News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 520 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Pfändbarkeit von Zulagen

Geschrieben am Mittwoch, dem 07. März 2018 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Pfändbarkeit von Zulagen - samstags pfändbar, sonntags nicht. Ein Beitrag von: Rechtsanwältin Maike Koll, Fachanwältin für Arbeitsrecht

1. Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar.

2. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen.

(Leitsatz des BAG, Urt. v. 23.08.2017, Az. 10 AZR 859/16)

Die Parteien streiten über die Pfändbarkeit tariflicher Zulagen. Die Klägerin arbeitet bei der Beklagten als Hauspflegerin. Auf das Arbeitsverhältnis findet ein Tarifvertrag Anwendung, in dessen § 8 auch die Zahlung verschiedener Zuschläge - u.a. für Nacht-, Sonntags-, Feiertags-, Samstags-, Wechselschichtarbeit sowie Arbeit am 24. und 31.12. (sog. Vorfestarbeit) geregelt ist. Nach einem privaten Insolvenzverfahren befand sich die Klägerin in der sog. Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte. Im Zeitraum von Mai 2015 bis März 2016 führte die Beklagte von der jeweiligen Nettovergütung der Klägerin den sich aus ihrer Sicht ergebenden pfändbaren Teil an den Treuhänder ab. Dabei berücksichtigte sie auch die an die Klägerin zu zahlenden tarifvertraglichen Zuschläge als pfändbares Arbeitseinkommen. Die Klägerin war der Auffassung, dass die Zuschläge für Nacht-, Sonntags-, Feiertags-, Samstags-, Wechselschichtarbeit sowie die Arbeit am 24. und 31.12. unpfändbare Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO seien, da unter den Begriff "Erschwernis" auch die ungünstige Lage der Arbeitszeit falle. Die Zuschläge hätten daher nicht bei der Berechnung des pfändbaren Teils ihrer Vergütung berücksichtigt werden dürfen - in der Konsequenz verlangt die Klägerin von der Beklagten die Nachzahlung der bereits an den Treuhänder abgeführten Zuschläge.

Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht entschieden zu Gunsten der Klägerin. Da die Beklagte die Ansicht vertrag, dass Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO nur Tätigkeiten beträfen, die als solche beschwerlich seien, begehrt sie im Wege der vom LAG zugelassenen Revision weiterhin die Klageabweisung.

Das BAG entschied daraufhin wie folgt: Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind im Wege der Auslegung als Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr.3 ZPO anzusehen und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Die Arbeit zu diesen Zeiten ist mit herausgehobenen Belastungen verbunden bzw. unterliegt einem besonderen Schutz der Rechtsordnung. Für die Nachtarbeit kann auf die Wertung in § 6 Abs. 5 ArbZG und für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen auf die Wertung in § 9 Abs. 1 ArbZG zurückgegriffen werden. Ebenfalls bestärkt in seiner Entscheidung sieht sich das BAG durch die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung, die den Sonntag und staatlich anerkannte Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung der Arbeitnehmer schützen. Daraus wird deutlich, dass Verfassungs- und Gesetzgeber die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie die Nachtarbeit als besonderer Erschwernis betrachten.

Da es - so das BAG in seiner Entscheidung - in Bezug auf die Schicht-, Samstags- und die sog. Vorfestarbeit eine vergleichbare gesetzgeberische Wertungen nicht gibt, können entsprechende Zulagen nicht unter dem Begriff der Erschwerniszulage i.S.d. § 850a Nr. 3 ZPO zusammengefasst werden. Aus Sicht des BAG sind Zuschläge für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit daher durchaus pfändbar.

Fazit:

Arbeitseinkommen darf grundsätzlich bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet werden. Es gibt allerdings Lohn-/Gehaltsbestandteile, die auch dann nicht gepfändet werden dürfen, wenn sie über der Pfändungsfreigrenze liegen. § 850a ZPO führt diese Lohn-/Gehaltsbestandteile als sog. unpfändbare Bezüge auf; hierunter fallen auch die sog. "Erschwerniszulagen". Mit seinem Urteil hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts eine umstrittene Frage des Lohnpfändungsrechts geklärt, nämlich die Frage, welche Erschwerniszulagen gemäß § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar sind und welche nicht. Soweit das BAG Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit i.S.d. § 850a Nr. 3 ZPO als unpfändbar einordnet, hat es gleichzeitigt auch festgestellt, dass diese Zulagen nicht beliebig hoch sein dürfen. Sie müssen sich im "Rahmen des Üblichen" halten. Als Anknüpfungspunkt dient insoweit § 3b EStG (Einkommensteuergesetz). Soweit der Gesetzgeber hier Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge in einem bestimmten Umfang steuerfrei gestellt hat, sollen diese Zuschläge im Rahmen des § 850a Nr. 3 ZPO als unpfändbar anzusehen sein.

