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News - Central - News Center & News Guide !
Die DSGVO-Last-Minute-Tipps
Geschrieben am Mittwoch, dem 23. Mai 2018 von News-Central.de
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PR-Gateway: Ab 25. Mai gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für Online-Händler bedeutet das, jetzt aktiv zu werden. Denn wer bis zum Stichtag seinen Shop nicht den neuen Regelungen angepasst hat, muss im schlimmsten Fall mit hohen Bußgeldern rechnen. Wir haben einige Tipps zusammengestellt, was man unbedingt erledigen sollte.
Verarbeitungsverzeichnis anlegen
Die Zeit, ein Verarbeitungsverzeichnis anzulegen, ist genau jetzt! Ab dem 25. Mai müssen Sie ein solches Verzeichnis auf Nachfrage den Aufsichtsbehörden vorlegen können und es reicht nicht, es erst dann zu erstellen, wenn die Anfrage kommt.
Nutzerdaten sparsam erheben
Klopfen Sie die Kontakt- und Anmeldeformulare Ihres Online-Shops auf unnötige Datenabfragen hin ab. Hier gilt, dass weniger mehr ist. Immerhin: Ihre Kunden werden es Ihnen danken. Niemand füllt gerne lange Formulare aus, um einen Newsletter zu abonnieren oder eine Bestellung zu tätigen.
Datenschutzerklärung anpassen
Sie können für die Datenschutzerklärung unzählige Mustertexte kostenlos im Internet herunterladen, tragen dann allerdings auch selbst das rechtliche Risiko. Zudem gibt es eine Reihe seriöser Anbieter wie beispielsweise Trusted Shops oder zahlreiche Anwaltskanzleien, die sich auf Datenschutz spezialisiert haben, wo Sie kostenpflichtige Texte mit Haftungsübernahme erhalten.
Social Media-Plugins von der Website nehmen
Grundsätzlich gilt das Prinzip der Einwilligung auch unter der DSGVO, jedoch muss der Seitenbetreiber laut Art. 7, Abs. 1 zudem nachweisen können, dass eine Einwilligung vorliegt. Da die Umsetzung hierfür umständlich ist, empfiehlt es sich, zu evaluieren, wie viele Nutzer die Plugin-Buttons überhaupt nutzen und diese gegebenenfalls als Sofortmaßnahme komplett von der Seite zu nehmen. Wer sie behalten möchte, sollte eine Lösung wie Shariff verwenden.
Reaktionsplan erstellen
Laut DSGVO müssen Händler Datenpannen innerhalb von 72 Stunden den zuständigen Aufsichtsbehörden melden. Ein Reaktionsplan hilft Ihnen, im Fall der Fälle angemessen reagieren zu können. Wen in Ihrem Unternehmen müssen Sie informieren? Wer kann sofort helfen? Welche Tools stehen bereit? Welche örtliche Datenschutzbehörde ist für Sie zuständig?
Newsletter-Einwilligung rechtskonform gestalten
Nehmen Sie das Widerrufsrecht unbedingt vor dem 25. Mai noch in die Einwilligung auf, damit Sie auch danach noch rechtssicher E-Mails verschicken können.
Kontaktformulare verschlüsseln
Kontaktformulare und andere Formulare, in denen Nutzerdaten abgefragt werden, müssen künftig ausnahmslos verschlüsselt werden. Zudem gilt nach wie vor, dass Seitenbetreiber Pflichtfelder klar kennzeichnen, damit nur Daten abgefragt werden, die für den Zweck der Anmeldung notwendig sind.
Sofortmaßnahmen ergreifen, beruhigt verkaufen
Zunächst kommt auf Online-Händler sehr viel Arbeit zu, langfristig können die neuen Regelungen jedoch zu mehr Klarheit führen. Außerdem schätzen Verbraucher das Thema Datenschutz enorm und kaufen gerne in Shops ein, die darauf Wert legen. Die Zeit nach dem 25. Mai wird zeigen, ob spektakuläre Urteile mit Millionenstrafen fallen, oder ob Händler insgesamt vielleicht sogar von den neuen Regelungen profitieren werden.
Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
mustafa.ucar@trustedshops.de
0221/77536-7531
trustedshops.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Ab 25. Mai gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für Online-Händler bedeutet das, jetzt aktiv zu werden. Denn wer bis zum Stichtag seinen Shop nicht den neuen Regelungen angepasst hat, muss im schlimmsten Fall mit hohen Bußgeldern rechnen. Wir haben einige Tipps zusammengestellt, was man unbedingt erledigen sollte.
Verarbeitungsverzeichnis anlegen
Die Zeit, ein Verarbeitungsverzeichnis anzulegen, ist genau jetzt! Ab dem 25. Mai müssen Sie ein solches Verzeichnis auf Nachfrage den Aufsichtsbehörden vorlegen können und es reicht nicht, es erst dann zu erstellen, wenn die Anfrage kommt.
Nutzerdaten sparsam erheben
Klopfen Sie die Kontakt- und Anmeldeformulare Ihres Online-Shops auf unnötige Datenabfragen hin ab. Hier gilt, dass weniger mehr ist. Immerhin: Ihre Kunden werden es Ihnen danken. Niemand füllt gerne lange Formulare aus, um einen Newsletter zu abonnieren oder eine Bestellung zu tätigen.
Datenschutzerklärung anpassen
Sie können für die Datenschutzerklärung unzählige Mustertexte kostenlos im Internet herunterladen, tragen dann allerdings auch selbst das rechtliche Risiko. Zudem gibt es eine Reihe seriöser Anbieter wie beispielsweise Trusted Shops oder zahlreiche Anwaltskanzleien, die sich auf Datenschutz spezialisiert haben, wo Sie kostenpflichtige Texte mit Haftungsübernahme erhalten.
Social Media-Plugins von der Website nehmen
Grundsätzlich gilt das Prinzip der Einwilligung auch unter der DSGVO, jedoch muss der Seitenbetreiber laut Art. 7, Abs. 1 zudem nachweisen können, dass eine Einwilligung vorliegt. Da die Umsetzung hierfür umständlich ist, empfiehlt es sich, zu evaluieren, wie viele Nutzer die Plugin-Buttons überhaupt nutzen und diese gegebenenfalls als Sofortmaßnahme komplett von der Seite zu nehmen. Wer sie behalten möchte, sollte eine Lösung wie Shariff verwenden.
Reaktionsplan erstellen
Laut DSGVO müssen Händler Datenpannen innerhalb von 72 Stunden den zuständigen Aufsichtsbehörden melden. Ein Reaktionsplan hilft Ihnen, im Fall der Fälle angemessen reagieren zu können. Wen in Ihrem Unternehmen müssen Sie informieren? Wer kann sofort helfen? Welche Tools stehen bereit? Welche örtliche Datenschutzbehörde ist für Sie zuständig?
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Nehmen Sie das Widerrufsrecht unbedingt vor dem 25. Mai noch in die Einwilligung auf, damit Sie auch danach noch rechtssicher E-Mails verschicken können.
Kontaktformulare verschlüsseln
Kontaktformulare und andere Formulare, in denen Nutzerdaten abgefragt werden, müssen künftig ausnahmslos verschlüsselt werden. Zudem gilt nach wie vor, dass Seitenbetreiber Pflichtfelder klar kennzeichnen, damit nur Daten abgefragt werden, die für den Zweck der Anmeldung notwendig sind.
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Zunächst kommt auf Online-Händler sehr viel Arbeit zu, langfristig können die neuen Regelungen jedoch zu mehr Klarheit führen. Außerdem schätzen Verbraucher das Thema Datenschutz enorm und kaufen gerne in Shops ein, die darauf Wert legen. Die Zeit nach dem 25. Mai wird zeigen, ob spektakuläre Urteile mit Millionenstrafen fallen, oder ob Händler insgesamt vielleicht sogar von den neuen Regelungen profitieren werden.
Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.
Trusted Shops GmbH
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