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News - Central News:  Die Kündigung eines Kranken: Wie sich Arbeitnehmer am besten wehren gegen Ungerechtigkeiten

Geschrieben am Dienstag, dem 09. Januar 2018 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Es heißt "Schwarzbuch sozial" und führt Fälle sozialer Ungerechtigkeit auf (Wilhelmshavener Zeitung, 04.01.2018). Schwarzbuch-Autor Hans-Peter de Vries beschreibt dort ein Schicksal, das in der anwaltlichen Praxis häufig vorkommt und immer wieder für Empörung sorgt: Die Kündigung einer Angestellten wegen ihrer Krankheit. Wann darf der Arbeitgeber so etwas tun? Und wie sollte sich ein betroffener Arbeitnehmer verhalten? Antworten hat Anwalt Bredereck.

Kündigung wegen Krankheit: Ist das vereinbar mit dem Arbeitsrecht? Hier geht es nicht um Fälle, in denen der Arbeitnehmer eine vertragliche Pflichtverletzung begeht, es geht nicht um eine verhaltensbedingte Kündigung, denn: eine Krankheit kann man niemandem vorwerfen! Möglich ist dagegen eine personenbedingte Kündigung, da liegt der Kündigungsgrund in der "Person" des Arbeitnehmers. Die Fälle sind vielfältig, da ist der Lastkraftfahrer, dem man die Fahrerlaubnis entzieht, oder die Fachkraft, die ihre Zusatzqualifikation verliert. Häufigster Fall aber ist: die Kündigung wegen Krankheit, die allerdings nur ausnahmsweise erlaubt ist, unter strengen Voraussetzungen.

Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich nur in 3 Fällen wegen Krankheit kündigen: Den "dauerkranken" Arbeitnehmer, der länger als ein Jahr arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, den häufig Kurzzeiterkrankten, der über Jahre hinweg mehr als 6 Wochen im Jahr wegen Krankheit fehlt, und der Arbeitnehmer, der wegen einer Erkrankung nicht mehr voll einsatzbereit ist. Das sind die 3 Fallvarianten, um die sich eine umfangreiche arbeitsgerichtliche Rechtsprechung entwickelt hat, mit hohen Hürden für den Arbeitgeber: Oft kann er Voraussetzungen nicht beweisen, weil keine Information über die Krankheit vorliegt. Oder er scheitert an Formalitäten, beispielsweise an der korrekten Anhörung des Betriebsrats.

Kündigungen wegen Krankheit sind für Arbeitgeber riskant, in den allermeisten Fällen enden solche Fälle mit einem Abfindungs-Vergleich vor dem Arbeitsgericht: Der Arbeitnehmer bekommt dann eine hohe Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Erfahrungsgemäß sind Abfindungen bei Kündigungen wegen Krankheit besonders hoch. Das liegt zum einen an den arbeitsrechtlichen Hürden und den Schwierigkeiten, auf die der Arbeitgeber regelmäßig vor dem Arbeitsgericht stößt, wenn der Arbeitnehmer sich mit einer Kündigungsschutzklage wehrt. Und Arbeitnehmer sind häufig schon lange angestellt, bevor sie krankheitsbedingt gekündigt werden: Ein Grund mehr, dass der Chef tief in die Tasche greifen muss, um den Arbeitnehmer los zu werden.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Womöglich wegen Ihrer Erkrankung? Dann kann es sein, dass Sie gute Aussichten auf eine hohe Abfindung haben! Rufen Sie mich noch heute an in meinen Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht: Unter 030.40004999 erreichen Sie mich zeitnah. Erfahren Sie von mir, welche Chancen Ihre Kündigungsschutzklage hätte und welche Abfindungshöhe realistisch ist. Meine anwaltliche Ersteinschätzung Ihrer Kündigung ist kostenlos und unverbindlich. Auf Ihren Anruf freue ich mich!

Mehr als 18 Jahre Erfahrung als Anwalt mit Kündigungsschutzklagen.

Vertretung bundesweit.

Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prenzlauer Allee 189

10405 Berlin

Tel: 030.4000 4999

Fax: 030.4000 4998

Kündigungshotline: 0176.21133283

Fachanwalt Bredereck im Web:

http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung

www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht

www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Es heißt "Schwarzbuch sozial" und führt Fälle sozialer Ungerechtigkeit auf (Wilhelmshavener Zeitung, 04.01.2018). Schwarzbuch-Autor Hans-Peter de Vries beschreibt dort ein Schicksal, das in der anwaltlichen Praxis häufig vorkommt und immer wieder für Empörung sorgt: Die Kündigung einer Angestellten wegen ihrer Krankheit. Wann darf der Arbeitgeber so etwas tun? Und wie sollte sich ein betroffener Arbeitnehmer verhalten? Antworten hat Anwalt Bredereck.

Kündigung wegen Krankheit: Ist das vereinbar mit dem Arbeitsrecht? Hier geht es nicht um Fälle, in denen der Arbeitnehmer eine vertragliche Pflichtverletzung begeht, es geht nicht um eine verhaltensbedingte Kündigung, denn: eine Krankheit kann man niemandem vorwerfen! Möglich ist dagegen eine personenbedingte Kündigung, da liegt der Kündigungsgrund in der "Person" des Arbeitnehmers. Die Fälle sind vielfältig, da ist der Lastkraftfahrer, dem man die Fahrerlaubnis entzieht, oder die Fachkraft, die ihre Zusatzqualifikation verliert. Häufigster Fall aber ist: die Kündigung wegen Krankheit, die allerdings nur ausnahmsweise erlaubt ist, unter strengen Voraussetzungen.

Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich nur in 3 Fällen wegen Krankheit kündigen: Den "dauerkranken" Arbeitnehmer, der länger als ein Jahr arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, den häufig Kurzzeiterkrankten, der über Jahre hinweg mehr als 6 Wochen im Jahr wegen Krankheit fehlt, und der Arbeitnehmer, der wegen einer Erkrankung nicht mehr voll einsatzbereit ist. Das sind die 3 Fallvarianten, um die sich eine umfangreiche arbeitsgerichtliche Rechtsprechung entwickelt hat, mit hohen Hürden für den Arbeitgeber: Oft kann er Voraussetzungen nicht beweisen, weil keine Information über die Krankheit vorliegt. Oder er scheitert an Formalitäten, beispielsweise an der korrekten Anhörung des Betriebsrats.

Kündigungen wegen Krankheit sind für Arbeitgeber riskant, in den allermeisten Fällen enden solche Fälle mit einem Abfindungs-Vergleich vor dem Arbeitsgericht: Der Arbeitnehmer bekommt dann eine hohe Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Erfahrungsgemäß sind Abfindungen bei Kündigungen wegen Krankheit besonders hoch. Das liegt zum einen an den arbeitsrechtlichen Hürden und den Schwierigkeiten, auf die der Arbeitgeber regelmäßig vor dem Arbeitsgericht stößt, wenn der Arbeitnehmer sich mit einer Kündigungsschutzklage wehrt. Und Arbeitnehmer sind häufig schon lange angestellt, bevor sie krankheitsbedingt gekündigt werden: Ein Grund mehr, dass der Chef tief in die Tasche greifen muss, um den Arbeitnehmer los zu werden.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Womöglich wegen Ihrer Erkrankung? Dann kann es sein, dass Sie gute Aussichten auf eine hohe Abfindung haben! Rufen Sie mich noch heute an in meinen Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht: Unter 030.40004999 erreichen Sie mich zeitnah. Erfahren Sie von mir, welche Chancen Ihre Kündigungsschutzklage hätte und welche Abfindungshöhe realistisch ist. Meine anwaltliche Ersteinschätzung Ihrer Kündigung ist kostenlos und unverbindlich. Auf Ihren Anruf freue ich mich!

Mehr als 18 Jahre Erfahrung als Anwalt mit Kündigungsschutzklagen.

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Rechtsanwalt Alexander Bredereck

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