News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 613 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende richtig profitieren

Geschrieben am Montag, dem 13. Mai 2019 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Rund 1,6 Millionen Mütter und Väter sind alleinerziehend und müssen Kindererziehung, Haushalt und Job unter einen Hut bringen. Sie profitieren im Gegensatz zu Verheirateten nicht vom Splittingtarif bei der Steuer und müssen allein für Miete, Gas, Wasser und Strom aufkommen. Zwar hilft der Kindesunterhalt, die Lebenshaltungskosten zu decken, doch ist das finanzielle Korsett oft sehr eng, da in vielen Fällen nur in Teilzeit gearbeitet werden kann. Um einen steuerlichen Ausgleich zu schaffen, hat der Gesetzgeber die Steuerklasse II für Alleinerziehende eingeführt und gewährt einen Entlastungsbetrag.

Der Entlastungsbetrag in Steuerklasse II

Verheiratete haben durch den Splittingtarif bei unterschiedlichen Einkommenshöhen einen großen Steuervorteil. "Dieser sollte bei einer Trennung noch maximal, also bis zum Jahresende, ausgeschöpft werden", erklärt Mark Weidinger, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Lohi). Dann sollte schnellstmöglich in die Steuerklasse II gewechselt werden, denn nur dort gibt es für Alleinerziehende den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro je Kalenderjahr.

Der Entlastungsbetrag wird nur einmal und nicht pro Kind gewährt. Jedoch erhöht er sich für jedes weitere Kind um 240 Euro. Es handelt sich um einen Steuerfreibetrag, der Alleinerziehende finanziell entlastet, indem er deren Steuerlast reduziert. Er steht auch Verwitweten mit Steuerklasse III zu, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Allerdings wird er nicht automatisch berücksichtigt, es muss ein extra Antrag gestellt werden.

Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag

Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, muss man steuerlich gesehen als alleinerziehend gelten und vier Bedingungen erfüllen. Erstens muss mindestens ein Kind bei dem Alleinerziehenden mit Wohnsitz gemeldet sein und in dessen Haushalt leben. Zweitens muss für das Kind oder die Kinder der Anspruch auf Kindergeld erfüllt sein. Drittens darf der Splittingtarif nicht mehr zum Tragen kommen, mit Ausnahme beim Tod des Ehegatten. Zu guter Letzt darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person vorliegen, es sei denn, es handelt sich um das eigene Kind, für das noch Anspruch auf Kindergeld besteht.

Eine Haushaltsgemeinschaft liegt z. B. bereits vor, wenn der 30-jährige Student noch im Hotel Mama lebt. In diesem Fall wird der Entlastungsbetrag nicht gewährt, weil das Finanzamt davon ausgeht, dass der Haushalt gemeinsam geführt wird. Dass dem nicht so ist, müsste dem Finanzamt nachgewiesen werden, was in der Praxis eher schwierig ist.

Das Ende des Entlastungsbetrags

Das Finanzamt verweigert den Entlastungsbetrag ebenfalls, wenn mehrere Alleinerziehende mit ihren Kindern eine Wohngemeinschaft gründen. Auch wenn jeder Elternteil für die Erziehung seines Kindes allein verantwortlich ist, so bringt eine Wohngemeinschaft doch einige wirtschaftliche Vorteile. Leider zum Nachteil des Entlastungsbetrags. Ebenfalls Pech hat derjenige Alleinerziehende, der bei seinen Eltern wieder einzieht -ob wegen des finanziellen Vorteils oder der Kinderbetreuung. Alleinerziehende müssen für die Steuerklasse II alleine wohnen.

Hat die oder der Alleinerziehende einen neuen Partner, so fällt der Entlastungsbetrag mit dem Monat, in dem beide zusammenziehen, weg. Er wird nur für jeden vollen Kalendermonat, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, zu einem Zwölftel gewährt. Bei einer Heirat ohne vorheriges Zusammenwohnen entfällt der Entlastungsbetrag sogar für das gesamte Jahr, da der Splittingtarif rückwirkend gewährt wird und die monatlich gewährten Steuervorteile im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder angerechnet werden.

Verdoppelung des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag wird nur dem einen Elternteil gewährt, der für das Kind das Kindergeld erhält. Bei zwei oder mehr Kindern können jedoch beide Elternteile den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen, wenn sie sich abwechselnd um den Nachwuchs kümmern. "Dafür müssen die Kinder bei beiden Eltern gemeldet sein und das Kindergeld muss zwingend zwischen beiden aufgeteilt werden, so dass jeder für ein Kind Kindergeld erhält", so der Steuerexperte der Lohi.

