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News - Central News:  Arbeitnehmer-Kündigung? Was stattdessen ratsam ist

Geschrieben am Freitag, dem 15. Juni 2018 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Wertschätzung, Lob, Vertrauen und Sicherheit - das wünschen sich Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Wer sich durch die Führungsebenen gut behandelt fühlt, bleibt seinem Arbeitgeber regelmäßig treu. Allerdings trifft man eher selten auf diesen modernen Führungsstil. Im Gegenteil: Eine Studie über die wichtigsten Kündigungsgründe bei einer Arbeitnehmer-Kündigung analysiert das Karriere-Portal Xing so: Ein Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland hat das Gefühl, dass ihr Chef sie mit Angst und Druck führt. Viele fühlen sich deshalb nicht wohl am Arbeitsplatz und liebäugeln mit der Eigenkündigung. (Xing Magazin online, Artikel vom 23.04.2018) Warum eine Arbeitnehmer-Kündigung meistens keine gute Idee ist und was man stattdessen tun sollte, erklärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck.

Im Arbeitsverhältnis gilt dasselbe wie in einer Liebesbeziehung: Fast nie fühlt sich nur der eine Partner unwohl. Wer widerwillig zur Arbeit geht, kann damit rechnen, dass auch der Arbeitgeber unzufrieden ist. Zieht der Arbeitnehmer die Eigenkündigung in Betracht, wird der Arbeitgeber wahrscheinlich früher oder später über eine arbeitgeberseitige Kündigung nachdenken. Verlässt der Arbeitnehmer jetzt freiwillig das Arbeitsverhältnis, ist das in mehrerer Hinsicht schlecht für ihn.

Denn: Wer selbst kündigt, verzichtet, und zwar erstens regelmäßig auf 12 Wochen Arbeitslosengeld. Die Bundesagentur für Arbeit verhängt im Fall einer Eigenkündigung regelmäßig eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes. Man verzichtet auch auf eine Abfindung, mit der man fast immer rechnen kann, wenn der Arbeitgeber aus haltlosen Gründen kündigt. Voraussetzung für die Abfindung ist in diesen Fällen eine Kündigungsschutzklage - dazu gleich mehr. Man verzichtet zudem regelmäßig darauf, Geld vom Arbeitgeber aufgrund seiner Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zu erhalten, beispielsweise wegen Urlaubs, Überstunden, Sonderzahlungen, Sachleistungen und vielem mehr. Und was häufig unter den Tisch fällt: Der Arbeitnehmer, der selbst kündigt, erhält meistens kein gutes Arbeitszeugnis. Mit diesen Nachteilen muss der Arbeitnehmer rechnen, wenn er seine Eigenkündigung beim Arbeitgeber einreicht. Wie sollte er stattdessen vorgehen?

Eine Abfindung sichern und Nachteile beim Arbeitslosengend vermeiden: Das erreicht man regelmäßig, wenn man gegen die Kündigung des Arbeitgebers mit einem erfahrenen Arbeitsrechts-Experten Kündigungsschutzklage einreicht innerhalb der gesetzlichen 3-Wochen-Frist. In vielen Fällen wartet der Arbeitgeber nämlich nur ab mit seiner Kündigung; schließlich spart er regelmäßig sehr viel Geld, wenn der Mitarbeiter selbst kündigt. Lässt der Arbeitnehmer seine Eigenkündigung im Schrank, zieht der Arbeitgeber früher oder später selbst die Reißleine, meistens folgt dann die betriebsbedingte Kündigung.

Steht die Kündigung, wie so oft, auf tönernen Füßen, wird sich der Arbeitgeber regelmäßig einigen mit seinem ehemaligen Arbeitnehmer, und zwar auf eine Abfindungszahlung in einem gerichtlich protokollierten Abfindungsvergleich. Regelmäßig lassen sich dann auch die arbeitsvertraglichen Ansprüche des Arbeitnehmers durchsetzen. Ein gutes bis sehr gutes Arbeitszeugnis wird dann regelmäßig auch erteilt.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag? Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?