Rückfragen an: Rechtsanwältin Maike Koll, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro, Marktplatz 16, 40213 Düsseldorf, info@fachanwaeltInnen.de, www.fachanwaeltinnen.de www.fachanwaeltinnen.de
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch, Britschgi & Kroll, in der Marktstr. 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.

Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen. Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.

Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzungen zur Wehr setzen wollen.
Bell & Windirsch, Britschgi & Koll (GBR)
Maike Koll
Marktplatz 16
40213 Düsseldorf
(0211) 863 20 20
(0211) 863 20 222
www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
Leyhausen Werbeberatung
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
41469 Neuss
1a@werbegestaltung-neuss.de
02137 799120
www.werbegestaltung-neuss.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Pfändbarkeit von Zulagen - samstags pfändbar, sonntags nicht. Ein Beitrag von: Rechtsanwältin Maike Koll, Fachanwältin für Arbeitsrecht

1. Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar.

2. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen.

(Leitsatz des BAG, Urt. v. 23.08.2017, Az. 10 AZR 859/16)

Die Parteien streiten über die Pfändbarkeit tariflicher Zulagen. Die Klägerin arbeitet bei der Beklagten als Hauspflegerin. Auf das Arbeitsverhältnis findet ein Tarifvertrag Anwendung, in dessen § 8 auch die Zahlung verschiedener Zuschläge - u.a. für Nacht-, Sonntags-, Feiertags-, Samstags-, Wechselschichtarbeit sowie Arbeit am 24. und 31.12. (sog. Vorfestarbeit) geregelt ist. Nach einem privaten Insolvenzverfahren befand sich die Klägerin in der sog. Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte. Im Zeitraum von Mai 2015 bis März 2016 führte die Beklagte von der jeweiligen Nettovergütung der Klägerin den sich aus ihrer Sicht ergebenden pfändbaren Teil an den Treuhänder ab. Dabei berücksichtigte sie auch die an die Klägerin zu zahlenden tarifvertraglichen Zuschläge als pfändbares Arbeitseinkommen. Die Klägerin war der Auffassung, dass die Zuschläge für Nacht-, Sonntags-, Feiertags-, Samstags-, Wechselschichtarbeit sowie die Arbeit am 24. und 31.12. unpfändbare Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO seien, da unter den Begriff "Erschwernis" auch die ungünstige Lage der Arbeitszeit falle. Die Zuschläge hätten daher nicht bei der Berechnung des pfändbaren Teils ihrer Vergütung berücksichtigt werden dürfen - in der Konsequenz verlangt die Klägerin von der Beklagten die Nachzahlung der bereits an den Treuhänder abgeführten Zuschläge.

Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht entschieden zu Gunsten der Klägerin. Da die Beklagte die Ansicht vertrag, dass Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO nur Tätigkeiten beträfen, die als solche beschwerlich seien, begehrt sie im Wege der vom LAG zugelassenen Revision weiterhin die Klageabweisung.

Das BAG entschied daraufhin wie folgt: Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind im Wege der Auslegung als Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr.3 ZPO anzusehen und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Die Arbeit zu diesen Zeiten ist mit herausgehobenen Belastungen verbunden bzw. unterliegt einem besonderen Schutz der Rechtsordnung. Für die Nachtarbeit kann auf die Wertung in § 6 Abs. 5 ArbZG und für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen auf die Wertung in § 9 Abs. 1 ArbZG zurückgegriffen werden. Ebenfalls bestärkt in seiner Entscheidung sieht sich das BAG durch die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung, die den Sonntag und staatlich anerkannte Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung der Arbeitnehmer schützen. Daraus wird deutlich, dass Verfassungs- und Gesetzgeber die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie die Nachtarbeit als besonderer Erschwernis betrachten.

Da es - so das BAG in seiner Entscheidung - in Bezug auf die Schicht-, Samstags- und die sog. Vorfestarbeit eine vergleichbare gesetzgeberische Wertungen nicht gibt, können entsprechende Zulagen nicht unter dem Begriff der Erschwerniszulage i.S.d. § 850a Nr. 3 ZPO zusammengefasst werden. Aus Sicht des BAG sind Zuschläge für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit daher durchaus pfändbar.