Antrag Steuerklasse II

Für den Entlastungsbetrag wird die Steueridentifikationsnummer des Kindes benötigt. Sie wurde nach der Geburt des Kindes ausgestellt und zugesandt. Sollte diese abhandengekommen sein, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern angefragt werden. Das Lohnsteuerabzugsmerkmal für den Entlastungsbetrag ist einmalig zu beantragen und wird dem Arbeitgeber automatisch durch das Finanzamt mitgeteilt, so dass das monatliche Netto von Alleinerziehenden steigt.

Alternativ kann auch rückwirkend für das vergangene Steuerjahr der Entlastungsbetrag zusammen mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Hierfür müssen in der Anlage Kind die richtigen Eintragungen gemacht werden. In Folge kommt es für dieses Jahr meist zu einer Steuerrückzahlung. Die Lohi ist hierbei gerne behilflich.

www.lohi.de/steuertipps
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 320 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 650.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
presse@lohi.de
09402 503147
www.lohi.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> JahresendSEO << gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Rund 1,6 Millionen Mütter und Väter sind alleinerziehend und müssen Kindererziehung, Haushalt und Job unter einen Hut bringen. Sie profitieren im Gegensatz zu Verheirateten nicht vom Splittingtarif bei der Steuer und müssen allein für Miete, Gas, Wasser und Strom aufkommen. Zwar hilft der Kindesunterhalt, die Lebenshaltungskosten zu decken, doch ist das finanzielle Korsett oft sehr eng, da in vielen Fällen nur in Teilzeit gearbeitet werden kann. Um einen steuerlichen Ausgleich zu schaffen, hat der Gesetzgeber die Steuerklasse II für Alleinerziehende eingeführt und gewährt einen Entlastungsbetrag.

Der Entlastungsbetrag in Steuerklasse II

Verheiratete haben durch den Splittingtarif bei unterschiedlichen Einkommenshöhen einen großen Steuervorteil. "Dieser sollte bei einer Trennung noch maximal, also bis zum Jahresende, ausgeschöpft werden", erklärt Mark Weidinger, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Lohi). Dann sollte schnellstmöglich in die Steuerklasse II gewechselt werden, denn nur dort gibt es für Alleinerziehende den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro je Kalenderjahr.

Der Entlastungsbetrag wird nur einmal und nicht pro Kind gewährt. Jedoch erhöht er sich für jedes weitere Kind um 240 Euro. Es handelt sich um einen Steuerfreibetrag, der Alleinerziehende finanziell entlastet, indem er deren Steuerlast reduziert. Er steht auch Verwitweten mit Steuerklasse III zu, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Allerdings wird er nicht automatisch berücksichtigt, es muss ein extra Antrag gestellt werden.

Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag

Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, muss man steuerlich gesehen als alleinerziehend gelten und vier Bedingungen erfüllen. Erstens muss mindestens ein Kind bei dem Alleinerziehenden mit Wohnsitz gemeldet sein und in dessen Haushalt leben. Zweitens muss für das Kind oder die Kinder der Anspruch auf Kindergeld erfüllt sein. Drittens darf der Splittingtarif nicht mehr zum Tragen kommen, mit Ausnahme beim Tod des Ehegatten. Zu guter Letzt darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person vorliegen, es sei denn, es handelt sich um das eigene Kind, für das noch Anspruch auf Kindergeld besteht.

Eine Haushaltsgemeinschaft liegt z. B. bereits vor, wenn der 30-jährige Student noch im Hotel Mama lebt. In diesem Fall wird der Entlastungsbetrag nicht gewährt, weil das Finanzamt davon ausgeht, dass der Haushalt gemeinsam geführt wird. Dass dem nicht so ist, müsste dem Finanzamt nachgewiesen werden, was in der Praxis eher schwierig ist.

