Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
So wird der Handel mit Kryptowährungen versteuert
Geschrieben am Dienstag, dem 31. Juli 2018 von News-Central.de
|
|
PR-Gateway: Populäre Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ethereum, Ripple, Litecoin, NEO, IOTA, EOS oder Monero locken immer mehr risikofreudige Anleger an. So mancher Spekulant hat mit den neuen digitalen Währungen in den vergangenen Monaten beachtliche Gewinne durch Höhenflüge im Kurs realisiert. Doch die Versteuerung ist für viele Neuland. Gewinne müssen dem Finanzamt auf jeden Fall gemeldet werden, um nicht ungewollt den Tatbestand einer Steuerhinterziehung zu erfüllen. Zum Glück ist es nicht schwierig, höchstens zeitaufwendig, seine Gewinne aus dem Trading in der Steuererklärung zu vermerken.
Steuerliche Betrachtung von Kryptowährungen
Als Laie würde man vermuten, dass Gewinne durch die Spekulation mit Kryptowährungen ähnlich wie Gewinne aus dem Aktienhandel gehandhabt werden. Diese Annahme ist jedoch falsch! Anders als bei Wertpapiergeschäften handelt es sich nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Daher fällt beim Traden keine Abgeltungssteuer an. Auch sind Kryptowährungen im Gegensatz zum Euro oder Dollar keine gesetzlichen Zahlungsmittel.
Richtig ist, dass das Bundesministerium für Finanzen Bitcoins und alle anderen Kryptowährungen als privates Geld eingestuft und mit "anderen Wirtschaftsgütern" steuerlich gleichgestellt hat. Wird das virtuelle Wirtschaftsgut privat veräußert, fällt dieser Vorgang gemäß dem Einkommensteuergesetz nach § 23 unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Genau wie beim Verkauf eines Goldbarrens, eines Oldtimers oder eines Kunstwerks sind die Einkünfte in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte in der Anlage SO zu vermerken.
Steuerpflichtige Veräußerung von Kryptowährungen
Als private Veräußerung gelten verschiedene Arten von Transaktionen, bei denen eine Kryptowährung jeweils in etwas anderes getauscht wird. Folgende Transaktionen und nicht nur der reine Verkauf können steuerpflichtig sein:
1. Verkauf einer Kryptowährung und Rücktausch in Euro (oder in ein anderes gesetzliches Zahlungsmittel)
2. Umtausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung
3. Bezahlung einer realen Ware oder Dienstleistung mit Kryptowährung.
Werden zum Beispiel mit Bitcoins Ripple gekauft, ist der Tausch der Bitcoins als Verkauf in der Steuererklärung anzugeben und der Ankauf von Ripple zu dokumentieren, um den Start der Spekulationsfrist für den Ripple zu datieren und den Gewinn bei einem späteren Verkauf ermitteln zu können.
Gewinnermittlung und Verlustabzug
Anleger kaufen oftmals eine Kryptowährung zu verschiedenen Zeitpunkten und unterschiedlichen Kursen an, halten es in demselben Depot und veräußern es statt auf einmal häppchenweise. Da die Gewinnermittlung und Ermittlung der Spekulationsfrist für alle Steuerzahler einheitlich geregelt ist, ist die sogenannte FIFO-Methode (first in - first out) anzuwenden. Sie besagt, dass die zuerst gekauften Coins zuerst verkauft werden.
Um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln, sollte jeder Investor ein Transaktions-Tagebuch führen. Hier sind die Kryptowährung, ihr Anschaffungszeitpunkt, die Anschaffungsmenge, der Anschaffungskurs und die Transaktionsgebühren sowie alle Veräußerungsgeschäfte analog zur Anschaffung zu dokumentieren. Dieses dient als Nachweis und kann dem Finanzamt vorgelegt werden.
Der erzielte Gewinn errechnet sich simpel aus der Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis des Cybergelds abzüglich Werbungskosten. Da die Kurse von Kryptowährungen stark schwanken, sind nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste beim Traden möglich. Diese dürfen mit den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Die Verrechnung mit anderen Einkunftsarten geht nicht. Der Verlustabzug kann entweder im selben Jahr erfolgen oder alternativ mit zurückliegenden Gewinnen aus dem Vorjahr oder sogar künftigen Krypto-Gewinnen in den Folgejahren.