Fazit:

Arbeitseinkommen darf grundsätzlich bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet werden. Es gibt allerdings Lohn-/Gehaltsbestandteile, die auch dann nicht gepfändet werden dürfen, wenn sie über der Pfändungsfreigrenze liegen. § 850a ZPO führt diese Lohn-/Gehaltsbestandteile als sog. unpfändbare Bezüge auf; hierunter fallen auch die sog. "Erschwerniszulagen". Mit seinem Urteil hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts eine umstrittene Frage des Lohnpfändungsrechts geklärt, nämlich die Frage, welche Erschwerniszulagen gemäß § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar sind und welche nicht. Soweit das BAG Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit i.S.d. § 850a Nr. 3 ZPO als unpfändbar einordnet, hat es gleichzeitigt auch festgestellt, dass diese Zulagen nicht beliebig hoch sein dürfen. Sie müssen sich im "Rahmen des Üblichen" halten. Als Anknüpfungspunkt dient insoweit § 3b EStG (Einkommensteuergesetz). Soweit der Gesetzgeber hier Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge in einem bestimmten Umfang steuerfrei gestellt hat, sollen diese Zuschläge im Rahmen des § 850a Nr. 3 ZPO als unpfändbar anzusehen sein.

Rückfragen an: Rechtsanwältin Maike Koll, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro, Marktplatz 16, 40213 Düsseldorf, info@fachanwaeltInnen.de, www.fachanwaeltinnen.de www.fachanwaeltinnen.de
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch, Britschgi & Kroll, in der Marktstr. 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.

Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen. Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.

Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzungen zur Wehr setzen wollen.
Bell & Windirsch, Britschgi & Koll (GBR)
Maike Koll
Marktplatz 16
40213 Düsseldorf
(0211) 863 20 20
(0211) 863 20 222
www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
Leyhausen Werbeberatung
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
41469 Neuss
1a@werbegestaltung-neuss.de
02137 799120
www.werbegestaltung-neuss.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Pfändbarkeit von Zulagen" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Slim Dusty: Waltzing Matilda (Video sitting by a c ...

Slim Dusty: Waltzing Matilda (Video sitting by  a c ...
Ungarns Regierungschef Orban trotzt Brüssel und tri ...

Ungarns Regierungschef Orban trotzt Brüssel und tri ...
Slowakei: Neue Spur im Fall des Investigativjournal ...

Slowakei: Neue Spur im Fall des Investigativjournal ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis



Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Kochspaß mit Mäuserich Finn im neuen Gewand (Kummer, Dienstag, 16. April 2024)
„Kochspaß mit Mäuserich Finn“ erstrahlt im neuen Gewand. Das Buch wurde komplett überarbeitet. Und auch das Cover wurde generalüberholt.

Buchbeschreibung:
Wer Mäuserich Finn kennt, weiß, dass er kein Kostverächter ist. Und wenn er in die Küche bittet, dann wird es auf jeden Fall lecker.
Deshalb hat Finn in diesem Buch so manche Leckerei zusammengestellt. Immerhin ist er viel herumgekommen und dabei schnappt man natürlich so einiges auf. Hier ist für jeden was dabei!< ...

 Was Sprache mit mentaler Stärke zu tun hat (PR-Gateway, Montag, 15. April 2024)
Und warum Sprache ein wichtiger Schlüssel zur mentalen Stärke ist

Anna, 42 Jahre jung, fühlt sich oft müde, gestresst und überfordert.

Ihre zahlreichen Verpflichtungen scheinen sie regelrecht zu erdrücken. Morgens muss sie die Kinder zur Schule bringen, danach muss sie zur Arbeit, nachmittags soll der Haushalt erledigt werden und abends wird erwartet, dass ein leckeres Abendessen auf dem Tisch steht.

Allein dieser kleine Ausflug in Annas Leben ist ein typisches Bei ...

 Zufriedene Kunden mit Bayerisches Münzkontor Erfahrungen schätzen die Wertentwicklung von Gold- und Silbermünzen (PR-Gateway, Montag, 15. April 2024)
Münzen vom Bayerischen Münzkontor Aschaffenburg sind mehr als nur Metall und Prägung

Sammler, die mit Bayerisches Münzkontor Erfahrungen sammeln konnten, wissen, dass es sich um eine eigene Welt handelt. In ihr geht es um die Leidenschaft für Geschichte und die Exklusivität von ausgewählten Stücken. Aber auch die finanziellen Chancen, die sich mit dem Erwerb von Edelmetallen bieten können, finden Beachtung. Wertvolle Münzen galte ...

