News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 368 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Angabe nicht existierender Person als Fahrer nicht strafbar

Geschrieben am Samstag, dem 24. Februar 2018 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: OLG Stuttgart: Angabe nicht existierender Person als Fahrer gegenüber Bußgeldbehörde nicht als falsche Verdächtigung strafbar

Veranlasst jemand einen Dritten, im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine nicht existierende Person als Fahrer anzugeben, macht er sich nicht wegen falscher Verdächtigung strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) mit Urteil vom 20.02.2018, 4 Rv 25 Ss 982/17, entschieden.

Das Verfahren endete mit einem Freispruch des Temposünders, der so einem Bußgeld und einem Fahrverbot entgangen war.

Dritter füllte Anhörungsbogen aus und gab nicht existente Person an

Der Angeklagte war im Juni 2015 auf der B 27 in Richtung Tübingen gefahren und geblitzt worden. Es wurde ihm vorgeworfen, er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 58 km/h überschritten. Für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ist eine Regelgeldbuße von 480 Euro und ein Regelfahrverbot von einem Monat vorgesehen. Das für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zuständige Landratsamt sandte dem Angeklagten einen Anhörungsbogen zu. Um zu verhindern, wegen der Ordnungswidrigkeit belangt zu werden, wandte sich der Angeklagte an eine unbekannt gebliebene Person, die auf einer Internetseite damit warb: "Ich übernehme Ihre Punkte und Ihr Fahrverbot für Sie". Dieser Person übersandte er den Anhörungsbogen und überwies ihr im Gegenzug 1.000 Euro auf ein Schweizer Bankkonto. Diese Person füllte den Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde für den Angeklagten aus, gab den Verstoß zu und erklärte, sie sei der verantwortliche Fahrer, wobei sie den Namen einer in Wirklichkeit nicht existenten Person angab.

Bußgeldbehörde bemerkte Manipulation zu spät, Verfolgungsverjährung war bereits eingetreten

Daraufhin erließ das Landratsamt als Bußgeldbehörde gegen die tatsächlich nicht existierende Person einen Bußgeldbescheid und stellte zugleich das Verfahren gegen den Angeklagten ein. Bis die Bußgeldbehörde erfuhr, dass die angegebene Person in Wirklichkeit nicht existiert, war bereits Verfolgungsverjährung hinsichtlich der vom Angeklagten begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit eingetreten, so dass er deshalb endgültig nicht mehr belangt werden konnte.

Zuerst Verurteilung, dann Freispruch

Das Amtsgericht Reutlingen verurteilte den Angeklagten wegen falscher Verdächtigung. In der Berufungsinstanz sprach ihn das das Landgericht Tübingen dagegen frei. Letztlich legte die Staatsanwaltschaft Revision gegen den Freispruch ein.

OLG bestätigt Freispruch des Landgerichts, weil das festgestellte Verhalten des Angeklagten keinen Straftatbestand erfüllt

Das OLG stellte fest, dass sich der Angeklagte nicht wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB strafbar gemacht habe, da er die falsche Behauptung nicht in Bezug auf eine andere tatsächlich existierende Person aufgestellt hat. "Ein anderer", wie von § 164 StGB vorausgesetzt, müsse eine tatsächlich existierende Person sein, was vorliegend aber gerade nicht der Fall war.

Auch keine anderen Straftatbestände oder OWi-Tatbestände verwirklicht

Das Oberlandesgericht stellte zudem fest, dass der Angeklagte auch keine anderen Straftatbestände verwirklicht hat. Es komme weder eine Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB noch eine Beteiligung an einem Vortäuschen einer Straftat (§ 145d Abs. 2 StGB) oder an einer Strafvereitelung (§ 258 Abs. 1 StGB) in Betracht. Der Angeklagte habe sich auch nicht wegen versuchter mittelbarer Falschbeurkundung nach §§ 271 Abs. 1, Abs. 4, 22, 23 StGB strafbar gemacht, indem er eine falsche Eintragung der Ordnungswidrigkeit im Fahreignungsregister habe herbeiführen wollen, denn das vom Kraftfahrt-Bundesamt geführte Fahreignungsregister sei kein öffentliches Register im Sinne der Norm. Auch sei der Angeklagte nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit der Beteiligung an einer vorsätzlichen falschen Namensangabe nach §§ 111 Abs. 1, 14 OWiG zu belangen. Insoweit sei jedenfalls das von Amts wegen auch im Revisionsverfahren zu berücksichtigende Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 OWiG eingetreten gewesen.