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
In erster Linie entscheidet die Haltedauer über die Steuerpflicht und in zweiter Linie die Höhe des Gewinns. Analog der privaten Veräußerung mobiler Gegenstände gilt für Kryptowährungen zum einen eine Spekulationsfrist von einem Jahr, zum anderen die Freigrenze von 600 Euro. Wird die Kryptowährung innerhalb eines Jahres gehandelt, fallen Steuern an, sofern der Gewinn 600 Euro oder mehr beträgt. Wer mit einem Cent über der Freigrenze liegt, muss den Gesamtgewinn versteuern. Diese Freigrenze bezieht sich übrigens auf alle privaten Veräußerungen eines Jahres und nicht nur auf die Kryptogewinne. Fallen Steuern an, so ist der Gewinn wie das Regeleinkommen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz plus Soli und Kirchensteuer zu versteuern. Fallen keine Steuern an, wirken sich Verluste und Gebühren steuerlich nicht aus.
Ein Jahresgewinn bleibt folglich zum einen bis 599,99 Euro innerhalb der Spekulationsfrist komplett steuerfrei. Zum andern ist der Gewinn unabhängig von seiner Höhe absolut steuerfrei, wenn die Haltedauer der Cyberwährung von einem Jahr überschritten wurde. Wer steuerfrei Gewinne erzielen möchte, muss seine Coins also mindestens 12 Monate im Wallet belassen.
Für das Minen, Partizipationszertifikate oder Lending Bots gelten übrigens andere Regeln als für das Traden. Werden Bitcoins beispielsweise während der Haltezeit über Lending Bots gegen Entgelt verliehen, erweitert sich die Spekulationsfrist auf zehn Jahre.
www.lohi.de/steuertipps.html
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Gudrun Steinbach
Riesstraße 17
80992 München
089 2781310
www.lohi.de
Pressekontakt:
Pressereferent
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Straße 5
93128 Regenstauf
j.gabes@lohi.de
09402 503159
www.lohi.de
(Weitere interessante Bayern News & Bayern Infos & Bayern Tipps gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Populäre Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ethereum, Ripple, Litecoin, NEO, IOTA, EOS oder Monero locken immer mehr risikofreudige Anleger an. So mancher Spekulant hat mit den neuen digitalen Währungen in den vergangenen Monaten beachtliche Gewinne durch Höhenflüge im Kurs realisiert. Doch die Versteuerung ist für viele Neuland. Gewinne müssen dem Finanzamt auf jeden Fall gemeldet werden, um nicht ungewollt den Tatbestand einer Steuerhinterziehung zu erfüllen. Zum Glück ist es nicht schwierig, höchstens zeitaufwendig, seine Gewinne aus dem Trading in der Steuererklärung zu vermerken.
Steuerliche Betrachtung von Kryptowährungen
Als Laie würde man vermuten, dass Gewinne durch die Spekulation mit Kryptowährungen ähnlich wie Gewinne aus dem Aktienhandel gehandhabt werden. Diese Annahme ist jedoch falsch! Anders als bei Wertpapiergeschäften handelt es sich nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Daher fällt beim Traden keine Abgeltungssteuer an. Auch sind Kryptowährungen im Gegensatz zum Euro oder Dollar keine gesetzlichen Zahlungsmittel.
Richtig ist, dass das Bundesministerium für Finanzen Bitcoins und alle anderen Kryptowährungen als privates Geld eingestuft und mit "anderen Wirtschaftsgütern" steuerlich gleichgestellt hat. Wird das virtuelle Wirtschaftsgut privat veräußert, fällt dieser Vorgang gemäß dem Einkommensteuergesetz nach § 23 unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Genau wie beim Verkauf eines Goldbarrens, eines Oldtimers oder eines Kunstwerks sind die Einkünfte in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte in der Anlage SO zu vermerken.
