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News - Central News:  Wichtige Fragen und Antworten zum Energieausweis - Flüssiggasversorger PROGAS informiert

Geschrieben am Freitag, dem 30. November 2018 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Der Energieausweis ist für Haus und Wohnung gesetzlich vorgeschrieben - und muss alle zehn Jahre erneuert werden. Die ersten alten Ausweise laufen jetzt ab. Das Unternehmen PROGAS, das zu den führenden Flüssiggasversorgern in Deutschland gehört, beantwortet häufig gestellte Fragen zu diesem Thema. Interessierte erhalten außerdem weiterführende Links - etwa zur Verbraucherzentrale, zur Deutschen Energie-Agentur und zum Energieportal co2online.

1. Wer braucht einen Energieausweis?

Der Energieausweis ist für jedes neu errichtete Gebäude vorgeschrieben. Außerdem für bestehende Immobilien, die verkauft oder vermietet werden. Wer sein Wohneigentum selbst nutzt oder es nicht neu vermietet, benötigt keinen Energieausweis. Außerdem sind Denkmäler und kleine Gebäude mit unter 50 Quadratmetern Nutzfläche freigestellt.

2. Welche Arten des Ausweises gibt es?

Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. In den meisten Fällen können Eigentümer einer Bestandsimmobilie sich selbst für eine Variante entscheiden. Einzig für Gebäude mit Bauantrag vor dem 1.11.1977, die die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen, ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Auch für Neubauten wird generell ein Bedarfsausweis erstellt. Experten empfehlen ebenfalls diese Art des Ausweises, da er als aussagekräftiger gilt.

3. Wie unterscheiden sich die Varianten?

Beim Bedarfsausweis schauen sich Fachleute in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau an. Der Verbrauchsausweis gibt lediglich den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre an. Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen. Das Heizverhalten der Bewohner hat dabei also Einfluss auf das Ergebnis, während dieser Faktor beim Verbrauchsausweis keine Rolle spielt.

4. Wie lange ist der Ausweis gültig?

Zehn Jahre. Da Vermieter vor 1966 errichteter Immobilien bis zum 1. Oktober 2008 einen Energieausweis benötigten, sind diese inzwischen abgelaufen und ein neuer muss her. Für neuere Immobilien ist das ab Anfang 2019 der Fall.

5. Was ist beim Besitzer- und Mieterwechsel einer Immobilie zu beachten?

Der Vermieter oder Verkäufer muss den Energieausweis vorlegen oder aushändigen - spätestens beim Besichtigungstermin. Es ist auch möglich, ihn per Mail oder Fax zu übersenden. Bereits in Immobilienanzeigen müssen einige Angaben auftauchen: Der Energiebedarf oder Verbrauch, der Energieträger (wie z.B. Flüssiggas) und die Effizienzklasse (bei nach dem 1.5.2014 erstellten Ausweisen).

6. Wer erstellt einen Energieausweis?

Experten, die sich ordnungsgemäß für diese Aufgabe qualifiziert haben. Der Bund pflegt eine Liste solcher Personen (siehe unten stehenden Link).

Nützliche Links zum Thema "Energieausweis":

HeizCheck von co2online

Einfach ausrechnen, ob der Energieverbrauch im Rahmen liegt

https://www.co2online.de/service/energiesparchecks/heizcheck/

Energieausweis: Darauf sollten Sie achten

Informationen der Verbraucherzentrale

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/energieausweis-darauf-sollten-sie-achten-24058

Transparenz bei der Energienutzung

Informationen der Deutschen Energie-Agentur

https://www.dena.de/themen-projekte/energieeffizienz/gebaeude/beraten-und-planen/energieausweis/

EnergieeffizienzExperten

Suche nach Ausstellungsberechtigten

https://www.energie-effizienz-experten.de/
Das Unternehmen PROGAS gehört zu den führenden Flüssiggasversorgern in Deutschland. Der Stammsitz befindet sich in Dortmund. In einem flächendeckenden Vertriebsnetz mit drei Regionalzentren in Hamburg, Kassel und München sowie 17 Flüssiggas-Lägern beliefert der Anbieter private und gewerbliche Kunden sowie öffentliche Einrichtungen zuverlässig mit Flüssiggas nach DIN 51622. Besonderen Wert legt das mittelständische Unternehmen dabei auf die persönliche Nähe zu seinen Kunden. Rund 70 Mitarbeiter im Außendienst stehen ihnen als persönliche Ansprechpartner zur Seite.
www.progas.de
PROGAS GmbH & Co. KG
Christian Osthof
Westfalendamm 84 - 86
44141 Dortmund
02 31/54 98-1 70

http://www.progas.de

Pressekontakt:
Zilla Medienagentur GmbH
Matthias Sassenberg
Kronprinzenstraße 72
44135 Dortmund
info@zilla.de
02 31/22 24 46 0
http://www.zilla.de

(Weitere interessante Sanierung News & Sanierung Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Der Energieausweis ist für Haus und Wohnung gesetzlich vorgeschrieben - und muss alle zehn Jahre erneuert werden. Die ersten alten Ausweise laufen jetzt ab. Das Unternehmen PROGAS, das zu den führenden Flüssiggasversorgern in Deutschland gehört, beantwortet häufig gestellte Fragen zu diesem Thema. Interessierte erhalten außerdem weiterführende Links - etwa zur Verbraucherzentrale, zur Deutschen Energie-Agentur und zum Energieportal co2online.

