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News - Central News:  Lebensversicherungen unter Druck - Widerspruch prüfen

Geschrieben am Dienstag, dem 07. November 2017 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Lebensversicherungen unter Druck - Widerspruch prüfen

Lange Zeit galt die Lebensversicherung als sicherer Baustein für die Altersvorsorge. Doch in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen hat sich das geändert, Verbraucher und Versicherer geraten unter Druck.

Über Jahrzehnte gehörten Lebensversicherungen zum privaten Finanzplan von Verbrauchern, um im Alter etwas "auf der hohen Kante" zu haben. Garantiezinsen und Überschussbeteiligungen sollten dafür sorgen. Doch diese Pläne sind zuletzt immer mehr ins Wanken geraten. Auf der einen Seite kann sich die Lebensplanung der Versicherungsnehmer ändern, so dass sie sich gerne von ihrer Police wieder trennen möchten. Auf der anderen Seite werden die Lebensversicherungen auch für die Versicherer aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase zur Belastung. Wie verschiedene Medien zuletzt berichteten, überlegen daher mehrere große Versicherungskonzerne sich von den Policen zu trennen, sprich einen Käufer zu suchen.

Bevor ein sog. Run-off über die Bühne gehen kann, muss die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin grünes Licht für den Verkauf geben. Sie soll dafür sorgen, dass die Verbraucher nicht benachteiligt werden. Dennoch kann der Verkauf der Policen an eine Abwicklungsfirma ein Risiko für die Versicherungsnehmer darstellen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Wenn die Lebensversicherung verkauft wird, kann der Käufer zwar nicht an den Garantiezinsen rütteln. Allerdings könnte die Überschussbeteiligung niedriger ausfallen und das würde den Versicherungsnehmer treffen. Denn die Abwicklungsfirmen sind an einem Neukundengeschäft in der Regel nicht interessiert, nur die bestehenden Policen werden abgewickelt. Dadurch entfällt der Wettbewerb und für die Versicherungsgeber ist es nicht wichtig, möglichst attraktive Konditionen zu bieten. Daher könnten sie sich darauf beschränken, die Versicherungsnehmer nur im vorgeschriebenen Mindestumfang an den Überschüssen zu beteiligen. Unterm Strich könnte daher am Ende der Laufzeit eine deutlich kleinere Summe für den Versicherungsnehmer herauskommen als er beim Abschluss der Police noch gedacht hatte.

Die Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig zu kündigen, ist in der Regel aber keine Option, da der Versicherungsnehmer dann nur den Rückkaufswert erhält. Lukrativer ist zumeist der Widerspruch der Lebensversicherung. Dann erhält der Versicherungsnehmer seine gezahlten Beiträge fast vollständig zurück. Nur für den gewährten Versicherungsschutz muss er sich einen Abzug gefallen lassen. Im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte können prüfen, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerspruch vorliegen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Lebensversicherungen unter Druck - Widerspruch prüfen

Lange Zeit galt die Lebensversicherung als sicherer Baustein für die Altersvorsorge. Doch in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen hat sich das geändert, Verbraucher und Versicherer geraten unter Druck.

Über Jahrzehnte gehörten Lebensversicherungen zum privaten Finanzplan von Verbrauchern, um im Alter etwas "auf der hohen Kante" zu haben. Garantiezinsen und Überschussbeteiligungen sollten dafür sorgen. Doch diese Pläne sind zuletzt immer mehr ins Wanken geraten. Auf der einen Seite kann sich die Lebensplanung der Versicherungsnehmer ändern, so dass sie sich gerne von ihrer Police wieder trennen möchten. Auf der anderen Seite werden die Lebensversicherungen auch für die Versicherer aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase zur Belastung. Wie verschiedene Medien zuletzt berichteten, überlegen daher mehrere große Versicherungskonzerne sich von den Policen zu trennen, sprich einen Käufer zu suchen.

Bevor ein sog. Run-off über die Bühne gehen kann, muss die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin grünes Licht für den Verkauf geben. Sie soll dafür sorgen, dass die Verbraucher nicht benachteiligt werden. Dennoch kann der Verkauf der Policen an eine Abwicklungsfirma ein Risiko für die Versicherungsnehmer darstellen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Wenn die Lebensversicherung verkauft wird, kann der Käufer zwar nicht an den Garantiezinsen rütteln. Allerdings könnte die Überschussbeteiligung niedriger ausfallen und das würde den Versicherungsnehmer treffen. Denn die Abwicklungsfirmen sind an einem Neukundengeschäft in der Regel nicht interessiert, nur die bestehenden Policen werden abgewickelt. Dadurch entfällt der Wettbewerb und für die Versicherungsgeber ist es nicht wichtig, möglichst attraktive Konditionen zu bieten. Daher könnten sie sich darauf beschränken, die Versicherungsnehmer nur im vorgeschriebenen Mindestumfang an den Überschüssen zu beteiligen. Unterm Strich könnte daher am Ende der Laufzeit eine deutlich kleinere Summe für den Versicherungsnehmer herauskommen als er beim Abschluss der Police noch gedacht hatte.

Die Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig zu kündigen, ist in der Regel aber keine Option, da der Versicherungsnehmer dann nur den Rückkaufswert erhält. Lukrativer ist zumeist der Widerspruch der Lebensversicherung. Dann erhält der Versicherungsnehmer seine gezahlten Beiträge fast vollständig zurück. Nur für den gewährten Versicherungsschutz muss er sich einen Abzug gefallen lassen. Im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte können prüfen, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerspruch vorliegen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html
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