Letztlich stellte das OLG fest, dass solche Manipulationen im Bußgeldverfahren oftmals nicht geahndet werden könnten und dadurch letztlich die Verkehrssicherheit leide. Dies könne, so das OLG, jedoch nur der Gesetzgeber ändern, indem er eine entsprechende Straf- oder Bußgeldvorschrift schaffe.

Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Beratung und Vertretung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten bei Bußgeld, Führerscheinentzug, Ordnungswidrigkeit, Unfall

Otto-Krafft-Platz 24

59065 Hamm

Tel. 02381 - 4910696

Fax 02381 - 4910694

Notfall 0176 - 456 56 450

www.gs-rechtsanwaelte.de

info@gs-rechtsanwaelte.de
Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte in Hamm
Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung und Strafverteidigung
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Ginter Leonid
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Nordrhein-Westfalen - Hamm
02381-4910696
02381-4910694
http://www.gs-rechtsanwaelte.de

Pressekontakt:
Ginter Schiering Rechtsanwälte
Ginter Leonid
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Nordrhein-Westfalen - Hamm
info@gs-rechtsanwaelte.de
02381-4910696
http://www.gs-rechtsanwaelte.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


OLG Stuttgart: Angabe nicht existierender Person als Fahrer gegenüber Bußgeldbehörde nicht als falsche Verdächtigung strafbar

Veranlasst jemand einen Dritten, im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine nicht existierende Person als Fahrer anzugeben, macht er sich nicht wegen falscher Verdächtigung strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) mit Urteil vom 20.02.2018, 4 Rv 25 Ss 982/17, entschieden.

Das Verfahren endete mit einem Freispruch des Temposünders, der so einem Bußgeld und einem Fahrverbot entgangen war.

Dritter füllte Anhörungsbogen aus und gab nicht existente Person an

Der Angeklagte war im Juni 2015 auf der B 27 in Richtung Tübingen gefahren und geblitzt worden. Es wurde ihm vorgeworfen, er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 58 km/h überschritten. Für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ist eine Regelgeldbuße von 480 Euro und ein Regelfahrverbot von einem Monat vorgesehen. Das für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zuständige Landratsamt sandte dem Angeklagten einen Anhörungsbogen zu. Um zu verhindern, wegen der Ordnungswidrigkeit belangt zu werden, wandte sich der Angeklagte an eine unbekannt gebliebene Person, die auf einer Internetseite damit warb: "Ich übernehme Ihre Punkte und Ihr Fahrverbot für Sie". Dieser Person übersandte er den Anhörungsbogen und überwies ihr im Gegenzug 1.000 Euro auf ein Schweizer Bankkonto. Diese Person füllte den Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde für den Angeklagten aus, gab den Verstoß zu und erklärte, sie sei der verantwortliche Fahrer, wobei sie den Namen einer in Wirklichkeit nicht existenten Person angab.

Bußgeldbehörde bemerkte Manipulation zu spät, Verfolgungsverjährung war bereits eingetreten

Daraufhin erließ das Landratsamt als Bußgeldbehörde gegen die tatsächlich nicht existierende Person einen Bußgeldbescheid und stellte zugleich das Verfahren gegen den Angeklagten ein. Bis die Bußgeldbehörde erfuhr, dass die angegebene Person in Wirklichkeit nicht existiert, war bereits Verfolgungsverjährung hinsichtlich der vom Angeklagten begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit eingetreten, so dass er deshalb endgültig nicht mehr belangt werden konnte.

Zuerst Verurteilung, dann Freispruch

Das Amtsgericht Reutlingen verurteilte den Angeklagten wegen falscher Verdächtigung. In der Berufungsinstanz sprach ihn das das Landgericht Tübingen dagegen frei. Letztlich legte die Staatsanwaltschaft Revision gegen den Freispruch ein.

OLG bestätigt Freispruch des Landgerichts, weil das festgestellte Verhalten des Angeklagten keinen Straftatbestand erfüllt

Das OLG stellte fest, dass sich der Angeklagte nicht wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB strafbar gemacht habe, da er die falsche Behauptung nicht in Bezug auf eine andere tatsächlich existierende Person aufgestellt hat. "Ein anderer", wie von § 164 StGB vorausgesetzt, müsse eine tatsächlich existierende Person sein, was vorliegend aber gerade nicht der Fall war.