Steuerpflichtige Veräußerung von Kryptowährungen
Als private Veräußerung gelten verschiedene Arten von Transaktionen, bei denen eine Kryptowährung jeweils in etwas anderes getauscht wird. Folgende Transaktionen und nicht nur der reine Verkauf können steuerpflichtig sein:
1. Verkauf einer Kryptowährung und Rücktausch in Euro (oder in ein anderes gesetzliches Zahlungsmittel)
2. Umtausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung
3. Bezahlung einer realen Ware oder Dienstleistung mit Kryptowährung.
Werden zum Beispiel mit Bitcoins Ripple gekauft, ist der Tausch der Bitcoins als Verkauf in der Steuererklärung anzugeben und der Ankauf von Ripple zu dokumentieren, um den Start der Spekulationsfrist für den Ripple zu datieren und den Gewinn bei einem späteren Verkauf ermitteln zu können.
Gewinnermittlung und Verlustabzug
Anleger kaufen oftmals eine Kryptowährung zu verschiedenen Zeitpunkten und unterschiedlichen Kursen an, halten es in demselben Depot und veräußern es statt auf einmal häppchenweise. Da die Gewinnermittlung und Ermittlung der Spekulationsfrist für alle Steuerzahler einheitlich geregelt ist, ist die sogenannte FIFO-Methode (first in - first out) anzuwenden. Sie besagt, dass die zuerst gekauften Coins zuerst verkauft werden.
Um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln, sollte jeder Investor ein Transaktions-Tagebuch führen. Hier sind die Kryptowährung, ihr Anschaffungszeitpunkt, die Anschaffungsmenge, der Anschaffungskurs und die Transaktionsgebühren sowie alle Veräußerungsgeschäfte analog zur Anschaffung zu dokumentieren. Dieses dient als Nachweis und kann dem Finanzamt vorgelegt werden.
Der erzielte Gewinn errechnet sich simpel aus der Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis des Cybergelds abzüglich Werbungskosten. Da die Kurse von Kryptowährungen stark schwanken, sind nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste beim Traden möglich. Diese dürfen mit den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Die Verrechnung mit anderen Einkunftsarten geht nicht. Der Verlustabzug kann entweder im selben Jahr erfolgen oder alternativ mit zurückliegenden Gewinnen aus dem Vorjahr oder sogar künftigen Krypto-Gewinnen in den Folgejahren.
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
In erster Linie entscheidet die Haltedauer über die Steuerpflicht und in zweiter Linie die Höhe des Gewinns. Analog der privaten Veräußerung mobiler Gegenstände gilt für Kryptowährungen zum einen eine Spekulationsfrist von einem Jahr, zum anderen die Freigrenze von 600 Euro. Wird die Kryptowährung innerhalb eines Jahres gehandelt, fallen Steuern an, sofern der Gewinn 600 Euro oder mehr beträgt. Wer mit einem Cent über der Freigrenze liegt, muss den Gesamtgewinn versteuern. Diese Freigrenze bezieht sich übrigens auf alle privaten Veräußerungen eines Jahres und nicht nur auf die Kryptogewinne. Fallen Steuern an, so ist der Gewinn wie das Regeleinkommen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz plus Soli und Kirchensteuer zu versteuern. Fallen keine Steuern an, wirken sich Verluste und Gebühren steuerlich nicht aus.
Ein Jahresgewinn bleibt folglich zum einen bis 599,99 Euro innerhalb der Spekulationsfrist komplett steuerfrei. Zum andern ist der Gewinn unabhängig von seiner Höhe absolut steuerfrei, wenn die Haltedauer der Cyberwährung von einem Jahr überschritten wurde. Wer steuerfrei Gewinne erzielen möchte, muss seine Coins also mindestens 12 Monate im Wallet belassen.