1. Wer braucht einen Energieausweis?

Der Energieausweis ist für jedes neu errichtete Gebäude vorgeschrieben. Außerdem für bestehende Immobilien, die verkauft oder vermietet werden. Wer sein Wohneigentum selbst nutzt oder es nicht neu vermietet, benötigt keinen Energieausweis. Außerdem sind Denkmäler und kleine Gebäude mit unter 50 Quadratmetern Nutzfläche freigestellt.

2. Welche Arten des Ausweises gibt es?

Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. In den meisten Fällen können Eigentümer einer Bestandsimmobilie sich selbst für eine Variante entscheiden. Einzig für Gebäude mit Bauantrag vor dem 1.11.1977, die die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen, ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Auch für Neubauten wird generell ein Bedarfsausweis erstellt. Experten empfehlen ebenfalls diese Art des Ausweises, da er als aussagekräftiger gilt.

3. Wie unterscheiden sich die Varianten?

Beim Bedarfsausweis schauen sich Fachleute in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau an. Der Verbrauchsausweis gibt lediglich den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre an. Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen. Das Heizverhalten der Bewohner hat dabei also Einfluss auf das Ergebnis, während dieser Faktor beim Verbrauchsausweis keine Rolle spielt.

4. Wie lange ist der Ausweis gültig?

Zehn Jahre. Da Vermieter vor 1966 errichteter Immobilien bis zum 1. Oktober 2008 einen Energieausweis benötigten, sind diese inzwischen abgelaufen und ein neuer muss her. Für neuere Immobilien ist das ab Anfang 2019 der Fall.

5. Was ist beim Besitzer- und Mieterwechsel einer Immobilie zu beachten?

Der Vermieter oder Verkäufer muss den Energieausweis vorlegen oder aushändigen - spätestens beim Besichtigungstermin. Es ist auch möglich, ihn per Mail oder Fax zu übersenden. Bereits in Immobilienanzeigen müssen einige Angaben auftauchen: Der Energiebedarf oder Verbrauch, der Energieträger (wie z.B. Flüssiggas) und die Effizienzklasse (bei nach dem 1.5.2014 erstellten Ausweisen).

6. Wer erstellt einen Energieausweis?

Experten, die sich ordnungsgemäß für diese Aufgabe qualifiziert haben. Der Bund pflegt eine Liste solcher Personen (siehe unten stehenden Link).

Nützliche Links zum Thema "Energieausweis":

HeizCheck von co2online

Einfach ausrechnen, ob der Energieverbrauch im Rahmen liegt

https://www.co2online.de/service/energiesparchecks/heizcheck/

Energieausweis: Darauf sollten Sie achten

Informationen der Verbraucherzentrale

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/energieausweis-darauf-sollten-sie-achten-24058

Transparenz bei der Energienutzung

Informationen der Deutschen Energie-Agentur

https://www.dena.de/themen-projekte/energieeffizienz/gebaeude/beraten-und-planen/energieausweis/

EnergieeffizienzExperten

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Das Unternehmen PROGAS gehört zu den führenden Flüssiggasversorgern in Deutschland. Der Stammsitz befindet sich in Dortmund. In einem flächendeckenden Vertriebsnetz mit drei Regionalzentren in Hamburg, Kassel und München sowie 17 Flüssiggas-Lägern beliefert der Anbieter private und gewerbliche Kunden sowie öffentliche Einrichtungen zuverlässig mit Flüssiggas nach DIN 51622. Besonderen Wert legt das mittelständische Unternehmen dabei auf die persönliche Nähe zu seinen Kunden. Rund 70 Mitarbeiter im Außendienst stehen ihnen als persönliche Ansprechpartner zur Seite.
www.progas.de
PROGAS GmbH & Co. KG
Christian Osthof
Westfalendamm 84 - 86
44141 Dortmund
02 31/54 98-1 70

http://www.progas.de

Pressekontakt:
Zilla Medienagentur GmbH
Matthias Sassenberg
Kronprinzenstraße 72
44135 Dortmund
info@zilla.de
02 31/22 24 46 0
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