Auch keine anderen Straftatbestände oder OWi-Tatbestände verwirklicht

Das Oberlandesgericht stellte zudem fest, dass der Angeklagte auch keine anderen Straftatbestände verwirklicht hat. Es komme weder eine Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB noch eine Beteiligung an einem Vortäuschen einer Straftat (§ 145d Abs. 2 StGB) oder an einer Strafvereitelung (§ 258 Abs. 1 StGB) in Betracht. Der Angeklagte habe sich auch nicht wegen versuchter mittelbarer Falschbeurkundung nach §§ 271 Abs. 1, Abs. 4, 22, 23 StGB strafbar gemacht, indem er eine falsche Eintragung der Ordnungswidrigkeit im Fahreignungsregister habe herbeiführen wollen, denn das vom Kraftfahrt-Bundesamt geführte Fahreignungsregister sei kein öffentliches Register im Sinne der Norm. Auch sei der Angeklagte nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit der Beteiligung an einer vorsätzlichen falschen Namensangabe nach §§ 111 Abs. 1, 14 OWiG zu belangen. Insoweit sei jedenfalls das von Amts wegen auch im Revisionsverfahren zu berücksichtigende Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 OWiG eingetreten gewesen.

Letztlich stellte das OLG fest, dass solche Manipulationen im Bußgeldverfahren oftmals nicht geahndet werden könnten und dadurch letztlich die Verkehrssicherheit leide. Dies könne, so das OLG, jedoch nur der Gesetzgeber ändern, indem er eine entsprechende Straf- oder Bußgeldvorschrift schaffe.

Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Beratung und Vertretung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten bei Bußgeld, Führerscheinentzug, Ordnungswidrigkeit, Unfall

Otto-Krafft-Platz 24

59065 Hamm

Tel. 02381 - 4910696

Fax 02381 - 4910694

Notfall 0176 - 456 56 450

www.gs-rechtsanwaelte.de

info@gs-rechtsanwaelte.de
Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte in Hamm
Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung und Strafverteidigung
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Ginter Leonid
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Nordrhein-Westfalen - Hamm
02381-4910696
02381-4910694
http://www.gs-rechtsanwaelte.de

Pressekontakt:
Ginter Schiering Rechtsanwälte
Ginter Leonid
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Nordrhein-Westfalen - Hamm
info@gs-rechtsanwaelte.de
02381-4910696
http://www.gs-rechtsanwaelte.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Angabe nicht existierender Person als Fahrer nicht strafbar" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

6 Fragen an – 6 Antworten von Friedrich Merz | Die ...

6 Fragen an – 6 Antworten von Friedrich Merz | Die  ...
CDU-Regionalkonferenz Lübeck: Vorstellung der Kandi ...

CDU-Regionalkonferenz Lübeck: Vorstellung der Kandi ...
Dämpfer für deutsche Wirtschaft: Seit 2015 zum erst ...

Dämpfer für deutsche Wirtschaft: Seit 2015 zum erst ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis



Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Extensions, die Magento besser machen! (PR-Gateway, Donnerstag, 18. April 2024)
Funktionserweiterungen für die E-Commerce Software

Seit 2010 bietet die clever+zöger GmbH Dienstleistungen für das die E-Commerce Software Magento an und gehört damit zu den "alten Hasen" im Feld. 14 Jahre Magento, 14 Jahre E-Commerce, die Experten von clever+zöger wissen, wovon sie sprechen, wenn sie sich zum Thema Magento äußern.



Angebot für B2B und B2C



Seit 2018 ist clever+zöger auch Solution Partner von Adobe, die Inhaber von Magento. Hauptau ...

 Beste KI Suchmaschine für Gesundheit - Neuer 267% AI Hot Stock nach 215.872% mit Microsoft ($MSFT) und 278.417% mit NVIDIA ($NVDA) (PR-Gateway, Dienstag, 16. April 2024)


Beste KI Suchmaschine für Gesundheit - Neuer 267% AI Hot Stock nach 215872% mit Microsoft und 278417% mit NVIDIA ($NVDA)



16.04.24 08:02

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74256/AC_Treatment_160424.001.png< ...

 
Schönheit, die Bestand hat: Das Atelier von Daniela Grob (PR-Gateway, Donnerstag, 11. April 2024)
Meisterhafte Permanent Make-up und Microblading Kunst im Herzen Münchens

Im pulsierenden Herzen Münchens, im exklusiven Beauty-Atelier danielagrob.de, entfaltet sich eine Welt der Schönheit, in der die Kunst des Permanent Make-up und Microbladings eine neue Dimension erreicht. Unter der fachkundigen Leitung von Daniela Grob, einer renommierten Expertin auf dem Gebiet der ästhetischen Pigmentierung, bietet dieses Stu ...

