnismäßige soziale Härte) nicht gerechtfertigt erscheint.

Dabei ist zu beachten, dass Gründe, welche zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können, etwa Formfehler oder die Missachtung eines gesetzlichen, tariflichen oder durch Betriebsvereinbarung geregelten Kündigungsverbotes, stets von der klagenden Partei geltend zu machen sind. Denn nach dem sogenannten Beibringungsgrundsatz berücksichtigt das Gericht derartige Umstände nur auf Antrag des Arbeitnehmers.

Handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung, wird durch das Gericht geprüft, ob ein wichtiger Kündigungsgrund im Sinne von § 626 BGB vorliegt.

Gibt das Gericht dem Begehren der klagenden Partei statt, ist die Kündigung als unwirksam anzusehen und das Arbeitsverhältnis bleibt unverändert bestehen. Wurde im Vorfeld der Kündigungsschutzklage eine Abfindung bezahlt, muss der Arbeitnehmer diese zurückerstatten.

3. Kündigungsschutzklage: Frist, Fristverlängerung und Fristversäumnis

Der Arbeitnehmer hat innerhalb offener Frist (bis drei Wochen nach Zugang der Kündigung) Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Falls diese Frist aus wichtigen Gründen versäumt wurde, besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Zulassung der Klage.

- Der Grund für eine derartige Fristerstreckung muss einerseits erheblich sein, etwa ein Krankenhausaufenthalt, und

- zum anderen darf den Kläger an dem Hindernis keine Schuld treffen.

Der Antrag auf Fristverlängerung ist innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hinderungsgrundes zu stellen und dem Grunde nach glaubhaft zu machen.

Trifft allerdings den Rechtsanwalt des Arbeitnehmers ein schuldhaftes Versäumnis an der fristgerechten Einbringung der Kündigungsschutzklage, sind die Voraussetzungen für eine nachträgliche Zulassung der Klage laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG-Az. 2 AZR 472/08) nicht gegeben.

4. Kündigungsschutzklage: Ablauf des Gerichtsverfahrens

Nachdem die Klage bei Gericht zeitgerecht eingereicht und dem Klagegegner zugestellt wurde, wird im Rahmen des gerichtlichen Kündigungsschutzprozesses zunächst eine sogenannte Güteverhandlung anberaumt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können bei dieser Gelegenheit einengerichtlichen Vergleich schließen, durch welchen der Streit einvernehmlich beigelegt wird.

Gegenstand eines derartigen Vergleichs kann beispielsweise eine beiderseitige Vereinbarung sein, in der sich der Arbeitgeber bereit erklärt, dem Arbeitnehmer bei einer Einigung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die angegriffene Kündigung eine Abfindung zu bezahlen.

Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, wird eine Kammerverhandlung angesetzt. Diese findet in einem weiteren, anderem Termin. Den Vorsitz der Verhandlung führt ein Berufsrichter, der in seiner Tätigkeit von zwei ehrenamtlichen Richtern unterstützt wird. Deren Aufgabe besteht hauptsächlich darin, aus Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmersicht vorgebrachte Argumente zu objektivieren sowie individuelle praxisbezogene Erfahrungen in die Urteilsfindung einfließen zu lassen.

Im Rahmen des Verfahrens wird ein letztes Mal versucht, den Streit durch einen Vergleich gütlich zu beenden. Scheitert dieses Unterfangen, beginnt das Gericht mit der Beweisaufnahme. Dabei werden Zeugen einvernommen, Sachverständige angehört bzw. vorgelegte Urkunden, Bescheinigungen und andere Unterlagen auf ihre Beweiswürdigkeit geprüft. Anschließend wird durch den vorsitzenden Richter das Urteil gefällt.

5. Was bringt anwaltlicher Beistand in diesem Kontext?

Obzwar eine Kündigungsschutzklage auch ohne die Mithilfe eines Rechtsbeistandes eingereicht werden kann, da vor den Arbeitsgerichten erster Instanz kein Anwaltszwang besteht, bringt die Beiziehung eines Rechtsanwaltes in dieser Situation erhebliche Vorteile. Denn die einem derartigen Klageverfahren zugrunde liegende Rechtsmaterie ist äußerst komplex und erfordert nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch entsprechende Erfahrung.

Fehler oder Versäumnisse bei Formulierung oder Einbringung des Klagebegehrens können für den Betroffenen gravierende nachteilige Folgen - etwa den Verlust wesentlicher Ansprüche - nach sich ziehen. Aus diesem Grund sollte bei derartigen Verfahren stets ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsbeistand beigezogen werden.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Schwandorf bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir betreuen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und Betriebsräte.

