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Bestellerprinzip beim Hauskauf wird Verbraucher nicht entlasten
Geschrieben am Freitag, dem 23. November 2018 von News-Central.de
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PR-Gateway: Frankfurt, 23. November 2018 - Das vom Bundesjustizministerium in Aussicht gestellte Bestellerprinzip beim Wohnungskauf, nach dem künftig Immobilien-Eigentümer den mit dem Verkauf betrauten Makler bezahlen sollen, werde zu "keiner Kostenersparnis für Verbraucher führen". Darauf hat Bernd Lorenz, Geschäftsführer des Frankfurter Immobilien- und Beratungsunternehmen ImmoConcept hingewiesen. Es sei eher zu befürchten, dass die Maklerkosten in den Hauswert eingepreist werden, was am Ende die Nebenkosten beim Hauskauf und die steuerliche Belastung für die Käufer in die Höhe treibe, warnt Lorenz.
Im Grundsatz sei das Bestellerprinzip "eine konsequente Auslegung des BGB". Man könne daher von einer fairen Aufteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer sprechen. "Das alleine ist aber zu kurz gesprungen", so Lorenz weiter. Wolle man Verbraucher tatsächlich schützen und fair behandeln, müssten die als Makler auftretenden Akteure "einen Qualifikationsnachweis erbringen, wie es in der Beraterbranche und insbesondere in den angelsächsischen Ländern schon lange Basis für Maklergeschäfte ist". Nur daraus ergebe sich ein wirklicher Mehrwert für Immobilienkäufer.
Darüber hinaus plädiert Bernd Lorenz für eine gesetzliche Neuregelung, nach der die Beratung von Käufern und Verkäufern "ohne Bezug zum Hauptvertrag auf Honorarbasis abgerechnet werden kann". Auch dies sein in angelsächsischen Ländern ebenso wie in den Niederlanden üblich. Die eigentliche Beratungsleistung werde damit aufgewertet und zugleich unabhängig vom Verkaufspreis. Für manche Makler ohne fachliche Qualifikation entfalle damit der Reiz, "mit einer wie auch immer gearteten Form der Beratung einen Maximalpreis zu erzielen", erklärt Lorenz. Man werde die Diskussion zur geplanten Gesetzesänderung weiter mit großem Interesse verfolgen. "Es bleibt zu hoffen, dass Bundesregierung und Bundestag das Thema mit Bedacht und Kompetenz umsetzen."
Die ImmoConcept GmbH wurde 1989 als Lorenz & Klaehre GmbH gegründet und erhebt seit 2003 regelmäßig Daten für den Frankfurter Immobilienmarkt. Das Unternehmen hat bis heute Immobilien im Wert von rund einer Milliarde Euro vermittelt. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Residential und Investment Transactions.
ImmoConcept GmbH
Bernd Lorenz
Grüneburgweg 9
60322 Frankfurt
(069) 9798830
http://www.immoconcept.eu
Pressekontakt:
ImmoConcept GmbH / Claudius Kroker · Text & Medien
Bernd Lorenz
Grüneburgweg 9
60322 Frankfurt
immoconcept@ck-bonn.de
(069) 9798830
http://www.immoconcept.eu
(Weitere interessante Frankfurt News & Frankfurt Infos gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Frankfurt, 23. November 2018 - Das vom Bundesjustizministerium in Aussicht gestellte Bestellerprinzip beim Wohnungskauf, nach dem künftig Immobilien-Eigentümer den mit dem Verkauf betrauten Makler bezahlen sollen, werde zu "keiner Kostenersparnis für Verbraucher führen". Darauf hat Bernd Lorenz, Geschäftsführer des Frankfurter Immobilien- und Beratungsunternehmen ImmoConcept hingewiesen. Es sei eher zu befürchten, dass die Maklerkosten in den Hauswert eingepreist werden, was am Ende die Nebenkosten beim Hauskauf und die steuerliche Belastung für die Käufer in die Höhe treibe, warnt Lorenz.
Im Grundsatz sei das Bestellerprinzip "eine konsequente Auslegung des BGB". Man könne daher von einer fairen Aufteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer sprechen. "Das alleine ist aber zu kurz gesprungen", so Lorenz weiter. Wolle man Verbraucher tatsächlich schützen und fair behandeln, müssten die als Makler auftretenden Akteure "einen Qualifikationsnachweis erbringen, wie es in der Beraterbranche und insbesondere in den angelsächsischen Ländern schon lange Basis für Maklergeschäfte ist". Nur daraus ergebe sich ein wirklicher Mehrwert für Immobilienkäufer.
Darüber hinaus plädiert Bernd Lorenz für eine gesetzliche Neuregelung, nach der die Beratung von Käufern und Verkäufern "ohne Bezug zum Hauptvertrag auf Honorarbasis abgerechnet werden kann". Auch dies sein in angelsächsischen Ländern ebenso wie in den Niederlanden üblich. Die eigentliche Beratungsleistung werde damit aufgewertet und zugleich unabhängig vom Verkaufspreis. Für manche Makler ohne fachliche Qualifikation entfalle damit der Reiz, "mit einer wie auch immer gearteten Form der Beratung einen Maximalpreis zu erzielen", erklärt Lorenz. Man werde die Diskussion zur geplanten Gesetzesänderung weiter mit großem Interesse verfolgen. "Es bleibt zu hoffen, dass Bundesregierung und Bundestag das Thema mit Bedacht und Kompetenz umsetzen."
Die ImmoConcept GmbH wurde 1989 als Lorenz & Klaehre GmbH gegründet und erhebt seit 2003 regelmäßig Daten für den Frankfurter Immobilienmarkt. Das Unternehmen hat bis heute Immobilien im Wert von rund einer Milliarde Euro vermittelt. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Residential und Investment Transactions.
ImmoConcept GmbH
Bernd Lorenz
Grüneburgweg 9
60322 Frankfurt
(069) 9798830
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Grüneburgweg 9
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immoconcept@ck-bonn.de
(069) 9798830
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(Weitere interessante Frankfurt News & Frankfurt Infos gibt es hier.)
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