Für das Minen, Partizipationszertifikate oder Lending Bots gelten übrigens andere Regeln als für das Traden. Werden Bitcoins beispielsweise während der Haltezeit über Lending Bots gegen Entgelt verliehen, erweitert sich die Spekulationsfrist auf zehn Jahre.
www.lohi.de/steuertipps.html
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Gudrun Steinbach
Riesstraße 17
80992 München
089 2781310
www.lohi.de
Pressekontakt:
Pressereferent
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Straße 5
93128 Regenstauf
j.gabes@lohi.de
09402 503159
www.lohi.de
(Weitere interessante Bayern News & Bayern Infos & Bayern Tipps gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"So wird der Handel mit Kryptowährungen versteuert" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Meteorit schlägt in Kuba ein, erschreckt zahlreiche ...
| Krokodilalarm wegen Jahrhundertflut im australische ...
| Jahrhundertflut im Nordosten, Hitzewelle im Rest
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen!
(Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)
REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g):
In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren.
Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)
Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien.
Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)
Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch.
Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm.
( ... (KlausFPM, 20.2.2023)
Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft.
Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.
Saftorangen
Zur Zeit im Angebot bei Famila:
Ägyptische Saftorangen "Valencia".
Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)
Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl
Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen.
Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro
4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g
Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)
Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l
Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen.
Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)
Doña María Mole Gewürzpaste
Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas.
Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen.
B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Sammler, die mit den Produkten des Bayerischen Münzkontor Erfahrungen machen können, schätzen Numismatik und Münzdesign (PR-Gateway, Dienstag, 16. April 2024) Für Fachhändler Bayerisches Münzkontor Aschaffenburg spielt das Design von Münzen eine große Bedeutung
In der Numismatik, der Wissenschaft des Münzsammelns und -studierens, enthüllt sich für Sammler die mit dem Bayerischen Münzkontor Erfahrungen gesammelt haben, eine reiche Welt, die Kunst, Wissenschaft und Leidenschaft miteinander verwebt. Münzen sind nicht nur künstlerische Schätze, sondern auch Spiegel der Gesellschaften, die ...
CALEO jetzt auch zu einem der \'\'Besten Arbeitgeber Bayern\'\' gekürt (PR-Gateway, Dienstag, 16. April 2024) Great Place to Work 2024
Gräfelfing, den 16.04.2024 - Der Erfolg reißt nicht ab: Erneut wurde die CALEO Consulting GmbH von der Jury des Great Place to Work®-Wettbewerbs 2024 in der Kategorie "Beste Arbeitgeber Bayern" ausgezeichnet. Nachdem die SAP-Beratung schon im vergangen Monat Ehrungen als "Beste Arbeitgeber ITK" und als "Beste Arbeitgeber Deutschland" erhielt, folgte nun noch die Auszeichnung auf Landesebene. So führt sich die Geschichte als attraktiver Arbeitgeber erfolgreich ...
Inkasso neu gedacht - die Quatrica GmbH (PR-Gateway, Dienstag, 16. April 2024) Gerichtsvollzieher adé: kreative Lösungen für Schuldner
Gerichtsvollzieher adé: die Quatrica GmbH aus Riesa setzt auf kreative Lösungen für Schuldner
Mit innovativem Denken und kraftvollem Handeln revolutioniert die Quatrica GmbH das traditionelle Inkassowesen. Individuelle Zahlungspläne und transparente Kommunikation stehen im Fokus, um Schuldner auf kreative Weise zu unterstützen. Die branchenübergreifende Expertise und hohe Erfolgsquote machen die Quatrica GmbH z ...
Die HMR \'\'Marksman\'\' von Haenel: Halbautomat optimiert für den Präzisionsschützen (PR-Gateway, Montag, 15. April 2024) Führiger Selbstlader inklusive Präzisionsschuss-Ausstattung:
Neue Schulterstütze, seitlicher Durchladehebel, neuer Präzisionsabzug
Mit der HMR "Marksman" stellt der Suhler Waffenhersteller C.G. Haenel ein halbautomatisches Selbstladegewehr in der AR10-Klasse vor, das höchsten Ansprüchen an Präzision und Ergonomie genügt. Der Selbstlader bietet konstruktive Voraussetzungen für den Präzisionsschuss im Liegen ebenso wie für die Nutzung beim Schießen in Bewegung. Diese Kombination m ...