 Nachhaltige Entspannung am Ofenfeuer (PR-Gateway, Mittwoch, 10. April 2024)
Moderne Holzfeuerstätte: statt digital gut geerdet

Viele Menschen spüren, dass ständige Erreichbarkeit und Präsenz auf Social Media auf Dauer ungesund sind. Doch was hilft, um loszulassen und zu entschleunigen? Wie kann man sich eine Auszeit zum Durchatmen gönnen? Die Antwort findet sich in ursprünglichen Dingen, zu denen zweifelsfrei das Feuer als archaisches Kulturgut gehört. Mit einer eigenen, modernen Holzfeuerstätte lässt sich ein entspannter und naturverbundener Lifestyle unkomp ...

 Warum die Konsequenzen der CSRD Unternehmen zu neuen Nachhaltigkeits-Standards zwingen (PR-Gateway, Dienstag, 09. April 2024)
Expertenkommentar von Sue Fortunato-Esbach, Manager Sustainability bei Assent

Die CSRD-Richtlinie der EU wird in den nächsten Jahren immer mehr Unternehmen betreffen und von ihnen eine umfangreiche Nachhaltigkeits-Berichterstattung abverlangen. Neben der Corporate Sustainability Reporting Directive sind es bekanntermaßen auch das Interessen von Stakeholdern wie Investoren und Konsumenten, die von Unternehmen verlangen nachhaltig zu produzieren und dies offen zu legen. Die CSRD zu igno ...

 Die Lage ist bedrohlicher, als Menschen wahrhaben wollen (PR-Gateway, Dienstag, 09. April 2024)
Neues Buch "Achtung, Sie verlassen den demokratischen Sektor. Das Ende der Freiheit in Deutschland?" von Gunnar Kunz bei Solibro erschienen

Unter dem Titel "Achtung Sie verlassen den demokratischen Sektor" ist soeben ein aufklärerisches Sachbuch von Gunnar Kunz im Solibro Verlag erschienen, das vor dem gefährlichen Umbau eines immer mächtigeren Staates zu einem demokratiefeindlichen Obrigkeitsstaat warnt.

Die Feinde der Demokratie erkennt man nicht zwangsläufig an ihren Ziele ...

 Eilt: 4 Lithium Majors setzen auf diesen Lithium Hot Stock. Neuer 443% Lithium Aktientip nach 4.860% mit Albemarle ($ALB), 6.257% mit SQM ($SQM) und 147.900% mit International Battery Metals ($IBAT) (PR-Gateway, Freitag, 05. April 2024)


Eilt: 4 Lithium Majors setzen auf diesen Lithium Hot Stock. 443% Lithium Hot Stock nach 4.860% mit Albemarle ($ALB)



05.04.24 08:02

AC Research



Denver, CO ( www.aktiencheck.de , Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74153/050424-ac.001.png




 
BioXtrim: Der natürliche Schlüssel zu effektivem Gewichtsverlust und gesteigertem Wohlbefinden (PR-Gateway, Donnerstag, 04. April 2024)


BioXtrim, eine revolutionäre Ergänzung zur Unterstützung des Gewichtsverlusts, wurde kürzlich auf den Markt gebracht und hat bereits große Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Diese fortschrittliche Formel bietet eine Reihe von Vorteilen für diejenigen, die nach einer wirksamen und natürlichen Methode zur Gewichtsabnahme suchen.



BioXtrim bietet eine einfache Lösung für die Gewichtsreduktion, indem es den K ...

 Uwe Klössing - Strategie-Consultant der Personal Branding Company (PR-Gateway, Donnerstag, 04. April 2024)
Uwe Klössing greift auf langjährige Praxiserfahrung zurück und unterstützt damit Selbstständige und UnternehmerInnen in ihrem Personal Branding.

Mit seiner ausgeprägten Leidenschaft für Personal Branding und der jahrelangen Erfahrung, die er als Personal Branding Fotograf bereits gesammelt hat, steht Personal Branding Consultant Uwe Klössing für eine Beratung, die großen Wert auf Individualtiät legt. Seit über 20 Jahre ...

 Neuer 225% Cloud AI Hot Stock mit exponentiellem Wachstum mit NVIDIA-Servern. Neuer 225% KI Aktientip nach 278.417% mit NVIDIA ($NVDA) und 215.872% mit Microsoft ($MSFT) (PR-Gateway, Mittwoch, 03. April 2024)


Cloud AI Hot Stock mit exponentiellem Wachstum mit NVIDIA-Servern. Neuer 225% KI Aktientip nach 278.417% mit NVIDIA



03.04.24 08:17

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74127/AC_Alset_030424.001.png

< ...

Werbung bei News-Central.de:





Angabe nicht existierender Person als Fahrer nicht strafbar

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,91 Sekunden