30.04.2018

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Wertschätzung, Lob, Vertrauen und Sicherheit - das wünschen sich Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Wer sich durch die Führungsebenen gut behandelt fühlt, bleibt seinem Arbeitgeber regelmäßig treu. Allerdings trifft man eher selten auf diesen modernen Führungsstil. Im Gegenteil: Eine Studie über die wichtigsten Kündigungsgründe bei einer Arbeitnehmer-Kündigung analysiert das Karriere-Portal Xing so: Ein Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland hat das Gefühl, dass ihr Chef sie mit Angst und Druck führt. Viele fühlen sich deshalb nicht wohl am Arbeitsplatz und liebäugeln mit der Eigenkündigung. (Xing Magazin online, Artikel vom 23.04.2018) Warum eine Arbeitnehmer-Kündigung meistens keine gute Idee ist und was man stattdessen tun sollte, erklärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck.

Im Arbeitsverhältnis gilt dasselbe wie in einer Liebesbeziehung: Fast nie fühlt sich nur der eine Partner unwohl. Wer widerwillig zur Arbeit geht, kann damit rechnen, dass auch der Arbeitgeber unzufrieden ist. Zieht der Arbeitnehmer die Eigenkündigung in Betracht, wird der Arbeitgeber wahrscheinlich früher oder später über eine arbeitgeberseitige Kündigung nachdenken. Verlässt der Arbeitnehmer jetzt freiwillig das Arbeitsverhältnis, ist das in mehrerer Hinsicht schlecht für ihn.

Denn: Wer selbst kündigt, verzichtet, und zwar erstens regelmäßig auf 12 Wochen Arbeitslosengeld. Die Bundesagentur für Arbeit verhängt im Fall einer Eigenkündigung regelmäßig eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes. Man verzichtet auch auf eine Abfindung, mit der man fast immer rechnen kann, wenn der Arbeitgeber aus haltlosen Gründen kündigt. Voraussetzung für die Abfindung ist in diesen Fällen eine Kündigungsschutzklage - dazu gleich mehr. Man verzichtet zudem regelmäßig darauf, Geld vom Arbeitgeber aufgrund seiner Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zu erhalten, beispielsweise wegen Urlaubs, Überstunden, Sonderzahlungen, Sachleistungen und vielem mehr. Und was häufig unter den Tisch fällt: Der Arbeitnehmer, der selbst kündigt, erhält meistens kein gutes Arbeitszeugnis. Mit diesen Nachteilen muss der Arbeitnehmer rechnen, wenn er seine Eigenkündigung beim Arbeitgeber einreicht. Wie sollte er stattdessen vorgehen?

Eine Abfindung sichern und Nachteile beim Arbeitslosengend vermeiden: Das erreicht man regelmäßig, wenn man gegen die Kündigung des Arbeitgebers mit einem erfahrenen Arbeitsrechts-Experten Kündigungsschutzklage einreicht innerhalb der gesetzlichen 3-Wochen-Frist. In vielen Fällen wartet der Arbeitgeber nämlich nur ab mit seiner Kündigung; schließlich spart er regelmäßig sehr viel Geld, wenn der Mitarbeiter selbst kündigt. Lässt der Arbeitnehmer seine Eigenkündigung im Schrank, zieht der Arbeitgeber früher oder später selbst die Reißleine, meistens folgt dann die betriebsbedingte Kündigung.

Steht die Kündigung, wie so oft, auf tönernen Füßen, wird sich der Arbeitgeber regelmäßig einigen mit seinem ehemaligen Arbeitnehmer, und zwar auf eine Abfindungszahlung in einem gerichtlich protokollierten Abfindungsvergleich. Regelmäßig lassen sich dann auch die arbeitsvertraglichen Ansprüche des Arbeitnehmers durchsetzen. Ein gutes bis sehr gutes Arbeitszeugnis wird dann regelmäßig auch erteilt.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag? Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

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30.04.2018

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