Das Ende des Entlastungsbetrags

Das Finanzamt verweigert den Entlastungsbetrag ebenfalls, wenn mehrere Alleinerziehende mit ihren Kindern eine Wohngemeinschaft gründen. Auch wenn jeder Elternteil für die Erziehung seines Kindes allein verantwortlich ist, so bringt eine Wohngemeinschaft doch einige wirtschaftliche Vorteile. Leider zum Nachteil des Entlastungsbetrags. Ebenfalls Pech hat derjenige Alleinerziehende, der bei seinen Eltern wieder einzieht -ob wegen des finanziellen Vorteils oder der Kinderbetreuung. Alleinerziehende müssen für die Steuerklasse II alleine wohnen.

Hat die oder der Alleinerziehende einen neuen Partner, so fällt der Entlastungsbetrag mit dem Monat, in dem beide zusammenziehen, weg. Er wird nur für jeden vollen Kalendermonat, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, zu einem Zwölftel gewährt. Bei einer Heirat ohne vorheriges Zusammenwohnen entfällt der Entlastungsbetrag sogar für das gesamte Jahr, da der Splittingtarif rückwirkend gewährt wird und die monatlich gewährten Steuervorteile im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder angerechnet werden.

Verdoppelung des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag wird nur dem einen Elternteil gewährt, der für das Kind das Kindergeld erhält. Bei zwei oder mehr Kindern können jedoch beide Elternteile den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen, wenn sie sich abwechselnd um den Nachwuchs kümmern. "Dafür müssen die Kinder bei beiden Eltern gemeldet sein und das Kindergeld muss zwingend zwischen beiden aufgeteilt werden, so dass jeder für ein Kind Kindergeld erhält", so der Steuerexperte der Lohi.

Antrag Steuerklasse II

Für den Entlastungsbetrag wird die Steueridentifikationsnummer des Kindes benötigt. Sie wurde nach der Geburt des Kindes ausgestellt und zugesandt. Sollte diese abhandengekommen sein, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern angefragt werden. Das Lohnsteuerabzugsmerkmal für den Entlastungsbetrag ist einmalig zu beantragen und wird dem Arbeitgeber automatisch durch das Finanzamt mitgeteilt, so dass das monatliche Netto von Alleinerziehenden steigt.

Alternativ kann auch rückwirkend für das vergangene Steuerjahr der Entlastungsbetrag zusammen mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Hierfür müssen in der Anlage Kind die richtigen Eintragungen gemacht werden. In Folge kommt es für dieses Jahr meist zu einer Steuerrückzahlung. Die Lohi ist hierbei gerne behilflich.

www.lohi.de/steuertipps
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 320 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 650.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
presse@lohi.de
09402 503147
www.lohi.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> JahresendSEO << gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende richtig profitieren" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Die Honigsammler von Yunnan (360° - GEO Reportage)

Die Honigsammler von Yunnan (360° - GEO Reportage)
Philippinen: Duterte „schließt“ eine Touristeninsel

Philippinen: Duterte „schließt“ eine Touristeninsel
Vietnam, das Schicksal der Mondbären (360° - GEO Re ...

Vietnam, das Schicksal der Mondbären (360° - GEO Re ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis



Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 DAS Finanz AG - Eine Analyse für Festgeldanleger (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Europa als Bankenstandort bietet eine stabile Infrastruktur und eine solide Einlagensicherung, was Festgeldanlegern Sicherheit bietet.

Windisch, 26.04.2024 - Europa als Bankenstandort bietet eine stabile Infrastruktur und eine solide Einlagensicherung, was Festgeldanlegern Sicherheit bietet. Die DAS Finanz AG profitiert von diesen regulatorischen Rahmenbedingungen und der Einlagensicherung, die Einlagen von bis zu 100.000 Euro pro Anleger absichert.



Die DAS Finanz A ...

 STÜKEN plant Galvanik-Neubau (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Der Hersteller von Präzisions-Tiefziehteilen investiert 28 Millionen Euro in den Standort Rinteln

STÜKEN wird eine neue Galvanikanlage am Fertigungsstandort im Industriegebiet Rinteln-Süd bauen. Der Weltmarktführer im Tiefziehen wird dafür rund 28 Millionen Euro investieren. In einer Auftaktveranstaltung mit Rintelns Bürgermeisterin Andrea Lange sowie Teilnehmern von Fachfirmen und Gewerbeaufsicht wurde das Projekt Ende Februar gestartet.



STÜKEN steht als weltweit f ...