Zehn Jahre freie Fahrt: City-Tunnel Leipzig verbindet historische Architektur mit moderner Technik (PR-Gateway, Donnerstag, 11. April 2024) Gutjahr-Systeme im Einsatz
Bickenbach/Bergstraße, 11. April 2024. Es war DAS Großprojekt der Deutschen Bahn im mitteldeutschen Raum: Seit gut zehn Jahren schafft der City-Tunnel Leipzig eine direkte Schienenverbindung zwischen dem Stadtzentrum und dem Umland. Vor allem moderne E-Bahnen fahren heute auf der rund fünf Kilometer langen Strecke mit ihren vier unterirdischen Stationen. Eine davon liegt am Marktplatz: Hier wird die ehemalige Untergrundmessehalle aus den 1920er Jahren samt h ...
Auszeichnung zum Unternehmen des Jahres in der Region Reutlingen 2024 (PR-Gateway, Donnerstag, 11. April 2024) Auch in diesem Jahr wurden besonders engagierte und erfolgreiche Unternehmer ausgezeichnet
Seit vielen Jahren bewerben sich Unternehmen aus der gesamten Region Reutlingen um die begehrte Auszeichnung. Im jährlichen Wettbewerb werden besondere unternehmerische Leistungen der Unternehmen in den Kategorien "Strategie & Marketing" und "Soziales Engagement" ausgezeichnet. In diesem Jahr wurde jedoch nur einem Gewinnerunternehmen die Urkunde und ein Preis übergeben.
...
Es läuft nicht immer alles so im Leben, wie man es sich vorstellt (Kummer, Donnerstag, 11. April 2024) Die folgenden Buchtipps geben Einblicke in bewegende Schicksale, so wie das Leben sie geschrieben hat. Nicht immer positiv, aber auch sie gehören zum Leben dazu.
Buchtipps:
Seelenqual mit HappyEnd: Mein Kampf gegen Krebs
Als würde mir die Diagnose manisch depressiv nicht bereits genug Probleme bereiten … nun kam auch noch Krebs hinzu.
Die Zeit schien stillzustehen … ich ergab mich in mein Schicksal voller Angst. Meine Gedanken kreisten zwischen Resignation un ...
SC Lötters begleitet Meisterteam Bonn / Rhein-Sieg bei der Suche nach Projekten für soziales Engagement (PR-Gateway, Mittwoch, 10. April 2024)
Die Aufgabenstellung: Ein Geschenk des Meisterteams an die Region in Höhe von 50.000,00 EUR soll über die Medien bekannt gemacht werden. Gesucht werden Projekte, die ohne die Hilfe der Meister nicht umgesetzt werden können. SC Lötters wurde für die begleitende Pressearbeit angefragt.
10.04.2024 "Wir haben uns sehr gefreut, als das Meisterteam Bonn / Rhei ...
Kipp startet mit neuem SAP-Shop in der Cloud durch (PR-Gateway, Mittwoch, 10. April 2024)
Jena / Sulz am Neckar, 10. April 2024 - Mit seinem modernisierten B2B-Onlineshop demonstriert der Normelemente-Hersteller KIPP eindrucksvoll, wie unternehmerische Tradition und digitale Innovation Hand in Hand gehen. Das Projekt in Zusammenarbeit mit der Digitalagentur dotSource setzt auf fortschrittlichen E-Commerce in der Cloud-Umgebung von SAP.
Kunden aus verschiedensten Branchen schätzen seit vielen Jahren die umfangreichen Produktkataloge für Spanntechnik, No ...
Erweitertes Angebot - globale Integration (PR-Gateway, Dienstag, 09. April 2024) Die Schmersal Gruppe strukturiert ihre Dienstleistungssparte neu / Gründung der tec.nicum - Solutions & Services GmbH
Wuppertal, 9. April 2024. Die Schmersal Gruppe strukturiert ihr Dienstleistungsgeschäft neu, das angesichts wachsender Nachfrage ein großes Entwicklungspotenzial verspricht. Das Angebot der Safety Services von tec.nicum wird deutlich ausgebaut - insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung und Komplettlösungen für die Maschinensicherheit - und die weltweiten Aktivität ...
Werbung bei News-Central.de: |
So wird der Handel mit Kryptowährungen versteuert |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|