Quelle: https://rechtsanwalt-mieschala.de/kuendigungsschutzklage

Rechtsanwalt Kurt Mieschala

Adresse: Friedrich-Ebert-Str. 57, 92421 Schwandorf

Telefon: 09431 998 00 50

Fax: 09431 998 00 559

E-Mail: rechtsanwalt@mieschala.de

Web: https://rechtsanwalt-mieschala.de/

Maps Standort: https://jm1.eu/anwaltmieschalamaps

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.00 - 18.00 Uhr
Kurt Mieschala ist Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Schwandorf. Er ergänzt seine arbeitsrechtliche mit seiner IT-rechtlichen Expertise, da die Digitalisierung der Arbeitswelt zunehmend mit Problemen in Arbeitsverhältnissen einhergeht.

Seit 2014 als Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2009 als Fachanwalt für Informationstechnologierecht, berät er Mandanten beispielsweise hinsichtlich Lohn und Gehalt, Urlaubsansprüchen und Entgeltfortzahlungen.

Die Kanzlei betreut regelmäßig Mandanten in den Arbeitsgerichtsbezirken Weiden in der Oberpfalz und Regensburg sowie den Landgerichtsbezirken Amberg, Regensburg und Weiden.

Gerichtlich vertritt er Sie im gesamten süddeutschen Raum, durch Korrespondenzanwälte auch im gesamten Bundesgebiet.
Rechtsanwalt Kurt Mieschala
Kurt Mieschala
Friedrich-Ebert-Str. 57
92421 Schwandorf
rechtsanwalt@mieschala.de
09431 998 00 50
https://rechtsanwalt-mieschala.de/

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Die Kündigungsschutzklage: Ablauf, Fristen, Voraussetzungen" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Merkel und Seehofer erreichen Durchbruch im Migrati ...

Merkel und Seehofer erreichen Durchbruch im Migrati ...
Die neue österreichische Ratspräsidentschaft löst D ...

Die neue österreichische Ratspräsidentschaft löst D ...
Polen: Brüssel leitet neues Verfahren wegen Untergr ...

Polen: Brüssel leitet neues Verfahren wegen Untergr ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

 Kimilho Flocao – brasilianische Maisflocken Ich bin ja großer Fan von italienischer Küche und dazu gehört auch ab und an Polenta. Die wird gewöhnlich aus Maisgries gemacht. Da bekam ich den Tipp ich sollte doch ... (Mira Bellini, 25.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 niteflite belegt Platz 3 der besten MSP (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
niteflite gehört zu den Top 3 Managed Service Providern in Deutschland

Weilheim, 19.04.2024



Ein bedeutender Meilenstein für niteflite: Das Unternehmen wurde zu einem der drei führenden Managed Service Provider Deutschlands im Jahr 2024 gekürt. Diese herausragende Platzierung wurde im Rahmen der renommierten Studie "Bester Managed Service Provider 2024" verliehen, die jährlich von den Fachzeitschriften COMPUTERWOC ...

 22. April: Köln-Nippes ruft - auf zur Eröffnungsfeier des 6. Standortes von Flix die Fahrschule! (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)


"Flix & easy zu deinem Führerschein" - das ist das Versprechen von Flix die Fahrschule, die mit großer Begeisterung die Eröffnung ihres sechsten Standortes in Köln-Nippes ankündigt. Am 22. April dürfen sich Fahrschülerinnen und Fahrschüler auf ein neues Ausbildungszentrum freuen, das modernes Lernen, freundliche Atmosphäre und innovative Lehrmethoden unter ein Dach bringt.



Die Eröffnungsfeier der Flix-Fahrschule in Köln-Nippes wird ein Event für alle Sinne: Neben e ...

 Mehr Reiseoptionen nach Zentralasien und Fernost: Air Astana nimmt den Sommerflugplan 2024 auf (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)


Mit einigen neuen Verbindungen und höheren Frequenzen hat Air Astana, die nationale Fluggesellschaft Kasachstans, auf den Sommerflugplan 2024 umgestellt und stärkt dabei insbesondere das internationale Streckennetz. Ab Deutschland bleibt der Flugplan mit acht wöchentlichen Nonstopflügen ab Frankfurt (täglich nach Astana; jeden Mittwoch zusätzlich nach Uralsk) stabil.



Mit dem Sommerflugplan nimmt Air Astana wieder die Flüge von Astana nach Kostanai im Norden des La ...