 Es läuft nicht immer alles so im Leben, wie man es sich vorstellt (Kummer, Donnerstag, 11. April 2024)
Die folgenden Buchtipps geben Einblicke in bewegende Schicksale, so wie das Leben sie geschrieben hat. Nicht immer positiv, aber auch sie gehören zum Leben dazu.

Buchtipps:
Seelenqual mit HappyEnd: Mein Kampf gegen Krebs
Als würde mir die Diagnose manisch depressiv nicht bereits genug Probleme bereiten … nun kam auch noch Krebs hinzu.
Die Zeit schien stillzustehen … ich ergab mich in mein Schicksal voller Angst. Meine Gedanken kreisten zwischen Resignation un ...

 Die Zukunft der Geschäftsabwicklung: Deutschland führt verbindliche Nutzung von E-Rechnungen ein (PR-Gateway, Mittwoch, 10. April 2024)


In einer Ära, die von der Digitalisierung geprägt ist, verändern sich grundlegende Geschäftsprozesse rasant. Ein Schlüsselelement dieser Transformation ist die Einführung elektronischer Rechnungen, die nicht nur Effizienzsteigerungen versprechen, sondern auch nachhaltige Vorteile für Unternehmen und die Umwelt bieten. Deutschland plant, im B2B-Bereich die verbindliche Nutzung elektronischer Rechnungen einzuführen, was einen bedeutenden Schritt in Richtung einer digitalen Wirtschaft d ...

 Rund um die Uhr sicher mit Wächter Sicherheitsdienste (PR-Gateway, Dienstag, 09. April 2024)


Sicherheit spielt in Deutschland eine große Rolle. Dabei muss es nicht immer um das eigene Leben gehen oder die Sorge vor Einbrechern. Von leerstehenden Baustellen können Materialien entwendet, wertvolle Kunstobjekte bei Ausstellungen beschädigt werden. Auf Großveranstaltungen sind Streitigkeiten zwischen Gästen keine Seltenheit, bei VIP-Events kompetente Fahrdienste unerlässlich. Für all diese Aufgaben stehen Security-Firmen bereit. Doch die Auswahl ist groß - und sicher fühlt sich ...

 Bußgeldbescheid: Eine Überprüfung lohnt sich! (PR-Gateway, Dienstag, 09. April 2024)


Auf einen solchen Brief würden Autofahrer gerne verzichten. Dennoch werden innerhalb Deutschlands jährlich mehrere Millionen Bußgeldbescheide versendet - und der Großteil von ihren Empfängern akzeptiert. Dabei sind sich Branchenexperten unabhängig voneinander über die Fehlerhaftigkeit eines guten Drittels aller Zustellungen einig. Als Spezialist für Verkehrsrecht bietet Markus Büttgenbach seinen Klienten nach Erhalt eines  Die neuen Gesetzesvorhaben zur E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025 in Deutschland, inklusive eines Meldesystems ab dem Jahr 2028 (PR-Gateway, Montag, 08. April 2024)


Essen - "Ab dem 01.01.2025 sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Sie erhalten die Vorsteuer dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur noch aus den elektronischen Rechnungen", erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert. Nach derzeitigem Stand sind von dieser Änderung alle umsatzs ...

 Schönheit tanken am Lago Maggiore (Maggioni, Mittwoch, 03. April 2024)
Endlich öffnen die weltberühmten Botanischen Gärten am Lago Maggiore ihre Tore wieder für Besucher. Nach dem Wintergrau gibt es hier eine geballte Ladung Frühling mit perfekter Kulisse.

Orte, an denen die Natur ohnehin verschwenderisch mit ihren Reizen umgeht, haben Menschen zu allen Zeiten inspiriert, die schöne Landschaft durch kreatives Schaffen zu veredeln. So am Lago Maggiore, dem großen oberitalienischen See vor spektakulärer Alpen-Kulisse. In der weiten Bucht, die sich am ...

 Shopfloor-ECO-System als Datengeber für Automatisierungssysteme (PR-Gateway, Mittwoch, 27. März 2024)
Ganzheitliches Lösungskonzept für die Prozessautomatisierung

Höhere Produktivität, sicher garantierte Liefertreue und die richtige Antwort auf den Fachkräftemangel - auch für die CNC-Fertigung gilt die Automatisierung als das erste Mittel der Wahl. Daher halten vermehrt auch vollautomatisch ablaufende Peripherie- und Rüstprozesse Einzug in die spanende Fertigung. Doch hocheffizient kann nur arbeiten, wer alle relevanten Daten zu rechten Zeit an der richtigen Stelle im Zugriff hat. Das ...

Werbung bei News-Central.de:





Pfändbarkeit von Zulagen

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,90 Sekunden