 Man kann nicht nicht kommunizieren - reloaded (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Warum ein Gesprächsraum nicht allein der Interpretation überlassen werden sollte

Im Grunde können alle mitreden, wenn man über Kommunikation diskutiert. Allein schon die Tatsache, dass man mitredet, zeigt, dass man bereits kommuniziert. Kaum eine Aus- oder Weiterbildung, kaum ein Fachartikel oder Standartwerk, kaum ein Seminar oder Vortrag kommt ohne Paul Watzlawicks These "Man kann nicht nicht kommunizieren" aus. Doch hat das in unserer heutigen Businesswelt überhaupt noch eine Relev ...

 Der Reiseblogger Malte Harms entdeckt Köln (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Eine neue Perspektive auf die Stadt mit Malte Harms

Malte Harms, der bereits in zahlreichen Ländern und Städten unterwegs war, ist bekannt für seine authentischen und ehrlichen Reiseberichte. In Köln hat er sich vor allem auf die Kultur und Geschichte der Stadt konzentriert. So besuchte er unter anderem den Kölner Dom, das Römisch-Germanische Museum und das Schokoladenmuseum. Doch auch abseits der touristischen Hotspots hat Malte Ha ...

 ARCOTEL John F Berlin: Designhotel im Stil der Kennedys feiert 15. Geburtstag (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Top-Lage im historischen Zentrum | Serviceroboter JEEVES statt Minibar

Am vergangenen Montag feierte das ARCOTEL John F am Auswärtigen Amt mit rund 100 Vertreter:innen aus Wirtschaft, Medien und Politik seinen 15-jährigen Geburtstag. Die Gäste feierten zu den Lieblingscocktails der Kennedys und amerikanischem Fingerfood, ließen sich bestens gelaunt mit John F, Jackie und Marilyn Monroe ablichten und nutzten die Gelegenheit, die ersten frisch renovierten Zimmer zu besichtigen. Bis Ende ...

 Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. Neuer 305% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Grow (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)


Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. 305% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth



25.04.24 08:02

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74358/AC-250424.001.png



...

 tde: Innovatives Modul ermöglicht Patchen mit höchster Packungsdichte im Rückraum (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Gleiche Portdichte im Rückraum und im Patchbereich: tde präsentiert tML Reverse Modul

Dortmund, 25. April 2024. tde - trans data elektronik GmbH ergänzt die tML-Systemplattform um eine zukunftsweisende Innovation: Mit dem neuen tML Reverse Modul bietet der Netzwerkspezialist als erster Hersteller ein Modul an, das sich auf der Plattform in zwei Richtungen bestücken lässt. Ein Patchen wird damit auch im Rückraum möglich. Vorder- wie rückseitig kann die gleiche Anzahl an Ports mit höchs ...

 genuss7 präsentiert Bio-Weine aus dem Herzen Frankreichs (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)
Entdecken Sie die Frühlings- und Sommerkollektion von Famille Gastou

Schönaich, Deutschland - genuss7, Ihr renommierter Online-Weinversand mit Sitz in Schönaich, freut sich, zwei außergewöhnliche Weine aus dem sonnigen Languedoc in Frankreich vorzustellen. In enger Zusammenarbeit mit der Famille Gastou, bekannt für ihre tiefe Leidenschaft und Hingabe zum Weinbau seit 2001, bieten wir Ihnen zwei herausragende Bio- und Vegan-zertifizierte Weine an, die besonders gut zu den warmen Frühli ...

 Distributor Schukat feiert 60jähriges Jubliäum (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)
Vom Ein-Mann-Betrieb zum unabhängigen Distributor mit strategischem Mehrwert

Monheim, April 2024 - Die Schukat electronic Vertriebs GmbH, Distributor für elektronische Bauteile und Komponenten, feiert in diesem Jahr ihr 60. Firmenjubiläum. Gegründet in 1964 von Hans-Georg Schukat als ein Ein-Mann-Betrieb in Monheim, leiten heute die Geschwister Bert, Georg und Edith Schukat das finanziell unabhängige Unternehmen in zweiter Generation. Mittlerweile beschäftigt Schukat 170 Mitarbeiter, ...

 Massives Kaufsignal bei diesem Cannabis Hot Stock. Testsystem für Autofahrer. Massives Kaufsignal. Neuer 348% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)


Massives Kaufsignal bei diesem Cannabis Hot Stock. Neuer 348% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth ($CGC)



24.04.24

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74343/Aktiencheck240424.001.png


Werbung bei News-Central.de:





Vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende richtig profitieren

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,88 Sekunden