 SMROBOT bringt intelligenten Pool-Reinigungsroboter auf den Markt - Valor (schwertschmiedeviktor, Freitag, 19. April 2024)
Unvergleichliche Reinigungsleistung mit fortschrittlicher KI-Technologie

Am 28. März 2024 stellte SMOROBOT offiziell die ValorTM -Serie intelligenter Poolreinigungsroboter (im Folgenden "Valor") vor und setzte damit einen neuen Standard in der automatisierten Poolreinigung und -pflege.

Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) sind Roboter ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden. Die Einf ...

 AMASANA Papierhandtücher für Umweltschutz und Hygiene (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
Die AMASANA Papierhandtücher bieten eine umweltfreundliche Lösung für saubere Hände. Sie sind weich, saugfähig und aus recyceltem Zellstoff in Europa hergestellt. Dank der V-Falz Technologie passen sie in fast jeden Papierhalter

In Zeiten, in denen sowohl Hygiene als auch Umweltschutz zunehmend in den Vordergrund rücken, stellt AMASANA eine innovative Lösung vor, die beides nahtlos miteinander verbindet. Mit der Markteinführung der zweilagigen Papierhandtücher unter der SKU B0D1KNSP8H ...

 St. Christoph und Nevis für die Marokkanität der Sahara (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
St. Kitts und Nevis hat seine ständige Position zugunsten der Souveränität Marokkos über seine Sahara und seiner territorialen Integrität bekräftigt.

Der Minister für auswärtige Angelegenheiten, internationalen Handel, Industrie, Handel und Verbraucherschutz, wirtschaftliche Entwicklung und Investitionen von St. Kitts und Nevis, Denzil Llewellyn Douglas, bekräftigte am 17. April 2024 in Rabat die konstante Position seines Landes "zur Unterstützung der Souveränität Marokkos über das Ge ...

 Führungswechsel bei führendem Batteriehersteller (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
Raphael Eckert neuer Country Manager der GS Yuasa Battery Germany GmbH

Krefeld, 19. April 2024 - Zwei Jahrzehnte hervorragende Lei(s)tung: Nach 20 Jahren an der Spitze der GS Yuasa Battery Germany GmbH übergibt Managing Director Rob Antwerpen die Führung des Unternehmens an Raphael Eckert, bis dato General Manager Sales & Marketing Components. Ab dem 1. Mai 2024 erhält die GS Yuasa Battery Germany GmbH damit einen erfahrenen und langjährigen Mitarbeiter als neuen Country Manager.
< ...

 Neuer Threat Report von Onapsis und Flashpoint: Anstieg der Ransomware-Vorfälle durch ERP-Kompromittierung um 400 % (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
Neuer Report von Onapsis und Flashpoint belegt wachsendes cyberkriminelles Interesse an ERP-Schwachstellen und deren Ausnutzung für Ransomware-Attacken und Datenschutzverletzungen

Boston, MA/Heidelberg - 17. April 2024 - Eine neue Studie von Flashpoint, einem führenden Anbieter von Threat Data und Intelligence, und Onapsis, einem führenden Anbieter von ERP-Cybersecurity und -Complian ...

 Voll automatisierte Verkaufswebsite für Gründer (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
MeinWebdesigner startet revolutionäre "Instant Business"-Website für vollautomatischen Vertrieb

MeinWebdesigner bietet automatisierte Websites für Selbständige an, die ihre digitalen Produkte oder Dienstleistungen online verkaufen möchten. Unsere "Instant Business"-Website ist ein innovatives Konzept, das es Unternehmern ermöglicht, innerhalb kürzester Zeit digitale Angebote online zum Verkauf zu stellen. Diese Dienstleistung wurde entwickelt, um die typischen Schwierigkeiten und Hind ...

 Vortrag mit Diskussion zu den USA vor und nach den Wahlen (PR-Gateway, Freitag, 19. April 2024)
Politologe Dr. Tobias Endler kommt als Speaker zu Verbänden und Unternehmen

Dr. Tobias Endler

Speaker. Politologe, Buchautor, Moderator





Er ist ein leidenschaftlicher Brückenbauer, der sich in seiner Rolle als Impulsredner für intensiven Austausch einsetzt.



Als Experte für internationale Politik, Wirtschaft und Kultur und für die aktuellen Herausforderungen für demokratische Gesellschaften bietet Tobias fundierte Kenntnisse, di ...

Werbung bei News-Central.de:





Die Kündigungsschutzklage: Ablauf, Fristen, Voraussetzungen

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,96 Sekunden