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News - Central News:  Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit bei Air Berlin? Was kann der Arbeitgeber tun?

Geschrieben am Donnerstag, dem 05. Oktober 2017 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Kürzlich hat sich eine Vielzahl von Piloten von Air Berlin beinahe zeitgleich krankschreiben lassen. Das war vielfach als Protest der Mitarbeiter bzw. als Streik aufgefasst worden. Um einen Streik handelte es sich dabei aber wohl nicht. Die Gewerkschaft hat verlauten lassen, dass sie nicht zu einem Streik aufgerufen habe. Es dürfte sich deshalb vielmehr um einen vielfachen Verstoß der entsprechenden Mitarbeiter gegen ihren Arbeitsvertrag handeln. Wie können Arbeitgeber in einem solchen Fall vorgehen?

Vermutung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung widerlegt

Der Arbeitgeber ist einem solchen Verhalten der Arbeitnehmer nicht hilflos ausgeliefert. Zwar ergibt sich aus einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die ein Mitarbeiter vorlegt, die Vermutung, dass dieser tatsächlich nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Allerdings kann diese Vermutung durch besondere Umstände, wie im Fall von Air Berlin die hohe Anzahl an zeitgleichen Krankmeldungen, auch widerlegt werden.

Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit und Arbeitszeitbetrug

Im Raum steht in einem solchen Fall neben der beschriebenen vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit an sich auch ein Arbeitszeitbetrug zulasten des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber leistet dann nämlich aufgrund der vermeintlichen Krankheit Entgeltfortzahlung, ohne eigentlich dazu verpflichtet zu sein, sodass ihm aufgrund der Täuschung des Arbeitnehmers auch ein Schaden entsteht. Diese Vorwürfe sind grundsätzlich dazu geeignet, eine fristlose, jedenfalls aber eine ordentliche Kündigung des Arbeitgebers zu rechtfertigen.

Problem der Beweisbarkeit der Vorwürfe

Kommt es in der Folge zu einem Kündigungsschutzprozess, muss der Arbeitgeber diese Vorwürfe dann aber auch beweisen können. Die Vermutung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in einem solchen Fall dann zwar widerlegt, der Arbeitnehmer kann aber durch zusätzlichen Vortrag wiederum darlegen, dass er tatsächlich nicht in der Lage war zu arbeiten. Sofern der Arbeitgeber dann keine Zeugen, Chatverläufe oder dergleichen zur Verfügung hat, die seine Vorwürfe belegen, kann es schwer werden, mit der Kündigung Erfolg zu haben.

Verdachtskündigung kann ausreichen

Um diesem Risiko zu entgehen, können Arbeitgeber in einer solchen Situation auch zu einer Verdachtskündigung greifen. Dafür reicht schon der begründete Verdacht aus, dass entsprechende Verfehlungen auf Arbeitnehmerseite vorliegen. Zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Verdachtskündigung ist aber die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers zu den Vorwürfen.

Was wir für Sie tun können

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten.

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber

Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweisen. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 ? zuzüglich MwSt. Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de

02.10.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Kürzlich hat sich eine Vielzahl von Piloten von Air Berlin beinahe zeitgleich krankschreiben lassen. Das war vielfach als Protest der Mitarbeiter bzw. als Streik aufgefasst worden. Um einen Streik handelte es sich dabei aber wohl nicht. Die Gewerkschaft hat verlauten lassen, dass sie nicht zu einem Streik aufgerufen habe. Es dürfte sich deshalb vielmehr um einen vielfachen Verstoß der entsprechenden Mitarbeiter gegen ihren Arbeitsvertrag handeln. Wie können Arbeitgeber in einem solchen Fall vorgehen?

Vermutung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung widerlegt

Der Arbeitgeber ist einem solchen Verhalten der Arbeitnehmer nicht hilflos ausgeliefert. Zwar ergibt sich aus einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die ein Mitarbeiter vorlegt, die Vermutung, dass dieser tatsächlich nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Allerdings kann diese Vermutung durch besondere Umstände, wie im Fall von Air Berlin die hohe Anzahl an zeitgleichen Krankmeldungen, auch widerlegt werden.

Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit und Arbeitszeitbetrug

Im Raum steht in einem solchen Fall neben der beschriebenen vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit an sich auch ein Arbeitszeitbetrug zulasten des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber leistet dann nämlich aufgrund der vermeintlichen Krankheit Entgeltfortzahlung, ohne eigentlich dazu verpflichtet zu sein, sodass ihm aufgrund der Täuschung des Arbeitnehmers auch ein Schaden entsteht. Diese Vorwürfe sind grundsätzlich dazu geeignet, eine fristlose, jedenfalls aber eine ordentliche Kündigung des Arbeitgebers zu rechtfertigen.

Problem der Beweisbarkeit der Vorwürfe

Kommt es in der Folge zu einem Kündigungsschutzprozess, muss der Arbeitgeber diese Vorwürfe dann aber auch beweisen können. Die Vermutung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in einem solchen Fall dann zwar widerlegt, der Arbeitnehmer kann aber durch zusätzlichen Vortrag wiederum darlegen, dass er tatsächlich nicht in der Lage war zu arbeiten. Sofern der Arbeitgeber dann keine Zeugen, Chatverläufe oder dergleichen zur Verfügung hat, die seine Vorwürfe belegen, kann es schwer werden, mit der Kündigung Erfolg zu haben.

Verdachtskündigung kann ausreichen

Um diesem Risiko zu entgehen, können Arbeitgeber in einer solchen Situation auch zu einer Verdachtskündigung greifen. Dafür reicht schon der begründete Verdacht aus, dass entsprechende Verfehlungen auf Arbeitnehmerseite vorliegen. Zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Verdachtskündigung ist aber die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers zu den Vorwürfen.

Was wir für Sie tun können

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht

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02.10.2017

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